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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 2712; VPRRS 2016, 0399
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss statt Zuschlag: Wie wird der Schaden des Bieters berechnet?

KG, Urteil vom 06.09.2016 - 9 U 9/15

Schließt der öffentliche Auftraggeber in einem Vergabeverfahren einen Bieter, dem der Zuschlag zu erteilen gewesen wäre, schuldhaft vergaberechtswidrig aus und erteilt einem anderen Unternehmen den Auftrag, so berechnet sich der dem Bieter von dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, §§ 249 ff. BGB zu ersetzende Schaden nach der entgangenen Vergütung (hier: Werklohn) abzüglich ersparter Aufwendungen (hier: ersparter Aufwand für Material und Lohn); dass Aufwendungen, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich gewesen wären, angefallen sind, obgleich die Leistungen nicht zu erbringen waren (hier: Lohnaufwand für Arbeitnehmer, die nicht beschäftigt werden konnten), hat der Bieter darzulegen und zu beweisen.*)





1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

7. Ersparte Aufwendungen (§ 9 VOB/B Rn. 25-32)


3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

9. Erspartes Skonto? (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 54)

8. Erspartes Wagnis (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 52-53)


1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

VI. Fehlende Voraussetzungen (Abs. 1 Nr. 3) (ZPO § 124 Rn. 7-8)