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Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1041 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2017, 2734
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen einen Drittschuldner

VGH Bayern, Urteil vom 02.05.2017 - 4 B 15.878

1. Drittschuldner können grundsätzlich Rechtsschutz gegen eine behördliche Pfändungs- und Überweisungsverfügung in Anspruch nehmen, sich aber nicht darauf berufen, dass die gepfändete Forderung nicht besteht.

2. Im Fall der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung ist die ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit jedenfalls dann zu prüfen, wenn der Beklagte über ein analog § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO zu bestimmendes berechtigtes Feststellungsinteresse verfügt.

3. Bei einer Anfechtungsklage, deren Gegenstand gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ein belastender Verwaltungsakt ist, ist eine Hauptsacheerledigung immer dann anzunehmen, wenn die mit dem Verwaltungsakt verbundene rechtliche Beschwer nachträglich weggefallen ist.

4. Eine behördliche Pfändungs- und Überweisungsverfügung bleibt nicht schon deshalb von Anfang an ohne jede Wirkung, weil die von ihr betroffene Forderung nicht besteht.

5. Ein berechtigtes Feststellungsinteresse ist grundsätzlich dann gegeben, wenn zu erwarten ist, dass die Beklagte aufgrund der von ihr begehrten Entscheidung gegebenenfalls künftig vor gleichen oder ähnlichen Klagen geschützt sein wird.

6. Die Rechtmäßigkeit der Pfändungs- und Überweisungsverfügung hängt nicht davon ab, ob die von ihr betroffene Forderung tatsächlich besteht.

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IBRRS 2017, 2634
ProzessualesProzessuales
Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Vollstreckungsschutzantrag

BGH, Beschluss vom 12.07.2017 - XII ZR 46/17

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 2448
ProzessualesProzessuales
Klageänderung in der Berufungsinstanz?

LG Berlin, Beschluss vom 10.03.2017 - 65 S 62/17

1. Stützt der Vermieter sein (unverändertes) Räumungsbegehren auf eine weitere, nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung ausgesprochene Kündigung, so handelt es sich dabei um eine Klageänderung.

2. Eine Klageänderung ist in der Berufungsinstanz nur zulässig, wenn sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat.

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IBRRS 2017, 2404
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners?

BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - VII ZB 5/14

Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen muss. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14.08.2014 - VII ZB 4/14, IBRRS 2014, 3901).*)

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IBRRS 2017, 2092
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Beschlagnahme erstreckt sich auch auf Einspeisevergütung!

LG Saarbrücken, Urteil vom 02.12.2016 - 10 S 42/16

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Einspeisevergütung aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage von der Beschlagnahme des Grundstücks im Rahmen der Zwangsverwaltung erfasst wird.*)

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IBRRS 2017, 2109
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann ist der Nachweis der Sicherheitsleistung durch öffentliche Urkunde entbehrlich?

BGH, Beschluss vom 17.05.2017 - VII ZB 64/15

Der gemäß § 20 Abs. 2 AVAG vorgeschriebene Nachweis der Sicherheitsleistung durch öffentliche Urkunde kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn sich der Einwand des Gläubigers, der Nachweis der Sicherheitsleistung sei nicht durch öffentliche Urkunde geführt, als rechtsmissbräuchlich erweist (§ 242 BGB).*)

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IBRRS 2017, 2014
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Räumungsvollstreckung vollzogen: Sofortige Beschwerde unzulässig!

BGH, Beschluss vom 02.03.2017 - I ZB 66/16

1. Einer sofortigen Beschwerde fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit ihr eine Vollstreckungserinnerung weiterverfolgt wird, die sich gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme richtet (hier: Erinnerung gegen eine bereits vollzogene Räumungsvollstreckung).*)

2. Ein beschränkter Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO kann auch auf einen Zuschlagsbeschluss gemäß § 93 Abs. 1 ZVG gestützt werden (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - I ZB 78/11, NZM 2013, 395 = IBRRS 2013, 1508 = IMRRS 2013, 0892).*)

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IBRRS 2017, 1938
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung: Welcher Rechtsbehelf gegen Pfändung?

BGH, Beschluss vom 18.05.2017 - VII ZB 38/16

Der Schuldner kann die Aufhebung einer Pfändung nicht im Wege der Vollstreckungserinnerung (§ 766 Abs. 1 ZPO) unter Berufung auf eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung, mit der die Vollstreckung in den gepfändeten Gegenstand ausgeschlossen wird, erreichen. Insoweit stellt die Vollstreckungsabwehrklage entsprechend § 767 Abs. 1 ZPO einen geeigneten Rechtsbehelf dar.*)

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IBRRS 2017, 1667
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nießbrauch gepfändet: Nießbraucher muss Nutzungsentschädigung zahlen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2016 - 9 U 73/16

1. Der Zwangsverwalter ist im Rahmen seiner Befugnisse aus § 152 Abs. 1 ZVG berechtigt, als gesetzlicher Prozessstandschafter des Schuldners im eigenen Namen die materiellen Rechte des Schuldners geltend zu machen und im Interesse des von ihm verwalteten Teils des Schuldnervermögens Prozesse zu führen.

2. Die Aufhebung des Nießbrauchs durch den Nießbraucher als Vollstreckungsschuldner unterliegt - anders als der Verzicht auf das unpfändbare Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO - der Gläubigeranfechtung.

3. Die Bestimmung des § 149 Abs. 1 ZVG, wonach dem Schuldner die ihm für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen sind, wirkt allein zu Gunsten des Schuldners als Eigentümer; der Nießbraucher kann sich hierauf nicht berufen.

4. Beim Eigengebrauch vermietbarer Sachen bemisst sich die Höhe des Wertersatzes für Gebrauchsvorteile nach deren objektivem Mietwert.

5. Anfänglich vorhandene Unzulänglichkeiten, die nicht beseitigt, sondern vom Mieter hingenommen werden sollen, vermindern die objektiv angemessene Miete für das Objekt gegenüber einem vergleichbaren, durchschnittlichen und folglich diese Defizite nicht aufweisenden Objekt.




IBRRS 2017, 1660
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Drohende gesundheitliche Nachteile: Räumung wird ausgesetzt!

BVerfG, Beschluss vom 13.02.2017 - 2 BvR 321/17

Die Vollstreckung eines Räumungstitels kann durch einstweilige Anordnung vorläufig um drei Monate ausgesetzt werden, wenn dies zur Abwehr schwerwiegender Gesundheitsfolgen dringend geboten ist.

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IBRRS 2017, 1791
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzgericht ist nicht für Immobiliarvollstreckung zuständig!

LG Dresden, Beschluss vom 26.01.2017 - 5 T 40/17

Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach § 89 Abs. 3 Satz 1 InsO gilt nicht für Rechtsschutz gegen Immobiliarvollstreckung.*)

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IBRRS 2017, 1544
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wer Flaschen vom Balkon wirft, muss (sofort) ausziehen!

AG Brandenburg, Urteil vom 21.04.2017 - 31 C 37/17

1. Die Räumung und Herausgabe von Räumlichkeiten kann bei besonderer Dringlichkeit auch im Wege des Eilverfahrens verlangt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass verbotene Eigenmacht des Mieters oder eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben vorliegt.

2. Das Herabwerfen von Wein-, Sekt-, Bier- und Schnapsflaschen aus dem Obergeschoß des Hauses kann die Gesundheit und/oder sogar das Leben von Personen schädigen, wenn diese getroffen werden. Ein solche Behauptung muss jedoch detailliert dargelegt und glaubhaft gemacht werden.

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IBRRS 2017, 1500
RechtsanwälteRechtsanwälte
Honorarberechnung in der Klageschrift?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2016 - 24 U 21/16

1. Wenn ein Rechtsanwalt seine Honorarberechnung in die Klageschrift integriert, ist seine Vergütung selbst dann einforderbar im Sinne von § 10 Abs. 1 S. 1 RVG, wenn ungeklärt bleibt, ob seinem Mandanten vorgerichtlich eine unterschriebene Kostenberechnung zugegangen ist.*)

2. Voraussetzung für eine gemäß § 850f Abs. 2 ZPO privilegierte Zwangsvollstreckung ist, dass der geltend gemachte Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung resultiert. Das ist nicht der Fall, wenn der Schuldner die Durchsetzung eines vertraglich begründeten Vergütungsanspruchs durch eine unerlaubte Handlung (hier: Prozessbetrug) abzuwenden versucht.*)

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IBRRS 2017, 0744
ProzessualesProzessuales
Keine drohende Verjährung: Kein Hinauszögern der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 02.02.2017 - IX ZA 15/16

Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für diese Klage, wenn keine Verjährung der Zinsen droht und es dem Schuldner offensichtlich nur darum geht, die Zwangsvollstreckung hinauszuzögern.

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IBRRS 2017, 1077
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsabwehrklage!

BGH, Beschluss vom 09.02.2017 - V ZR 154/16

1. Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise fehlen.

2. Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt insbesondere dann, wenn die Gesamtwürdigung der Indizien den sicheren Schluss erlaubt, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen diente (hier: um das Zwangsversteigerungsverfahren zu verzögern), weil die Klage kurz vor dem Versteigerungstermin und damit zur Unzeit erhoben wird.

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IBRRS 2017, 1401
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Erweiterung einer Hypothek nach Insolvenzeröffnungsbeschluss!

KG, Beschluss vom 14.03.2017 - 1 W 135/17

1. Die Eintragung titulierter Zinsen neben der Hauptforderung erfordert bei der Zwangshypothek einen hierauf gerichteten, den grundbuchrechtlichen Bestimmtheitserfordernissen genügenden Antrag.*)

2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners kommt die Erweiterung einer Zwangshypothek um - "vergessene" - Zinsen im Wege der Zwangsvollstreckung nicht in Betracht.*)




IBRRS 2017, 1330
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Inkassounternehmen tritt selbst als Gläubiger auf: Vergütung nach RVG!

LG Darmstadt, Beschluss vom 15.03.2017 - 5 T 515/16

Inkassounternehmen können im Zwangsvollstreckungsrecht auch bei einer Eigenvertretung nach § 4 Abs. 1, 4 RDGEG, § 91 Abs. 2 Satz 3, § 788 ZPO einen Anspruch auf Ersatz ihrer Vergütung nach dem RVG haben.*)

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IBRRS 2017, 1254
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Rechtsmittel ohne Aussicht auf Erfolg: Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 07.03.2017 - VIII ZR 262/16

Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt dann nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.

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IBRRS 2017, 1249
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gerichtsvollzieher entscheidet über Art der Zustellung!

OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2017 - 2 W 79/17

Eine unrichtige Sachbehandlung des Gerichtsvollziehers bei der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft liegt nicht bereits dann vor, wenn sich der Gerichtsvollzieher unter Ausübung seines Ermessens für die persönliche Zustellung entscheidet, obgleich der Gläubiger die Weisung erteilt hat, Zustellungen durch die Post durchzuführen.*)

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IBRRS 2017, 1132
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Selbstmordabsichten - vorerst keine Räumung!

LG Berlin, Beschluss vom 21.09.2016 - 51 T 700/16

1. Eine Räumungsklage ist einstweilen auszusetzen, wenn nach aktueller Lage nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Falle der Räumung ernsthafte Selbsttötungsabsichten beim Schuldner eintreten.

2. Ein Schuldner kann sich auch dann auf suizidale Krisen berufen, wenn er bereits zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses, mit dem er sich verpflichtete, zu einem bestimmten Termin auszuziehen, ein entsprechendes ärztliches Attest hatte.

3. Der Schutz von Leib und Leben geht dem Grundsatz von Treu und Glauben vor.

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IBRRS 2017, 0377
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Probleme bei der Wohnungssuche: Kein Grund für Einstellung der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 13.01.2017 - V ZR 291/16

1. Schwierigkeiten, eine neue Wohnung zu finden, sind eine typische Folge einer Räumungsklage und kein unersetzbarer Nachteil, der eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung rechtfertigt.

2. Wurde ein Vollstreckungsschutzantrag (§ 712 ZPO) im Berufungsverfahren nicht gestellt, ist eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht möglich.

3. Erfolgte bereits eine Zurückweisung des Antrags auf Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO), darf nicht darauf vertraut werden, dass die Beschwerde erfolgreich ist.

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IBRRS 2017, 0461
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Akute Suizidgefahr: Aussetzung der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 17.01.2017 - V ZB 150/16

Wurde eine Rechtsbeschwerde zugelassen und ist bei Verlust des Eigentums am versteigerten Grundstück ein Suizid des Schuldners ernsthaft zu befürchten, kann die Zwangsversteigerung bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ausgesetzt werden.

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IBRRS 2016, 2972
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verschmelzungsbedingte Rechtsnachfolge: Voraussetzungen für Zwangsvollstreckung?

BGH, Beschluss vom 13.10.2016 - V ZB 174/15

1. Das Zustellerfordernis gemäß § 750 Abs. 2 ZPO im Falle einer Rechtsnachfolge gilt nur für die Nachweisurkunden, auf welche sich das Klauselorgan ausweislich der Klausel gestützt hat und die ihm als Beweis der Rechtsnachfolge ausgereicht haben.*)

2. Bei einer verschmelzungsbedingten Rechtsnachfolge hängt die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung nicht von der zusätzlichen Zustellung eines Auszugs aus dem Register ab, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 08.11.2012 - V ZB 124/12, BGHZ 195, 292; Senat, Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 5).*)

3. Ob die Rechtsnachfolge durch die dem Klauselorgan vorgelegten bzw. vorliegenden Urkunden nur unzureichend nachgewiesen ist und deshalb die Nachfolgeklausel nicht hätte erteilt werden dürfen, ist im Klauselerteilungsverfahren und im Rahmen der dort zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe zu prüfen.*)

4. Wird statt einer beglaubigten Abschrift die einfache Abschrift einer Nachweisurkunde im Sinne des § 750 Abs. 2 ZPO zugestellt, ist der darin liegende Zustellungsmangel nach § 189 ZPO geheilt, wenn diese Abschrift nach Inhalt und Fassung mit der Nachweisurkunde übereinstimmt.*)

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IBRRS 2017, 0966
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsgericht prüft kein materielles Recht!

BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - VII ZB 22/16

Die materielle Richtigkeit der erteilten Vollstreckungsklausel ist grundsätzlich nicht zur Überprüfung des Vollstreckungsgerichts gestellt. Seiner Nachprüfung unterliegt es, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht hingegen, ob sie erteilt werden durfte (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 25.10.2012 - VII ZB 57/11, NJW-RR 2013, 437 = IBRRS 2012, 4367 = IMRRS 2012, 3128; vom 23.05.2012 - VII ZB 31/11, NJW-RR 2012, 1148 = IBRRS 2012, 2603 = IMRRS 2012, 1887; vom 12.01.2012 - VII ZB 71/09, NJW-RR 2012, 1146 = IBRRS 2012, 0841 = IMRRS 2012, 0614).*)




IBRRS 2017, 0202
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unterlassungsanspruch kann auch den Rückruf von Produkten umfassen!

BGH, Beschluss vom 29.09.2016 - I ZB 34/15

1. Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst. Dies kann die Verpflichtung beinhalten, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf Dritte einzuwirken, soweit dies zur Beseitigung des Störungszustands erforderlich ist. Danach muss ein Schuldner, dem der Vertrieb eines Produkts untersagt worden ist, grundsätzlich durch einen Rückruf des Produkts dafür sorgen, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden.*)

2. Die Klärung der Frage, welche Maßnahmen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zur Beseitigung eines fortdauernden Störungszustands geboten sind, kann dem Vollstreckungsverfahren überlassen bleiben, wenn der Schuldner nicht bereits im Erkenntnisverfahren geltend macht, dass ihm die zur Beseitigung des Störungszustands nach Lage der Dinge erforderlichen Handlungen unmöglich oder unzumutbar sind.*)

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IBRRS 2017, 0274
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Schenkung erhalten: Zwangsvollstreckung ist zu dulden!

BGH, Urteil vom 15.12.2016 - IX ZR 113/15

1. Der Anfechtungsgläubiger hat gegen den Empfänger einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Leistung des Schuldners einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den zugewandten Gegenstand.*)

2. Der gutgläubige Empfänger einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Leistung, der eine Gegenleistung erbracht hat, kann bevorzugte Befriedigung seines Anspruchs auf Rückgewähr der Gegenleistung aus dem Verwertungserlös verlangen.*)

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IBRRS 2017, 0698
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtskräftiger Vollstreckungstitel ersetzt Eintragungsbewilligung!

OLG München, Beschluss vom 10.01.2017 - 34 Wx 239/16

1. Der Insolvenzverwalter ist zur Verfolgung des von einem Gläubiger vor Insolvenzeröffnung verfolgten Anfechtungsanspruchs für die Insolvenzmasse auch dann berechtigt, wenn das im Anfechtungsprozess zugunsten des Einzelgläubigers erlassene Urteil bereits rechtskräftig geworden, aber die Vollstreckung noch nicht durchgeführt ist (ebenso bereits RGZ 30, 67/70).*)

2. Spricht das Urteil die Duldung der Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Vermögensgegenstand (hier: Grundstück) aus, lautet die Vollstreckungsklausel für den Insolvenzverwalter auf Rückauflassung und Eintragung des Insolvenzschuldners im Grundbuch. Der mit einer solchen Vollstreckungsklausel versehene rechtskräftige Titel löst die Fiktion des § 894 ZPO aus.*)

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IBRRS 2017, 0548
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Zugangsvermutung für Rundfunkbeitragsbescheid!

LG Tübingen, Beschluss vom 16.09.2016 - 5 T 232/16

Die Übergabe des Schriftstücks an die Post erfüllt in Baden-Württemberg mangels Geltung des LVwVfG für die Rundfunkanstalten nicht die Voraussetzungen für die Zugangsvermutung und damit die Bekanntgabe des Bescheides zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge.*)

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IBRRS 2017, 0539
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen Vollstreckungsabwehrklage

OLG München, Urteil vom 09.11.2016 - 3 U 4760/15

1. Besteht die Forderung, wegen der ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergangen ist, nicht oder zur Zeit der Zustellung an den Drittschuldner nicht mehr, ist die Pfändung gegenstandslos.

2. Stellt der Gläubiger einen Antrag auf Abweisung der vom Schuldner betriebenen Vollstreckungsgegenklage, ist hierin in entsprechender Anwendung des § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB von einem Antrag auf (eine weitere) gerichtliche Vollstreckungshandlung auszugehen.

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IBRRS 2017, 0355
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Festsetzung von Ordnungsgeld: Wirtschaftliche Verhältnisse zu berücksichtigen!

BGH, Beschluss vom 08.12.2016 - I ZB 118/15

Bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 890 Abs. 1 ZPO sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2017, 0219
ProzessualesProzessuales
Rechtssache mit grundsätzlicher Bedeutung: Kammer muss entscheiden!

BGH, Beschluss vom 28.04.2016 - I ZB 92/15

Dem originären Einzelrichter ist die Entscheidung von Rechtssachen grundsätzlicher Bedeutung versagt. Bejaht er die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache, muss er die Entscheidung über die Beschwerde auf die Kammer übertragen. Nicht der Einzelrichter, sondern das Kollegium muss entscheiden, ob zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts geboten ist.

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IBRRS 2016, 1516
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wohnrecht erfordert unmittelbaren Besitz des Schuldners!

BGH, Urteil vom 21.04.2016 - IX ZR 72/14

1. § 149 Abs. 1 ZVG setzt die Wohnnutzung des zwangsverwalteten Grundstücks bei Beschlagnahme kraft Eigentums und unmittelbaren Eigenbesitzes durch den Verfahrensschuldner und seine mitwohnenden Familienangehörigen voraus (Bestätigung NZI 2013, 766 = IMR 2013, 518).*)

2. Der Wohnungsschutz für den Verfahrensschuldner und mitwohnende Angehörige entfällt, wenn das Grundstück vor der Beschlagnahme vollständig an einen Dritten zur alleinigen Nutzung vermietet und übergeben worden ist. Das gilt auch, wenn der Verfahrensschuldner von dem Dritten es zurückmietet.*)

3. Der Verfahrensschuldner und Grundstückseigentümer kann sich auf den Wohnungsschutz nicht berufen, wenn er den unmittelbaren Eigenbesitz erst nach Beschlagnahme des zwangsverwalteten Grundstücks erhält.*)

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IBRRS 2017, 0063
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eigentümergrundschuld nach AO gepfändet: § 835 Abs. 2 ZPO unanwendbar!

OVG Saarland, Beschluss vom 06.12.2016 - 1 B 221/16

§ 835 Abs. 2 ZPO findet im Rahmen einer nach Maßgabe der Abgabenordnung erfolgenden Pfändung einer Eigentümergrundschuld keine Anwendung.*)

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IBRRS 2016, 3357
ProzessualesProzessuales
Schutz gegen Räumung: Selbstmordgefährdung muss umfänglich dargelegt werden!

BVerfG, Beschluss vom 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16

1. Ist eine Verfassungsbeschwerde nicht substantiiert und deshalb unzulässig, kann keine einstweilige Anordnung erlassen werden. Die Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Einstellung einer Räumungsvollstreckung erfordert nur bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde eine Folgenabwägung.

2. Wird nach Ablehnung von Vollstreckungsschutz wegen Selbstmordgefährdung des Mieters eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, muss umfänglich dargelegt werden, warum und in welcher Weise eine Gefährdung durch Fortführung der Räumungsvollstreckung gegeben ist.

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Online seit 2016

IBRRS 2016, 3394
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kenntnis vom Besitz eines Dritten? Non-liquet geht zulasten des Vermieters!

LG Berlin, Beschluss vom 18.10.2016 - 67 S 327/16

Nimmt der Vermieter einen Dritten als Besitzer der Wohnraummietsache nach § 940a Abs. 2 ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Räumung und Herausgabe in Anspruch, trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er vom Besitzerwerb des Dritten erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung des gegen den Wohnraummieter geführten Räumungsprozesses Kenntnis erlangt hat. Ein non-liquet geht zulasten des Vermieters.*)

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IBRRS 2016, 3289
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erteilte Baugenehmigung ist nach erklärtem Verzicht unwirksam!

VG Cottbus, Beschluss vom 07.12.2016 - 3 M 7/16

Das Ziel eines Antrags auf Nutzungsuntersagung eines Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude und Anlagen ist nicht mehr zu erreichen und deshalb unzulässig, wenn die Adressatin bereits einen Verzicht der Nutzung erklärt hat und damit einhergehend die erteilte Baugenehmigung unwirksam ist.

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IBRRS 2016, 3170
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Versteigerungserlös bereits ausgezahlt: Sofortige Beschwerde unzulässig!

LG Tübingen, Beschluss vom 22.04.2016 - 5 T 73/16

Eine sofortige Beschwerde ist jedenfalls mangels Rechtsschutzinteresse unzulässig, wenn der Beschwerdeführer sein Ziel (hier: Berücksichtigung seines Eigentums bei der Erlösverteilung) nicht mehr erreichen kann, weil der vom Vollstreckungsgericht beschlossene Verteilungsplan bereits ausführt und der Versteigerungserlös ausgezahlt wurde.

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IBRRS 2016, 3171
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Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vermieter muss glaubhaft machen, dass er von weiteren Bewohnern nichts wusste!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 31.03.2016 - 13 C 1001/16

1. Der Antrag auf Räumung einer Wohnung ist unzulässig, wenn der Vermieter ohne dies glaubhaft zu machen behauptet, nicht gewusst zu haben, dass außer der Mieterin auch deren Mann und ein gemeinsames Kind in der Wohnung leben.

2. Da der Mann erklärte, bereits seit 2010 in der Wohnung zu wohnen und die Miete spätestens seit 2011 in Teilbeträgen - für ihn und das gemeinsame Kind durch das Jobcenter und für die Mieterin durch das Sozialamt - jeweils direkt an den Vermieter gezahlt wird, spricht die Würdigung der Gesamtaspekte gegen eine Nichtkenntnis des Vermieters.

3. Glaubhaftmachung setzt nicht voraus, dass ein Vollbeweis erbracht wird, allerdings muss etwas vorgetragen werden, dass im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die vorgebrachte Behauptung erkennen lässt.

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IBRRS 2016, 3173
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gesamtschuldner haften auch für Kosten der Zwangsvollstreckung gemeinsam!

LG Frankfurt, Beschluss vom 10.06.2015 - 2-9 T 162/15

Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie gem. § 788 Abs. 1 Satz 3 ZPO auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner. Nichts anderes ergibt sich daraus, dass der Schuldner schon vor Beginn der Zwangsräumung aus der Wohnung ausgezogen ist.

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IBRRS 2016, 3140
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Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Rückständige Grundsteuer: Vollstreckung in Ladenlokal zulässig!

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 31.08.2016 - 5 K 3808/15

Ein Eigentümer hat die Zwangsvollstreckung in seinen Grundbesitz zu dulden, wenn er zu entrichtende Grundsteuer schuldet und diese festgesetzt, fällig und vollstreckbar ist.

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IBRRS 2016, 3141
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Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Zwangsvollstreckungsverfahren!

LG München I, Beschluss vom 20.09.2016 - 14 T 14988/16

Das Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gilt auch im Zwangsvollstreckungsverfahren; es kann eingreifen, wenn der Besitz für den Schuldner und den im Vollstreckungstitel nicht genannten Dritten durch dieselbe natürliche Person ausgeübt wird und diese Besitzlage erkennbar rechtsmissbräuchlich zur Vollstreckungsvereitelung eingesetzt wird.*)

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IBRRS 2016, 3128
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ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Geschuldete Handlung vorgenommen: Zwangsmittelbeschluss gegenstandslos!

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.03.2016 - 12 W 12/16

Eine Beschwerde bedarf eines fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses. Dieses entfällt, sobald der Schuldner die geschuldete Handlung vorgenommen hat, weil der angefochtene Zwangsmittelbeschluss im Sinne von § 888 ZPO damit gegenstandslos wird.*)

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IBRRS 2016, 3066
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Frist zur Herausgabe verstrichen: Es bleibt nur Schadenersatz!

OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.2016 - 10 U 374/16

Erwirkt der Gläubiger eines Herausgabeanspruchs einen gerichtlichen Herausgabetitel, mit dem dem Schuldner antragsgemäß zugleich eine Frist zur Herausgabe gesetzt und der Schuldner für den Fall, dass die Frist fruchtlos abläuft, zur Zahlung von Schadenersatz in bezifferter Höhe verurteilt wird, so erlischt mit Ablauf der gesetzten Frist der Herausgabeanspruch, wenn nicht der Gläubiger diese Wirkung an die weitere Bedingung eines gesonderten Schadenersatzverlangens geknüpft hatte. In Ermangelung einer solchen doppelten Bedingung liegt bereits in der der Titulierung zugrunde liegenden Antragstellung zugleich das - lediglich durch den Fristablauf bedingte - Schadenersatzverlangen im Sinne des § 281 Abs. 4 BGB.*)

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IBRRS 2016, 2903
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ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Suizidgefahr: Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Dauer?

BVerfG, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 BvR 548/16

Auch bei erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit des Vollstreckungsschuldners wird regelmäßig die Einstellung der Räumungszwangsvollstreckung für einen längeren Zeitraum ausreichen. Sind die fraglichen Umstände (hier: Suizidgefahr) indes ihrer Natur nach keiner Änderung zum Besseren zugänglich, kann in einem noch engeren Kreis von Ausnahmefällen aber auch die Gewährung von Vollstreckungsschutz auf Dauer geboten sein (im Anschluss an BVerfGE 52, 214 [219 f.] = NJW 1979, 2607; BVerfG, NJW 1992, 1155).




IBRRS 2016, 2815
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Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Fehlende Rechtsgrundlage für einen Kostenfestsetzungsbeschluss im Teilungsversteigerungsverfahren

LG Passau, Beschluss vom 09.08.2016 - 2 T 56/16

Im Rahmen der Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG sind die außergerichtlichen Kosten eines Teilhabers nach Gemeinschaftsrecht zu ersetzen; die Vorschrift des § 788 ZPO findet keine Anwendung, so dass keine Rechtsgrundlage für einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegeben ist.

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IBRRS 2016, 2748
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Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Isolierte Grundschuld: Zwangsvollstreckung unzulässig!

OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2016 - 5 U 148/15

1. Macht der Kläger die Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels selbst geltend, handelt es sich um eine sog. Titelgegenklage analog § 767 Abs. 1 ZPO.*)

2. Im Unterschied zu der gebräuchlichen Sicherungsgrundschuld liegt einer Grundschuld, die keine Forderung sichern soll (sog. isolierte Grundschuld) zwar keine Sicherungsabrede zugrunde, aber eine Art Treuhandvereinbarung zwischen Eigentümer und Grundschuldinhaber.*)

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IBRRS 2016, 2720
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gerichtsvollzieher hat die Wahl: Persönliche Zustellung oder per Post!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2016 - 11 W 66/16

Dem Gerichtsvollzieher steht bei der Zustellung der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft nach pflichtgemäßem Ermessen die Wahl zu, ob er die Zustellung persönlich vornimmt oder durch die Post vornehmen lässt. Die gerichtliche Kontrolle ist auf das Vorliegen von Ermessensfehlern beschränkt. Dabei ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gerichtsvollzieher bei seiner Abwägung auch auf generelle Erfahrungswerte wie beispielsweise die Zuverlässigkeit der Ausführung von Zustellungsaufträgen durch die Post zurückgreift. *)

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IBRRS 2016, 2639
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ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Rechtsmittel hat keine Aussicht auf Erfolg: Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - VIII ZR 203/16

Das Revisionsgericht kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil anordnen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt aber nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.

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IBRRS 2016, 2595
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ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Keine Umschreibung auf Rechtsnachfolger!

BGH, Beschluss vom 21.09.2016 - VII ZB 45/15

§ 727 ZPO ist auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, mit denen Geldforderungen des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden, weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden.*)

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IBRRS 2016, 2479
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ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungstitel ist auch bei gestatteter Untervermietung durchsetzbar!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.03.2016 - 2-11 S 51/16

1. Maßgeblich für die Räumung von Wohnraum durch einstweilige Verfügung ist allein die Kenntnis des Vollstreckungsgläubigers.

2. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich hinsichtlich einer im Hauptmietvertrag erlaubten Untervermietung zu erkundigen, nur fahrlässige oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Besitzerwerb schadet.