Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile zum Sachverständigenrecht
Online seit 2. Juni
IBRRS 2026, 1247
Sachverständige
OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2026 - 8 W 21/25
Die durch einen gerichtlichen Sachverständigen zu beanspruchende Vergütung ist nicht stets allein deswegen auf die Höhe des angeforderten Auslagenvorschusses begrenzt, weil der in Rechnung gestellte Betrag den Ausgagenvorschuss um mehr als 20% übersteigt und der Sachverständige hierauf zuvor nicht hingewiesen hat.*)
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Online seit 6. Mai
IBRRS 2026, 1044
Sachverständige
BVerwG, Beschluss vom 22.12.2025 - 2 WD 9.23
1. Sind Leistungen auf einem Sachgebiet zu erbringen, das nicht in Anlage 1 des JVEG aufgeführt ist, sind sie unter Berücksichtigung der allgemein für Leistungen dieser Art außergerichtlich und außerbehördlich vereinbarten Stundensätze nach billigem Ermessen mit einem Stundensatz zu vergüten.
2. Fehlt es hieran, weil es außerhalb des staatlichen Bereichs für die Leistung keinen freien Markt gibt, ist für die Frage des Ermessens ein Vergleich zu den übrigen Sachgebieten vorzunehmen.
3. Der höchste Stundensatz (M 3) setzt voraus, dass der Gutachtenauftrag einen hohen Schwierigkeitsgrad besitzt und dass die Begutachtung umfassende, vielseitige und vielschichtige Überlegungen erfordert.
4. Der allgemeine Literaturerwerb wird wie das allgemeine Literaturstudium nicht vergütet.
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