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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBRRS 2014, 1166
Vergabe
Auftragswert ca. 6 Mio.: Forderung nach mindestens 24 Mio. Euro Umsatz zulässig!
VK Bund, Beschluss vom 13.12.2013 - VK 1-109/13
Die Forderung nach einem Umsatz von mindestens 24 Mio. Euro in den letzten drei Geschäftsjahren - und damit eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von 8 Mio. Euro - ist in Anbetracht eines zu erwartenden Auftragswerts von ca. 6 Mio. Euro nicht unverhältnismäßig.
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