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Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1031 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 3377
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Klagerücknahme durch zur Einziehung des Klageanspruchs berechtigten Beklagten!

OLG Köln, Urteil vom 01.09.2021 - 22 U 171/18

1. Wegen seines titulierten Anspruchs auf rückständige Miete kann der Vermieter auch die gegen ihn selbst gerichteten Ansprüche des Mieters wegen unerlaubter Selbsthilfe pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.

2. Die Überweisung ermächtigt den Vermieter als Pfändungsgläubiger jedoch nicht zur (kompensationslosen) Rücknahme der Klage des Mieters, mit der dieser die gepfändeten Ansprüche gegen den Vermieter geltend macht.

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IBRRS 2021, 3350
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vorsicht beim Zugestehen der Mindesthöhe einer Forderung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.08.2021 - 24 U 10/20

1. Eine einseitige Erledigungserklärung ist als Antrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache auszulegen.

2. Die Durchführung der Zwangsvollstreckung stellt kein erledigendes Ereignis dar.

3. Räumt eine Partei vor Gericht ein, dass der Gegenseite eine fällige Forderung zustehe, und nennt hierbei eine Mindesthöhe, wobei sie die genaue Höhe nicht beziffern kann, so hat sie im Zweifel die von der Gegenseite im Anschluss geltend gemachte Forderung substanziiert, anhand der vorgelegten Unterlagen, zu bestreiten. Ein einfaches Bestreiten genügt nicht.

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IBRRS 2021, 3771
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Schuldner hat mehrere Wohnsitze: Welcher Gerichtsvollzieher ist zuständig?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.11.2021 - 2 O 127/21

1. Der Wohnsitz des Schuldners i.S.d. § 802e Abs. 1 ZPO bestimmt sich nach §§ 7 - 11 BGB.*)

2. Mehrere Wohnsitze i.S.d. § 7 Abs. 2 BGB setzen voraus, dass der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse sich gleichermaßen an zwei (oder mehr) Orten befindet.*)

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IBRRS 2021, 3769
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Verwechslungsgefahr: Fehlerhaft bezeichnete Verfügung ist vollstreckbar!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.11.2021 - 1 ME 136/21

Eine fehlerhaft bezeichnete Grundverfügung in einer Zwangsgeldandrohung ist unschädlich, wenn keine Verwechslungsgefahr besteht und der Betroffene daher zweifelsfrei erkennen kann, welche Verfügung gegen ihn vollstreckt und was von ihm verlangt wird.*)

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IBRRS 2021, 3605
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Verfahrensverbindung bei weit auseinanderliegenden Grundstücken!

AG Schwäbisch Hall, Beschluss vom 14.04.2020 - 1 K 43/19

Liegen zwei zu versteigernde Grundstücke weit auseinander (hier ca. 40 km), ist ein Antrag zur Verfahrensverbindung nach § 18 ZVG grundsätzlich abzulehnen.

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IBRRS 2021, 3601
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Keine Zwangshaft gegen prozessunfähige Person!

BGH, Beschluss vom 23.09.2021 - I ZB 20/21

1. Bei der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO darf gegen eine prozessunfähige natürliche Person, die mangels hinreichender Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht in der Lage ist, einen natürlichen Willen zur Vornahme der von ihr geschuldeten Handlung zu bilden, keine Zwangshaft verhängt werden.*)

2. Bei der gegen eine prozessunfähige natürliche Person gerichteten Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO darf gegen den Bevollmächtigten des Schuldners keine Zwangshaft verhängt werden.*)

3. Bei der gegen eine prozessunfähige natürliche Person gerichteten Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer nicht vertretbaren Handlung nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist ein Zwangsgeld stets gegen den Schuldner und nicht gegen den gesetzlichen Vertreter festzusetzen.*)

4. Einer prozessunfähigen natürlichen Person ist die Vornahme einer nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erwirkenden Handlung nicht unmöglich, wenn die Handlung durch deren Bevollmächtigten vorgenommen werden kann.*)

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IBRRS 2021, 3500
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erlass eines Erzwingungshaftbefehls: Vollstreckungsbescheid ist im Original vorzulegen!

BGH, Beschluss vom 23.09.2021 - I ZB 9/21

Die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO erfasst ausschließlich an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass eines Erzwingungshaftbefehls.*)

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IBRRS 2021, 3489
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Geltung der regelmäßigen Verjährungsfrist beim Bauträgervertrag?

LG Berlin, Urteil vom 21.09.2021 - 19 O 65/20

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2021, 2606
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Duldungstitel für Grundstückszwangsversteigerung nach Eigentumswechsel

BGH, Beschluss vom 23.06.2021 - VII ZB 37/20

1. Die Anordnung der Zwangsversteigerung aufgrund einer nach § 867 Abs. 1 ZPO auf dem Grundstück des Schuldners eingetragenen und auf einem Zahlungstitel vermerkten Sicherungshypothek setzt gegenüber dem rechtsgeschäftlichen Erwerber des Grundstücks auch nach der Einfügung von § 867 Abs. 3 ZPO die Erwirkung eines Duldungstitels gemäß § 1147 BGB voraus.*)

2. Eine Umschreibung des Zahlungstitels gegen den rechtsgeschäftlichen Erwerber nach § 727 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2021, 3349
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Notwegerecht zum Zwecke des Parkens

OLG Schleswig, Urteil vom 28.01.2021 - 11 U 91/20

Ein Hausgrundstück kann auch dann ordnungsgemäß im Sinne des § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB genutzt werden, wenn Pkw nicht auf dem Grundstück, sondern in der Nähe auf der Straße abgestellt werden können. Der Eigentümer des mit dem Notwegerecht belasteten Grundstücks muss Überfahrten der Grundstücksmieter zum Zwecke des Parkens auf dem begünstigten Grundstück nicht dulden.*)

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IBRRS 2021, 3348
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Rechtsnachfolge des Schuldners bei Übertragung von Miteigentum und Nutzungsrechten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2021 - 12 W 3/21

1. Auch der Schuldner selbst kann Rechtsnachfolger im anfechtbaren Erwerb werden. Sonderrechtsnachfolge im Sinne des § 145 Abs. 2 InsO setzt nicht die Vollübertragung des anfechtbar Erlangten voraus, sondern kann schon vorliegen, wenn aus dem anfechtbar Erworbenen ein neues, beschränktes Recht geschaffen oder eine besondere Befugnis abgezweigt wird.*)

2. Hat der Schuldner seinen Miteigentumsanteil an einem Grundstück an den anderen Miteigentümer anfechtbar übertragen und räumt dieser ihm sodann ein Mitbenutzungsrecht am gesamten Grundbesitz ein (§ 1090), so ist der Schuldner hinsichtlich des Mitbenutzungsrechts als Rechtsnachfolger anzusehen, weil erst die Übertragung seines Miteigentumsanteils die Belastung des gesamten Grundstücks ermöglicht hat.*)

3. Das zugunsten des Schuldners anfechtbar begründete Mitbenutzungsrecht erlischt wegen § 889 BGB nicht schon bei Rückübereignung des Miteigentumsanteils an diesen. Vielmehr bedarf es seiner rechtsgeschäftlichen Aufhebung gemäß § 875 BGB.*)

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IBRRS 2021, 3345
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Löschungsverpflichtung nicht nachgekommen: Festsetzung von Zwangsgeld!

AG Heilbronn, Beschluss vom 16.04.2021 - 8 C 412/21

Ist der Schuldner verpflichtet, eine Äußerung nicht zu verbreiten und diese von einer Plattform zu entfernen, so ist gegen ihn bei Nichtbeachtung ein Zwangsgeld zu verhängen.

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IBRRS 2021, 3339
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein vereinfachter Vollstreckungsantrag durch Inkassounternehmen

BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZB 25/20

Die Möglichkeit des vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden gemäß § 829a ZPO ist für einen Gläubiger, der sich durch einen Inkassodienstleister als Bevollmächtigten vertreten lässt, nicht eröffnet, weil gem. §§ 80, 88 Abs. 2 ZPO die Vollmacht durch Einreichung der schriftlichen Vollmachtsurkunde zu den Gerichtsakten nachgewiesen werden muss und es sich bei der Vollmachtsurkunde um eine die Anwendung des § 829a ZPO ausschließende, vorlegungspflichtige "andere Urkunde" i.S.d. § 829a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO handelt.*)

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IBRRS 2021, 3160
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nicht anfechtbar!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2021 - 26 W 15/21

Nach den §§ 707 Abs. 2 Satz 2, 719 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind Beschlüsse, welche die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, nicht anfechtbar.*)

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IBRRS 2021, 3102
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigungsrecht des Erstehers sticht vertraglichen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung

BGH, Urteil vom 15.09.2021 - VIII ZR 76/20

Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers nach § 57a ZVG stehen, wenn die Zuschlagserteilung zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen erfolgt, Kündigungsbeschränkungen - hier: Ausschluss der Eigenbedarfskündigung -, die zwischen dem Mieter und dem vormaligen Eigentümer (Vermieter) vereinbart worden sind, nicht entgegen.*)




IBRRS 2021, 3004
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bedarf Rechtsnachfolgeklausel einer Unterschrift?

BGH, Beschluss vom 21.07.2021 - VII ZB 34/20

Zum Anwendungsbereich des § 703b Abs. 1 ZPO bei der Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel.*)

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IBRRS 2021, 2932
ProzessualesProzessuales
Kostenansatz gegen Zweitschuldner erst nach erfolgloser Zwangsvollstreckung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.08.2021 - 18 W 44/21

1. § 31 Abs. 2 Satz 1 GKG ist dahin zu verstehen, dass ein Kostenansatz gegen einen anderen Kostenschuldner erst dann erfolgen darf, wenn hinsichtlich aller Entscheidungsschuldner eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolglos geblieben ist oder aussichtslos erscheint (im Ergebnis Anschluss an OLG Naumburg, Beschluss vom 03.08.2011 - 2 W 77/10, IBRRS 2011, 5652 = IMRRS 2011, 3932; entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2009 - 10 W 23/09, IBRRS 2009, 5007 = IMRRS 2009, 2283).*)

2. Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 GKG ist ein Kostenansatz gegen einen Zweitschuldner erst dann möglich, wenn die Voraussetzungen dieser Norm hinsichtlich aller Erstschuldner gegeben sind.*)

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IBRRS 2021, 2930
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrechtliches Räumungsverfahren

LG Stuttgart, Beschluss vom 17.11.2020 - 19 T 294/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 2765
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verwaltungsvollstreckung: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 15.07.2021 - V ZB 130/19

1. Voraussetzungen, Art und Wirkung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung zur Vollstreckung einer durch Verwaltungsakt titulierten öffentlichen-rechtlichen Geldforderung richten sich auch im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung und dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.*)

2. Wenn die vollstreckende Behörde aufgrund einer entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Auflage die Verwaltungsvollstreckung einstweilen einstellt, um die Überprüfung der zu vollstreckenden Forderung zu ermöglichen, zielt ein Ersuchen an das Vollstreckungsgericht um einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht auf eine Einstellung nach § 30 ZVG, sondern auf eine einstweilige Einstellung gem. § 28 Abs. 2 ZVG.*)

3. Bei einer Zwangsversteigerung zur Verwaltungsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners tritt ein Vollstreckungsmangel i.S.d. § 28 ZVG ein, wenn gegen den Verwaltungsakt, durch den die zu vollstreckende Geldforderung tituliert wurde, ein Rechtsbehelf erhoben und dessen aufschiebende Wirkung angeordnet wird; zur einstweiligen Einstellung einer Zwangsversteigerung führt ein solcher Vollstreckungsmangel allerdings nur, wenn die vollstreckende Behörde mitteilt, die Verwaltungsvollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Bundes oder Landes eingestellt zu haben und das Vollstreckungsgericht ersucht, auch die Zwangsversteigerung einstweilen einzustellen.*)

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IBRRS 2021, 2678
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 15.07.2021 - V ZB 13/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 2477
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Auch geringes Entgelt ist Miete!

LG Osnabrück, Beschluss vom 23.07.2021 - 2 T 275/21

1. Aus einer notariellen Urkunde kann nicht vollstreckt werden, wenn sie ein Mietverhältnis betrifft.

2. Auch ein weit unter der Marktmiete liegendes Entgelt für den Gebrauch einer Sache stellt eine Miete dar. Es kommt nicht darauf an, wie das Entgelt oder das Vertragsverhältnis von den Parteien bezeichnet wird.

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IBRRS 2021, 2449
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

KG, Beschluss vom 03.04.2018 - 21 U 61/15

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2021, 2465
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Widerstand durch Unterlassen?

BGH, Beschluss vom 17.06.2021 - I ZB 68/20

1. Ein Titel, der den Schuldner verpflichtet, Zutritt zu einer Stromabnahmestelle zu gewähren und deren Sperrung durch Wegnahme des Stromzählers zu dulden, kann insgesamt nach § 892 ZPO durch Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers vollstreckt werden.*)

2. Für eine Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers nach § 892 ZPO reicht es aus, wenn der Gläubiger eine dem Schuldner zurechenbare Widerstandshandlung als bevorstehend behauptet. Es ist nicht erforderlich, dass der Gläubiger zu erwartenden Widerstand nachweist oder glaubhaft macht.*)

3. Im Falle einer ergänzenden Handlungspflicht des Schuldners kann der Widerstand nicht nur in einem aktiven Tun, sondern auch in einem Unterlassen bestehen.*)

4. Soweit ein Duldungstitel den Schuldner auch dazu verpflichtet, Zutritt zu einem Raum zu gewähren, ist für eine Vollstreckung dieser ergänzenden Handlungspflicht nach § 892 ZPO erforderlich, dass der Schuldner zumindest Mitgewahrsam an diesem Raum hat. Andernfalls richtet sich die Zwangsvollstreckung insoweit nicht gegen ihn und fehlt es an einer Widerstandsleistung des Schuldners im Sinne von § 892 ZPO.*)




IBRRS 2021, 2304
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erstreckt sich die Pfändung auch auf die Kosten der Zustellung?

BGH, Urteil vom 10.06.2021 - IX ZR 90/20

Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, erstreckt sich die Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und an die im Beschluss genannten Drittschuldner.*)

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IBRRS 2021, 2182
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Kürzung der Vergütung des Zwangsverwalters über § 19 Abs. 2 ZwVwV

BGH, Beschluss vom 27.05.2021 - V ZB 152/18

§ 19 Abs. 2 ZwVwV begründet nur ein Recht, aber keine Pflicht des Zwangsverwalters, nach Zeitaufwand abzurechnen, wenn seine Vergütung nach § 18 ZwVwV offensichtlich unangemessen ist; die Vorschrift stellt daher keine Grundlage für eine über § 18 Abs. 2 ZwVwV hinausgehende Kürzung der Vergütung dar.*)

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IBRRS 2021, 2147
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Beschwerde gegen Haftbefehl hat aufschiebende Wirkung

BGH, Beschluss vom 18.06.2021 - I ZB 30/21

Bei einem Haftbefehl gem. § 802g Abs. 1 ZPO handelt es sich um ein Zwangsmittel i.S.v. § 570 Abs. 1 ZPO. Der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbeschwerde (§ 575 Abs. 5 ZPO) gegen einen Haftbefehl kommt damit aufschiebende Wirkung zu.*)

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IBRRS 2021, 1764
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Notwendiger Inhalt der Ergänzung der Vermögensauskunft bei belastetem Grundstück

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.10.2020 - 10 K 10080/20

1. Wenn die Vermögensauskunft unvollständig, ungenau, widersprüchlich oder lückenhaft erscheint, kann eine Nachbesserung auch ohne eine wesentliche Änderung des Schuldnervermögens vor Ablauf der Zweijahresfrist verlangt werden.

2. Im Vermögensverzeichnis ist die Existenz von Eigentümergrundschulden und bei Briefgrundschulden auch der Aufbewahrungsort des Grundschuldbriefs anzugeben, nicht aber der Valutastand einer das Grundstück des Schuldners belastenden Grundschuld. Bei Fremdgrundschulden ist der Vertragspartner aus dem Kausalgeschäft mit Namen und Anschrift anzugeben.

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IBRRS 2021, 1798
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Teilungsplan Glück - Zuteilung von privilegiertem Hausgeld in der "Rangklasse 9"

AG Schwäbisch Hall, Beschluss vom 26.08.2020 - 1 K 33/19

1. Wird Hausgeld erst nach der Abgabe von Geboten aber noch zum Verteilungstermin angemeldet, wird dieses bis zu 5% des Verkehrswertes vor einer Zuteilung an den Schuldner berücksichtigt.

2. Hausgeld von mehr als 5% kann nur dann bei der Erlösverteilung berücksichtigt werden, wenn aus diesem aktiv das Verfahren betrieben wird.




IBRRS 2021, 2006
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Auf der Suche nach Ersatzwohnraum

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.06.2021 - 3 W 56/21

1. Die Entscheidungen über die Bewilligung einer Räumungsfrist und über deren Länge stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.

2. Macht der Schuldner geltend, es sei ihm nicht möglich, bis zur voraussichtlichen Zwangsräumung durch den Gläubiger eine angemessene Ersatzwohnung zu finden, muss der Schuldner grundsätzlich substanziiert darlegen und gegebenenfalls nachweisen, dass er seine Obliegenheiten zur Ersatzwohnraumsuche erfüllt hat.

3. Eine solche Obliegenheit besteht für den Schuldner spätestens dann, wenn er bei Anwendung objektiver Maßstäbe erkennen kann, dass seine Klageverteidigung im Räumungsverfahren nicht erfolgversprechend ist.

4. Trotz Corona-Pandemie ist davon auszugehen, dass innerhalb eines Zeitraumes von fünf Monaten ein Ersatzwohnraum gefunden werden kann.




IBRRS 2021, 1763
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO in der Immobiliarzwangsvollstreckung

AG Seligenstadt, Urteil vom 23.06.2020 - 1 C 7/19

1. Der Auskunftsanspruch aus Art 15 DSGVO bezieht sich nicht auf interne Vorgänge wie Gesprächsvermerke.

2. Die Norm gibt keinen Anspruch darauf, dass der Betroffene sämtliche Kommunikation, die ihm bereits bekannt ist, erneut ausgedruckt und übersendet erhalten kann. Es besteht auch kein Anspruch auf Darlegung der verwendeten Verarbeitungsmittel, auf Sortierung der Daten in zeitlicher Hinsicht oder nach Art und Zweck ihrer Verwendung und/oder Mitteilung über bereits gelöschte Daten.

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IBRRS 2021, 1762
Mit Beitrag
ZwangsverwaltungZwangsverwaltung
Entrichtungspflicht des ZwVw für Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners

FG Hessen, Urteil vom 22.10.2020 - 9 K 1224/19

Der Zwangsverwalter hat die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung des im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt.

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IBRRS 2021, 1735
Mit Beitrag
ZwangsverwaltungZwangsverwaltung
Zur Prozesskostenhilfe für die Zwangsverwaltung

ArbG Heilbronn, Urteil vom 12.02.2021 - 5 Ca 344/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 1602
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einspruchsverzicht schon vor Erlass des Vollstreckungsbescheids!

BGH, Urteil vom 01.04.2021 - III ZR 47/20

Der Antragsgegner kann in einem Mahnverfahren schon vor Erlass des Vollstreckungsbescheids durch einseitige Erklärung gegenüber dem Amtsgericht (Mahngericht) auf den Rechtsbehelf des Einspruchs wirksam verzichten.*)

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IBRRS 2021, 1289
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann muss Zwangsräumung vorübergehend eingestellt werden?

LG München I, Beschluss vom 10.02.2021 - 14 T 1262/21

1. Eine vorübergehende Einstellung der Zwangsräumung ist nur möglich, wenn im Einzelfall die drohende Vollstreckungsmaßnahme und das Vorgehen des Gläubigers zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde. Mit Härten, die jede Zwangsvollstreckung mit sich bringt, muss der Schuldner sich grundsätzlich abfinden.

2. Nicht jede Vollstreckungsmaßnahme, die für den Schuldner eine unbillige Härte bedeutet, rechtfertigt die Anwendung von Vollstreckungsschutzmaßnahmen. Die Vollstreckung macht vielmehr erst an der Grenze der Sittenwidrigkeit Halt.

3. Selbst eine konkrete Gefährdung der beruflichen Existenz des Schuldners kann im Regelfall nicht zu einer vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung führen.

4. Die pauschale Behauptung einer Ansteckungsgefahr kann Räumungsschutz nicht rechtfertigen, zumal ein Umzug auch unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden kann.

5. Die Gewährung von Vollstreckungsschutz in Form einer vorläufigen, zeitlich befristeten Einstellung der Zwangsvollstreckung ist allenfalls dann anzudenken, wenn der im gerichtlichen Beschluss konkret zu bezeichnende Zeitraum sicher ausreicht, um eine konkrete Gefahr der beruflichen Existenzvernichtung abzuwenden.

6. Zwischen dem Tag der Zustellung der Benachrichtigung des Räumungstermins und dem Tag der Räumungsvollstreckung müssen wenigstens drei Wochen liegen.

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IBRRS 2021, 1051
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Corona-Soforthilfe für Selbstständige ist nicht pfändbar

BGH, Beschluss vom 10.03.2021 - VII ZB 24/20

1. Bei der Corona-Soforthilfe (Bundesprogramm "Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Selbständige" und ergänzendes Landesprogramm "NRW-Soforthilfe 2020") handelt es sich um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO nicht pfändbare Forderung.*)

2. Im Hinblick auf die Verwirklichung der mit dieser Soforthilfe verbundenen Zweckbindung ist in Höhe des bewilligten und auf einem Pfändungsschutzkonto des Schuldners gutgeschriebenen Betrags der Pfändungsfreibetrag in entsprechender Anwendung des § 850k Abs. 4 ZPO zu erhöhen.*)

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IBRRS 2021, 0718
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kann Titel zur "Rückgabe" der Mietwohnung vollstreckt werden?

LG Bremen, Beschluss vom 22.12.2020 - 4 T 504/20

Titel zur Räumung einer Mietwohnung sind problematisch, wenn sie keinen der in § 885 Abs. 1 Satz 1 ZPO genannten Begriffe (Herausgabe, Räumung oder Überlassung) verwenden. Dies ist etwa der Fall, wenn der Titel eine Pflicht zur "Rückgabe" oder zum "Auszug‟ enthält. In diesen Fällen ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob die titulierte Pflicht unter § 885 ZPO fällt. Maßgeblich ist dafür, ob die Pflicht darauf gerichtet ist, den Schuldner - ggf. einschließlich des ihm gehörenden Mobiliars - aus der (Miet-)Sache zu entfernen.

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IBRRS 2021, 0724
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Vollstreckung in Sparbuch des Mieters

AG Ulm, Beschluss vom 18.12.2020 - 1 M 1069/20

Bei einem für den Mieter angelegten Sparbuch handelt es sich um evidentes Dritteigentum. Diese Gelder sind nur für den Mieter angelegt, so dass eine Vollstreckung diesbezüglich nicht zulässig ist.

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IBRRS 2021, 0136
WohnraummieteWohnraummiete
Gewährung einer großzügigen Räumungsfrist nach Eigenbedarfskündigung in Zeiten von Corona

LG München II, Beschluss vom 29.09.2020 - 12 T 3267/20

Während der Corona-Pandemie besteht nach wie vor eine sehr fragile öffentliche Gesundheitsstruktur, die das öffentliche Leben und reale zwischenmenschliche Kontakte, die beim Suchen einer Wohnung unerlässlich sind, erheblich erschwert. Dies ist bei der Bestimmung einer Räumungsfrist zu berücksichtgen.

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IBRRS 2020, 3119
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Sachverständigengutachten bei Prozessunfähigkeit in Zwangsräumung

LG Ravensburg, Beschluss vom 12.08.2020 - 1 T 27/20

1. Für die Durchführung der Zwangsräumung muss der Räumungsschuldner prozessfähig sein.

2. Zweifelt der Gerichtsvollzieher an der Prozessfähigkeit einer Partei des Vollstreckungsverfahrens, hat er ein psychiatrisches bzw. neurologisches Sachverständigengutachten über die Geschäfts- und Prozessfähigkeit der betroffenen Partei einzuholen.

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IBRRS 2021, 0594
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nachweisurkunden sind Gerichtsvollzieher im Original vorzulegen!

LG Kassel, Beschluss vom 08.01.2021 - 3 T 558/20

Ist die Zustellung von Nachweisurkunden gem. § 750 Abs. 2 ZPO erforderlich, müssen die Urkunden dem Gerichtsvollzieher im Original oder in Ausfertigung vorgelegt werden, wenn auch die qualifizierte Klausel aufgrund des Originals (oder der Ausfertigung) erteilt wurde. Geschieht dies nicht, kommt eine Heilung des Zustellungsmangels (§ 189 ZPO) nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2021, 0344
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
"Beischreibung" eines Vollstreckungstitels: Wie ist eine Namensänderung nachzuweisen?

BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - VII ZB 30/18

Zu den Anforderungen an den Nachweis der Namensänderung der Titelgläubigerin bei der "Beischreibung" eines Vollstreckungstitels (Fortführung von BGH, Beschluss vom 30.08.2017 - VII ZB 23/14, MDR 2017, 1206 = IBRRS 2021, 0344; Beschluss vom 22.05.2019 - VII ZB 87/17, MDR 2019, 959 = IBRRS 2019, 1894 = IMRRS 2019, 0705).*)

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IBRRS 2021, 0262
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Arrestatorium: Forderungspfändung unwirksam!

BGH, Beschluss vom 16.12.2020 - VII ZB 9/20

1. Gemäß § 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat im Falle der Pfändung einer Geldforderung das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Der Ausspruch dieses Arrestatoriums ist für die Wirksamkeit der Forderungspfändung konstitutiv. Fehlt es an einem solchen Ausspruch, ist die Forderungspfändung unwirksam. *)

2. Ein Arrestatorium ist, von dem in § 857 Abs. 2 ZPO geregelten Fall abgesehen, auch hinsichtlich solcher Vermögensrechte auszusprechen, deren Zwangsvollstreckung sich nach § 857 ZPO richtet. Gegenüber dem Drittschuldner ist ein den Besonderheiten des Pfändungsgegenstandes Rechnung tragendes Verbot auszusprechen, Erfüllungshandlungen gegenüber dem Schuldner vorzunehmen, die das Pfändungspfand-recht des Vollstreckungsgläubigers beeinträchtigen können.*)

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IBRRS 2021, 0261
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wie muss der Gerichtsvollzieher die Gegenleistung anbieten?

BGH, Beschluss vom 16.12.2020 - VII ZB 46/18

Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, muss der Gerichtsvollzieher nach § 756 ZPO die Gegenleistung so anbieten, wie dies im Vollstreckungstitel beschrieben ist. In welcher Weise der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Weise anzubieten hat, hat er in eigener Verantwortung von Amts wegen anhand des Vollstreckungstitels zu prüfen. Andere, außerhalb des Titels liegende Umstände sind vom Gerichtsvollzieher nicht zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2021, 0132
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mängelbeseitigung nicht angenommen: Keine Erfüllung eingetreten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2019 - 21 U 133/18

1. Das Schuldverhältnis erlischt regelmäßig bereits dann, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird, wobei Erfüllung regelmäßig als objektiver Tatbestandserfolg der Leistung unabhängig vom Willen des Gläubigers eintritt.

2. Dies gilt nicht, wenn nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses eine Annahme erforderlich ist. In diesem Fall tritt bei Verweigerung der Annahme keine Erfüllung ein, unabhängig davon, ob die Weigerung berechtigt war oder nicht. Eine Annahmeverweigerung kann - soweit unberechtigt - lediglich zum Annahmeverzug führen.

3. Der Schuldner ist gehindert ist, im Falle einer Ermächtigung zur Selbstvornahme seine Verpflichtung weiterhin freiwillig zu erfüllen, wenn aufgrund des Schuldnerverhaltens das Vertrauen des Gläubigers in die ordnungsgemäße und zuverlässige Leistung nachhaltig erschüttert ist.

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Online seit 2020

IBRRS 2020, 3767
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wert des Erzwingungsinteresses?

OLG Rostock, Beschluss vom 03.11.2020 - 3 W 63/20

Die Vollstreckung sowohl nach § 887 ZPO als auch nach § 888 ZPO bezweckt es die Handlung des Vollstreckungsschuldners, zu welcher er verurteilt worden ist, zu erzwingen. Dieses Erzwingungsinteresse richtet sich in der Regel nach der Hauptsache und ist unter den Besonderheiten des Einzelfalls zu bestimmen.*)

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IBRRS 2020, 3134
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein unbedingter Vollstreckungsschutz bei angeblicher Suizidgefahr

LG Limburg, Beschluss vom 23.07.2020 - 7 T 116/20

Eine behauptete Suizidgefahr verschafft dem Mieter nicht ohne Weiteres Vollstreckungsschutz. Insbesondere ist zu berücksichtigen, ob der Mieter bereits in psychologischer Behandlung ist oder bereits Erfahrung mit dem Verlust einer Wohnung gemacht hat und sich daher auf die Situation einstellen kann.

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IBRRS 2020, 3485
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Dritte leben im Räumungsobjekt: Käufer muss sich Kenntnis des Verkäufers anrechnen lassen

AG Augsburg, Urteil vom 18.08.2020 - 25 C 2209/20

1. Gemäß § 940a Abs. 2 ZPO darf die Räumung von Wohnraum durch einstweilige Verfügung gegen einen Dritten angeordnet werden, der im Besitz der Mietsache ist, wenn gegen den Mieter ein vollstreckbarer Räumungstitel vorliegt und der Vermieter vom Besitzerwerb des Dritten erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung Kenntnis erlangt hat.

2. Bei einem Verkauf des Mietobjekts ist dem Käufer die Kenntnis des Verkäufers von Dritten i.S.d. § 940a ZPO zuzurechnen. Würde man eine Wissenszurechnung hier nicht vornehmen, würde das widersprüchliche Ergebnis resultieren, dass der Rechtsnachfolger besser gestellt wäre als der Rechtsvorgänger, der den Titel erwirkt hat.

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IBRRS 2020, 3166
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändungsschutz der Soforthilfe während der Corona-Pandemie

LG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2020 - 2 T 357/20

Die Soforthilfen des Bundes sind grundsätzlich unpfändbar. Werden Soforthilfen zur Milderung der finanziellen Notlagen eines betroffenen Unternehmens bzw. eines Selbstständigen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie als Einmalzahlung auf einem Pfändungsschutzkonto ausgezahlt, sind diese Zahlungen freizugeben. Notwendig hierfür ist jedoch der Nachweis des jeweiligen Betroffenen, dass Liquiditätsengpässe aus dem Zeitraum seit dem 01.03.2020 bestehen.

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IBRRS 2020, 3269
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Terminsverlegung für Zwangsversteigerungsverfahren wegen Covid-19

AG Schwäbisch Hall, Beschluss vom 04.05.2020 - 1 K 45/19

1. Solange nicht ein Impfstoff gegen eine Erkrankung am Corona-Virus entwickelt ist, besteht jederzeit ein Ansteckungsrisiko für die gesamte Bevölkerung.

2. Aus diesem Grund ist es nicht gerechtfertigt, ein gerichtliches Zwangsversteigerungsverfahren bis in eine Zeit nach Ende der Corona-Pandemie auszusetzen.

3. Ist ein Beteiligter der Ansicht, dass das Infektionsrisiko bei einer Teilnahme an einem Besichtigungstermin im Rahmen der Wertfestsetzung zu groß sei, liegt dies in seiner Sphäre und er hat gegebenenfalls selbst Vorkehrungen zu treffen, zB durch Erteilung von entsprechenden Vollmachten.

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IBRRS 2020, 3268
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Pfändung der Corona-Soforthilfe unzulässig!

BFH, Beschluss vom 09.07.2020 - VII S 23/20

1. Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.*)

2. Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der AdV durch das FG ist nicht statthaft, weil unmittelbar beim BFH ein Antrag auf AdV gestellt werden kann.*)

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