Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
Volltexturteile nach Sachgebieten
1043 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2020
IBRRS 2020, 1383![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 30.04.2020 - IX ZB 12/19
Ein Beklagter, dem das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht in einer Weise zugestellt worden ist, dass er sich verteidigen konnte, und der sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat, hat nur dann eine Möglichkeit, im Urteilsstaat einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung einzulegen, wenn ihm hierfür eine angemessene Frist zur Verfügung stand. Eine Frist von drei Tagen genügt jedenfalls dann nicht, wenn der Beklagte keine Kenntnis von dem Verfahren und der ergangenen Entscheidung hat, diese Frist ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntniserlangung zu laufen beginnt und der Beklagte zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Urteilsstaat hat und den Rechtsbehelf daher aus dem Ausland einlegen müsste.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 1148
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
LG München II, Beschluss vom 05.03.2020 - 6 T 617/20
1. Bei einer Vermögensauskunft hat der Schuldner (neben seinen Personalien) Angaben über sein Vermögen zu machen.
2. Bei der Angabe von Vermieter und Energieversorger handelt es sich jedoch nicht um Vermögen oder Vermögensgegenstände. Lediglich eventuelle Forderungen gegen Vermieter und Energieversorger stellen Vermögensgegenstände dar, zu deren vollständiger Mitteilung dann die Anschrift des Zahlungspflichtigen gehören würde.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 0526
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - V ZR 201/19
1. Hat der zur Räumung eines Hauses verurteilte Schuldner in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO nicht gestellt, ist eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO durch das Revisionsgericht in der Regel ausgeschlossen (Bestätigung BGH BeckRS 2018, 33337; IBRRS 2019, 0025).
2. Hat der Schuldner dies versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Vollstreckungsschutzantrag zu stellen.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 1122
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.04.2020 - 6 W 34/20
Die wirksame Vollziehung einer Unterlassungsverfügung, die bereits mit einer Ordnungsmittelandrohung versehen ist, erfordert, dass der Schuldner Umfang und Inhalt des Verbotes zweifelsfrei ermitteln kann. Eine ohne Begründung versehene Beschlussverfügung, die auf Anlagen Bezug nimmt, wird daher nur dann wirksam vollzogen, wenn dem Schuldner neben dem Beschluss selbst auch die Anlagen zugestellt werden, die Aufschluss über Inhalt und Reichweite des Verbots geben.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 1108
![Wohnraummiete Wohnraummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Berlin, Beschluss vom 03.04.2020 - 65 S 205/19
1. Eine Entscheidung über die (Bemessung der) Räumungsfrist kann abgeändert werden, wenn veränderte Umstände bzw. neue Tatsachen vorliegen.
2. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Corona-Pandemie ist deshalb die Räumungsfrist auf den 30.06.2020 zu verlängern.
IBRRS 2020, 1007
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 11.03.2020 - VII ZB 38/19
Durch die Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle kann der Gläubiger den Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen, wenn sich daraus ergibt, dass eine solche Forderung zur Tabelle festgestellt und vom Schuldner nicht bestritten worden ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 04.09.2019 - VII ZB 91/17, NJW 2019, 3237 = IBRRS 2019, 3095).*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2399
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
LG Potsdam, Beschluss vom 08.04.2019 - 1 T 230/18
1. Das Vollstreckungsgericht hat zu beachten, dass die für die Vollstreckung zuständigen Organe auch die Eigentumsrechte des Vollstreckungsgläubigers wahren und die staatliche Aufgabe des Lebensschutzes nicht durch eine dauerhafte Einstellung der Vollstreckung gelöst werden kann.
2. Gegebenenfalls hat das Vollstreckungsgericht bei der zuständigen Behörde die Unterbringung der (suizid-)gefährdeten Betroffenen anzuregen und dann gegebenenfalls sicherzustellen, dass die Zwangsvollstreckung nicht vor Ingewahrsamsnahme fortgesetzt wird.
3. Kommt es nicht zu einer Unterbringung, liegt darin die Entscheidung der insoweit primär zuständigen Stelle, die es im Regelfall gestattet, die Zwangsvollstreckung fortzusetzen.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 0679
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
LG Stuttgart, Beschluss vom 04.11.2019 - 10 T 438/19
1. Ein Zwischenumzug ist dem Räumungsschuldner zuzumuten, wenn die zeitnahe Fertigstellung einer Ersatzwohnung nicht sichergestellt ist.
2. Zu den Anforderungen an die Darlegung einer konkreten Suizidgefahr für den Fall der Zwangsräumung.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 3394
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 16.10.2019 - XII ZR 101/19
Der für die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO erforderliche "nicht zu ersetzende Nachteil" liegt selbst bei einer Räumungsklage nicht in der Vollstreckung der Räumung, auch wenn damit das Prozessergebnis vorweggenommen wird. Erforderlich ist, dass der Schuldner einen darüberhinausgehenden Nachteil darlegt.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 0925
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Berlin, Beschluss vom 26.03.2020 - 67 S 16/20
1. Gerichtliche Räumungsfristen sind derzeit in Berlin gem. § 721 ZPO grundsätzlich jedenfalls bis zum 30.06.2020 zu erstrecken oder auf Antrag entsprechend zu verlängern. Die erlassenen Landesverordnungen zur Eindämmung des Coronavirus haben das öffentliche Leben im Land Berlin weitgehend beschränkt und zum Erliegen gebracht, so dass die erfolgreiche Beschaffung von Ersatzwohnraum für einen zur Räumung verpflichteten Mieter derzeit überwiegend unwahrscheinlich, wenn nicht sogar ausgeschlossen ist.*)
2. Eine davon abweichende Bemessung oder die Versagung der Räumungsfrist kommen ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der Verbleib des Räumungsschuldners in der Mietsache eine Gefahr für Leib oder Leben begründet oder gleichrangige Interessen des Vermieters oder Dritter eine umgehende Räumung der Mietsache gebieten.*)
IBRRS 2020, 0873
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
VGH Hessen, Beschluss vom 14.02.2020 - 1 E 1016/19
1. Die Vollstreckung von Hauptsachetiteln nach § 172 VwGO setzt grundsätzlich eine Vollstreckungsklausel voraus.*)
2. § 171 VwGO ist nicht über seinen Wortlaut hinaus auf die Fälle der Vollstreckung nach § 172 VwGO zu erstrecken.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 0816
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
AG Mitte, Urteil vom 26.06.2019 - 9 C 17/19
(kein amtlicher Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 0624
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Heidelberg, Beschluss vom 02.08.2019 - 5 T 39/19
1. Grundlage der Auslegung eines Vergleichs ist allein der protokollierte Inhalt des Vergleichs.
2. Wird in einem Räumungsvergleich lediglich das Stockwerk genannt, in dem die Wohnung liegt, und gibt es auf diesem Stockwerk mehrere Wohnungen, so ist die zu räumende Wohnung nicht ausreichend bestimmt.
3. Auch das Vorhandensein eines mit dem Namen der Schuldnerin beschrifteten Klingelschilds genügt nicht, um die Wohnung der Schuldnerin ausreichend bestimmbar zu machen. Denn der Name am Klingelschild kann beliebig verändert, beseitigt oder an anderer Stelle angebracht werden, so dass dies zur Bestimmbarkeit einer zu räumenden Wohnung nicht ausreicht.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 0681
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 20.12.2019 - 34 Sch 14/18
1. Die Vorlage des ausländischen Schiedsspruches lediglich in beglaubigter Abschrift führt nicht zur Unzulässigkeit des Antrags auf Vollstreckbarerklärung, denn die Regelungen in Art. 2 mit Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und b UNÜ sind nur als Beweisbestimmungen zu verstehen.
2. Die Tatsache, dass im Ausland bereits Vollstreckungsmaßnahmen auf Grundlage eines ausländischen Schiedsspruches ergriffen wurden, lässt das Rechtschutzbedürfnis der Antragstellerin auf Vollstreckbarerklärung im Inland nicht entfallen.
3. Allein die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens im Heimatstaat des Schiedsspruchs führt nicht dazu, dass das Antragsverfahren auf Vollstreckbarerklärung ausgesetzt werden müsste.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 0700
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.10.2019 - 3 W 57/19
1. Gem. § 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 2 VBVG besteht ein Anspruch des Nachlasspflegers gegen die Staatskasse, wenn der Nachlass mittellos i.S. von § 1836 d BGB ist; bei der Prüfung der Mittellosigkeit ist grundsätzlich nur das verfügbare Aktivvermögen zu berücksichtigen, die Nachlassverbindlichkeiten bleiben außer Betracht, da ansonsten eine unangebrachte Privilegierung der Nachlassgläubiger gegenüber der Staatskasse bestünde.
2. Für die Beurteilung der Vermögensverhältnisse ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz maßgeblich; Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse während der Nachlasspflegschaft sind allerdings zu berücksichtigen.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 0680
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019 - 1 U 135/19
1. Zivilrechtliche Ansprüche einer Gemeinde (hier: Rechnung für Erneuerung Hausanschluss - Wasser) können grundsätzlich nicht im Wege der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben werden.*)
2. Ist die Verwaltungsvollstreckung ausnahmsweise für bestimmte zivilrechtliche Forderungen landesrechtlich zugelassen (z. B. Lieferung von Gas, Wasser etc.), so führt ein Widerspruch des Bürgers dazu, dass die öffentliche Hand diesen Anspruch dann auf dem regulären Klagewege weiterverfolgen muss.*)
3. Die Vorschriften der Verwaltungsvollstreckungsgesetze schützen den in Anspruch genommenen Bürger und der auf diesem Gebiet für die öffentliche Hand Tätige hat die Amtspflicht, ausschließlich gesetzlich vorgesehene Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 0468
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.01.2020 - 2 O 131/19
Ein gerichtlicher Vergleich, der dem Vollstreckungsschuldner eine Verpflichtung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung auferlegt, hat nur dann einen vollstreckungsfähigen Inhalt, wenn die zur Erfüllung geeignete Handlung hinreichend konkretisiert und für die Durchführenden klar erkennbar ist.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 0465
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.01.2020 - 26 W 1/20
Im Falle einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags nach § 180 Abs. 2 ZVG ist für die Wertfestsetzung das Interesse der Beschwerdeführerin am Aufschub wertbestimmend.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2020, 0320
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Celle, Urteil vom 09.01.2020 - 2 U 116/19
Die in § 940a ZPO zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung kann nicht im Rahmen der Anwendung von § 940 ZPO auf Geschäftsraumietverhältnisse übertragen werden.*)
IBRRS 2020, 0209
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 02.01.2020 - VIII ZR 328/19
ohne amtlichen Leitsatz
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 4054
![Wohnraummiete Wohnraummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Berlin, Beschluss vom 25.03.2019 - 64 S 218/18
1. Die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97, IMRRS 2007, 2545), wonach Mitmieter sich zur Entgegennahme von Erklärungen in einem Formular-Mietvertrag gegenseitig bevollmächtigen können, gilt auch für Miterben. Denn die gemeinsame Stellung als Erben lässt ebenso wie bei Mitmietern vermuten, dass der jeweilige Miterbe Erklärungen des Vermieters an andere Miterben weitergibt.
2. Bereits nach § 2038 Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Miterbe passiv vertretungsbefugt, eine Kündigungserklärung in Empfang zu nehmen.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
Online seit 2019
IBRRS 2019, 4169![Rechtsanwälte Rechtsanwälte](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.09.2019 - IX ZR 22/17
1. Ein Rechtsanwalt, der mit der zwangsweisen Durchsetzung einer Forderung beauftragt worden ist und einen Titel gegen einen Schuldner des Mandanten erwirkt hat, hat zügig die Zwangsvollstreckung zu betreiben, soweit pfändbares Vermögen bekannt ist oder mit den Möglichkeiten, welche die Zivilprozessordnung bietet, ermittelt werden kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 07.09.2017 - IX ZR 71/16, Rz. 11, IBRRS 2017, 3280).*)
2. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine Verzögerung der Zwangsvollstreckung zum Ausfall des Mandanten führen würde, muss der beauftragte Rechtsanwalt die Zwangsvollstreckung mit besonderer Beschleunigung betreiben. Er muss dann unter den verfügbaren Vollstreckungsmöglichkeiten diejenige auswählen, die am schnellsten zu einem Ergebnis führt.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 3943
![Wohnraummiete Wohnraummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
AG Schöneberg, Urteil vom 14.08.2019 - 6 C 276/18
1. Aufgrund einer aufgebrochenen Tür kann nicht auf eine endgültige Besitzaufgabe geschlossen werden, sondern nur auf einen gewaltsamen Zutritt Dritter.
2. Ein Mieter ist nicht verpflichtet, sich ständig in der angemieteten Wohnung aufzuhalten. Eine wochenlange Ortsabwesenheit beispielsweise wegen Urlaubs, eines Krankenhausaufenthalts oder eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts lässt das Besitzrecht des Mieters nicht entfallen und bietet keinen Anhaltspunkt für eine Besitzaufgabe.
3. Übt ein Vermieter im Wege einer sog. "kalten Räumung" durch eigenmächtige Inbesitznahme von Wohnung und Hausrat eine verbotene Selbsthilfe aus, ist er dem Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Von seiner Ersatzpflicht wird dabei insbesondere eine eigenmächtige Entsorgung des hierbei in Besitz genommenen Hausrats und der sonst in der Wohnung vorgefundenen Gegenstände erfasst. Denn den Vermieter trifft mit seiner Inbesitznahme zugleich eine Obhutspflicht, welche einer Entsorgung grundsätzlich entgegensteht.
4. Nach einer solchen Räumung trifft den Vermieter auch die Beweislast für die vorhandenen bzw. angeblich nicht vorhandenen Gegenstände des Mieters.
5. Mit der Räumung der Wohnung verletzt der Vermieter nicht nur das Besitzrecht des Mieters, sondern auch dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht, so dass er dem Mieter auch Schmerzensgeld schuldet.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 4048
![Zwangsversteigerung Zwangsversteigerung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
LG Heilbronn, Beschluss vom 30.09.2019 - 1 T 210/19
1. Das Gleichheits-Prinzip wird nicht dadurch verletzt, dass von manchen Bietern (hier: einer Gemeinde) in einer Zwangsversteigerung keine Sicherheitsleistung verlangt wird.
2. Von bestimmten Bietern (z. B. die Bundesrepublik Deutschland, alle Länder, die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Genossenschaftsbank sowie bestimmte kommunale Körperschaften) kann auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften niemand die Stellung einer Sicherheit verlangen.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 3838
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
AG Heilbronn, Beschluss vom 10.12.2018 - 16 M 11137/18
1. Der Schuldner ist aus sozialen Gründen bei ganz besonderen Härtefällen vor Eingriffen zu schützen, die dem allgemeinen Rechtsgefühl widersprechen und zu einem untragbaren Ergebnis führen würden.
2. Eine mit der Zwangsräumung verbundene konkrete und schwerwiegende Gefahr für das Leben und die Gesundheit des Schuldners - wie z. B. Suizidgefahr - ist zu berücksichtigen.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 3753
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
LG Berlin, Beschluss vom 15.08.2019 - 65 S 159/19
1. Bei der Entscheidung zur Einstellung der Zwangsräumung ist das Bestandsinteresse des Mieters gegen das Räumungsinteresse des Vermieters abzuwägen.
2. Wird ein vertragstreuer Mieter zur Räumung der von ihm inne gehaltenen Wohnung (allein) auf der Grundlage einer wegen Eigenbedarfs ausgesprochenen Kündigung verurteilt, besteht kein genereller Vorrang des Vermieterinteresses aus dem nicht rechtskräftigen, mit einem zulässigen Rechtsmittel angefochtenen, Titel zu vollstrecken.
3. Eine solche Unterstellung würde den dem Mieter zustehenden Rechtsschutz effektiv einschränken, indem der Vermieter über das allgemeine (vorläufige) Vollstreckungsinteresse hinaus gewichtige Gründe für sein Erlangungsinteresse nicht geltend machen müsste.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 3713
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
LG Heilbronn, Beschluss vom 07.08.2019 - 3 T 33/18
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 3678
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
EuGH, Urteil vom 10.07.2019 - Rs. C-722/17
(kein amtlicher Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2868
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.04.2019 - V ZR 132/18
1. Die Veräußerung eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks ohne Übertragung der aus einem Schadensereignis entstandenen Forderung aus einer Gebäudeversicherung führt in entsprechender Anwendung von § 1124 Abs. 3 BGB dazu, dass die Forderung - unter Fortbestand der durch § 1128 BGB begründeten Stellung des Grundpfandgläubigers als Pfandgläubiger - aus dem Haftungsverband des Grundpfandrechts fällt.*)
2. Eine Forderung gegen den Gebäudeversicherer wird daher nicht von der Beschlagnahmewirkung des § 20 Abs. 2 ZVG erfasst und geht nicht auf den Ersteher über, wenn das Grundstück nach dem Schadensereignis veräußert und die Forderung nicht dem Vollstreckungsschuldner übertragen worden ist.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 3662
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
EuGH, Urteil vom 26.06.2019 - Rs. C-407/18
Die Richtlinie 93/13/EWG ist im Licht des Effektivitätsgrundsatzes dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, aufgrund deren ein mit einem Antrag auf Zwangsvollstreckung eines Hypothekenkreditvertrags, der zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher in Form einer unmittelbar vollstreckbaren notariellen Urkunde geschlossen wurde, befasstes nationales Gericht weder auf Antrag des Verbrauchers noch von Amts wegen prüfen kann, ob die in einer solchen Urkunde enthaltenen Klauseln missbräuchlich im Sinne der genannten Richtlinie sind, und aufgrund dessen die beantragte Zwangsvollstreckung aussetzen kann.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 3486
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Rostock, Urteil vom 04.07.2019 - 3 U 75/17
1. Eine Schuldübernahme gemäß §§ 414, 415 BGB setzt voraus, dass es bei Bestehenbleiben der Schuld und des Gläubigers zu einem vertraglich vereinbarten Wechsel in der Person des Schuldners kommt.*)
2. Eine Novation (Schuldumschaffung) liegt vor, wenn die - selben - Parteien eines Schuldverhältnisses dieses aufheben und mit der Begründung eines neuen Schuldverhältnisses verbinden, das an die Stelle des alten tritt.*)
3. § 1192 Abs. 1a BGB setzt voraus, dass der Grundstückseigentümer auch Partei des Sicherungsvertrags geworden ist.*)
IBRRS 2019, 3634
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 26.03.2019 - X ZR 171/18
ohne amtlichen Leitsatz
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 3484
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.07.2019 - 13 U 20/18
Unterlässt es ein Vollstreckungsschuldner im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage Einwendungen vorzutragen, obwohl ihm dies objektiv möglich ist, so ist er mit diesen Einwendungen auch bei der späteren gerichtlichen Geltendmachung von Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüchen entsprechend den Rechtsgedanken der §§ 767 Abs. 2 ZPO und 767 Abs. 3 ZPO präkludiert.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 3384
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Koblenz, Beschluss vom 27.09.2019 - 14 W 267/19
1. Ein Versuch einer gütlichen Einigung nach § 802b ZPO liegt nicht vor, wenn der Schuldner objektiv für einen solchen Versuch nicht erreichbar ist.*)
2. Die Gebühr nach Nrn. 208, 207 KV GvKostG kann in diesen Fällen nicht anfallen (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2019 - 25 W 66/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2019 - 10 W 47/19 = IBRRS 2019, 3385; gegen OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.10.2018 - 2 W 85/18).*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 3385
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2019 - 10 W 47/19
1. Ein Versuch der gütlichen Erledigung liegt nicht vor, wenn der Gerichtsvollzieher die Schuldneranschrift auftragsgemäß aufsucht und dort feststellt, dass der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist.
2. Ein Versuch liegt - in Anlehnung an den strafrechtlichen Rechtsbegriff - nicht vor, wenn dem Gerichtsvollzieher bewusst wird, dass es noch mehrerer Zwischenschritte - nämlich der Ermittlung der zutreffenden Anschrift und zumindest eines weiteren Zustellversuchs - bedarf, um den Schuldner von dem Anliegen, eine gütliche Erledigung der Sache herbeizuführen, überhaupt in Kenntnis zu setzen.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 3071
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.09.2019 - 2 U 61/19
1. Wenn die Voraussetzungen des für Wohnraum geltenden § 940a Abs. 2 ZPO vorliegen (Vermieter hat Räumungstitel gegen Mieter, aber ein Dritter nutzt das Mietobjekt, was der Vermieter erst nach Erlass des Räumungsurteils erfährt), kann auch die Räumung von Gewerberaum per einstweiliger Verfügung angeordnet werden.
2. § 940a Abs. 2 ZPO ist zwar weder direkt noch analog auf Gewerberäume anwendbar. Die Wertung ist aber übertragbar.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2881
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 06.08.2019 - X ZR 97/18
1. Ein durch die Vollstreckung drohender Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners kann als nicht zu ersetzender Nachteil im Sinne der §§ 707, 719 ZPO die Einstellung der Zwangsvollstreckung rechtfertigen.*)
2. Auch wenn der Schuldner zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist und die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren erstinstanzlichen Urteil einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, ist die Einstellung der Zwangsvollstreckung weder zwingende noch regelmäßige Folge des Einstellungsantrags. Das Berufungsgericht hat vielmehr die Interessen des Gläubigers und des Schuldners abzuwägen und darf dem Einstellungsantrag nur entsprechen, wenn nach seiner Würdigung aller Umstände und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung, die dem Gläubiger grundsätzlich gestattet, aus dem nicht rechtskräftigen Urteil zu vollstrecken, die schutzwürdigen Interessen des Schuldners diejenigen des Gläubigers überwiegen. Dabei sind auch die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels zu berücksichtigen, soweit im Rahmen der Prüfung des Einstellungsantrags hierzu hinreichend zuverlässige Erkenntnisse zu gewinnen sind.*)
3. Ist das Unternehmen des Schuldners auf die Verwertung eines einzigen Schutzrechts beschränkt und verfügt das Unternehmen darüber hinaus über keine weiteren Vermögenswerte, auf die in der Zwangsvollstreckung zugegriffen werden könnte, ist es regelmäßig nicht angezeigt, den Schuldner von den Risiken einer solchen Unternehmensausrichtung in der Weise freizustellen, dass dieser einzige Vermögenswert jedem Zugriff im Wege der vorläufigen Vollstreckung entzogen wird.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2878
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
AG Hannover, Beschluss vom 29.03.2019 - 711 M 115430/19
Erfolgsaussicht eines Vollstreckungsschutzantrags nach Anerkenntnisurteil.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 1387
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BVerfG, Beschluss vom 01.03.2019 - 2 BvR 305/19
1. Das BVerfG kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung treffen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile geboten ist.
2. Die Zwangsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss im Zwangsversteigerungsverfahren ist auszusetzen, wenn ein nervenfachärztlicher Gutachter zu der Einschätzung gelangt, dass eine Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens das Leben des Beschwerdeführers akut gefährden würde und eine Verfahrensverzögerung die Aussichten der Beschwerdegegnerin, aus dem Grundstück Befriedigung zu erlangen, nicht wesentlich verschlechtern.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2617
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 18.07.2019 - I ZB 104/18
Wird der Versuch einer gütlichen Erledigung nicht als isolierte Vollstreckungs-maßnahme in einem gesonderten Vollstreckungsauftrag beantragt, stellt er kei-ne besondere Angelegenheit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG dar, für die dem Rechtsanwalt eine 0,3Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG zu-steht (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 20. September 2018 I ZB 120/17, WM 2019, 33 Rn. 14 Gebühr für Drittauskunft).*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2382
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
EuGH, Urteil vom 10.04.2019 - Rs. C-214/18
Die Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer Verwaltungspraxis der zuständigen nationalen Behörden, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede steht, nach der die Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch einen Gerichtsvollzieher im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens als in der von ihm erhobenen Gebühr enthalten angesehen wird, nicht entgegenstehen.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2430
![Zwangsversteigerung Zwangsversteigerung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
LG Heilbronn, Beschluss vom 02.04.2019 - MO 1 T 82/19
(ohne amtliche Leitsätze)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2429
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
EuGH, Urteil vom 26.03.2019 - Rs. C-179/17
Art. 6 und 7 Richtlinie 93/13/EWG sind dahin auszulegen, dass sie zum einen der teilweisen Aufrechterhaltung einer für missbräuchlich befundenen Klausel über die vorzeitige Fälligstellung eines Hypothekendarlehensvertrags durch Streichung der sie missbräuchlich machenden Bestandteile entgegenstehen, wenn diese Streichung darauf hinausliefe, den Inhalt dieser Klausel grundlegend zu ändern, und dass diese Artikel zum anderen das nationale Gericht nicht daran hindern, der Nichtigkeit einer solchen missbräuchlichen Klausel dadurch abzuhelfen, dass sie durch die neue Fassung der gesetzlichen Bestimmung ersetzt wird, die diese Klausel inspiriert hat und die anwendbar ist, wenn die Parteien des Vertrags eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, sofern der in Rede stehende Hypothekendarlehensvertrag im Fall der Streichung dieser missbräuchlichen Klausel nicht fortbestehen kann und die Nichtigerklärung des Vertrags in seiner Gesamtheit für den Verbraucher besonders nachteilige Folgen hat.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2427
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
EuGH, Urteil vom 26.03.2019 - Rs. C-70/17
Art. 6 und 7 Richtlinie 93/13/EWG sind dahin auszulegen, dass sie zum einen der teilweisen Aufrechterhaltung einer für missbräuchlich befundenen Klausel über die vorzeitige Fälligstellung eines Hypothekendarlehensvertrags durch Streichung der sie missbräuchlich machenden Bestandteile entgegenstehen, wenn diese Streichung darauf hinausliefe, den Inhalt dieser Klausel grundlegend zu ändern, und dass diese Artikel zum anderen das nationale Gericht nicht daran hindern, der Nichtigkeit einer solchen missbräuchlichen Klausel dadurch abzuhelfen, dass sie durch die neue Fassung der gesetzlichen Bestimmung ersetzt wird, die diese Klausel inspiriert hat und die anwendbar ist, wenn die Parteien des Vertrags eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, sofern der in Rede stehende Hypothekendarlehensvertrag im Fall der Streichung dieser missbräuchlichen Klausel nicht fortbestehen kann und die Nichtigerklärung des Vertrags in seiner Gesamtheit für den Verbraucher besonders nachteilige Folgen hat.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2401
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BVerfG, Beschluss vom 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18
(ohne amtliche Leitsätze)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2370
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
LG Darmstadt, Urteil vom 28.02.2019 - 308 C 7/19
Ein in einem Räumungsvergleich enthaltener Räumungs- und Herausgabeanspruch ist verwirkt, wenn der Räumungsgläubiger innerhalb eines Zeitraums von elf Jahren keinen Räumungsvollstreckungsversuch unternimmt und die vom Mieter gezahlte (Nutzungs-)Entschädigung in Höhe der ursprünglich vereinbarten Miete unwidersprochen entgegennimmt.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2389
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG Frankfurt, Urteil vom 03.05.2019 - 2 U 1/19
Aufgrund des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union kann dann ein erleichterter Arrestgrund wegen des Erfordernisses einer Auslandsvollstreckung i.S.d. § 917 Abs. 2 ZPO bestehen, wenn nach diesem Zeitpunkt kein weiteres internationales Abkommen entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 die erleichterte Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen regelt und zulässt, so dass die Gegenseitigkeit verbürgt sein wird. Zur Beurteilung ist eine Prognose für die künftige Vollstreckung eines Titels anzustellen. Dass es letztlich zu einem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union kommt, ohne dass irgendein Abkommen mit der Europäischen Union diesen Austritt vertraglich regelt, welches solche vertraglichen Regelungen enthält, ist gegenwärtig noch nicht überwiegend wahrscheinlich.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2369
![Rechtsanwälte Rechtsanwälte](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
LG Karlsruhe, Beschluss vom 24.05.2019 - 5 T 81/18
Die Teilnahme des Rechtsanwalts bei der Räumungsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher begründet keine Terminsgebühr gemäß RVG VV 3310, da der Räumungstermin des Gerichtsvollziehers kein Gerichtstermin im Sinne dieser Vorschrift ist. *)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2368
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
LG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2018 - 2 T 151/18
Die Festsetzung der Vollstreckungskosten nach § 788 Abs. 2 ZPO bedarf keiner Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)
IBRRS 2019, 2374
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
LG Köln, Beschluss vom 07.03.2019 - 2 O 424/18
(Ohne amtlichen Leitsatz)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)