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Online seit heute

IBRRS 2025, 2709
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Wenn man die Grunderwerbsteuer „sparen“ will ...

OLG München, Beschluss vom 12.03.2024 - 27 U 3051/23 Bau

1. Ein Vertrag, mit dem die Verpflichtung begründet werden soll, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, bedarf der notariellen Beurkundung. Dem Formzwang unterliegen alle Vereinbarungen, die nach dem Willen der Parteien zu dem schuldrechtlichen Übereignungsgeschäft gehören, einschließlich vor der Beurkundung bewirkte Zahlungen sowie Sonderentgelte.

2. Haben die Parteien bewusst Unrichtiges beurkunden lassen, ist der beurkundete Vertrag als Scheingeschäft und der wirklich gewollte Vertrag wegen Formmangels nichtig (hier bejaht).

3. Die Berufung auf die Formnichtigkeit des Vertrags kann in besonders gelagerten Ausnahmefällen treuwidrig sein. Der Treuwidrigkeitseinwand scheidet jedoch in Fällen aus, in denen die Parteien wissentlich und willentlich einen einen niedrigeren als den tatsächlich gewollten Kaufpreis beurkunden lassen.

4. § 817 Satz 2 BGB steht dem Rückforderungsanspruch des Erwerbers hinsichtlich der an den Verkäufer geleisteten (nicht beurkundeten) Kaufpreiszahlungen nicht entgegen.

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IBRRS 2025, 2780
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Änderung der Vergütungsmethode = Änderung des Gesamtcharakters?

EuGH, Urteil vom 16.10.2025 - Rs. C-282/24

Die Änderung der in einer – anhand des Zuschlagskriteriums des niedrigsten Preises vergebenen – Rahmenvereinbarung vorgesehenen Vergütungsmethode, durch die das Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung geändert und zugleich die Preise so angepasst werden, dass sich der Gesamtauftragswert nur geringfügig ändert, ist nicht als Veränderung des Gesamtcharakters der Rahmenvereinbarung im Sinne dieser Bestimmung anzusehen, es sei denn, die Änderung der Vergütungsmethode führt zu einer grundlegenden Verschiebung des Gleichgewichts der Rahmenvereinbarung.

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IBRRS 2025, 2767
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wer nicht selbst frei von Sünde ist ...

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.06.2025 - 5 S 1487/24

1. Ein klagender Grundstückseigentümer ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nur dann gehindert, eine zu seinen Lasten gehende Verletzung des Grenzstands auf dem benachbarten Baugrundstück zu rügen, wenn er selbst den Grenzabstand an der gemeinsamen Grundstücksgrenze nicht eingehalten hat.*)

2. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass das Grundstück des klagenden Grundstückseigentümers an einer anderen, nicht gemeinsamen Grundstücksgrenze über einen Grenzbau verfügt. Denn ein abstandsflächenrechtlich relevantes nachbarliches Austauschverhältnis besteht nur hinsichtlich der jeweils gemeinsamen Grundstücksgrenze.*)

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IBRRS 2025, 2716
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zeitgemäßer Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung?

VG Berlin, Urteil vom 02.04.2025 - 19 K 17/22

1. Für die Annahme, dass ein Ausstattungszustand demjenigen einer durchschnittlichen Wohnung im Sinne von § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB entspricht, ist nicht erforderlich, dass dieser einen bestimmten prozentualen Verbreitungsgrad erlangt. Vielmehr ist im Rahmen einer bundesweiten Betrachtung aller Wohnungen wertend auf einen "mittleren Ausstattungszustand" abzustellen. Nicht mehr dem Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung im Sinne von § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB zuzurechnen sind Änderungen einer baulichen Anlage, die sich als ungewöhnlich kostenaufwändige Maßnahmen darstellen.*)

2. Die jeweils geltenden bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen umschreiben den zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung im Sinne von § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB nicht abschließend.*)

3. Der Genehmigungsanspruch des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen erstmals der zeitgemäße Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung hergestellt wird.*)

4. Der Anbau eines Balkons mit einer Größe von 4 qm dient der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung im Sinne von § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB.*)

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IBRRS 2025, 2714
WohnraummieteWohnraummiete
Hundegebell als Kündigungsgrund?

LG Berlin II, Urteil vom 03.01.2025 - 66 S 216/24

1. Vorkommnisse, die vor einer Abmahnung geschahen, können nicht als Grund für eine spätere Kündigung herangezogen werden.

2. Auch Vorkommnisse nach Ausspruch der Kündigung können diese nicht nachträglich rechtfertigen.

3. Das Bellen eines Hundes rechtfertigt eine Kündigung nur, wenn es eine solche Intensität besessen hat, dass von einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens ausgegangen werden kann.

4. Beleidigungen und Anfeindungen können grundsätzlich eine Kündigung rechtfertigen.

5. Wird die Zustimmung des Vermieters zur Haustierhaltung in das freie Ermessen des Vermieters ohne überprüfbare Voraussetzungen gestellt, liegt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor.

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IBRRS 2025, 2754
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Ablehnungsgesuch nach der Anhörung kann verspätet sein!

OLG Köln, Beschluss vom 20.08.2025 - 19 W 21/25

1. Bei einer Kenntniserlangung der Gründe für die Ablehnung des Sachverständigen während der mündlichen Erstattung des Sachverständigengutachtens ist das Befangenheitsgesuch unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, anzubringen.

2. Der Verlust des Ablehnungsrechts nach rügelosem Verhandeln zur Sache umfasst hiernach jedenfalls die der Partei bekannten Ablehnungsgründe, d.h. solche, die sich aus Äußerungen des Gutachters im Rahmen seiner Anhörung ergeben.

3. Der allgemein gehaltene Antrag auf Gewährung einer Frist zur Stellungnahme zur Beweisaufnahme genügt nicht.

4. Eine fehlerhafte Tatsachengrundlage für das Sachverständigengutachten kann allenfalls Anlass für die Einholung einer ergänzenden erläuternden Stellungnahme oder/und einer (weiteren) mündlichen Anhörung des Sachverständigen geben, keinesfalls aber die Besorgnis einer Befangenheit begründen.

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IBRRS 2025, 2779
ProzessualesProzessuales
Kein Schuldbeitritt ohne Schuld!

BGH, Beschluss vom 30.09.2025 - II ZR 70/24

1. Zum Klagegrund des Schuldbeitritts gehört die Schuld, der beigetreten worden ist.*)

2. Das Berufungsgericht verletzt den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör, wenn es der Klägerin mehr zuspricht, als diese beantragt hat.

3. Die Bestimmung des Streitgegenstands obliegt dem Kläger, der bei der Einführung eines neuen Streitgegenstands klar zum Ausdruck bringen muss, dass er einen neuen prozessualen Anspruch verfolgt.

4. Eine Klagestattgabe unter dem Gesichtspunkt gleichwertigen Parteivorbringens erfordert, dass der Kläger sich den entsprechenden Vortrag des Beklagten hilfsweise zu eigen macht und seine Klageforderung darauf stützt.

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IBRRS 2025, 2739
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Verweis auf Anlagen ersetzt keine Sachverhaltsdarstellung!

OLG Köln, Beschluss vom 19.07.2023 - 16 U 39/22

1. Der Besteller genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er einen Mangel in seinem äußeren Erscheinungsbild behauptet und belegt (sog. Symptomtheorie). Erforderlich ist nur eine hinreichend genaue Bezeichnung von Mangelerscheinungen, die einer fehlerhaften Leistung eines Baubeteiligten zugeordnet werden können. Der Besteller ist nicht gehalten, auch die Mängelursachen im Einzelnen anzugeben.

2. Eine schlüssige Klage setzt die Darstellung des Sachverhalts voraus, und zwar in dem Sinne, dass der Schriftsatz aus sich heraus verständlich und die Bezugnahme auf Anlagen nachvollziehbar bleibt. Der Vortrag darf insgesamt nicht so angelegt sein, dass die Bezugnahme auf Anlagen substantiierten Vortrag ersetzt. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich etwaige Tatsachengrundlagen für die Subsumtion aus den Anlagen herauszusuchen.

3. Ein gerichtlicher Hinweis ist nicht erforderlich, wenn der Mangel des Vortrages auf der Hand liegt und von einer gewissenhaften und sachkundigen Prozesspartei hätte erkannt werden müssen. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Prozessgegner auf den Mangel des Vortrages hinweist und dieser Hinweis auch zutreffend ist.

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Online seit gestern

IBRRS 2025, 2736
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Honorar für Planung trotz "Planungsstopps"!

OLG Bamberg, Beschluss vom 25.04.2023 - 12 U 96/22

1. Erbringt der Planer Leistungen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung (noch) nicht erforderlich sind ("Vorpreschen"), steht ihm eine Vergütung hierfür grundsätzlich nicht zu.

2. Das ist auch dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber einen vorübergehenden "Planungsstopp" angeordnet hat.

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IBRRS 2025, 2752
VergabeVergabe
Abweichung von Vergabeunterlagen? Ausschluss setzt manipulativen Eingriff voraus!

VK Bund, Beschluss vom 11.09.2025 - VK 1-76/25

1. Eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber ausschreibt, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht.

2. Ein Angebotsausschluss wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen kommt nur in Betracht, wenn echte Änderungen vorliegen, die einen manipulativen Eingriff in die Vergabeunterlagen darstellen. Bloße Unklarheiten sind hingegen im Wege der Aufklärung zu beseitigen.

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IBRRS 2025, 2730
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kinderlärm ist nicht grenzenlos zu tolerieren!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.06.2025 - 1 C 10220/24

Sieht ein Bebauungsplan den Betrieb einer Kindertagesstätte auf dem Nachbargrundstück vor, kann von der Einrichtung ausgehender Lärm trotz der Regelung des § 22 Abs. 1a BImSchG im Einzelfall abwägungserheblich sein. Die Vorschrift definiert eine Zumutbarkeitsschwelle und lässt nicht die Schlussfolgerung zu, dass Kinderlärm von vornherein als geringfügig einzustufen ist.*)

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IBRRS 2025, 2732
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietobjekt vor Ort bestimmbar: Schriftform eingehalten

OLG Schleswig, Urteil vom 20.08.2025 - 12 U 74/24

1. Der Einwand eines Verstoßes gegen die Schriftform ist von Amts wegen zu berücksichtigen, selbst wenn sich keine Partei auf den Formmangel berufen hat.

2. Für die Festlegung des Mietobjekts reichen konkrete Angaben der Örtlichkeiten sowie eine Circa-Angabe an Quadratmetern, während sich die präzise Lage und Anordnung regelmäßig an Ort und Stelle feststellen lässt. Es genügt also, wenn das Mietobjekt vor Ort bestimmbar ist.

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IBRRS 2025, 2737
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss geht Änderung der Teilungserklärung vor!

LG München I, Beschluss vom 22.05.2025 - 1 S 9755/24 WEG

Ein Anspruch auf eine Änderung der Teilungserklärung besteht nicht, wenn das Ziel (hier bauliche Veränderung) auch durch einen Beschluss erreicht werden kann.

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IBRRS 2025, 2750
ImmobilienImmobilien
Rangvorbehalt auch bei einem bereits bestehenden und im Grundbuch eingetragenen Erbbaurecht?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2025 - 14 W 46/24

1. Gegenstand eines Rangvorbehalts gem. § 881 BGB kann auch die Möglichkeit der inhaltlichen Abänderbarkeit eines bereits bestehenden und im Grundbuch eingetragenen Erbbaurechts sein.*)

2. Soweit § 881 Abs. 1 BGB hinsichtlich des vorbehaltenen Rechts ein "dem Umfang nach bestimmtes Recht" verlangt, setzt dies voraus, dass der Inhaber des mit dem Rangvorbehalt belasteten Rechts die Tragweite des potentiellen Nachrangs hinreichend zuverlässig einschätzen kann.*)

3. Die hinsichtlich des Entschädigungsanspruchs nach § 27 ErbbauRG gewählte Formulierung, wonach "beliebige Vereinbarungen über Entschädigungsansprüche nach Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf vereinbart werden" können, genügt den Bestimmtheitsanforderungen des § 881 Abs. 1 BGB nicht.*)

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IBRRS 2025, 2757
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ablehnung der Videoverhandlung erst im Verhandlungstermin?

BGH, Beschluss vom 29.09.2025 - AnwZ (Brfg) 26/25

1. Eine Entscheidung über einen Antrag auf Videoübertragung noch vor der mündlichen Verhandlung kann von einem Beteiligten nur dann erwartet werden, wenn er auch seinen prozessualen Mitwirkungsobliegenheiten genügt.

2. Dafür hat jedenfalls ein anwaltlich vertretener Beteiligter den Antrag möglichst zeitnah zur Terminsmitteilung zu stellen oder einen - gegebenenfalls erst später entstandenen - Grund anzugeben, der aus seiner Sicht seiner persönlichen Teilnahme an der mündlichen Verhandlung entgegensteht und eine Videoübertragung erfordert.

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IBRRS 2025, 2755
SchiedswesenSchiedswesen
Wirksame Schiedsabrede durch Verweis auf SL Bau?

OLG Köln, Beschluss vom 30.05.2025 - 19 SchH 15/25

1. Die Unzulässigkeit des Schiedsgerichtsverfahrens kann sich daraus ergeben, dass die Parteien keine wirksame Schiedsvereinbarung geschlossen haben, oder dass der konkrete Rechtsstreit nicht vom Umfang der Schiedsvereinbarung gedeckt ist.

2. Eine Unwirksamkeit einer Schiedsabrede ist nur dann anzunehmen, wenn selbst eine weitgehende Auslegung keinen Schluss darüber zulässt, ob und auf welches Schiedsgericht sich die Parteien geeinigt haben (hier: hinreichender Verweis auf die Bestimmungen der SL Bau).

3. Das Rechtsverhältnis, aus dem der Streit entstanden ist oder entstehen kann, muss in der Schiedsvereinbarung bestimmt sein.

4. Der Antrag auf Feststellung der (Un-)Zulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahren kann nur bis zur Bildung des Schiedsgerichts eingeleitet werden. Die bloße Benennung der Schiedsrichter ist für die Konstituierung des Schiedsgerichts nicht ausreichend, erforderlich ist vielmehr, dass die Schiedsrichter die Annahme ihres Amts erklärt haben.

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IBRRS 2025, 2753
ProzessualesProzessuales
Terminverlegungsantrag darf nicht übergangen werden!

BFH, Beschluss vom 26.09.2025 - III B 112/24

1. Eine Gehörsverletzung liegt vor, wenn ein Gericht trotz beantragter Terminverlegung und Bestehen eines Verlegungsgrundes die mündliche Verhandlung durchführt und in der Sache entscheidet. Gleiches gilt, sofern sich ‑ ohne dass das Vorliegen eines Verlegungsgrundes abschließend beurteilt werden könnte ‑ aus der Art und Weise der Behandlung des abgelehnten Terminverlegungsantrages oder der Begründung für dessen Ablehnung ergibt, dass das Gericht die Bedeutung und die Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat.*)

2. Eine Gehörsverletzung kann insbesondere dann gegeben sein, wenn das Gericht einen nicht "in letzter Minute" gestellten Antrag auf Verlegung des Termins für die mündliche Verhandlung erst im Schlussurteil unter Verweis auf die unzureichende Substantiierung oder Glaubhaftmachung ablehnt, ohne zuvor Gelegenheit gegeben zu haben, in der vom Gericht gewünschten Weise den Antrag zu substantiieren beziehungsweise den Verlegungsgrund glaubhaft zu machen.*)

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Online seit 24. Oktober

IBRRS 2025, 2697
BauvertragBauvertrag
Keine rechtzeitige Behinderungsanzeige, kein Anspruch auf Schadensersatz!

LG Mannheim, Urteil vom 20.10.2025 - 1 O 8/24

1. Ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B wegen einer Bauablaufstörung setzt grundsätzlich eine unverzügliche Behinderungsanzeige voraus.

2. Die Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige gebietet eine Information des Auftraggebers bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die Befürchtung des Auftragnehmers, die Behinderung werde eintreten, verdichtet.

3. Zeigt der Auftragnehmer die Behinderung nicht unverzüglich an, steht ihm kein gegen den Auftraggeber kein Anspruch auf Schadensersatz aus § 6 Abs. 6 VOB/B zu.

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IBRRS 2025, 2740
VergabeVergabe
Nur Entschädigung als Rechtsschutz?

EuGH, Urteil vom 11.09.2025 - Rs. C-764/23

1. Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07.03.2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) in der durch die Richtlinie 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 geänderten Fassung ist im Licht von Art. 19 EUV sowie von Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die zum einen die Wirkungen von Rechtsbehelfen, die von Wirtschaftsteilnehmern gegen Rechtsakte eingelegt werden, die die Zuteilung von Rechten zur Nutzung von Funkfrequenzen im Rahmen der Neukonfiguration des Frequenzbands 694-790 MHz betreffen, auf die Gewährung einer finanziellen Entschädigung beschränkt und zum anderen den Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes, der bis zur Prüfung eines solchen Rechtsbehelfs gewährt werden kann, auf die Zahlung eines vorläufigen Betrags beschränkt, nicht entgegensteht, sofern die Modalitäten dieser finanziellen Entschädigung es ermöglichen, die den Wirtschaftsteilnehmern durch die Anwendung dieser Rechtsakte entstandenen Schäden vollständig auszugleichen.*)

2. ...

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IBRRS 2025, 2701
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Interkommunales Abstimmungsgebots durch Verkehrszunahme verletzt?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2025 - 1 C 11017/23

1. Eine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes kommt unter dem Aspekt der Verkehrszunahme in Betracht, wenn eine Planung für die Nachbargemeinde städtebaulich zu bewältigende Nachteile hervorruft (Anschluss an: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2016 - 1 MN 82/16, IBRRS 2017, 0927).*)

2. Soweit ein verkehrstechnisches Gutachten eine Verkehrssituation unzureichend untersucht hat, ist das Normenkontrollgericht hinsichtlich der Frage, ob ein daraus resultierendes Ermittlungsdefizit auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist, nicht verpflichtet aufzuklären, ob eine fehlerfreie Untersuchung städtebaulich zu bewältigende Nachteile für die Nachbargemeinde ergeben hätte.*)

3. Eine Höhenfestsetzung in einem Bebauungsplan, deren unterer Bezugspunkt i.S.d. § 18 BauNVO die Geländeoberfläche ist, genügt auch bei ebenem Gelände nicht den Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot, wenn für den Plangeber bereits im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses erkennbar ist, dass im Rahmen der Ausbauplanung eine Geländemodulation erfolgen muss.*)

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IBRRS 2025, 2556
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung: Gutachten trotz Mietspiegels notwendig?

LG Berlin II, Urteil vom 01.07.2025 - 67 S 285/24

1. Die Gerichte können zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein von der beweisbelasteten Partei angebotenes Sachverständigengutachten einholen, wenn ein Mietspiegel vorliegt, der - wie der Berliner Mietspiegel 2023 - tabellarisch Mietspannen ausweist und zusätzlich eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung enthält.

2. Hierzu besteht allerdings keine Pflicht.

3. Für die Feststellung eines Verstoßes gegen die Mietenbegrenzungsverordnung kann der Berliner Mietspiegel 2023 und 2024 herangezogen werden.

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IBRRS 2025, 2675
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Versammlungsverlegung nach Polizeieinsatz?

AG Minden, Urteil vom 16.09.2025 - 36 C 8/25

Entfernt man sich nach einer körperlichen Auseinandersetzung und dem Herbeirufen der Polizei von der Versammlung, kann dennoch mit Beschlussfassungen zu rechnen sein; es besteht eine Erkundigungsobliegenheit, deren Verletzung einer Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist entgegensteht.

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IBRRS 2025, 2729
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftsatzversand "auf Zuruf" ist keine hinreichende Ausgangskontrolle!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.10.2025 - 8 A 1408/25

1. Im Rahmen des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist dem Beteiligten ein etwaiges Organisationsverschulden seines Prozessbevollmächtigten zuzurechnen. Zu einer ordnungsgemäßen Büroorganisation gehört auch die Organisation einer hinreichend sicheren Ausgangskontrolle. Hängt die Einhaltung von Fristen allein von den Anweisungen des Rechtsanwalts an sein Personal ab, Schriftsätze an einem bestimmten Tag zu versenden, stellt dies keine hinreichende, die fristgerechte Übermittlung von Schriftsätzen sicherstellende Büroorganisation dar.*)

2. Wird ein nicht qualifiziert elektronisch signiertes Dokument nicht vom Rechtsanwalt selbst, sondern auf dessen Anweisung durch sein Büropersonal aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach des Rechtsanwalts versendet, ist dieses nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 55a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, Abs. 4 Nr. 2 VwGO eingereicht. Erforderlich ist eine eigenhändige Übersendung durch die den Schriftsatz verantwortende Person.*)

3. Begehrt ein Grundstückseigentümer die Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen i. S. d. § 3 Abs. 1 BImSchG, richtet sich die Streitwertfestsetzung nach Nr. 19.2 i. V. m. Nr. 2.2.2 und nicht i. V. m. Nr. 2.2.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, weil nicht auf das Eigentum als solches zugegriffen wird.*)

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IBRRS 2025, 2726
ProzessualesProzessuales
Anwalt legt Streitwertbeschwerde ein: Wann ist die Beschwer gegeben?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.09.2025 - 3 W 26/24

Die Beschwer des Rechtsanwalts, der gem. § 32 Abs. 1 Satz 1 RVG aus eigenem Recht eine Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss einlegt, ist gegeben, wenn er geltend macht, dass die Streitwertfestsetzung zu gering sei und er deswegen nur geringere Gebühren abrechnen könne. Dabei ist jeder Rechtsanwalt beschwert, der in der Instanz einen Gebührenanspruch erworben hat oder dem der bereits entstandene Vergütungsanspruch abgetreten wurde.*)

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Online seit 23. Oktober

IBRRS 2025, 2741
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Vorschüsse nur bei evidenten Fehlern anfechtbar

BGH, Urteil vom 26.09.2025 - V ZR 108/24

Bei der Beschlussfassung über die Vorschüsse zur Kostentragung steht den Wohnungseigentümern sowohl hinsichtlich der einzustellenden Positionen als auch im Hinblick auf deren Höhe ein weites Ermessen zu. Anfechtbar kann der Beschluss allenfalls dann sein, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung evident ist, dass er zu weit überhöhten oder wesentlich zu niedrigen Vorschüssen führt.*)

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IBRRS 2025, 2703
WerkvertragWerkvertrag
Auftragsumfang begrenzt die Hinweispflichten!

OLG München, Beschluss vom 20.09.2023 - 18 U 61/23

1. Ein Unternehmer wird von der Gewährleistungspflicht in Fällen befreit, in denen er zwar seine Bedenkenhinweispflicht nicht erfüllt hat, jedoch feststeht, dass der Bedenkenhinweis nicht zu einer Abänderung seiner Leistungspflicht geführt hätte.

2. Der Unternehmer hat den Besteller grundsätzlich auf alle Umstände hinzuweisen, die dieser nicht kennt, deren Kenntnis aber für dessen Willensbildung und Entschlüsse bezüglich des Werks bedeutsam ist. Indes steckt der Rahmen der vertraglich übernommenen Verpflichtungen bei einem Werkvertrag zugleich den Umfang der Hinweispflichten ab.

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IBRRS 2025, 2721
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Wann sind Fremdreferenzen zurechenbar?

VK Bund, Beschluss vom 18.07.2025 - VK 1-44/25

1. Der öffentliche Auftraggeber überschreitet seinen Beurteilungsspielraum bei der materiellen Eignungsprüfung, wenn er ausdrücklich benannte Eignungskriterien unberücksichtigt lässt und Bieter, die die Eignungsanforderungen nicht erfüllen, nicht zwingend wegen fehlender Eignung ausschließt.

2. Eine Zurechnung der Referenzen eines anderen Unternehmens wird regelmäßig anerkannt, wenn das Referenzunternehmen von dem Bieterunternehmen im Wege der Verschmelzung, Fusion oder Einzelrechtsnachfolge übernommen worden ist und zudem die für den Referenzauftrag maßgeblichen Erfahrungen und Ressourcen übergegangen sind (hier verneint).

3. Eine wegen Nicht-Abhilfe ausgelöste und abgelaufene 15-Tage-Frist kann nach einer Zurückversetzung des Vergabeverfahrens erneut zu laufen beginnen.

4. Das ein auf die Vorbereitung einer Schadensersatzforderung gestütztes Feststellungsinteresse kann auch dann anzunehmen, wenn der Bieter sich die Klageerhebung nur vorbehält.

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IBRRS 2025, 2700
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an eine Emissionskontingentierung?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 06.10.2025 - 1 KN 90/23

Eine Gewerbegebietsfläche, die mit einem Emissionskontingent von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts belegt ist, stellt keine faktisch unbeschränkte Fläche dar, deren Lärmentwicklungsmöglichkeiten für das im Gewerbegebiet nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO typische produzierende und verarbeitende Gewerbe und das Handwerk ausreichend sind.*)

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IBRRS 2025, 2728
MietrechtMietrecht
Tod im Hotelzimmer: Wer haftet für die Tatortreinigung?

LG Regensburg, Urteil vom 18.09.2025 - 85 O 1495/24

1. Ein Mietvertrag über ein Hotelzimmer fällt nicht unter § 29a ZPO, da dieser Raum nicht zum dauernden Aufenthalt bestimmt ist.

2. Der Tod eines Mieters stellt keine Pflichtverletzung dar und begründet keinen Schadensersatzanspruch aus §§ 280, 535 ff. BGB.

3. Ein Erbe haftet nur für Altverbindlichkeiten, die bis zum Tod des Erblassers entstanden sind; Kosten für die Instandsetzung des Hotelzimmers nach dem Tod des Mieters sind keine Altverbindlichkeiten.

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IBRRS 2025, 2613
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarf die Lösung? Obacht vor Bestandsschutz-Klauseln!

LG Berlin II, Urteil vom 20.05.2025 - 67 S 221/24

1. Die Rechte des Mieters im Falle einer Veräußerung des Wohnraums sind durch § 566 BGB umfassend geschützt und verringern sich nicht dadurch, dass nunmehr eine natürliche statt einer juristischen Person auf Vermieterseite in das Mietverhältnis eintritt.

2. Nimmt eine Modernisierungsvereinbarung ausdrücklich Bezug auf den ursprünglichen Mietvertrag und ändert diesen (lediglich) "in den nachstehenden Punkten ab", bringen die Parteien damit zum Ausdruck, dass der ursprünglich vereinbarte Mietvertrag und die darin enthaltenen Regelungen weiter Bestand haben sollen, sofern nicht grundsätzlich durch die Modernisierungsvereinbarung eine neue Regelung getroffen wird.

3. Ausreichend ist bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs regelmäßig die Angabe der Person, die die Wohnung benötigt und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Angaben zur Wohnsituation sind erforderlich, soweit sie für den Erlangungswunsch von Bedeutung sind.

4. Sieht eine Vertragsklausel vor, dass ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nicht ausreicht; vielmehr müssen "wichtige berechtigte Interessen (...) eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen", so reicht das in § 573 Abs. 2 BGB genannte berechtigte Interesse nicht aus; es muss darüber hinaus vielmehr ein besonderer Ausnahmefall vorliegen, der durch das Erfordernis wichtiger berechtigter Interessen, die die Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen, definiert ist. Die Klausel billigt dem Mieter einen gegenüber üblichen Mietverhältnissen erhöhten Bestandsschutz zu.

5. Eine "Familienzusammenführung" genügt hierfür nicht.

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IBRRS 2025, 2688
RechtsanwälteRechtsanwälte
12 Tage zwischen Urteilszustellung und eEB: Beweiskaft nicht erschüttert!

OLG Nürnberg, Urteil vom 12.09.2025 - 1 U 2003/24

Die Beweiskraft eines elektronisch abgegebenen Empfangsbekenntnisses wird nicht allein durch die Tatsache erschüttert, dass zwischen der Zusendung des Urteils an den Rechtsanwalt und dem im Empfangsbekenntnis angegebenen Zustellzeitpunkt zwölf Tage liegen und die Partei von dem Urteilstenor bereits Kenntnis erlangt hatte.*)

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IBRRS 2025, 2720
ProzessualesProzessuales
Geschäftsverteilungsplan "mangelhaft": Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt!

BGH, Urteil vom 15.10.2025 - VIII ZR 51/24

Ein Gericht ist nicht ordnungsgemäß besetzt, wenn es seine Zuständigkeit aus einem Präsidiumsbeschluss ableitet, der im Einzelfall sowohl die Neuverteilung als auch die Beibehaltung bestehender Zuständigkeiten ermöglicht und dabei die konkreten Zuständigkeiten von Beschlüssen einzelner Spruchkörper abhängig macht (im Anschluss an BVerfG, wistra 2017, 187 Rn. 26; NJW 2018, 1155 Rn. 19; BGH, Urteil vom 7. April 2021 - 1 StR 10/20, NStZ 2023, 122 Rn. 31; jeweils mwN). Eine solche Delegation der Entscheidung über die Geschäftsverteilung an die Spruchkörper, die gerade Adressaten der generell-abstrakten Zuständigkeit sein sollen, ist mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (im Anschluss an BVerfG, wistra 2017, 187 Rn. 31; NJW 2018, 1155 Rn. 22; BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2020 - 1 StR 622/17, StV 2020, 821 Rn. 18; vom 17. Januar 2023 - 2 StR 87/22, BGHSt 67, 234 Rn. 49).*)

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IBRRS 2025, 2128
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstandsbestimmung bei Klage gegen Mieter und Bürge als Streitgenossen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2025 - 1 AR 20/25

Die Regelung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO findet über den Wortlaut hinaus auch dann Anwendung, wenn ein gemeinsamer allgemeiner Gerichtsstand der in Anspruch genommenen Streitgenossen (hier Mieter und Bürge) gegeben ist, einer der Beklagten jedoch infolge eines ausschließlichen anderweitigen Gerichtsstandes (hier der Mieter gem. § 29a ZPO) dort nicht verklagt werden kann.

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Online seit 22. Oktober

IBRRS 2025, 2695
WerkvertragWerkvertrag
Kein Hinweis vor Vertragsschluss: Kein Schaden ohne Kausalität!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2025 - 3 U 81/24

Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer vorvertraglichen Hinweispflicht (hier: mangelnde Genehmigungsfähigkeit der vorgesehenen Ausführung) scheidet aus, wenn die Hinweispflichtverletzung nicht kausal für den Schaden geworden ist, weil der Schaden auch bei hypothetisch rechtzeitigem Hinweis eingetreten wäre.

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IBRRS 2025, 2682
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Wahl der falschen Vergabeverordnung ist ein Vergaberechtsverstoß!

VK Bund, Beschluss vom 17.06.2025 - VK 2-35/25

1. In der Durchführung des Vergabeverfahrens auf der Basis falscher Rechtsgrundlagen liegt ein Vergabefehler.

2. Aus § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV folgt nicht, dass das gesamte Verfahren zur Vergabe einer Konzession über die VgV abzuwickeln wäre oder abgewickelt werden dürfte.

3. Die Zuschlagskriterien müssen einen Bezug zum Konzessionsgegenstand haben. Daran fehlt es, wenn etwaig einzureichende Konzepte oder Musterspeisepläne zwar bewertet werden, aber nicht Vertragsinhalt werden.

4. Aus der Kenntnis, dass eine Konzessionsvergabe erfolgen soll, ist nicht zu schlussfolgern, dass ein durchschnittlicher Bieter auch den vergaberechtlichen Rahmen für die Konzessionsvergabe kennt.

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IBRRS 2025, 2684
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Passiver Schallschutz ist rechtzeitig zu beantragen!

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.08.2025 - 6 A 1/24

1. Wird der Antrag auf passiven Schallschutz erst nach Errichtung eines Neubaus gestellt, ist der Anspruch auf Erstattung derjenigen Mehrkosten beschränkt, die entstanden wären, wenn die nach dem Schutzniveau des PFB BER erforderlichen Schallschutzmaßnahmen bereits bei Planung und Errichtung des Wohnhauses durchgeführt worden wären. Für einen weitergehenden Anspruch bietet der PFB BER keine Grundlage. Die Mehrkosten, die entstehen, um die anspruchsberechtigten Wohnräume nachträglich so umzubauen, dass sie das Schutzniveau des PFB BER erreichen, können daher nicht verlangt werden.*)

2. Die Verpflichtung des Flughafenträgers, Grundstückseigentümer und Bauherren zu einem möglichst frühen Zeitpunkt bei der Planung und Errichtung zu unterstützen, um Mehrkosten zu vermeiden (vgl. Senatsurteil vom 06.05.2021 - 6 A 9/20, NVwZ-RR 2021, 795 ff.), setzt eine rechtzeitige Antragstellung voraus.*)

3. Ein Grundstückseigentümer oder Bauherr, der durch eine verspätete Antragstellung die Möglichkeit des Flughafenträgers, sich an der Errichtung und Planung zur Vermeidung von Mehrkosten zu beteiligen, vereitelt, hat die etwaig entstehenden Mehrkosten daher selbst zu tragen.)

4. Im Falle der Beantragung und Errichtung eines Wohnhauses obliegt es den Bauherren und Grundstückseigentümern, sich über die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Grundstücks zu informieren. Das schließt grundsätzlich auch die Recherche etwaiger fluglärmbedingter Schallschutzansprüche ein.*)

5. Zur Frage eines nach den Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplans erforderlichen Schalldämmmaßes.*)

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IBRRS 2025, 2706
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Wortlaut sticht Wunschdenken

LG München I, Urteil vom 25.06.2025 - 14 S 14073/24

1. Die Zustimmung nach § 558b Abs. 1 BGB ist bedingungsfeindlich und darf auch nicht unter einem Vorbehalt erklärt werden. Eine unter Bedingungen oder einem Vorbehalt erteilte Zustimmung ist rechtlich nichtig.

2. Gibt der Mieter durch den Vorbehalt zu erkennen, dass er die Zustimmung nur gelten lassen will, wenn weitere Umstände oder Ereignisse eintreten, dann fehlt es an einer wirksamen Zustimmung.

3. Erklärt sich der Mieter grundsätzlich mit der Mieterhöhung einverstanden, meldet aber Zweifel an der Korrektheit der ermittelten ortsüblichen Vergleichsmiete an und benennt dabei konkret drei falsch angewandte Mietspiegelmerkmale, liegt darin keine vollumfängliche vorbehaltlose Zustimmung zur Mieterhöhung.

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IBRRS 2025, 2566
WohnraummieteWohnraummiete
Sind abgezogene Holzdielen hochwertiger Bodenbelag?

AG Wedding, Urteil vom 14.08.2025 - 6 C 5202/24

1. Bei abgezogenen Holzdielen handelt es sich um den üblichen Standard in Berliner Altbauten und nicht um einen hochwertigen Bodenbelag.

2. Gute ÖPNV-Anbindung und gute Nahversorgung sind nicht wohnwerterhöhend zu berücksichtigen, denn die Verkehrsanbindung und Nahversorgung werden im Rahmen des Berliner Mietspiegels bereits bei der Wohnlageneinteilung berücksichtigt.

3. Da Verkehrsanbindung und Nahversorgung einer Wohnung bereits im Rahmen der Einteilung der Wohnlage berücksichtigt werden, können diese Kriterien nur dann als zusätzliches wohnwertminderndes oder wohnwerterhöhendes Merkmal einer Wohnung in einer bestimmten Wohnlage berücksichtigt werden, wenn sie in erheblichem Maße von dem Durchschnitt innerhalb der gegebenen Wohnlage abweichen.

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IBRRS 2025, 2689
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
25 %-ige Kostenüberschreitung löst Hinweispflicht aus!

OLG Hamm, Beschluss vom 23.06.2025 - 25 W 98/25

1. Die eine Hinweispflicht des Sachverständigen auslösende Erheblichkeitsgrenze ist jedenfalls bei einer Überschreitung des angeforderten Vorschusses von 25 % anzunehmen.

2. Da bereits leichte Fahrlässigkeit ausreicht, kann sich ein fehlendes Vertretenmüssen des Sachverständigen nicht daraus ergeben, dass die Höhe des Vorschusses (nur) der mit der Ladung zum Termin übersandten gerichtlichen Verfügung zu entnehmen war.

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IBRRS 2025, 2698
RechtsanwälteRechtsanwälte
eV-Zustellung von Anwalt zu Anwalt nur mit gerichtlicher Signaturdatei!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.10.2025 - 2-06 O 286/25

1. Stellt der Rechtsanwalt eine einstweilige Verfügung gem. § 195 ZPO ohne Signaturdatei des Gerichts der Gegenseite zu, liegt ein Zustellungsmangel vor.*)

2. Gibt der Antragsgegnervertreter bei der Zustellung einer einstweiligen Verfügung von Anwalt zu Anwalt ein Empfangsbekenntnis ab und fehlte lediglich die Signaturdatei des Gerichts, so ist dieser Zustellungsmangel als nach § 189 ZPO geheilt anzusehen.*)

3. Zur Heilung eines Zustellungsmangel nach § 189 ZPO, wenn die Antragsgegnerseite im einstweiligen Verfügungsverfahren durch Anhörung einbezogen wurde.*)

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IBRRS 2025, 2702
ProzessualesProzessuales
Rechtsbeschwerde gegen § 522 ZPO-Beschluss statthaft?

BGH, Beschluss vom 01.10.2025 - VII ZR 113/25

Gegen einen Beschluss, durch den die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Berufungsgericht sie in dem Beschluss zugelassen hat.

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IBRRS 2025, 2513
ProzessualesProzessuales
Streitverkündung an Verwalter: Kostenersatz des Verwalters?

LG München I, Urteil vom 05.02.2025 - 1 S 1215/24 WEG

1. Die durch eine einfache Nebenintervention verursachten Kosten gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits, so dass es eines ausdrücklichen Ausspruchs im Urteil bedarf, wenn die durch die Nebenintervention verursachten Kostendem Gegner auferlegt werden sollen.

2. Das Prozessgericht ist dazu befugt, die Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit der Kosten der Nebenintervention gem. § 44 Abs. 4 WEG i.V.m. § 91 Abs. 1 ZPO auch bereits im Rahmen der Kostengrundentscheidung zu treffen.

3. Die Vorschrift des § 44 Abs. 4 WEG erfasst auch den Beitritt des Verwalters auf Seiten der Gemeinschaft in einem gegen sie geführten Beschlussklageverfahren.

4. Da der Verwalter als gesetzlicher Vertreter die Gemeinschaft im Prozess, sofern er nicht selbst Partei ist, vertritt und dadurch maßgeblichen Einfluss auf ihre Rechtsverteidigung nehmen kann, besteht in der Regel noch weniger ein Bedürfnis für seine eigene Beteiligung am Rechtsstreit durch einen Beitritt als für einen Wohnungseigentümer.

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Online seit 21. Oktober

IBRRS 2025, 2690
BauvertragBauvertrag
Unternehmer muss örtliche Gegebenheiten berücksichtigen!

LG Landau, Urteil vom 11.08.2025 - 2 O 23/24

1. Die erfolgsbezogene Herstellungspflicht des Unternehmers umfasst auch die Pflicht, eine Werkleistung den für ihn erkennbaren örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

2. Übernimmt der Unternehmer Leistungen in Kenntnis des Umstandes, dass der Besteller erforderliche Planungen nicht zur Verfügung stellt, so kann er sich später nicht auf ein Mitverschulden des Bestellers berufen.

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IBRRS 2025, 2694
WerkvertragWerkvertrag
Schadensersatz statt der Leistung: Keine fiktiven Mangelbeseitigungkosten!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.08.2025 - 6 O 4739/22

1. Verbaut ein Werkstattunternehmer ein mangelhaftes Ersatzteil, liegt seine Pflichtverletzung und sein Vertreten müssen nach § 281 BGB jedenfalls darin, trotz fundierter Mängelrüge keine ordnungsgemäße Nacherfüllung bewirkt zu haben.*)

2. Hat der Werkstattunternehmer die Vergütung einer gescheiterten Kfz-Reparatur (hier: Ausbau des defekten Motors und Einbau eines funktionstüchtigen Austauschmotors) zurückzuzahlen, kann der Besteller nicht zusätzlich die fiktiven Kosten der Mangelbeseitigung verlangen. Dies wäre eine Überkompensation und widerspräche der Ausgleichsfunktion des materiellen Schadensrechts.*)

3. Wird der Zahlungsantrag der Klage hilfsweise auf einen zusätzlichen Streitgegenstand gestützt, liegt darin eine nachträgliche Klagehäufung und ist als Klageänderung zu behandeln.*)

4. Die Kostenentscheidung nach § 92 ZPO wird anhand eines fiktiven Streitwerts ermittelt, wenn durch Teilklagerücknahme und Klageerweiterung nicht alle wirtschaftlichen Werte im Gebührenstreitwert des GKG abgebildet werden. Ein Hilfsanspruch, insoweit über diesen entschieden wird, erhöht den fiktiven Streitwert zusätzlich.*)

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IBRRS 2025, 2685
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag unzulässig: Keine Akteneinsicht!

BayObLG, Beschluss vom 12.09.2025 - Verg 5/25

1. Ein Anspruch auf Akteneinsicht setzt einen das Akteneinsichtsgesuch begründenden beachtlichen und potenziell entscheidungserheblichen Sachvortrag voraus. Er besteht u.a. dann nicht, wenn der Nachprüfungsantrag zweifelsfrei unzulässig ist.

2. Eine Rüge ins Blaue hinein liegt dann vor, wenn der Bieter keine tatsächlichen Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorträgt, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen.

3. Die Zuschlagserteilung ist nicht schon bei einem Verstoß gegen Vergabevorschriften nichtig. Vielmehr bedarf es eines entsprechenden Bewusstseins beider Vertragspartner. Der Bieter hat hierzu substanziiert vorzutragen.

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IBRRS 2025, 2667
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Feuerwehrhaus kann Wohngebiet prägen!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.09.2025 - 2 L 27/25

Ein Feuerwehrhaus kann ein Gebäude sein, das in einem Wohngebiet bei der Bestimmung des Gebietscharakters als prägendes Gebäude zu berücksichtigen ist.*)

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IBRRS 2025, 2560
WohnraummieteWohnraummiete
Weiche besser nicht vom Wortlaut einer gesetzlichen Regelung (hier: § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV) ab!

LG Berlin, Beschluss vom 13.06.2023 - 67 S 88/23

1. Lässt sich einer Schönheitsreparaturklausel nicht zweifelsfrei entnehmen, dass bei Fenstern und Balkontüren nur ein Innenanstrich geschuldet ist, ist diese Klausel unwirksam.

2. Stellt sich die Verpflichtung aufgrund unzulässiger Ausgestaltung - sei es ihrer zeitlichen Modalitäten, ihrer Ausführungsart oder ihres gegenständlichen Umfangs - in ihrer Gesamtheit als übermäßig dar, so ist die Verpflichtung insgesamt unwirksam.

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IBRRS 2025, 2611
ImmobilienImmobilien
"Streitigkeit aus dem Nachbarrecht"? Schlichtungsverfahren zwingend!

OLG Naumburg, Urteil vom 12.06.2023 - 12 U 172/22

1. Eine Streitigkeit aus dem Nachbarrecht i.S.d. §§ 34 Abs. 1 Nr. 2 SchStG-SA ist grundsätzlich schon dann zu bejahen, wenn das Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt (NbG-SA) Regelungen enthält, die für den Interessenkonflikt im konkreten Fall von Bedeutung sind.*)

2. Die Ausnahme von der obligatorischen Streitschlichtung nach § 34 Abs. 1 Nr. 2.e SchStG-SA ist nicht bereits dann gegeben, wenn der störende Nachbar einen Gewerbebetrieb führt. Erforderlich ist, dass die störende Einwirkung von dem Nachbargrundstück aus einem Gewerbebetrieb herrührt.*)

3. Selbst wenn sie im Zusammenhang mit einem Nachbarschaftsstreit stehen, unterliegen Zahlungsansprüche in Sachsen-Anhalt nicht der obligatorischen Streitschlichtung nach § 34a Abs. 1 Nr.2.a SchStG-SA.*)

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IBRRS 2025, 1570
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Unkenntnis von DIN-Normen macht Gutachten nicht unbrauchbar!

OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2024 - 2 W 117/24

1. Der gerichtlich bestellte Sachverständige erhält eine Vergütung grundsätzlich nur insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist. Weist sein Gutachten Mängel auf, hat er diese innerhalb einer ihm hierfür gesetzten angemessenen Frist zu beseitigen.

2. Die Einräumung einer Frist zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn die Leistung grundlegende Mängel aufweist oder wenn offensichtlich ist, dass eine Mängelbeseitigung nicht erfolgen kann.

3. Inhaltliche Mängel berühren den Vergütungsanspruch des Sachverständigen grundsätzlich nicht. Voraussetzung für eine Versagung der Vergütung ist vielmehr, dass das Gutachten aufgrund inhaltlicher, objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und mithin unter keinem Gesichtspunkt als Entscheidungsgrundlage dienen kann.

4. Mangelhaft ist eine gutachterliche Leistung, wenn sie fachliche oder objektiv feststellbare, inhaltliche Defizite aufweist, die gestellte Beweisfrage nicht, weitgehend nicht eindeutig oder nicht nachvollziehbar beantwortet oder sich auf die Mitteilung eines Ergebnisses beschränkt.

5. Allein der Umstand, dass der Sachverständige entsprechende DIN-Normen nicht kennt, führt zwar regelmäßig zur Mangelhaftigkeit der Leistung, lässt aber eine Fristsetzung nicht per se entbehrlich erscheinen.

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IBRRS 2025, 2668
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftsätze müssen einfach oder qualifiziert elektronisch signiert sein!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.06.2025 - 5 A 1399/22

1. Schriftsätze, die über das beA übermittelt werden, müssen einfach oder qualifiziert elektronisch signiert sein.

2. Da Rechtsanwälte verfahrensleitende Schriftsätze über das beA nur selbst übertragen dürfen, müssen sie deren Inhalt vor Versand prüfen.

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