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Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1031 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IBRRS 2022, 2174
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumung „Berliner Modell“

AG Dortmund, Beschluss vom 20.05.2022 - 244 M 410/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2179
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

VG München, Urteil vom 24.01.2022 - M 8 K 21.5382

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2178
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

VG München, Urteil vom 24.01.2022 - M 8 K 21.4004

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2173
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO ist Ultima Ratio

LG Lübeck, Beschluss vom 22.02.2022 - 7 T 70/22

1. Die Gewährung von Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO kommt nur in Betracht, wenn andere Schutzvorschriften erschöpft sind oder nicht zur Anwendung kommen.*)

2. Demnach ist ein gesonderter Antrag nach § 765 a ZPO auf Gewährung von Räumungsschutz gegen eine Zwangsräumung auf der Grundlage eines noch nicht rechtskräftigen Zuschlagsbeschlusses unzulässig, wenn der Schuldner im anhängigen Zuschlagsbeschwerdeverfahren Vollstreckungsschutz nach § 570 ZPO (also: Räumungsschutz) erhalten kann.*)

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IBRRS 2022, 2118
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vergütung für Zwangsverwaltung vermieteter Grundstücke?

LG Trier, Beschluss vom 02.05.2022 - 5 T 14/22

Bei der Zwangsverwaltung von Grundstücken, die nicht durch Vermieten oder Verpachten genutzt werden, sondern durch Fortführung eines grundstücksbezogenen Gewerbebetriebs, ist zur Bestimmung der Vergütung des Zwangsverwalters § 18 Abs. 1 Satz 1 ZwVwV nicht analog anzuwenden.

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IBRRS 2022, 2122
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
(ohne Titel)

AG Heilbronn, Beschluss vom 08.03.2022 - 2 K 6/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2121
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
(ohne Titel)

AG Heilbronn, Beschluss vom 25.03.2022 - 2 K 6/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2120
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Notwendigkeit eines Testamentsvollstreckerzeugnisses in der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

LG Heilbronn, Beschluss vom 19.04.2022 - Wo 1 T 97/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2119
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Vorrang der Zwangsverwaltung gegenüber strafprozessualer Beschlagnahme hinsichtlich (gepfändeter) Mietforderungen

LG Berlin, Beschluss vom 11.11.2021 - 502 Qs 36/21

1. Es besteht kein grundsätzlicher Vorrang der Zwangsverwaltung bezüglich der von ihr vereinnahmten Mietforderungen, wenn diese im Rahmen einer strafprozessualen Beschlagnahme zuvor bereits gepfändet worden sind.

2. Der allgemeine Grundsatz, dass für das Verhältnis zweier Verfügungsverbote untereinander ihre zeitliche Reihenfolge maßgebend ist, gilt auch, wenn Maßnahmen der Vermögensabschöpfung durch die Staatsanwaltschaft - und ein daraus folgendes Verfügungsverbot - mit anderen (zivilrechtlichen) Verfügungsverboten (hier der Zwangsverwaltung) konkurrieren.

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IBRRS 2022, 2104
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsverwalter haftet für baurechtswidrige Zustände!

VG Osnabrück, Beschluss vom 08.10.2020 - 2 B 21/20

Der Zwangsverwalter ist in analoger Anwendung des § 56 Satz 1 NBauO bauordnungsrechtlich verantwortlich für baurechtswidrige Zustände.*)

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IBRRS 2022, 2094
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungskosten sind ohne vorherige Festsetzung vollstreckbar!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2022 - 2 S 711/22

1. Nach § 13 Abs. 2 LVwVG dürfen die Kosten der Vollstreckung im Fall der Beitreibung zusammen mit der Hauptforderung ausnahmsweise ohne vorherige Festsetzung vollstreckt werden.*)

2. Die Kosten der Vollstreckung i.S.d. § 13 Abs. 2 LVwVG umfassen nicht nur die Kosten, die aus Anlass des konkret und aktuell erlassenen Vollstreckungsverwaltungsakts - hier der Pfändungs- und Einziehungsverfügung - entstanden sind, sondern alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Einleitung und Durchführung der Vollstreckung stehen, also auch Kosten früherer (erfolgloser) Vollstreckungshandlungen.*)

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IBRRS 2022, 2021
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollmachtsurkunde nachgereicht: Vollmachtsmangel beim PfüB-Antrag geheilt!

BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZB 18/18

Zur Heilung eines Mangels der Vollmacht beim Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch einen Inkassodienstleister.*)

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IBRRS 2022, 1414
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Folgen einer corona-bedingten Schließung

KG, Urteil vom 25.04.2022 - 8 U 158/21

1. Miete i.S.d. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a BGB und damit Bezugsgröße für den kündigungsrelevanten Rückstand ist nicht die geminderte Miete, sondern die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete.

2. Gleiches gilt im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs und auch dann, wenn der Mieter dem Mietanspruch des Vermieters einredeweise einen Anspruch auf Anpassung der Miete nach § 313 BGB entgegenhalten kann.

3. Eine AGB-Klausel, wonach es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung auf den Eingang des Geldes auf dem Konto des Vermieters ankommt, ist im Gewerberaummietrecht wirksam.

4. Im Fall einer Geschäftsschließung, die auf einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beruht, kommt grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht.

5. Da eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage nicht zu einer Überkompensierung der entstandenen Verluste führen darf, sind bei der Prüfung der Unzumutbarkeit grundsätzlich auch die finanziellen Vorteile zu berücksichtigen, die der Mieter aus staatlichen Leistungen zum Ausgleich dieser pandemie-bedingten Nachteile erlangt hat, wenn sie nicht als Darlehen gewährt wurden, oder aus einer einstandspflichtigen Betriebsversicherung des Mieters erhalten hat.

6. Da die Höhe dieser Ersatzleistungen regelmäßig erst mit deren tatsächlicher Auszahlung feststeht und erst zu diesem Zeitpunkt dann abschließend über eine Mietanpassung entschieden werden kann, kommt bis dahin auch eine temporäre Beschränkung der Zahlungspflicht, mithin eine Stundung der Mieten in Betracht.

7. Ausbleibende Kundschaft auch in dem Zeitraum, in denen der Betrieb des Mieters nicht von einer Zwangsschließung betroffen ist, fällt in das wirtschaftliche Risiko des Gewerberaummieters, denn das Verwendungsrisiko liegt grundsätzlich beim Mieter.




IBRRS 2022, 1864
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Was muss Gerichtsvollzieher dem Gläubiger bzgl. Konten Dritter mitteilen?

BGH, Beschluss vom 24.03.2022 - I ZB 55/21

1. Der Gerichtsvollzieher hat dem Gläubiger gem. § 802l Abs. 3 Satz 1 ZPO die nach § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO beim Bundeszentralamt für Steuern eingeholte Auskunft zu Konten Dritter, über die der Schuldner verfügungsberechtigt ist, in der Weise zu erteilen, dass Name und, soweit in der Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern aufgeführt, Anschrift, Kontonummer und die Bank, bei der das Konto unterhalten wird, sowie der Zeitpunkt der Kontoeröffnung offengelegt werden, soweit diese Daten für die Zwecke der Vollstreckung erforderlich sind.*)

2. Die in § 802l Abs. 3 Satz 1 ZPO geregelte Pflicht, den Schuldner innerhalb von vier Wochen über das Ergebnis des Ersuchens i.S.v. § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO in Kenntnis zu setzen, ist verfassungskonform entsprechend zu Gunsten des Dritten anzuwenden.*)

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IBRRS 2022, 1309
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mindestanforderungen an das verfahrenseinleitende Schriftstück?

BGH, Beschluss vom 10.03.2022 - IX ZB 36/20

Dem verfahrenseinleitenden Schriftstück müssen sich mit Bestimmtheit zumindest Gegenstand und Grund des gegen den Beklagten gerichteten Antrags sowie die Aufforderung, sich vor Gericht einzulassen, oder, nach Art des laufenden Verfahrens, die Möglichkeit zur Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs entnehmen lassen.*)

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IBRRS 2022, 1470
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pflichten des Zwangsverwalters im Rahmen des aufgehobenen Zwangsverwaltungsverfahrens

AG Mönchengladbach-Rheydt, Beschluss vom 04.11.2021 - 503 L 001/21

1. Leistet ein Vollstreckungsschuldner (zur Abwendung anderweitiger Vollstreckungsmaßnahmen) eigene Zahlungen auf Ansprüche gem. § 10 ZVG, steht ihm ein Erstattungsanspruch gegen die Zwangsverwaltungsmasse nicht zu.*)

2. Ein Ersteher des Vollstreckungsobjekts kann vom Vollstreckungsgericht keine Weisung beanspruchen, wonach der Zwangsverwalter Betriebskostenabrechnungen für Abrechnungsjahre vor dem Beschlagnahmejahr zu erstellen hat (Abgrenzung zu BGH, NJW 2003, 2320; NJW 2006, 2626).*)

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IBRRS 2022, 1366
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Titulierte Verpflichtung zur Notstromversorgung per Zwangsgeld durchsetzbar

LG Freiburg, Beschluss vom 27.04.2022 - 3 T 45/22

1. Verpflichtet sich ein Vermieter, in einem gerichtlichen Vergleich eine sanierungsbedürftige Wohnung mit Notstrom zu versorgen, und kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Anspruch des Mieters mit einem Zwangsgeld durchsetzbar.

2. Eine rechtliche Zulässigkeit oder Zumutbarkeit der geschuldeten Handlung ist im Verfahren nach § 888 ZPO ohne Belang.

3. Einwendungen, die nicht im Erkenntnisverfahren vorgetragen wurden, sind im Verfahren gem. § 888 ZPO nicht zu berücksichtigen.

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IBRRS 2022, 1404
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Anforderungen an Vollstreckungsantrag zur Erwirkung einer vertretbaren Handlung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.02.2022 - 26 W 14/21

Im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäß § 887 ZPO ist die Handlung, zu deren Vornahme sich der Gläubiger an Stelle des Schuldners ermächtigen lassen will, genau und bestimmt zu bezeichnen.*)

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IBRRS 2022, 1399
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Zwangssicherungshypothek

LG Cottbus, Urteil vom 15.03.2022 - 2 O 33/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 1286
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungsschutzantrag bei Verstoß gegen § 130a ZPO unzulässig

AG Emmendingen, Beschluss vom 21.03.2022 - 16 M 144/22

1. Ein durch einen Rechtsanwalt per bea eingereichter Vollstreckungsschutzantrag, der weder eine qualifizierte elektronische Signatur noch eine einfache Signatur enthält, ist unzulässig.

2. Ein lediglich durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und ein Hausarztattest nachgewiesenes Rückenleiden stellt keine Härte dar, die mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren wäre.




IBRRS 2022, 1375
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zur Verfahrensverschleppung durch Verfassungsbeschwerde

VerfGH Sachsen, Beschluss vom 06.05.2021 - Vf. 8-IV-21

Ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens könne nicht eingeschätzt werden, ob die Fortsetzung des Verfahrens einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeute.

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IBRRS 2022, 1360
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verzicht auf Räumungsschutz

LG Heilbronn, Beschluss vom 12.01.2022 - 3 T 1/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 1358
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Teil des Geldbetrages wird vom Schuldner erbracht

AG Schwäbisch Hall, Beschluss vom 11.01.2022 - 1 M 2074/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 1341
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsräumung vor freiwilligen Auszug

AG Schwäbisch Hall, Beschluss vom 28.12.2021 - 1 M 2074/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 1258
WohnungseigentumWohnungseigentum
Räumung einer Wohnung

LG Stralsund, Beschluss vom 02.03.2021 - 1 S 85/20

1. Die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 S. 2 ZPO ist eine gesetzliche Frist, die gem. § 224 Abs. 2 Hs. 2 ZPO nicht der Verlängerung zugänglich ist.

2. Die Berufung wird verworfen, weil eine Berufungsbegründung nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingegangen ist und dem Beklagten Wiedereinsetzung nicht zu gewähren war.

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IBRRS 2022, 1216
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mit der Vollstreckung kann man sich ruhig Zeit lassen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2022 - 26 W 19/21

Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Anspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von mehreren Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.*)

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IBRRS 2022, 1190
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 11.03.2022 - I ZA 1/22

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2022, 0963
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verpflichtung zur Räumung eines Gewerberaumes

OLG Schleswig, Beschluss vom 24.03.2021 - 12 U 14/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 0946
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Voraussetzungen für Erlass liegen nicht vor: PfÜB aufzuheben?

BGH, Beschluss vom 12.01.2022 - VII ZB 26/21

1. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist nicht deswegen aufzuheben, weil die Voraussetzungen für seinen Erlass nicht vorgelegen hätten, wenn einem Antrag des Schuldners auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem zugrundeliegenden Titel zeitnah und somit vor Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses stattgegeben worden wäre.*)

2. Einem Beschluss, durch den die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, kommt auch in einem Fall, in dem verfahrensfehlerhaft nicht zeitnah über den Antrag des Schuldners entschieden worden ist, mangels dahingehender gesetzlicher Anordnung keine Rückwirkung zu.*)

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IBRRS 2022, 0633
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Enge Anspruchsvoraussetzung für § 826 BGB

LG Hannover, Beschluss vom 10.09.2020 - 17 S 34/20

Die Anwendung von § 826 BGB, um das Unterlassen der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid zu erreichen, ist auf besonders schwer wiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt, weil andernfalls die Rechtskraft ausgehöhlt, die Rechtssicherheit beeinträchtigt und der Rechtsfrieden in untragbarer Weise in Frage gestellt werden würde.

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IBRRS 2022, 0725
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wie kann die Verstrickung einer gepfändeten Forderung während des Restschuldbefreiungsverfahrens beseitigt werden?

BGH, Beschluss vom 02.12.2021 - IX ZB 10/21

Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während des Restschuldbefreiungsverfahrens dadurch beseitigt werden, dass das Vollstreckungsgericht die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung aussetzt, ohne die Pfändung insgesamt aufzuheben (Fortführung von BGH, Beschluss vom 19.11.2020 - IX ZB 14/20, IBRRS 2021, 0849 = ZIP 2021, 644).*)

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IBRRS 2022, 0666
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollziehungsfrist im Arrestverfahren ist Merkmal des Eilcharakters

OLG München, Urteil vom 27.09.2021 - 3 U 3718/21

1. Eine fehlerhafte Vollstreckungsmaßnahme stellt keinen Beginn der Vollziehung i.S.d. § 929 Abs. 2 ZPO dar.

2. Der Arrestschuldner kann die Versäumung der Vollziehungsfrist entweder im Widerspruchsverfahren, § 924 ZPO, oder im Verfahren der Aufhebung wegen veränderter Umstände, § 927 ZPO, geltend machen.

3. Die Vollziehungsfrist ist ein Merkmal des Eilcharakters des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens und wirkt als eine immanente zeitliche Begrenzung des dem Gläubiger gewährten Rechtsschutzes. Sie verhindert, dass die Arrestvollziehung unter Umständen erfolgt, die sich von denen zur Zeit der Arrestanordnung wesentlich unterscheiden, und dient so dem Schutz des Schuldners.

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IBRRS 2022, 0678
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eigenbedarf des ZwVersteigerungserwerbers und Härtefall-Einwand des Mieters bei Pflege eines schwerstbehinderten Kindes

BGH, Beschluss vom 08.02.2022 - VIII ZR 182/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 0667
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung des Verfahrens

AG Heilbronn, Beschluss vom 17.06.2021 - 2 K 103/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2022, 0644
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Beschränkung der Öffentlichkeit im Zwangsversteigerungsverfahren

LG Hildesheim, Beschluss vom 24.08.2021 - 5 T 166/21

Der in § 169 GVG niedergelegte Öffentlichkeitsgrundsatz als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips gewährleistet, dass jedermann grundsätzlich die Möglichkeit hat, an Verhandlungen der Gerichte teilzunehmen. Dieser Grundsatz gilt auch für den Versteigerungstermin, § 66 ZVG.

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IBRRS 2022, 0635
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Beschwerdeverfahren bleibt ohne Erfolg

OLG Köln, Beschluss vom 16.11.2020 - 11 W 22/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 0683
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Prüfungsumfang des Vollstreckungsgerichts

AG Mönchengladbach-Rheydt, Beschluss vom 14.01.2022 - 503 L 1/21

1. Leistet ein Vollstreckungsschuldner (zur Abwendung anderweitiger Vollstreckungsmaßnahmen) eigene Zahlungen auf Ansprüche gem. § 10 ZVG, steht ihm ein Erstattungsanspruch gegen die Zwangsverwaltungsmasse nicht zu.*)

2. Ein Ersteher des Vollstreckungsobjekts kann vom Vollstreckungsgericht keine Weisung beanspruchen, wonach der Zwangsverwalter Betriebskostenabrechnungen für Abrechnungsjahre vor dem Beschlagnahmejahr zu erstellen hat (Abgrenzung zu BGH, NJW 2003, 2320; NJW 2006, 2626).*)

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IBRRS 2022, 0586
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Nebenkosten der Zwangsvollstreckung müssen nicht gesondert festgesetzt werden!

AG Ludwigslust, Beschluss vom 12.01.2022 - 8 M 5083/21

Mit der Regelung des § 788 Abs. 1 ZPO, welche nach dem Wortlaut der Vorschrift auf die "zeitgleiche" Vollstreckung mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch abstellt, sollte lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass keine vorherige Kostenfestsetzung nach § 788 Abs. 2 ZPO für diejenigen Kosten beantragt werden muss, die als Annex der Hauptsache anfallen.

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IBRRS 2022, 0587
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine nutzlosen Aufwendungen für Gläubiger der Zwangsräumung!

LG Görlitz, Beschluss vom 06.07.2021 - 2 S 13/21

Dem Gläubiger muss bei Zwangsräumungen, die in der Regel mit größerem - auch finanziellem - Aufwand verbunden sind, rechtzeitig vor dem anberaumten Termin die Rechtssicherheit zugestanden werden können, dass eventuelle Aufwendungen nicht nutzlos sein werden.

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IBRRS 2022, 0590
Mit Beitrag
ZwangsverwaltungZwangsverwaltung
Keine Ausnahmen vom Grundsatz der Voreintragung bei Fortdauer der Verwalterbefugnisse

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.07.2021 - 12 Wx 27/21

Eine Ausnahme analog § 40 GBO von dem Grundsatz der Voreintragung des Betroffenen nach § 39 GBO wegen Fortdauer der Verwalterbefugnisse nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung ist nicht gerechtfertigt.*)

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IBRRS 2022, 0572
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eintragung einer erneuten Zwangssicherungshypothek

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.10.2021 - 2 Wx 51/20

Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangshypothek, die entgegen § 867 Abs. 2 ZPO eingetragen wird, obgleich der Betrag der titulierten Forderung bereits vollständig durch mehrere Einzelhypotheken an Grundstücken desselben Eigentümers gesichert ist.*)

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IBRRS 2022, 0570
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde gegen eine Dritte

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.11.2021 - 4 U 7/21

1. Richtet sich die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde gegen eine Dritte, kann diese mit der Titelgegenklage analog § 767 ZPO geltend machen, nicht Vollstreckungsschuldner zu sein und auch keine Unterwerfungserklärung abgegeben zu haben.*)

2. Wird im Urteilstatbestand als unstreitig behandelt, dass die Titelgegenklägerin sich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde unterworfen habe, kommt dem Tatbestand keine Beweiskraft nach § 314 ZPO zu, wenn diese Feststellung im Widerspruch zu der konkret in Bezug genommenen notariellen Urkunde steht.*)

3. Sollen neben der als Käuferin auftretenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts auch deren Gesellschafter sich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde unterwerfen, bedarf es insoweit eindeutiger Erklärungen.*)

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IBRRS 2022, 0568
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsverwalter Gebühren-Anspruch bei Überschussermittlung?

LG Bonn, Beschluss vom 27.05.2021 - 6 T 6/21

Die Voraussetzungen einer zusätzlichen Vergütung nach § 17 Abs. 3 ZwVwV sind gerichtlich überprüfbar, da die Masse davor geschützt werden muss, dass die Abrechnung einer Sondervergütung nicht in Bezug auf solche Tätigkeiten erfolgt, die bereits durch die Vergütung des Zwangsverwalters im Sinne von § 17 Abs. 1 ZwVwV abgegolten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 02. Juli 2009 - V ZB 122/08 -, BeckRS 2009, 23294). Eine steuerliche Beratung ist nur geboten, wenn es sich um eine nicht zum allgemeinen Tätigkeitsbereich eines Zwangsverwalters gehörende Angelegenheit handelt.

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IBRRS 2022, 0537
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wie wird der Eintritt in die Rechte eines Pachtvertrags nachgewiesen?

BGH, Beschluss vom 15.12.2021 - VII ZB 38/20

1. § 727 ZPO ist im Klauselerteilungsverfahren analog anzuwenden, wenn der Erwerber eines verpachteten Grundstücks gemäß § 581 Abs. 2, § 566 Abs. 1 BGB in die Rechte des Pachtvertrags eingetreten ist.*)

2. Zum Nachweis des Eintritts des Erwerbers eines Grundstücks in die Rechte eines hierüber geschlossenen Pachtvertrags gemäß § 581 Abs. 2, § 566 Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2022, 0200
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kautionsforderung ist vom Vermieterpfandrecht umfasst

OLG Köln, Urteil vom 22.12.2021 - 22 U 13/20

1. Das Vermieterpfandrecht sichert alle Forderungen aus dem Mietverhältnis. Das sind solche, die sich aus dem Wesen des Mietvertrages als entgeltlicher Gebrauchsüberlassung ergeben. Dazu gehört aber auch eine mietvertraglich vereinbarte Kautionsforderung.

2. Die für das Wohnraummietrecht geltende Norm des § 551 BGB ist ausweislich der fehlenden Verweisung in § 578 BGB für die Geschäftsraummiete nicht anwendbar, weshalb diese der Sicherung der Kautionsforderung durch das Vermieterpfandrecht nicht entgegensteht.

3. Eine Obergrenze für eine Kaution gibt es für Gewerberaummietverträge anders als für Wohnraummietverträge (§ 551 BGB: dreifache Monatsmiete) nicht. Sie steht daher grundsätzlich zur Disposition der Parteien, soweit ein Sicherheitsinteresse des Vermieters besteht und solange die Grenze der Sittenwidrigkeit nicht erreicht wird.

4. Bei einer Übersicherung wäre die Kautionsabrede nicht völlig unwirksam, sondern nur insoweit, als sie überhöht ist.

5. Die Beendigung des Mietverhältnisses steht der Forderung der Kaution nicht entgegen, sofern der Vermieter schlüssig vorträgt, es bestünden noch Zahlungsansprüche gegen den Mieter, zu deren Sicherung er die Kaution benötige.

6. Eine Klausel, wonach eine Minderung u.a. nur dann zulässig ist, wenn der Mieter seine Minderungsabsicht dem Vermieter einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angekündigt hat, ist wirksam. Der Schriftform kommt insoweit konstitutive Bedeutung i.S.v. § 125 Satz 2 BGB zu.

7. Grundsätzlich reicht zwar auch der mittelbare Besitz des Schuldners aus, um die Verwertungsbefugnis des Insolvenzverwalters zu begründen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Sicherungsnehmer bzw. Pfandgläubiger selbst unmittelbarer Besitzer ist. In diesem Fall ist der Absonderungsberechtigte, hier der Vermieter, gem. § 173 Abs. 1 InsO zur Verwertung der Sachen berechtigt.




IBRRS 2022, 0057
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
(Ex-)Mieter verhält sich löblich: Räumungsfrist wird verlängert!

LG Berlin, Beschluss vom 06.08.2021 - 65 S 92/21

Bei der Entscheidung über eine Verlängerung Räumungsfrist kommt es darauf an, ob der Mieter die laufende Miete bzw. Nutzungsentschädigung entrichtet, sich hinreichend um Ersatzwohnraum bemüht bzw. in absehbarer Zeit eine Wohnung finden wird, so dass andere weniger gewichtige Gläubigerinteressen zurückstehen können.

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IBRRS 2022, 0059
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gläubiger bekommt weitere Ausfertigung des Titels ohne Vollbeweis!

LG Fulda, Beschluss vom 29.12.2021 - 5 T 202/21

Hält der Schuldner den Titel in Händen und ist ungeklärt, auf welche Weise der Schuldner den Titel erhalten hat, so ist dem Gläubiger eine weitere Ausfertigung zu erteilen, sofern er glaubhaft macht, dass die titulierte Forderung weiterhin besteht. Eines Vollbeweises des Fortbestandes der Forderung bedarf es nicht. Der Schuldner muss den Einwand des Erlöschens der Forderung in diesem Fall über eine Vollstreckungsabwehrklage geltend machen.*)

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IBRRS 2022, 0038
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Aufhebung Wohnungsräumungstermin gegen Schuldnerin aufgrund Corona-Krise

AG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2020 - 82 M 4979/20

Wird aufgrund der akuten Coronakrise die Gesundheit und das Leben der Schuldner in erheblichem Maße gefährdet, ist der Gerichtsvollzieher berechtigt, eine Zwangsräumung auszusetzen.

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Online seit 2021

IBRRS 2021, 3461
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wie muss die Bietsicherheit vorliegen?

LG Görlitz, Beschluss vom 18.06.2020 - 5 T 57/20

1. Liegt dem verfahrensleitenden Rechtspfleger im Versteigerungstermin der Nachweis der vom Bieter geleisteten Sicherheit in Form einer Mitteilung der Gerichtskasse nicht vor, ist das Gebot nach Verlangen auf Sicherheit nicht zurückzuweisen, wenn der Rechtspfleger vorab sich bei der Gerichtskasse telefonisch hat versichern lassen hat, dass das Geld für die nämliche Versteigerung eingezahlt wurde.

2. Die Gefahr, dass ein Bieter auf das abgegebene Gebot die spätere Zahlung nicht erbringen will oder kann, muss vor Verkündung des Zuschlags reklamiert werden.

3. Bloße Vermutungen reichen nicht aus, um ein Gebot eines (Mit)Bieters wegen Rechtsmissbräuchlichkeit zurückzuweisen.




IBRRS 2021, 3373
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Räumungsschutz allein aufgrund von Corona-Pandemie

AG München, Beschluss vom 09.02.2021 - 1537 M 31562/21

Allein aufgrund der Corona-Pandemie hat das Vollstreckungsgericht bei Gewerberäumen dem Schuldner keinen Räumungsschutz nach § 765a ZPO zu gewähren.

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