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Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1031 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 4825
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verfügung über gesamtes Vermögen bei Grundschuldbestellung

BGH, Urteil vom 07.10.2011 - V ZR 78/11

Bei der Feststellung, ob ein Ehegatte mit einer Grundschuldbestellung über sein (nahezu) gesamtes Vermögen verfügt, sind neben dem Nominalbetrag der Grundschuld auch die bei einer künftigen Vollstreckung in die Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG fallenden Grundschuldzinsen einzubeziehen und regelmäßig mit dem zweieinhalbfachen Jahresbetrag zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2011, 4819
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eingang mehrerer Zahlungen zur Einstellung des Verfahrens

BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - V ZB 68/11

1. Gehen mehrere zur einstweiligen Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach § 75 ZVG geeignete Zahlungen ein, ist Grundlage der Einstellung die zuerst eingegangene ordnungsgemäße Zahlung. Ordnungsgemäß ist die Zahlung eines Ablösungsberechtigten nur, wenn dieser seine Ablösungsberechtigung vor der Zahlung nachweist.*)

2. Besteht Streit darüber, welche Zahlung in diesem Sinne maßgeblich ist, muss das Vollstreckungsgericht - gegebenenfalls auch nach Aufhebung des Verfahrens - dem Schuldner und den anderen Einzahlern rechtliches Gehör gewähren und eine beschwerdefähige Entscheidung treffen. Danach bestimmen sich die materiellrechtlichen Wirkungen der erfolgten Zahlungen.*)

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IBRRS 2011, 4800
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Aussetzung der Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 15.11.2011 - VIII ZB 95/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4726
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
ZVG-Einstellung wg. Deckung durch Versicherungssumme

BGH, Urteil vom 09.11.1966 - V ZR 176/63

Wird eine dem Vollstreckungsschuldner zustehende, nicht zweckgebundene Brandversicherungssumme zur Verfügung des Vollstreckungsgerichtes bezahlt und übersteigt sie den Betrag, der zur Befriedigung des betreibenden Gläubigers und der vorgehenden und gleichstehenden Rechte erforderlich ist, so ist das Zwangsversteigerungsverfahren nur hinsichtlich der Versicherungssumme fortzusetzen und hinsichtlich des Grundstücks entsprechend § 76 ZVG einzustellen.*)

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IBRRS 2011, 4721
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bargebotserhöhung b. teilweisem Ausfall d. Gesamtgrundschuld

BGH, Urteil vom 09.12.1966 - V ZR 12/64

Die Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn alle gesamtverhafteten Grundstücke zu einem Gesamtausgebot zugeschlagen werden und bei einem Grundstück die Gesamtgrundschuld ins geringste Gebot aufgenommen ist, bei den anderen Grundstücken aber ausfällt.*)

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IBRRS 2011, 4584
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Feststellung der Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 88/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4442
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ablösung von Ansprüchen bestimmter Rangklassen

BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - V ZB 18/11

1. Betreibt der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus Ansprüchen, die in verschiedene Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG fallen, kann sich der Dritte darauf beschränken, die einer Rangklasse zugeordneten Forderungen abzulösen.*)

2. Ansprüche aus Grundbesitzabgaben im Sinne von § 12 GrStG gewähren ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück unabhängig davon, welcher Rangklasse des § 10 Abs. 1 ZVG sie angehören.*)

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IBRRS 2011, 4413
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
RA, die nacheinander Schäden verursachen, sind Gesamtschuldner

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.11.2011 - 5 U 46/09

1. Der Beginn der Verjährung für einen vor dem 15. Dezember 2004 entstandenen vertraglichen (primären) Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt richtet sich gemäß Art. 229 § 12 Abs. 1, § 6 Abs. 1 EGBGB nach altem Recht, nämlich nach § 51b BRAO. Da im vorliegenden Fall die altrechtliche 3-jährige Verjährungsfrist kenntnisunabhängig entstand, ist die neue Frist aus §§ 195, 199 Abs. 1 BGB "länger" i.S.v. Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB. Maßgebend ist demnach zum Schutz des Schuldners die alte Frist.

2. Eine unzulässige Streitverkündung löst keine materiellrechtlichen und prozessrechtlichen Wirkungen aus, also kann die Verährung eines Anspruchs nicht hemmen.

3. Sind an einem Schadensfall mehrere Anwälte beteiligt, die jeweils verschiedene Schadensursachen in ihrem eigenen Verantwortungsbereich gesetzt haben, so haften sie grundsätzlich als Gesamtschuldner. Ein Gesamtschuldnerschaftsverhältnis kann auch bei nacheinander tätigen Rechtsanwälten vorliegen, sofern jeweils Pflichtverletzungen in Bereichen einer Pflichtenüberschneidung zu verzeichnen sind.

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IBRRS 2011, 4370
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage zur Verjährungsunterbrechung

BGH, Urteil vom 18.01.1985 - V ZR 233/83

1. Der Gläubiger eines rechtskräftig festgestellten Anspruchs, dessen Verjährung gem.§ 218 Absatz II BGB von dem Rechtsstreit unbeeinflußt geblieben ist, kann eine weitere Feststellungsklage mit demselben Streitgegenstand erheben, wenn dies der einzige Weg ist, um der drohenden Verjährung zu begegnen.*)

2. Die Verjährung wird nach § 209 Absatz II Nr. 5 BGB sowohl durch den Antrag des Gläubigers an das zuständige Vollstreckungsorgan als auch durch die einzelnen Vollstreckungsakte des Vollstreckungsorgans unterbrochen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die jeweilige Zwangsvollstreckung den Gerichten zugewiesen ist oder durch Gerichtsvollzieher durchgeführt wird.*)

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IBRRS 2011, 4239
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse

BGH, Urteil vom 02.11.1989 - X ZR 197/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4223
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bezeichnung der Nutzungsart eines Grundstücks

BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - V ZB 65/11

Die Bezeichnung der Nutzungsart eines Grundstücks in der Terminsbestimmung als "bebaut mit einem Einfamilienhaus" genügt den Anforderungen des § 37 Nr. 1 ZVG auch dann, wenn einige Räume des Einfamilienhauses als Ingenieurbüro genutzt werden.*)

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IBRRS 2011, 4200
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verjährigungsunterbrechung bei Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 29.04.1993 - III ZR 115/91

Zur Unterbrechung der Verjährung, wenn der Gläubiger eines titulierten Anspruchs die Zwangsvollstreckung ankündigt und den Titel zustellen läßt, es zu einer Vollstreckungshandlung i. S. des § BGB § 209 BGB § 209 Absatz II Nr. 5 BGB jedoch nicht kommt, weil der Schuldner Vollstreckungsabwehrklage erhebt und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erwirkt.*)

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IBRRS 2011, 3950
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Berechtigter aus dem Grundstück bleibt Meistbietender

BGH, Urteil vom 22.09.2011 - IX ZR 197/10

Wer als Berechtigter aus dem Grundstück Meistbietender bleibt und unter Einbeziehung seines Ausfalls den Zuschlag erhält, erlangt den gesetzlichen Bietvorteil ohne rechtlichen Grund, soweit seine ausgefallene Grundschuld nicht (mehr) valutiert (Bestätigung von BGHZ 158, 159). Die Herausgabe des Erlangten steht demjenigen zu, dem bei einem um den rechtsgrundlosen Bietvorteil erhöhten Bargebot der Mehrerlös im Teilungsverfahren und nach Erfüllung schuldrechtlicher Rückgewährpflichten zugefallen wäre.*)

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IBRRS 2011, 3911
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Kosten der Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - VIII ZB 27/09

Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil sind nicht erstattungsfähig, soweit der Verurteilung durch das Rechtsmittelgericht die materiell-rechtliche Grundlage entzogen wird.*)

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IBRRS 2011, 3889
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Klageänderung im Prozess gegen Zwangsvollstreckung

OLG Hamm, Urteil vom 04.04.2011 - 5 U 42/09

Der Änderung einer Vollstreckungsgegenklage in eine Klauselgegenklage in zweiter Instanz stehen die Zuständigkeitsvorschriften der §§ 802 i. V. m. 768, 767 ZPO entgegen.

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IBRRS 2011, 3872
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kann GbR als Inhaber einer Zwangshypothek eingetragen werden?

OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 34 Wx 418/11

Beinhaltet der Vollstreckungstitel (das Urteil) als Gläubigerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne auch ihre (alle) Gesellschafter auszuweisen, eignet sich dieser nicht zur Eintragung einer Zwangshypothek. Die fehlende (oder ungenügende) Bezeichnung der Gesellschafter im vorgelegten Titel ist nicht in jedem Fall ein unbehebbarer Mangel.*)

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IBRRS 2011, 3797
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abtretbarkeit von Darlehensforderungen an einen "Nichtbank"

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2010 - 3 U 11/10

1. Zur Abtretbarkeit von Darlehensforderungen an einen "Nichtbank".*)

2. Begehrt der Kläger die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der erteilten Zwangsvollstreckungsklausel neben der Vollstreckungsabwehrklage, so ist die Klauselgegenklage im Berufungsverfaren zulässige Klageart.

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IBRRS 2011, 3763
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungszulässigkeit aus notarieller Urkunde

BGH, Urteil vom 20.09.2011 - XI ZR 202/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3533
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erstreckt sich Zwangsverwaltung auf Einnahmen aus Untermiete?

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.05.2011 - 13 U 23/11

1. Ist der Mieter oder Pächter zur weiteren entgeltlichen Überlassung der Miet(Pacht-)Sache berechtigt, so stehen grundsätzlich ihm die Erträge aus dem Untermiet(-Pacht-)Verhältnis zu, nicht dem Eigentümer. Eine Beschlagnahme des Grundstücks kann daher diese Forderungen nicht erfassen. Anders ist es aber, wenn die Miet- bzw. Pachterträge nur formell dem Hauptmieter (-Pächter) zugeordnet sind, wirtschaftlich hingegen dem Eigentümer zustehen. So liegt es, wenn der Hauptmiet(-Pacht-)Vertrag wegen Vereitelung der Gläubigerrechte - aufgrund des kollusiven Zusammenwirkens der Vertragsparteien zum Nachteil der Gläubiger - nichtig ist.

2. Folge der Nichtigkeit des Generalmietvertrages ist, dass die Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsverwaltung die Untermietverhältnisse erfasst (§ 148 ZVG).

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IBRRS 2011, 3521
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Räumungtitel rechtwidrig: Einstweilige Verfügung möglich?

OLG München, Beschluss vom 22.07.2011 - 1 W 1193/11

1. Die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch ein Kollegialgericht unterliegt nicht dem Anwaltszwang.

2. Begehrt der Antragsteller die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Räumungsurteils, ist die einstweilige Verfügung nicht das geeignete Instrument, da sonst eine endgültige Regelung im Wege der einstweiligen Verfügung herbeigeführt würde.

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IBRRS 2011, 3432
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
"Monatsanfangsproblematik" des Pfändungsschutzkontos

BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - VII ZB 94/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3431
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Abwägung: Lebensbedrohliche Krankheit des Schuldners

BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - V ZB 48/10

Das Vollstreckungsgericht muss bei der Durchführung des Zwangsversteigerungsverfahrens unter Abwägung der Interessen der Beteiligten dem Umstand Rechnung tragen, dass die Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens den Erfolg der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners gefährdet.*)

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IBRRS 2011, 3411
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
"Monatsanfangsproblematik" des Pfändungsschutzkontos

BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - VII ZB 96/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3410
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
"Monatsanfangsproblematik" des Pfändungsschutzkontos

BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - VII ZB 95/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3406
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
"Monatsanfangsproblematik" des Pfändungsschutzkontos

BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - VII ZB 93/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3399
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Drohende "Verschleuderung": Kausaler Verfahrensfehler?

BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 25/11

Ist die Verkündung des Zuschlags in dem Versteigerungstermin aufgrund einer drohenden Verschleuderung des Grundbesitzes als verfahrensfehlerhaft anzusehen, führt dies nur dann zu einem Erfolg der Zuschlagsbeschwerde, wenn der Zuschlag auf dem Verfahrensfehler beruht.*)

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IBRRS 2011, 3397
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kosten des Klauselerteilungsverfahren gemäß § 727 ZPO

BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - VII ZB 81/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3326
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zwangsverwaltungsanordnung: Erinnerung durch Untermieter?

BGH, Beschluss vom 07.07.2011 - V ZB 9/11

Die Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters eines Mieters oder Pächters des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung ist unzulässig, weil das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt.*)

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IBRRS 2011, 3324
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsschutzantrag eines Prozessunfähigen

BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZB 73/09

1. Die Prozessunfähigkeit des Schuldners stellt keinen ganz besonderen Umstand dar, der eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte der Zwangsvollstreckung begründen könnte.

2. Der Vollstreckungsschutzantrag, der von einer prozessunfähigen und auch nicht wirksam vertretenen Partei gestellt worden ist, ist daher unwirksam und darf nicht beschieden werden.

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IBRRS 2011, 3305
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Einstellung der ZV wegen Schuldenbereinigungsplan

BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - VII ZB 118/09

Eine Zwangsvollstreckung aus einem bereits vorhandenen Titel kann nicht allein deshalb nach § 775 Nr. 1 ZPO eingestellt werden, weil ein festgestellter Schuldenbereinigungsplan vorliegt.*)

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IBRRS 2011, 3301
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung von Urteilen aus EU-Ausland im Inland

BGH, Beschluss vom 03.08.2011 - XII ZB 187/10

1. Art. 34 Nr. 2 EuGVVO stellt nicht auf die formal ordnungsgemäße Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks nach Art. 8 EuZVO 2000, sondern auf die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte ab. Diese gelten als gewahrt, wenn der Beklagte Kenntnis vom laufenden Gerichtsverfahren erlangt hat und deswegen seine Rechte geltend machen konnte.*)

2. Im Hinblick auf den Zweck des Art. 34 Nr. 2 EuGVVO, das rechtliche Gehör des Beklagten zu gewährleisten, gilt als Einlassung im Sinne der Vorschrift jedes Verhandeln, aus dem sich ergibt, dass der Beklagte von dem gegen ihn eingeleiteten Verfahren Kenntnis erlangt und die Möglichkeit der Verteidigung gegen den Angriff des Klägers erhalten hat, es sei denn, sein Vorbringen beschränkt sich darauf, den Fortgang des Verfahrens zu rügen, weil das Gericht unzuständig sei oder weil die Zustellung nicht so erfolgt sei, dass er sich verteidigen könne. Ein Beklagter, der sich auf das Verfahren eingelassen hat, kann sich zumindest dann nicht mehr auf das Vollstreckungshindernis berufen, wenn er Gelegenheit zur Verteidigung erhalten hat.*)

3. Grundsätzlich ist die Rüge eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public dann ausgeschlossen, wenn der Antragsgegner des Vollstreckbarkeitsverfahrens im Erkenntnisverfahren nicht alle nach dem Recht des Ursprungsstaates statthaften, zulässigen und zumutbaren Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Weil dadurch die Rechtsposition des Beklagten nicht unerheblich eingeschränkt wird, setzt dies voraus, dass der Beklagte nicht nur von der Existenz eines Urteils, sondern auch von dessen genauem Inhalt Kenntnis erlangt hat.*)

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IBRRS 2011, 3284
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Umfirmierung des Gläubigers: ZV weiter problemlos möglich?

BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - I ZB 93/10

a) Die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei steht der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist.*)

b) Dass die Namensänderung bzw. Umfirmierung einer Partei in der Vollstreckungsklausel nicht vermerkt ("beigeschrieben") wird, führt lediglich dazu, dass das zuständige Vollstreckungsorgan, das zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der Parteiidentität zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, die Durchführung der Vollstreckung mit der Begründung verweigern kann, diese Identität lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen.*)

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IBRRS 2011, 3277
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändung von Sozialleistungen

BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - VII ZB 92/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3262
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollsteckung - Namensänderung einer Partei in der Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - I ZB 94/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3261
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Auslegung einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung

BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - VII ZB 73/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3213
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erledigung und Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - IX ZB 216/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3181
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
"Monatsanfangsproblematik" des Pfändungsschutzkontos

BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - VII ZB 85/10

Die im Rechtsmittelverfahren vorzunehmende Beurteilung von noch nicht abgeschlossenen Sachverhalten zur "Monatsanfangsproblematik" des Pfändungsschutzkontos hat auch dann nach den durch das Zweite Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 615 f.) geänderten § 835 Abs. 4 Satz 1, § 850k Abs. 1 ZPO zu erfolgen, wenn die Pfändung vor Inkrafttreten des Gesetzes stattgefunden hat.*)

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IBRRS 2011, 3138
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Der frühere Eigentümer zahlt als Ersteher die volle Gebühr!

OLG Jena, Beschluss vom 03.05.2011 - 9 W 198/11

Geschäftswert für die Eintragung des Erstehers aufgrund Zuschlagsbeschlusses.*)

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IBRRS 2011, 3045
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berechnung des Kostenvorschusses im Rahmen der Zwangsvollstreckung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.06.2011 - 5 W 100/11

1. Die Höhe der Vorauszahlung von Ersatzvornahmekosten iSd § 887 Abs. 2 ZPO setzt das Gericht im Rahmen des vom Gläubiger beantragten Betrags nach billigem Ermessen fest, indem es die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme schätzt. Dem Gläubiger obliegt es, mit seinem Vollstreckungsantrag die Schätzungsgrundlagen möglichst genau darzulegen. Das geschieht in der Regel durch Vorlage eines Kostenvoranschlags.

2. Zwar kann der Gläubiger, der einen Geldbetrag als Kostenzuschuss oder Gegenleistung für die vorzunehmende Leistung schuldet, grundsätzlich nur die abschätzbaren Mehrkosten der Ersatzvornahme verlangen. Das kann jedoch nicht gelten, wenn der Schuldner vorleistungspflichtig ist. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er folgerichtig auch die Gesamtkosten vorschießen, weil dem Gläubiger ansonsten der Vorteil der Vorleistung verloren ginge.

3. Eine Pflicht zur Verzinsung des Vorschussbetrags iSd § 887 Abs. 2 ZPO besteht nicht. Die gemäß § 887 Abs. 2 ZPO ausgesprochene Anordnung ist nicht die Verurteilung wegen einer sich aus materiellem Recht ergebenden Verpflichtung, sondern eine auf Antrag des Gläubigers zu treffende Vollstreckungsmaßnahme. Sie dient allein der Realisierung der Ersatzvornahme gemäß § 887 Abs. 1 ZPO und entfaltet Wirkung erst ab dem Zeitpunkt, zu dem sie vom Prozessgericht als Vollstreckungsorgan nach Prüfung der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen getroffen wurde.

4. Kosten der Zwangsvollstreckung sind solche, die der Gläubiger mit dem Ziel der Befriedigung der titulierten Forderung aufwendet. Hierzu zählen auch die Gebühren des mit der Vollstreckung beauftragten Rechtsanwalts nach Nr. 3309 VV-RVG. Ihre Notwendigkeit im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO ist im Regelfall zu bejahen, sofern der Gläubiger - wie hier - eine vollstreckbaren Ausfertigung des Titels hatte, die Forderung fällig und dem Schuldner genügend Zeit zur freiwilligen Erfüllung eingeräumt war.

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IBRRS 2011, 3042
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Schneeräumpflicht ist Unterlassungs-/Duldungspflicht?!

OLG Schleswig, Beschluss vom 01.08.2011 - 16 W 90/11

Die Vollstreckung einer Verurteilung zum Schneeräumen erfolgt regelmäßig nach den §§ 887, 888 ZPO und nicht nach § 890 ZPO.*)

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IBRRS 2011, 3037
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unzulässigkeit der isolierten Vollstreckungsstandschaft

BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - VII ZR 126/10

1. Rechtsnachfolger des Gläubigers im Sinne des § 727 ZPO ist derjenige, der anstelle des im Titel genannten Gläubigers den nach dem Titel zu vollstreckenden Anspruch selbst oder jedenfalls die Berechtigung erworben hat, den Anspruch geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - VII ZB 89/10, ibr-online).

2. Ist der Kläger nach dem Berufungsurteil aktivlegitimiert, einschließlich der Berechtigung, Zahlung an sich zu verlangen, kann die dadurch erworbene Rechtsposition an einen Dritten abgetreten werden. Betreibt der Dritte die Zwangsvollstreckung, wird dadurch eine isolierte Vollstreckungsstandschaft, die unzulässig wäre, nicht begründet.

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IBRRS 2011, 2891
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung bei suizidgefährdetem Schuldner

BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZB 319/10

1. Hat sich die zuständige Behörde des suizidgefährdeten Schuldners angenommen und Maßnahmen ergriffen, kann das Vollstreckungsgericht davon ausgehen, dass diese ausreichen.*)

2. Flankierende Maßnahmen hat das Vollstreckungsgericht nur zu erwägen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass die von der Behörde ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, oder wenn sich konkrete neue Gesichtspunkte ergeben, die die Lage entscheidend verändern.*)

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IBRRS 2011, 2860
ProzessualesProzessuales
Austauschpfändung eines unpfändbaren KfZ

BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - VII ZB 114/09

1. Die Austauschpfändung eines nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Kraftfahrzeuges ist nur zulässig, wenn das Ersatzstück eine annähernd gleiche Haltbarkeit und Lebensdauer wie das gepfändete Fahrzeug aufweist.*)

2. Das ist dann nicht der Fall, wenn das gepfändete Kraftfahrzeug neun Jahre alt mit einer Laufleistung von 50.000 km, das Ersatzstück dagegen 19 Jahre alt mit einer Laufleistung von 200.000 km ist.*)

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IBRRS 2011, 2804
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Muss Notar einem Rechtsnachfolger die Klausel erteilen?

BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - VII ZB 89/10

a) Bei der Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung muss der Notar im Klauselerteilungsverfahren grundsätzlich von dem Wortlaut der Urkunde ausgehen. Ist eine Vollstreckungsbedingung im Sinne des § 726 Abs. 1 ZPO im Wortlaut der notariellen Urkunde nicht angelegt, verbietet sich für den Notar die Annahme einer solchen Bedingung. Er kann sie nicht allein aus einer Interessenabwägung herleiten.*)

b) Dem Notar ist deshalb eine Auslegung verwehrt, die in einer notariellen Urkunde enthaltene Unterwerfungserklärung wegen Ansprüchen aus einer Grundschuld erstrecke sich nur auf Ansprüche aus einer treuhänderisch gebundenen Sicherungsgrundschuld, wenn sie im Wortlaut der notariellen Urkunde nicht angelegt ist.*)

c) Der Notar muss daher dem Zessionar einer Sicherungsgrundschuld die Klausel als Rechtsnachfolger ungeachtet der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2010 (XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133) erteilen, wenn die Rechtsnachfolge in die Ansprüche durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen ist.*)

d) Die Einwendung, die Unterwerfungserklärung erstrecke sich nur auf Ansprüche aus einer treuhänderisch gebundenen Sicherungsgrundschuld und der Zessionar sei nicht in die treuhänderische Bindung eingetreten, kann der Schuldner nur mit der Klage nach § 768 ZPO geltend machen (abweichend von BGH, Versäumnisurteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133).*)

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IBRRS 2011, 2681
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Versäumnisurteil kein europäischer Vollstreckungstitel?

KG, Beschluss vom 27.06.2011 - 12 W 30/11

Ein Versäumnisurteil kann nicht als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden, wenn die Klageschrift nur öffentlich zugestellt worden ist. Eine Zustellfiktion, wie sie im Rahmen der öffentlichen Zustellung gemäß § 188 ZPO angenommen wird, genügt nicht den Anforderungen des Art 14 EVT-VO.*)

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IBRRS 2011, 2624
ProzessualesProzessuales
Rückschlagsperre durch unzulässigen Eröffnungsantrag

BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - IX ZB 284/09

Die Rückschlagsperre wird auch durch einen zunächst aus verfahrensrechtlichen Gründen unzulässigen Eröffnungsantrag ausgelöst, sofern dieser zur Verfahrenseröffnung führt.*)

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IBRRS 2011, 2623
ProzessualesProzessuales
Pfändung des Pkw eines Gehbehinderten

BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - VII ZB 12/09

Der Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789).*)

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IBRRS 2011, 2539
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zur Rechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen

OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2011 - 7 U 27/10

1. Bei Erklärungen für eine (noch) nicht bestehende juristische Person gelten die Vorschriften der §§ 177 ff. BGB entsprechend. Eine Einigung ist wirksam zustande gekommen, auch wenn die eine Partei erst nach Unterzeichnung der Vertragsurkunde ihre Rechtsfähigkeit erlangt hat. Denn der vor der Erlangung der Rechtsfähigkeit in ihrem Namen unterzeichnete Vertrag ist nicht etwa nichtig, sondern war zunächst schwebend unwirksam und ist später genehmigt worden.

2. Die Frage der Rechtsfähigkeit juristischer Personen ist im EG-Bereich nach der Rechtsprechung des EuGH (grundlegend: EuGH, NJW 2002, 3614 - "Überseering"; NJW 2003, 3331 - "Inspire Art"), der sich der BGH in gefestigter Rechtsprechung angeschlossen hat (BGH, NJW 2003, 1461; NJW 2005, 1648; NJW-RR 2008, 551), nach dem Recht am Ort ihrer Gründung. Die englische Ltd. erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch die Erteilung des "Certificate of Incorporation" (Section 13 Company Act 1985 in der bis zum 01.10.2009 geltenden Fassung).

3. Der Zwangsverwalter tritt gemäß § 152 Abs. 1 ZVG bezüglich der Rechtsposition an dem verwalteten Gegenstand an die Stelle des Schuldners und übt für diesen die Verwaltungs- und Nutzungsbefugnis aus. Er kann nicht mehr und nicht weniger Rechte geltend machen, als der Schuldner. An bestehende Mietverhältnisse ist er daher gebunden.

4. Da die Gebrauchsüberlassung eine unteilbare Leistung ist, ist die Teilkündigung eines einheitlichen Mietvertrages nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich auch dann unzulässig, wenn mehrere selbständige Sachen Gegenstand des Vertrages sind.




IBRRS 2011, 2431
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verbindlichkeiten aus §§ 823 ff. BGB - von der Restschuldbefreiung ausgenommen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2011 - 24 U 118/10

1. Gemäß dem bis zum 30. November 2001 geltenden § 302 Nr. 1 InsO a. F. waren von der Restschuldbefreiung Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ohne Weiteres ausgenommen, ohne dass sonstige Voraussetzungen - etwa entsprechende Angaben in der Anmeldung, eine Anmeldung überhaupt oder die Feststellung, dass eine unerlaubte Handlung vorliege, im Tenor des Vollstreckungstitels - hätten vorliegen müssen.*)

2. Für vorsätzliches Handeln des Schuldners im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO a. F. genügt Eventualvorsatz, ohne dass jede einzelne Schadensposition vom Vorsatz umfasst sein muss.*)

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IBRRS 2011, 2331
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwangsvollstreckung aus Grundschuld an Eigentumswohnung

BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 313/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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