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Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1031 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2023, 1236
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Sicherheit zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung: Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung insgesamt!

OLG Celle, Beschluss vom 21.04.2023 - 9 U 28/23

Leistet der Schuldner Sicherheit gem. § 720a Abs. 3 ZPO zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung aus einem mit der Berufung angefochtenen, zugunsten des Klägers gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urteil, gebietet dies nicht die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem angefochtenen Urteil insgesamt gem. § 719 Abs. 1, § 707 ZPO (Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 21.03.2006 - 3 U 18/06, NJOZ 2006, 2053).*)

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IBRRS 2023, 1181
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Zwangsgeld bei unterbliebenem Heckenrückschnitt

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.2023 - 26 W 1/23

Bei dem von einer Schuldnerin vorzunehmenden Rückschnitt einer Bepflanzung handelt es sich um eine vertretbare Handlung, die grundsätzlich der Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO unterliegt.*)

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IBRRS 2023, 1050
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück?

BGH, Beschluss vom 02.03.2023 - V ZB 64/21

1. Die Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück ist zulässig.*)

2. Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, sei es durch eine anfängliche Bestellung des Wohnungsrechts als Eigentümerrecht, sei es durch eine nachträgliche (Wieder-)Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person (§ 889 BGB), muss sich der Wohnungsberechtigte für die Pfändung so behandeln lassen, als habe er es gestattet, die Ausübung des Wohnungsrechts einem anderen zu überlassen; infolgedessen ist ein Eigentümerwohnungsrecht stets pfändbar (Fortführung von Senat, Urteil vom 11.03.1964 - V ZR 78/62, NJW 1964, 1226, insoweit in BGHZ 41, 209 nicht abgedruckt).*)

3. Aufgrund der Pfändbarkeit fällt das Eigentümerwohnungsrecht bei Insolvenz des wohnungsberechtigten Grundstückseigentümers in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter ist befugt, im Rahmen der Verwertung die Löschung des Wohnungsrechts zu bewilligen.*)




IBRRS 2023, 1035
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bewilligung zur Löschung der Grundschuld bei Nichtigkeit des Vertrags

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2022 - I-22 W 19/22

1. Der Schuldner wurde zur Bewilligung der Löschung der Grundschuld verurteilt und hat diese somit unstrittig zu bewirken.

2. Bei Kondiktion der Grundschuld hat der Gläubiger einen Anspruch auf Aufhebung oder Übertragung.

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IBRRS 2023, 0390
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Schwebende Unwirksamkeit von Grundschuldbestellung bei Insichgeschäft wegen Kollusion

OLG München, Urteil vom 28.09.2022 - 7 U 3238/20

Schließt ein nach § 181 BGB Befreiter mit sich selbst oder einem von ihm vertretenen Dritten ein Geschäft zum Nachteil des Vertretenen ab, wäre Rechtsfolge des nach an sich die Nichtigkeit des Vertretergeschäftes wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB). Interessengerechter erscheint aber die Annahme einer schwebenden Unwirksamkeit des Vertretergeschäfts in analoger Anwendung des § 177 BGB.

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IBRRS 2023, 0379
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung bei Gesundheitsgefahren

BVerfG, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 BvR 2013/22

Die aus der Zwangsvollstreckung möglicherweise entstehenden Nachteile für die Gesundheit des dementen und nicht transportfähigen Beschwerdeführers erscheinen mit Blick jedenfalls auf einen mittlerweile vorgelegten Vertrag über die Anmietung einer Ersatzwohnung unverhältnismäßig.

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IBRRS 2023, 0391
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bei Vermögensauskunft keine Angabe einer Vollstreckung in das Grundstück

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2022 - 2 OLG 53 Ss 86/22

Erfasst werden von der Wahrheitspflicht i.S.d. § 156 StGB nur die Angaben, zu denen der Schuldner im Rahmen der zivilrechtlichen Auskunftspflicht nach § 802c ZPO gesetzlich verpflichtet ist, dagegen nicht darüber hinausgehende Angaben in dem von dem Gerichtsvollzieher verwendeten Formular oder sonstige Angaben des Schuldners. Ob ein Grundstück im (Mit-)Eigentum der Angeklagten der Zwangsverwaltung unterlag oder ob aktuell ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig war, ist keine Angabe, die im Rahmen der Vermögensauskunft von der Angeklagten verlangt werden kann.

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IBRRS 2023, 0559
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Prozessgegenstand "Zivilsachen" ist zu unbestimmt!

LG Lübeck, Beschluss vom 07.02.2023 - 7 T 55/23

Für die Bezeichnung des Prozessgegenstandes im Rahmen der Ausführung der öffentlichen Zustellung nach § 186 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 ZPO bedarf es eines inhaltlich aussagekräftigen Hinweises.*)

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IBRRS 2023, 0589
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nur bei Aussicht auf Erfolg des eingelegten Rechtsmittels

BGH, Beschluss vom 09.02.2023 - V ZA 3/23

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 0558
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
"Anordnung der Vollstreckung durch das Gericht" ist zu unbestimmt!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.01.2023 - 2 O 90/22

Ein lediglich auf "Anordnung der Vollstreckung durch das Gericht" gerichteter Antrag einer Behörde, mit der eine gerichtliche Vollstreckung zugunsten der öffentlichen Hand gem. §§ 168, 169 VwGO bewirkt werden soll, ist zu unbestimmt und damit unzulässig.*)

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IBRRS 2023, 0501
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutzantrag muss im ersten Rechtszug gestellt werden!

LG Berlin, Beschluss vom 17.12.2022 - 67 S 278/22

Ein Antrag nach § 718 Abs. 1 ZPO mit dem Ziel, das erstinstanzliche Urteil "nicht vorläufig vollstreckbar" erklären zu lassen, ist nur begründet, wenn der Vollstreckungsschuldner bereits im ersten Rechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gem. § 712 Abs. 1, § 714 Abs. 2 ZPO gestellt hat, den das erstinstanzliche Gericht entweder übergangen oder anderweitig fehlerhaft behandelt hat.*)

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IBRRS 2023, 0462
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Straftat ist kein Arrestgrund!

LG München I, Urteil vom 19.01.2023 - 31 S 2971/22

1. Ein Arrestbefehl und die Eintragung einer Arresthypothek als Sicherungshypothek auf dem Grundeigentum des Arrestbeklagten setzen gem. § 917 Abs. 1 ZPO einen Arrestgrund voraus. Es muss zu besorgen sein, dass - nach dem objektiven Standpunkt eines verständigen, gewissenhaft prüfenden Menschen - ohne dessen Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

2. Es besteht regelmäßig kein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zu Grunde liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (Anschluss an OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2006 - 20 U 84/06, NJW-RR 2007, 388; entgegen OLG München, Urteil vom 27.09.2021 - 3 U 3242/21, BeckRS 2021, 28915).

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IBRRS 2023, 0393
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Drohende Obdachlosigkeit muss Schuldner hinnehmen!

AG Wuppertal, Beschluss vom 19.09.2022 - 43 M 2411/22

Die Ausnahmevorschrift des § 765a ZPO ist eng auszulegen. Eine drohende Obdachlosigkeit muss der Schuldner hin­nehmen. Der Einwand, einen Vermieter zu finden, der auch den Hund des Schuldners akzeptiert, ist unbeachtlich. Not­falls muss das Tier vorübergehend oder dauerhaft in einem Tierheim untergebracht werden.

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IBRRS 2023, 0382
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Zwangsräumung

LG Verden, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 T 88/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 0389
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Kein Schadensersatz bei erkennbar "unrichtigem" Verkehrswertgutachten!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.08.2022 - 4 U 6/22

1. Der Meistbietende hat gegen den Verkehrswertgutachter einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn das Verkehrswertgutachten unrichtig ist.

2. Unrichtig ist ein Sachverständigengutachten, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht. Das ist insbesondere der Fall, wenn es von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht oder aus dem festgestellten Sachverhalt falsche Schlüsse zieht.

3. Für das Verkehrswertgutachten ist zu berücksichtigen, dass es der Feststellung des Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts dient und gerade in dieser Hinsicht "unrichtig" sein muss.

4. Auch wenn ein Verkehrswertgutachten unrichtig ist, kann der Meistbietende keinen Schadensersatz verlangen, wenn ihm ein schwerwiegender Verursachungs- und Verantwortungsbeitrag anzulasten ist, weil er aus mehreren Gründen massive Zweifel an der Richtigkeit des Verkehrswertgutachtens haben muss.

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IBRRS 2023, 0375
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Teilungsversteigerungsverfahren

LG Cottbus, Beschluss vom 18.07.2022 - 7 T 128/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 3706
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsräumung trotz konkreter Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners?

LG Traunstein, Beschluss vom 16.05.2022 - 4 T 1275/21

1. Die Einstellung der Räumungsvollstreckung scheidet aus, wenn der Gesundheitsgefahr durch ärztliche Maßnahmen begegnet werden kann.

2. Auch eine Unterrichtung der zuständigen Sicherheitsbehörden (Landratsamt) über die Zurückweisung/Nichteinstellung kann genügen.

3. Zum (geringen) Schutzbedürfnis des verschwiegenen Mitbesitzers.

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IBRRS 2023, 0020
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mängelbeseitigung wegen Annahmeverzug nicht möglich!

LG Essen, Beschluss vom 19.10.2022 - 7 T 219/22

ohne amtlichen Leitsatz

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Online seit 2022

IBRRS 2022, 3750
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungstitel ist auch ein Vergleich!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2022 - 8 U 130/21

1. Auf Geschäftsraummietverhältnisse findet § 940a Abs. 2 ZPO keine (analoge) Anwendung.*)

2. Räumungstitel i.S.v. § 940 Abs. 2 ZPO ist auch ein Vergleich, der in einem Gerichtsverfahren zu Stande gekommen ist, in welchem der Kläger die Räumung und Herausgabe der Mieträume beantragt hat.*)

3. Die Räumung von Gewerberaum gegen einen im Räumungstitel nicht genannten Dritten durch einstweilige Verfügung kommt in Betracht, wenn der Mieter die Vollstreckung mithilfe von missbräuchlich eingesetzten Untermietern verhindern oder verzögern will und die besondere Eilbedürftigkeit nach Maßgabe der §§ 935, 940 ZPO glaubhaft gemacht wird.*)

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IBRRS 2022, 3649
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mangelnde Form eines Vollstreckungsauftrags

AG Lörrach, Beschluss vom 25.08.2022 - 1 M 300/22

Der schriftsätzlich eingereichte Auftrag stellt kein "Nullum" dar, der keine Kosten auslöst. Zwar konnte er, da er nicht auf dem vorgeschriebenen elektronischen Wege erteilt worden war, nicht beachtet werden und damit insoweit keine Wirkung entfalten. Dies bedeutet jedoch nicht dass es sich hierbei um ein unbeachtliches "Nullum" handelt und hierdurch keine Kosten entstehen. Vielmehr handelt es sich um eine Prozesshandlung, über die mangels Einhaltung der Formvorschriften zu entscheiden ist.

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IBRRS 2022, 3636
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung in ein durch Arrestvollziehung gesichertes Grundstück

OLG Bremen, Beschluss vom 12.09.2022 - 3 W 13/22

1. Auch die Staatsanwaltschaft selbst hat - wie andere Gläubiger - wegen § 111h Abs. 2 S.1 StPO kein Recht auf die Eintragung einer weiteren Sicherungshypothek in das Grundbuch, wenn das Grundstück bereits durch eine Sicherungshypothek aufgrund einer Arrestvollziehung durch die Staatsanwaltschaft gesichert ist.*)

2. § 111h Abs. 2 S.1 StPO dient der Sicherung des grundsätzlichen Vorrangs der Verletzten vor anderen Gläubigern und der Gleichbehandlung der Tatgeschädigten.*)

3. Die Vorschrift soll darüber hinaus, im Hinblick auf das Erlöschen des Sicherungsrechts nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (gem. § 111i Abs. 1 S.1 StPO), verhindern, dass durch Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen zwischen der Arrestvollziehung und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Absonderungsrechte einzelner Gläubiger entstehen, die die Vermögensmasse zu Lasten der Verletzten schmälern.*)

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IBRRS 2022, 3572
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Räumungsfrist nach gerichtlichem Räumungsvergleich

AG Seligenstadt, Beschluss vom 06.09.2022 - 1 C 76/22

Eine Antragsbewilligung kommt bei nachträglich geänderten Umständen nur in Betracht, wenn der Räumungsschuldner diese bei Vergleichsabschluss ohne grobes Verschulden nicht vorhergesehen hat.




IBRRS 2022, 3647
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ersteher kann sich nicht auf Sicherungsvertrag berufen

OLG München, Urteil vom 20.07.2022 - 7 U 6031/20

Der Ersteher eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung, der aus einer bestehen gebliebenen Grundschuld dinglich (hier auf Zinszahlungen) in Anspruch genommen wird, kann dem Grundschuldgläubiger grundsätzlich keine Einreden entgegensetzen, die sich aus dem zwischen dem früheren Eigentümer (Sicherungsgeber) und dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) abgeschlossenen Sicherungsvertrag ergeben (Anschluss an BGH, BeckRS 2003, 5078). Dies gilt auch dann, wenn ein Miterbe des Sicherungsgebers den weiteren Miterben, der das Grundstück im Wege der Teilungsversteigerung erwirbt, nach Übertragung der Grundschuld durch den Sicherungsgeber im Wege der Abtretung auf die ungeteilte Erbengemeinschaft auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen dinglicher Zinsen in Anspruch nimmt.

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IBRRS 2022, 3654
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit eines Gerichts für die Anordnung einer Zwangsversteigerung

LG Potsdam, Beschluss vom 28.09.2022 - 14 T 62/22

Bei einem Verfahren gem. § 172 ZVG ist gem. § 1 ZVG das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig anzusehen, in dessen Bezirke das Grundstück belegen ist.

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IBRRS 2022, 3637
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Räumungsvollstreckung aufgrund des Ablebens des Schuldners

AG Heidelberg, Beschluss vom 22.03.2021 - 1 M 7/21

Die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ist nach dessen Tod einzustellen und nicht nach § 779 ZPO durchzuführen. Nach dieser Vorschrift kann beim Tod eines Schuldners nach Beginn der Zwangsvollstreckung diese unmittelbar in den Nachlass fortgesetzt werden, ohne dass es einer Titelumschreibung auf die Erben bedarf. Voraussetzung hierfür aber ist, dass die Vollstreckung vor dem Tod des Schuldners schon begonnen hat.

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IBRRS 2022, 3638
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gerichtsvollzieher ist an Einweisungsverfügung gebunden

AG Bad Iburg, Beschluss vom 11.05.2022 - 3 M 140/22

Der Gerichtsvollzieher ist an die Einweisungsverfügung der Stadt gebunden. Die ordnungsrechtliche Verfügung geht aufgrund ihres gefahrenabwehrsrechtlichen Charakters den zivilprozessualen Regelungen vor und begründet ein Vollstreckungshindernis.*)

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IBRRS 2022, 3635
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung der Finanzverwaltung aus einer Zwangssicherungshypothek nach Restschuldbefreiung

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.08.2022 - 13 K 18/21

1. Lässt die Finanzverwaltung zur Vollstreckung einer Steuerforderung eine Zwangssicherungshypothek eintragen, veräußert der Vollstreckungsschuldner anschließend das belastete Grundstück und wird ihm nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erteilt, bleibt der Erlass eines Duldungsbescheids gegenüber dem Rechtsnachfolger gem. §§ 191, 323 AO weiterhin möglich.

2. Obwohl die Steuerforderung infolge der Restschuldbefreiung gem. §§ 286 f., 301 Abs. 1 und 3 InsO zur Naturalobligation wird, gilt sie im steuervollstreckungsrechtlichen Sinne als vollstreckbar, da § 301 Abs. 2 InsO die Vollstreckung aus der Zwangssicherungshypothek weiterhin zulässt. Die in § 191 AO vorausgesetzte Akzessorietät wird in diesen Fällen durch § 301 Abs. 2 InsO gelockert, weil ansonsten eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung von privaten Gläubigern und Abgabengläubigern entstehen würde.

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IBRRS 2022, 3651
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumung trotz positivem Covid-Test?

LG Berlin, Beschluss vom 19.04.2022 - 51 T 152/22

Ein positiver Testnachweis auf eine Infektion des SARSCoV2-Erregers führt nicht zur Sittenwidrigkeit der Zwangsräumung und damit zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung.

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IBRRS 2022, 3644
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verjährung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs

OLG Dresden, Urteil vom 13.07.2022 - 22 UF 330/20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2022, 3592
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Tod des Schuldners vor Anordnung der Zwangsversteigerung

AG Crailsheim, Beschluss vom 22.06.2022 - 31 K 21/21

(Ohne)

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IBRRS 2022, 3481
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung gegen Kinder des Mieters

AG Wedding, Beschluss vom 24.09.2021 - 33 M 1729/21

Die nach Erreichen der Volljährigkeit weiter in der elterlichen Wohnung lebenden Kinder bleiben im Regelfall Besitzdiener, ohne dass es darauf ankommt, ob die Kinder unter der Adresse gemeldet sind und der Vermieter die tatsächlichen Verhältnisse kennt.

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IBRRS 2022, 3508
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann darf Guthaben auf Pfändungsschutzkonto ausgezahlt werden?

BGH, Urteil vom 20.09.2022 - XI ZR 5/21

Ein Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung (künftig: a.F.) unterliegt nicht der Auszahlungssperre des § 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO a.F., wenn und soweit im Zeitpunkt der Gutschrift dieses Guthabens der für den laufenden Monat zur Verfügung stehende Freibetrag nach § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F. noch nicht durch andere Gutschriften ausgeschöpft ist.*)

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IBRRS 2022, 3480
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Weitere Angaben in Formular zum Vollstreckungsauftrag

LG Lübeck, Beschluss vom 19.08.2021 - 7 T 330/21

Dem Formularzwang aus § 753 Abs. 3 ZPO iVm §§ 1, 2, 5 GVFV widerspricht es nicht, wenn ein Gläubiger in dem mit „weitere Angaben im Zusammenhang mit der Vermögensauskunft“ überschriebenen Modul G4 des Gerichtsvollzieherformularauftrags rechtliche Auffassungen zum Umfang der Abgabe der Vermögensauskunft äußert.*)

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IBRRS 2022, 3394
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erfüllungseinwand in Vollstreckungsabwehrklage und Vollstreckungsverfahren

BGH, Urteil vom 29.09.2022 - I ZR 180/21

Die Anhängigkeit eines Zwangsmittelverfahrens nach § 888 ZPO, in dem der Schuldner den Erfüllungseinwand mit Blick auf den gegen ihn titulierten Anspruch erheben kann und erhoben hat, hindert den Schuldner nicht an der Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) gegen den Gläubiger, die ebenfalls auf die Erhebung des Erfüllungseinwands zielt.*)

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IBRRS 2022, 3306
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unstreitiges neues Vorbringen ist vom Berufungsgericht zu berücksichtigen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.10.2022 - 6 U 131/22

1. Die Darlegungs- und Beweislast für Umstände, welche gegen den Schuldner beim Umfang der von ihm zur Befolgung eines Unterlassungstitels angekündigten Maßnahmen einen Mitverschuldenseinwand begründen könnten, trägt der Kläger (Vollstreckungsgläubiger).*)

2. Die Schätzung der Höhe des drohenden Vollstreckungsschadens und damit der Höhe der Sicherheit erfolgt auf der Grundlage des (gegebenenfalls streitigen und nicht im Beweisverfahren geklärten) Parteivortrags.*)

3. Unstreitiges neues Vorbringen ist bei der Entscheidung des Berufungsgerichts nach § 718 ZPO zu berücksichtigen.*)

4. Nimmt der Vollstreckungsbeklagte die verbotenen Handlungen derzeit nicht vor, steht dies dem Umstand nicht entgegen, dass er für die Zukunft im Fall der vorläufigen Vollstreckung an deren Vornahme aufgrund des Titels gehindert ist. Es ist daher anzunehmen, dass dem Beklagten ein Vollstreckungsschaden drohe.

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IBRRS 2022, 2951
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsgericht prüft kein materielles Recht!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 30.12.2021 - 3 T 51/21

Das Vollstreckungsorgan ist nicht befugt, eine vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gem. § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen. Materiell-rechtliche Fragen sind einer Prüfung durch das Vollstreckungsgericht im streng formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren grundsätzlich entzogen.

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IBRRS 2022, 2940
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen verwehrten Öffnens der Wohnungstür

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 04.11.2021 - 980a C 19/21 WEG

Die Vollstreckung der titulierten Verpflichtung des Schuldners, dem Versorger den Zutritt zu gewähren sowie den Austausch eines Zählers zu dulden, richtet sich (auch) nach § 890 ZPO, selbst wenn diese Verpflichtung Elemente einer Handlungspflicht enthält. Der Schwerpunkt der in Rede stehenden Verpflichtung liegt nämlich auf der Duldung des Zutritts zur Wohnung und der Vornahme der für den Austausch der Zähler nötigen Arbeiten; das Öffnen der Wohnungstür und der Innentüren ist lediglich eine Hilfshandlung.

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IBRRS 2022, 2927
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Konkretisierung der Auskunft im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - VII ZB 38/21

Ein Antrag des Gläubigers an das Vollstreckungsgericht auf Konkretisierung der von dem Schuldner nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO zu erteilenden Auskunft in dem (Pfändungs- und) Überweisungsbeschluss oder einem diesen ergänzenden Beschluss ist unzulässig.*)

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IBRRS 2022, 2177
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vollstreckungsandrohung gegenüber dem Zustandsstörer

VG München, Urteil vom 24.01.2022 - M 8 K 21.2279

Im Rahmen des behördlichen Auswahlermessens zwischen Inanspruchnahme des Zustands- oder Handlungsstörer sind stets die Umstände des Einzelfalls, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Gebot einer schnellen und effektiven Gefahrbeseitigung zu berücksichtigen.

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IBRRS 2022, 2869
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Zwangsvollstreckung

LG Kiel, Beschluss vom 09.11.2020 - 13 T 32/20

Im Zwangsversteigerungsverfahren eines im Eigentum einer GbR stehenden Grundstücks ist betreffend die Teilungsversteigerung auch der einzelne Teilhaber antragsberechtigt, ohne dass er zuvor in einem gerichtlichen Prozess die Zustimmung der übrigen Gesellschafter sich titulieren lassen zu müsste (vgl. BGH Beschl. vom 16.05.2013).

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IBRRS 2022, 2693
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

AG Bruchsal, Beschluss vom 17.12.2021 - 3 M 366/21

Durch das Erwirken des Berichtigungsbeschlusses konnten die Zweifel an der Identität des Schuldners in vertretbarer Zeit beseitigt werden. Bei Zweifeln an der Identität ist es gerade Sache des Gläubigers, eine Berichtigung des Titels zu erwirken.

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IBRRS 2022, 2692
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Forderungen

AG Achim, Beschluss vom 07.05.2021 - 11 M 101/21

1. Die Erinnerung gemäß § 766 ZPO kann sich nur gegen ein Vollstreckungsorgan richten.

2. Als Vollstreckungsgericht ist, sofern nicht das Gesetz ein anderes Amtsgericht bezeichnet, gemäß § 764 Abs. 2 ZPO das Amtsgericht anzusehen, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll oder stattgefunden hat. Zur Entscheidung über die Erinnerung ist gem. § 766 Abs. 1 Satz 1 ZPO örtlich und sachlich ausschließlich das Vollstreckungsgericht zuständig.

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IBRRS 2022, 2472
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 14.06.2022 - VIII ZR 182/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2161
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gläubiger und Titelgläubiger identisch: Keine Rechtsnachfolgeklausel erforderlich

LG Rottweil, Beschluss vom 05.04.2022 - 1 T 10/21

Der Regelung des § 727 ZPO liegt die Überlegung zu Grunde, dass nach § 750 ZPO nur der aus dem Titel ersichtliche Gläubiger vollstrecken kann. Ist der Gläubiger mit dem Titelgläubiger identisch, ist eine Rechtsnachfolgeklausel nicht erforderlich.

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IBRRS 2022, 2188
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vergleichstext muss Vollstreckungsinhalt enthalten

AG Bad Iburg, Beschluss vom 01.03.2022 - 3 M 58/22

Bei Prozessvergleichen müssen sich Inhalt, Art und Umfang der Vollstreckung grundsätzlich aus dem Vergleichstext selbst ergeben. Ein Rückgriff auf Umstände außerhalb des Titels ist grundsätzlich unzulässig. Sinn und Zweck dieser strengen Anforderungen ist es, im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit zu gewährleisten, dass ein Vollstreckungsorgan aus dem Titel selbst ersehen kann, was genau zu tun ist und nicht etwa auf die Interpretation zusätzlicher, ihr möglicherweise unzugänglicher, weiterer Informationen angewiesen ist.

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IBRRS 2022, 2282
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gericht ist Vollstreckungsbehörde: Antrag ist elektronisch einzureichen!

LG Münster, Beschluss vom 02.03.2022 - 05 T 105/22

1. Nach § 130d ZPO müssen unter anderem einzureichende Anträge, die durch eine Behörde eingereicht werden, als elektronisches Dokument übermittelt werden.

2. Vollstreckungsbehörde ist bei Zwangsgeldern nach § 2 Nr. 2 EBAO diejenige Behörde oder Dienststelle der Behörde, die auf die Verpflichtung zur Zahlung des Geldbetrags erkannt hat. Der Behördenbegriff ist dabei funktional zu verstehen, sodass auch - bzw. insbesondere - Gerichte als Vollstreckungsbehörde handeln können.

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IBRRS 2022, 2316
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
IVR

LG Münster, Beschluss vom 02.03.2022 - 5 T 105/22

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2022, 2190
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung nur mit Papierurkunde!

OLG Schleswig, Beschluss vom 07.06.2022 - 2 Wx 31/22

1. Wird das Grundbuchamt bei der Eintragung als Vollstreckungsorgan tätig, hat es sowohl die vollstreckungsrechtlichen als auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbständig zu prüfen.*)

2. Das Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung) bestimmt sich nach der ZPO und ist durch Vorlage der Vollstreckungsunterlagen nachzuweisen. Gemäß § 724 ZPO wird die Zwangsvollstreckung aufgrund einer mit Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils (vollstreckbare Ausfertigung) durchgeführt. Die vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils ist stets Papierurkunde.*)

3. Auf Grundlage einer elektronisch durch den Notar beglaubigten Abschrift einer vollstreckbaren Ausfertigung ist eine Zwangsvollstreckung nicht möglich. Daran ändert auch die Bestimmung des § 135 GBO zum elektronischen Rechtsverkehr nichts. Sie gilt nur für die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen.*)

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IBRRS 2022, 2196
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kann der Verzicht auf eine Reallast, die in einem Duldungsbescheid verfügt wurde, angefochten werden?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2022 - 6 K 1007/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2189
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die bereits vollzogene Zwangsräumung

BVerfG, Beschluss vom 17.05.2022 - 2 BvR 661/22

Im Verfahren auf Erlass einer einstweilige Anordnung gegen die vollzogene Zwangsräumung hat der Antragsteller darzulegen, wie das Ziel, die bereits vollzogene Zwangsräumung rückgängig zu machen, im Rahmen eines Vollstreckungsschutzverfahrens erreicht werden kann. Denn der Antrag nach § 765a ZPO wird außerhalb des Erkenntnisverfahrens gestellt und ist lediglich auf die Einstellung der Zwangsvollstreckung und damit gerade nicht auf die Erlangung eines Titels gegenüber dem Gläubiger auf Einweisung in den Besitz gerichtet.

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