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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1031 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 2643
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vergütung des Zwangsverwalters

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZB 23/07

1. Die erhebliche Befassung des Sequesters mit Gegenständen, an denen Rechte Dritter gemäß § 771 ZPO oder § 805 ZPO bestehen, wirkt sich nicht auf die Berechnungsgrundlage der Vergütung aus. Erhebliche Anforderungen an die Geschäftsführung des Sequesters insoweit können nur innerhalb des Vergütungssatzes durch einen angemessenen Zuschlag berücksichtigt werden (Ergänzung zu BGHZ 168, 321).*)

2. Sachvortrag und Erkenntnisquellen über die Bewertung des verwalteten Vermögens zum maßgebenden Stichtag sind im Festsetzungsverfahren für die Vergütung von Verwalter und Sequester bis zur letzten Tatsachenentscheidung zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2010, 2588
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Berliner Räumung aus einem Zuschlagbeschluss

LG Bonn, Beschluss vom 29.04.2010 - 6 T 107/10

Aus einem Zuschlagbeschluss in der Zwangsversteigerung ist eine auf die Herausgabe der Wohnung beschränkte Räumungsvollstreckung ohne Wegschaffen der beweglichen Gegenstände nicht zulässig.

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IBRRS 2010, 2432
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde, Zwangsvollstreckung gg. Anwalt

BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - I ZB 69/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2424
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aussetzung der Vollziehung erstinstanzlicher Entscheidung

BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - VIII ZB 9/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2392
ImmobilienImmobilien
Verbrauchsunabhängige Nebenkosten im Falle der Zwangsverwaltung

AG Schorndorf, Urteil vom 27.01.2010 - 2 C 1214/08

Der Schuldner, dem nach § 149 Abs. 1 ZVG die unentbehrlichen Räume belassen wurden, hat für deren Nutzung keine verbrauchsunabhängigen Nebenkosten zu bezahlen.*)

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IBRRS 2010, 2385
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - § 726 ZPO gilt nicht für einen im Vergleich geregelten Verfall

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.06.2010 - 3 W 57/09

1. § 726 ZPO erfasst nur Fälle, in denen der Gläubiger den Eintritt der Tatsachen nach dem Inhalt des Titels oder nach allgemeinen Beweislastregeln zu beweisen hat (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 726, Rn. 4; Musielak/Lackmann, ZPO, 7. Aufl., § 726, Rn. 2 jeweils m.w.N.). Die Vorschrift ist nicht anzuwenden, wenn in einem gerichtlichen Vergleich Forderungen fällig gestellt und Ratenzahlungen darauf unter bestimmten Voraussetzungen lediglich ausgesetzt sind.*)

2. Desgleichen liegt der Eintritt eines im Vergleich geregelten Verfalls außerhalb des Anwendungsbereiches des § 726 ZPO, sodass der Schuldner etwaige Einwendungen nach § 767 ZPO geltend zu machen hat (vgl. Zöller/Stöber, ZPO 27. Aufl., § 726, Rn. 14 m.w.N.; Musielak/Lackmann, ZPO, 7. Aufl., § 726, Rn. 3, jeweils m.w.N.).*)

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IBRRS 2010, 2327
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Beitreibung von Räumungskosten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2010 - 10 W 143/09

1. Zur Auslegung eines Gerichtsvollzieherauftrags.*)

2. Dem Vollstreckungsgläubiger bleibt es bei einem Auftrag zur Räumungsvollstreckung unter gleichzeitiger Geltendmachung des Vermieterpfandrechts unbenommen, zugleich hinsichtlich der Anwaltskosten im Wege der Mobiliarvollstreckung vorzugehen.*)

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IBRRS 2010, 2310
ProzessualesProzessuales
Räumungsvollstreckung nach Berliner Modell!

LG Lübeck, Beschluss vom 05.01.2009 - 7 T 446/09

Eine Räumungsvollstreckung nach dem Berliner Modell hätte in Anbetracht der Rechtsprechung des BGH erfolgen müssen, die Interessen eines Schuldners sind durch die vorherige Ankündigung gewahrt.

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IBRRS 2010, 2256
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Materiell-rechtliche Einwendungen der WEG gegen Teilungsplan

LG Heilbronn, Beschluss vom 30.12.2009 - 1 T 527/09

Die sofortige Beschwerde hinsichtlich materiell-rechtlicher Einwendungen gegen den Teilungsplan ist gegenüber dem Widerspruch gemäß § 115 ZVG subsidiär.

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IBRRS 2010, 2005
ImmobilienImmobilien
Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch gegen den Zwangsverwalter

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.03.2010 - 19 U 173/09

Die dem Zwangsverwalter gegenüber dem Gläubiger und Schuldner nach § 154 S. 1 ZVG bestehende Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht begründet wegen § 154 S. 3 ZVG keinen unmittelbaren klagbaren Anspruch von Gläubiger und Schuldner. Vielmehr besteht ein einklagbares Recht als ultima ratio nur dann, wenn die Möglichkeiten des Vollstreckungsgerichts, den Zwangsverwalter zu einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung zu veranlassen, ohne Erfolg bleiben.*)

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IBRRS 2010, 1984
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsschutz für den Schuldner in der Zwangsverwaltung

BVerfG, Beschluss vom 07.01.2009 - 1 BvR 312/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1955
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2010 - 24 U 82/09

1. Eine Zwangsverwaltungsschuldnerin (Vermieterin) und eine Insolvenzschuldnerin (Mieterin) unterliegen den Regeln über den Eigenkapitalersatz, wenn die Zwangsverwaltungsschuldnerin an der Insolvenzschuldnerin nicht unmittelbar beteiligt war, aber von Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin wirtschaftlich beherrscht wurde.*)

2. Die Gebrauchsüberlassung aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses kann den Regeln über den Ersatz von Eigenkapital unterliegen.*)

3. Die Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung endet, sofern das überlassene Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet war, bei der Zwangsverwaltung mit Wirksamwerden der Beschlagnahme, ohne dass es eines weiteren Tätigwerdens des Zwangsverwalters bedarf.*)

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IBRRS 2010, 1903
WohnraummieteWohnraummiete
Konkludente Vertragsübernahme des Erstehers nach Zwangsversteigerung

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VII ZR 84/09

Richtiges Az: VIII ZR 84/09

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IBRRS 2010, 1890
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Ausfertigung des Vollstreckungstitels muss vorliegen

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 124/09

1. Die Ausfertigung des Vollstreckungstitels muss bei der Versteigerung und bei der Erteilung des Zuschlags vorliegen. Ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgebot kann auch noch im Verfahren der sofortigen Beschwerde geheilt werden.*)

2. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde nicht mehr heilbar ist dagegen ein Mangel des Titels (hier: fehlende Erteilung und Zustellung der Rechtsnachfolgeklausel). Dieser kann nur bis zur Erteilung des Zuschlags geheilt werden.*)

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IBRRS 2010, 1878
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zwangsvollstreckung: Festsetzung der Vorbereitungskosten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2010 - 24 W 3/10

Die Zuständigkeit des Prozessgerichts – Rechtspflegers -, die Kosten der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung (Vorbereitungskosten), die zu den Zwangsvollstreckungskosten gehören, festzusetzen, besteht stets, wenn es nicht zur Zwangsvollstreckung aus dem Titel kommt.*)

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IBRRS 2010, 1851
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Sicherungsverwaltung schränkt Ersteher-Befugnisse ein

OLG Hamm, Urteil vom 07.01.2010 - 18 U 60/09

Für die Dauer einer gem. § 94 ZVG angeordneten Sicherungsverwaltung sichert die durch die Kündigung eines Sicherungsverwalters ausgelöste Räumungspflicht eines Mieters keine Interessen des Erstehers, die über die Nutzung hinausgehen, für deren Bestand die Sicherungsverwaltung angeordnet wurde. Damit liegt ein Schaden, den ein Ersteher mit einer entgangenen Nutzungsmöglichkeit begründet, die er erst nach der Bezahlung des Versteigerungserlöses und der Aufhebung der Sicherungsverwaltung hätte verfolgen können, außerhalb des Schutzbereichs der durch die Sicherungsverwaltung beschränkten mietvertraglichen Räumungspflicht.

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IBRRS 2010, 1849
ProzessualesProzessuales
Feststellung rechtswidriger Nichtbestellung abgelehnt

BVerfG, Beschluss vom 15.02.2010 - 1 BvR 285/10

Keine Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtschutz bei Zurückweisung des Feststellunganstrags eines Zwangsverwalters, der die abstrakter Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Bestellung begehrt; effektiver Rechtschutz entsteht vielmehr durch Rüge einer konkreten Entscheidung der Verwalterbestellung.

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IBRRS 2010, 1847
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Pfändbarkeit eines bedingten Rückübertragungsanspruchs

OLG München, Beschluss vom 11.03.2010 - 34 Wx 10/10

Der in Insolvenz befindliche Gläubiger eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs kann, auch wenn die Grundstücksübertragung mit Rücksicht auf eine familiäre Verbundenheit stattgefunden hat, auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht wirksam verzichten (im Anschluss an den Beschluss des OLG München, 13. Mai 2009, 34 Wx 026/09, FG Prax 2009, 155).

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IBRRS 2010, 1832
ProzessualesProzessuales
Bestimmtheit von Vollstreckungsforderungen

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - VII ZB 35/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1821
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung; Erstattungsanspruch als Insolvenzforderung

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 100/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1819
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht - Pfändung von Vollstreckungstiteln

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - VII ZB 11/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1815
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 140/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1806
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Restitutionsansprüche in der Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 117/09

Restitutionsansprüche auf Grundstücke können nicht nach Maßgabe von § 9a Abs. 1 Satz 3 EGZVG im Zwangsversteigerungsverfahren angemeldet werden (Anschluss an BVerwGE 130, 134).*)

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IBRRS 2010, 1804
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 162/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1802
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine abgesonderte Befriedigung für Inhaber öffentlicher Last

BGH, Urteil vom 18.02.2010 - IX ZR 101/09

1. InsO § 49*)

2. Der Inhaber einer öffentlichen Last gemäß § 12 GrStG kann dann, wenn der Insolvenzverwalter das belastete Grundstück freihändig veräußert hat, keine abgesonderte Befriedigung aus dem Veräußerungserlös verlangen.*)

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IBRRS 2010, 1644
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vorrang für Ansprüche auf Entrichtung öffentlicher Lasten

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - V ZB 175/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1576
ProzessualesProzessuales
Sicherung für deliktischen Anspruch, Beweis durch Inkongruenz

BGH, Urteil vom 18.03.2010 - IX ZR 57/09

1. InsO § 134 Abs. 1*)

2. Die nachträgliche Bestellung einer Sicherung durch den Schuldner für eine Verbindlichkeit aus einer von ihm begangenen unerlaubten Handlung stellt eine entgeltliche Leistung dar; gleiches gilt für die Verstärkung des Anspruchs durch Schuldanerkenntnis.*)

3. InsO § 133 Abs. 1; ZPO § 286 F*)

4. Das Beweisanzeichen der Inkongruenz ist gegeben, wenn der Schuldner nach Vornahme einer unerlaubten Handlung dem Gläubiger für die dadurch begründete Schadensersatzforderung eine Sicherung gewährt. Es bedarf der tatrichterlichen Gesamtwürdigung, ob das Beweisanzeichen der Inkongruenz im konkreten Fall geeignet ist, den Nachweis eines Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners und seiner Kenntnis bei dem Anfechtungsgegner zu erbringen.*)

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IBRRS 2010, 1539
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters

OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2009 - 18 U 40/09

1. Mit der Aufhebung der Zwangsverwaltung infolge Antragsrücknahme erlischt die Prozessführungsbefugnis des klagenden Zwangsverwalters für die Fortsetzung eines anhängigen Prozesses nicht, wenn der Zwangsverwalter die Hauptsache für erledigt erklärt, um eine für die Zwangsverwaltung günstige Kostenentscheidung zu erreichen.*)

2. Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil geleistete Sicherheit dient dem Gläubiger nicht als Sicherheit für einen bereits vor dem Vollstreckungsaufschub entstandenen Nutzungsausfallschaden.*)

3. Geht als Sicherheit hinterlegtes Geld in das Eigentum des Fiskus über, erwirbt der sicherungsberechtigte Gläubiger an dem Rückerstattungsanspruch des Schuldners ein Pfandrecht, das (nur) die vom Sicherungszweck umfassten Forderungen des Gläubigers absichert.*)

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IBRRS 2010, 1473
ProzessualesProzessuales
Eidesstattliche Versicherung als sittenwidrige Härte

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - I ZB 36/09

1. Der Schuldner kann seinen Widerspruch nach § 900 Abs. 4 ZPO auch darauf stützen, dass die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für ihn eine sittenwidrige Härte i.S. von § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO bedeute.*)

2. Der Umstand, dass dem Schuldner im Falle der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO der Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft droht, rechtfertigt nicht ohne weiteres die Annahme einer mit den guten Sitten unvereinbaren Härte i.S. von § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO.*)

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IBRRS 2010, 1437
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IV ZR 64/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1343
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Änderung der Vollstreckbarkeit im Verfahren, Auslandsbezug

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 94/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1299
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Annahmeverzug durch Zahlungsverweigerung

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 45/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1240
ProzessualesProzessuales
Übertragung bestimmter Geschäfte auf Rechtspfleger

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - V ZB 111/09

1. Die Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind auf Rechtspfleger weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden.*)

2. Aus den Bestimmungen des Rechtspflegergesetzes ergibt sich nicht, dass die Verteilung der von den Rechtspflegern zu erledigenden Geschäfte im Voraus nach einem abstrakt-generellen Maßstab bestimmt sein muss. Die Übertragung bestimmter Geschäfte an den Rechtspfleger durch Anordnung im Einzelfall (ad hoc) ist zulässig.*)

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IBRRS 2010, 1207
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt in die Insolvenzmasse

BGH, Urteil vom 03.12.2009 - IX ZR 189/08

1. Eine nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts bedingt pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt im Insolvenzverfahren insoweit in die Insolvenzmasse, als sie im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung für pfändbar nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften erklärt wird.*)

2. Die Billigkeitsprüfung, bei der alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls zu würdigen sind, obliegt dem Insolvenzgericht, wenn der Insolvenzverwalter beantragt, bedingt pfändbare Bezüge des Schuldners für pfändbar zu erklären, um sie wie Arbeitseinkommen zur Masse zu ziehen; streiten Insolvenzverwalter und Schuldner um die Massezugehörigkeit von bedingt pfändbaren Einkünften des Schuldners oder ist die Frage der Pfändbarkeit im Rahmen eines Anfechtungsprozesses zu beantworten, muss die Billigkeitsentscheidung vom Prozessgericht getroffen werden.*)

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IBRRS 2010, 1148
ImmobilienImmobilien
Aufhebung des Zuschlagbeschlusses im Beschwerdeweg

BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 106/09

1. Wird nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks der Zuschlagsbeschluss im Beschwerdeweg rechtskräftig aufgehoben und der Zuschlag zugleich einem anderen erteilt, verliert der ursprüngliche Ersteher das Eigentum an den Schuldner rückwirkend zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses; der neue Ersteher wird mit dem Wirksamwerden der Zuschlagserteilung an ihn Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an besteht zwischen dem ursprünglichen Ersteher, der das Grundstück weiterhin benutzt, und dem neuen Ersteher ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.*)

2. Der neue Ersteher hat einen Anspruch auf Nutzungsherausgabe nach § 987 BGB ab dem Zeitpunkt, in welchem dem ursprünglichen Ersteher die im Beschwerdeweg ergangene Zuschlagsentscheidung zustellt worden ist; bis dahin haftet der ursprüngliche Ersteher nach § 988 BGB.*)

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IBRRS 2010, 1139
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 143/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1078
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kostenverteilung im Drittschuldnerprozess

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 79/09

1. Die dem Gläubiger in Vorbereitung eines nicht von vornherein aussichtslosen Drittschuldnerprozesses entstandenen notwendigen Kosten können, soweit sie bei dem Drittschuldner nicht beigetrieben werden können, im Verfahren nach § 788 ZPO festgesetzt werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 57/05, NJW 2006, 1141).*)

2. Ein Anspruch des Gläubigers gegen den Drittschuldner aus § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO kann nicht daraus abgeleitet werden, dass er die Forderung zu Unrecht nicht anerkennt.*)

3. Anwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Drittschuldner, der nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses die gemäß § 840 Abs. 1 ZPO geforderten Erklärungen nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist abgibt, ein weiteres Mal zur Abgabe dieser Erklärungen aufgefordert wird, sind nicht als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO festsetzungsfähig (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - IX ZR 189/04, NJW-RR 2006, 1566).*)

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IBRRS 2010, 1073
ImmobilienImmobilien
Voraussetzungen der Löschung von Rückgewährsvormerkungen

OLG München, Beschluss vom 27.11.2009 - 34 Wx 102/09

1. Zu den Voraussetzungen der Löschung von Rückgewährsvormerkungen ohne Bewilligung des Berechtigten.*)

2. Ein auf Klage nach § 767 ZPO ergangenes Urteil, das die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde für unzulässig erklärt, ist kein geeignetes Mittel, die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf eine Vormerkung zu beweisen, die einen mit dieser Urkunde begründeten Anspruch sichert.*)

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IBRRS 2010, 1066
ImmobilienImmobilien
Teilungsversteigerung: Verfügung über Miteigentum möglich?

BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - V ZB 92/09

Betreibt ein Gläubiger, der den dem Schuldner als Miteigentümer eines Grundstücks zustehenden Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft und auf Teilung sowie Auszahlung des Erlöses gepfändet hat, die Teilungsversteigerung, ist der Schuldner auch dann nicht an einer Verfügung über seinen Miteigentumsanteil gehindert, wenn der gepfändete Anspruch dadurch untergeht.*)

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IBRRS 2010, 1010
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - V ZR 120/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0949
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zwangsverwaltung: Streitwert im Beschwerdeverfahren

OLG München, Beschluss vom 15.07.2009 - 20 W 1804/09

Sofern ein Schuldner gegen die Anordnung einer Zwangsverwaltung Beschwerde einlegt, so bestimmt sich der Streitwert im Beschwerdeverfahren nach dem Jahresbetrag der durch die Zwangsverwaltung entzogenen Mieteinnahmen.

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IBRRS 2010, 0905
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - V ZR 145/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0900
ProzessualesProzessuales
Versäumnisurteil durch Vergleich ersetzt: Kosten

BGH, Beschluss vom 24.02.2010 - XII ZB 147/05

1. Ist ein Versäumnisurteil, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist, durch einen Prozessvergleich ersetzt worden, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Vollstreckungskosten in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den Vergleichsbetrag beschränkt hätte (im Anschluss an BGH Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03 - NJW-RR 2004, 503).*)

2. Werden in dem Vergleich weitere nicht streitgegenständliche Ansprüche geregelt, setzt die Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung allerdings voraus, dass sich feststellen lässt, in welchem Umfang das Versäumnisurteil in der Sache Bestand hat.*)

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IBRRS 2010, 0899
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen: Keine Gebühr!

BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - VII ZB 74/09

Für die Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen fällt keine gesonderte Gebühr nach RVG VV Nr. 3500 an.*)

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IBRRS 2010, 0897
ProzessualesProzessuales
Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Titeln

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - VII ZB 3/09

1. § 15 Nr. 3 EGZPO gilt auch für die Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Titeln.*)

2. Eine Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 69 Abs. 1 ThürKO, mit der die Zwangsvollstreckung gegen eine Gemeinde aus einem arbeitsgerichtlichen Titel zugelassen wird, ist nicht vollziehbar, wenn das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO wiederhergestellt hat.*)

3. Ist vor der Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bereits ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergangen, so hat das Vollstreckungsgericht in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen des Schuldners und des Gläubigers zu prüfen, ob diese Maßnahme aufzuheben ist.*)

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IBRRS 2010, 0882
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bestimmtheitsanforderungen an die vollstreckbare Urkunde

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - VII ZB 102/08

Eine 1972 von einem Notar aufgenommene Urkunde, in der sich der Schuldner verpflichtet, an den Gläubiger Unterhalt in Höhe der Bruttobezüge eines ledigen Regierungsrates der Besoldungsgruppe A, letzte Dienstaltersstufe (14) der Saarländischen Besoldungsordnung gemäß Gesetz Nr. 935 zuzüglich Ortszuschlag I. b, Stufe 1 zu zahlen, genügt jedenfalls dann nicht mehr den Bestimmtheitsanforderungen für vollstreckbare Urkunden im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung, wenn die zum Zeitpunkt der Klauselerteilung geltende Besoldungsordnung keinen Ortszuschlag mehr enthält.*)

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IBRRS 2010, 0827
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unterlassungsvertrag: Unbefristete Unterwerfungserklärung

BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 217/07

1. Bei einer auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags gerichteten Unterwerfungserklärung ist in der Regel davon auszugehen, dass der Schuldner sein Angebot unbefristet abgegeben hat mit der Folge, dass es vom Gläubiger jederzeit angenommen werden kann.*)

2. Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags.*)

3. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2010, 0787
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - I ZB 74/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0769
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten der WEG

OLG München, Beschluss vom 13.01.2010 - 34 Wx 117/09

1. Lautet der zugrundeliegende Vollstreckungstitel auf einen anderen Gläubiger als die Wohnungseigentümergemeinschaft, darf zu deren Gunsten eine Zwangshypothek nicht eingetragen werden (im Anschluss an BGH vom 13.9.2001- V ZB 15/01).*)

2. Ist auf Grund mehrerer Vollstreckungstitel, die teils auf die Wohnungseigentümergemeinschaft, teils auf einen anderen Gläubiger lauten, zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft die Zwangshypothek als einheitliche Hypothek an einem Grundstück eingetragen worden, kommt die Eintragung eines Amtswiderspruchs, beschränkt auf die den Dritten ausweisenden Titel, in Betracht.*)

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IBRRS 2010, 0767
ImmobilienImmobilien
Abstraktes Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterverwerfung

BGH, Urteil vom 17.11.2009 - XI ZR 36/09

Das von einem Schuldner in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde abgegebene abstrakte Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung ist nicht deshalb nach § 812 Abs. 2 BGB kondizierbar, weil der durch die Grundschuld gesicherte Anspruch des Gläubigers verjährt ist. Die Vorschrift des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf ein solches Schuldversprechen analog anwendbar.*)

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