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Untätigkeit der Parteien: „Verjährungsfalle" Verfahrensstillstand?
BGH, 12.06.2026 - V ZR 205/24
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Über unerfahrenen Bauträger muss aufgeklärt werden
OLG Hamm, 15.01.2026 - 34 U 103/24
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Vorschuss gibt es für die sichere, nicht für die billige Mängelbeseitigung!
OLG Düsseldorf, 04.03.2025 - 22 U 64/24
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VG Braunschweig:
Nicht jeder Vergabeverstoß berechtigt zum Zuwendungswiderruf!
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weitere Volltexturteile

Nachrichten zum Vergaberecht

Zeige Nachrichten 441 bis 460 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 612 - (3028 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2009

Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht
Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Gewerkschaften fordern, das Vergaberecht im bestehenden System mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie den Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB, VOL, VOF) beizubehalten. Dieser Aufbau des Vergaberechts ist den Rechtsanwendern in der Praxis vertraut und stellt sicher, dass der Anwender vor Ort allein mit "seiner" Vergabeordnung umgeht.
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Neue Sektorenverordnung
Die Sektorenverordnung (SektVO) ist am 28.09.2009 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 62, Seite 3110) verkündet worden und gilt für alle ab dem 29.09.2009 beginnenden Vergabeverfahren im Sektorenbereich, d.h. im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung.

IHK Berlin: Kein Mindestlohn durch die Hintertür!
Die IHK Berlin lehnt die vorgeschlagene Regelung im Entwurf des Vergabegesetzes zum Mindestlohn als ordnungspolitisch falsch ab. Die Bundesregierung hat beschlossen, keinen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, sondern entsprechende Regelungen über das Arbeitnehmerentsendegesetz vorzunehmen. Der Senat versucht hier über Umwege, einen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen.
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Senat legt neues Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vor: Vergabe künftig nur bei Mindestentlohnung
Berlin ist bundesweit Vorreiter bei sozialen Mindeststandards

Berlin vergibt in Zukunft öffentliche Aufträge an bietende Unternehmen, wenn eine Mindestentlohnung von 7,50 € an das eingesetzte Personal gezahlt wird und darüber hinaus die tarifrechtlichen Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz beachtet werden. Dazu hat der Senat auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Harald Wolf, einen Entwurf des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz zur Kenntnis genommen. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes.
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Vergabe sensibler Rüstungsaufträge neu geregelt
In der Europäischen Union gelten neue Vorschriften für die Beschaffung von Verteidigungs- und Sicherheitsgüter. Sie bilden seit 21. August die Grundlage für den europäischen Verteidigungsmarkt und fördern die Entwicklung einer europäischen Zulieferbasis im Verteidigungssektor. Bislang war der größte Teil der Auftragsvergabe für Rüstungsgüter von den Binnenmarktvorschriften ausgenommen. Ab jetzt können die EU-Mitgliedstaaten innerhalb des Gemeinschaftsrahmens ihre sensiblen Transaktionen vornehmen und ihre Sicherheitsinteressen wahren.
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Vergabeverfahren der Krankenkassen:
LSG für Schadensersatzansprüche gem. §§ 125, 126 GWB erstinstanzlich zuständig
Nachdem bereits die erstinstanzliche Zuständigkeit für vergaberechtliche Streitigkeiten in Einzelvertragsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auf die Landessozialgerichte übertragen wurde, sind nun aufgrund einer weiteren Gesetzesänderung im Sozialgerichtsgesetz zum 22.07.2009 die Landesozialgericht auch für Entscheidungen über Schadensersatzansprüche nach den §§ 125, 126 GWB zuständig (SGG § 29 Abs. 5). Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass auch für diese Streitigkeiten die Landessozialgerichte und nicht die Sozialgerichte erstinstanzlich zuständig sein sollen.
(Quelle: id Verlag)

Bundesrat stimmt Sektorenverordnung zu
Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10.07.2009 beschlossen, der Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln (Sektorenverordnung) gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der folgenden Änderungen zuzustimmen.
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VOF 2009
Das BMWi hat mit Datum vom 04.05.2009 den Entwurf einer überarbeiteten Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF - Ausgabe 2009) veröffentlicht.
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Änderung der VgV und VOB/A erst nach der Bundestagswahl!
Mit einer Novellierung der Vergabeverordnung (VgV) ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen.

Wegen ihrer Abhängigkeit vom Inkrafttreten der VgV-Novelle wird damit auch die VOB/A erst nach der Bundestagswahl in Kraft treten.

(Quelle: id Verlag)

Aktuelles zur Novelle des Vergaberechts
Hinsichtlich der Novellierung der VOL/A gibt es noch Abstimmungsbedarf. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Leistungen (DVAL) wird sich abermals Ende Mai 2009 mit den Inhalten der abzustimmenden VOL/A 2009 beschäftigen. Im Zuge der Beratungen zur Novelle der VOL/A hat das federführende BMWi angedeutet, dass nicht mehr zu erwarten ist, dass die VOL/A (und damit auch die VOB/A und VOF) noch vor der Sommerpause in Kraft treten wird. Grund ist, dass die Novelle der Vergabeverordnung (VgV), die als Scharnier für die Inkraftsetzung der VOL/A im Oberschwellenbereich zwingend erforderlich ist, noch nicht abgestimmt ist. Angesichts des engen Zeitfensters (vor der Bundestagswahl) muss abgewartet werden, ob hinsichtlich der erforderlichen Kabinettsbefassung und der Beteiligung des Bundesrates die Novellierung noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.
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Neues Vergaberecht tritt am 24.04.2009 in Kraft
Am 23.04.2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 24.04.2009 in Kraft. Das Gesetz war bereits vom Bundestag am 19.12.2008 und vom Bundesrat am 13.02.2009 verabschiedet worden. Die ungewöhnliche Verzögerung von 7 Wochen begründete das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf Anfrage mit der "Abwicklung erforderlicher Formalitäten".
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Stellungnahme des DAV zur Novellierung der VOL/A
Der Deutsche Anwaltverein hat durch den Vergaberechtsausschuss unabhängig vom konkreten Entwurf einer Neufassung der VOL/A in seiner Stellungnahme Nr. 25/09 aufgezeigt, wo er Potenzial zur Vereinfachung der VOL/A sieht. Er hat einige konkrete Regelungsvorschläge zur Vereinfachung der Eignungsprüfung unterbreitet. Außerdem wurden Vorschläge für eine Harmonisierung der VOL/A mit der VOB/A erarbeitet, denn deren Verfahrensvorschriften sollten möglichst angeglichen werden.
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Union und SPD wollen Öffentlich-Private Partnerschaften stärken
Die Bundesregierung soll noch in dieser Wahlperiode ein Gesetz zur Vereinfachung der Umsetzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) vorlegen. Dies fordern die Fraktionen von Union und SPD in einem gemeinsamen Antrag (16/12283). Danach sind Öffentlich-Private Partnerschaften bereits jetzt ein anerkanntes und erfolgreiches Instrument der öffentlichen Beschaffung oder Leistungserstellung. Nach Angaben der Fraktionen gibt es 116 PPP-Projekte mit einem Investitionsvolumen von zusammen 3,5 Milliarden Euro. Ein Viertel dieser Projekte befinde sich bereits in der Betriebsphase. Die Effizienzvorteile und damit Kosteneinsparungen für den Steuerzahler würden sich auf 5 bis 25 Prozent belaufen, schreiben die Fraktionen weiter.
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Bundesländer: Beschleunigte Vergabeverfahren im Rahmen des Konjunkturpakets II
Wie auch der Bund haben nun die (meisten) Bundesländer ebenfalls Verwaltungsvorschriften, Runderlasse, Änderungen der Vergabeverordnungen etc. erlassen bzw. vorgenommen, um eine Beschleunigung von Vergabeverfahren zu ermöglichen. Hierzu haben die Länder die Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben erhöht. Die einzelnen Bundesländer im Überblick:
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Synopse GWB 2009 online
ibr-online bietet eine tabellarische Gegenüberstellung der Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts. In unseren Materialien finden Sie auch eine Druckversion der Synopse als PDF-Dokument.
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Bundesrat verabschiedet Vergaberechtsreform: Entschließung zur interkommunalen Zusammenarbeit
Am 13. Februar hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt, das den Bundestag bereits am 19. Dezember des vergangenen Jahres passiert hatte. Es werden damit die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) über die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 206.000 Euro und öffentlicher Bauaufträge ab 5,15 Mio. Euro dem europäischen Recht angepasst und in Teilen effizienter gestaltet.


Baugewerbe begrüßt Entscheidung des Bundesrates zum Vergaberecht: Mittelstandsgerechte Vergabe stabilisiert Konjunktur
Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Vergaberechts im Deutschen Bundesrat hat heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin erklärt: "Dieser Freitag der 13. ist ein guter Tag für die mittelständische Bauwirtschaft. Auch wenn nicht alle Erwartungen des Baugewerbes erfüllt worden sind, begrüßen wir die Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich. Die Vereinfachung des Vergaberechts wird zu mehr Rechtssicherheit führen sowie den Mittelstand stärken."


Bundesrat: Mehr Rechtssicherheit beim Vergaberecht
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13.02.2009 der Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt. In einer gleichzeitig gefassten Entschließung begrüßt er, dass das Vergaberecht vereinfacht und mittelstandsfreundlicher wird. Dies sei gerade im Hinblick auf die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise erforderlich.
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Bundesrat: Mehr Rechtssicherheit beim Vergaberecht
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt. In einer gleichzeitig gefassten Entschließung begrüßt er, dass das Vergaberecht vereinfacht und mittelstandsfreundlicher wird. Dies sei gerade im Hinblick auf die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise erforderlich.
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Bundesrat verabschiedet Vergaberechtsreform
Am 13. Februar hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt, das den Bundestag bereits am 19. Dezember des vergangenen Jahres passiert hatte. Es werden damit die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) über die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 206.000 Euro und öffentlicher Bauaufträge ab etwa 5,3 Mio Euro dem europäischen Recht angepasst und im Sinne der Praxis effizienter gestaltet.