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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 1543; IMRRS 2011, 1094
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Kosten baulicher Modernisierungsarbeiten
BGH, Urteil vom 30.03.2011 - VIII ZR 173/10
Zu den Kosten baulicher Modernisierungsarbeiten zählen auch Aufwendungen zur Wiederherstellung einer durch die Bauarbeiten beschädigten Dekoration. Diese Kosten können auch dann gemäß § 559 Abs. 1 BGB umgelegt werden, wenn der Mieter die Arbeiten selbst durchgeführt und der Vermieter ihm die Aufwendungen gemäß § 554 Abs. 4 BGB erstattet hat.*)
Aufwendungen, für die der Mieter vom Vermieter gemäß § 554 Abs. 4 BGB Ersatz beanspruchen kann, gehören nicht zum Modernisierungsaufwand des Vermieters, der der Berechnung der Mieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB zu Grunde zu legen ist.