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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 205/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 1242; IMRRS 2014, 0618
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verlorener Wohnungsschlüssel: Umfang des Schadensersatzanspruchs des Vermieters?

BGH, Urteil vom 05.03.2014 - VIII ZR 205/13

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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2023, 1432; IMRRS 2023, 0647
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mieter verliert Schlüssel: Eigentümer haftet!

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.04.2023 - 10 U 100/22

1. Die Schutz- und Obhutspflichten des Wohnungseigentümers erstrecken sich auch auf Schließanlagen, die im Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer stehen.

2. Ein Wohnungseigentümer haftet den übrigen Miteigentümern auch für das Verschulden seiner Mieter und Untermieter.

3. Das Steckenlassen eines Schlüssels von außen wird der Verwahrungspflicht nicht mehr gerecht, weil so Fremden der Zugriff auf den Schlüssel ermöglicht wird.

4. Dass eine Körperschaft eine gewisse Zeit braucht, um auf einen Schlüsselverlust zu reagieren und die finanziellen Rahmenbedingungen für den Austausch auszuloten, ist im Grundsatz nachvollziehbar und widerlegt nicht die Missbrauchsgefahr. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungsfindung innerhalb einer WEG.

5. Anders, als beim Verlust eines Schlüssels, bei dem sich aus dem Verlust selbst noch kein Indiz dafür ergibt, dass der Schlüssel gefunden und der Finder ihn missbrauchen wird, indiziert der gezielte Diebstahl eines Schlüssels, dass der Schlüssel in unbefugten Händen ist und dass die Person, die schon zur rechtswidrigen Entwendung bereit war, auch zu einem anschließenden Missbrauch des Schlüssels bereit ist.

6. Werden nur Teile einer Schließanlage ausgetauscht, verlängert sich deswegen die Lebenszeit der gesamten Anlage durch den teilweisen Austausch nicht.

7. Im Grundsatz kann jedenfalls bei einer älteren Anlage die Abnutzung einer Schließanlage auf der einen Seite mit etwa 4% bis 5% pro Jahr unter Einschluss der Abnutzung der Sachsubstanz bemessen werden, auf der anderen Seite aber, solange die Anlage noch funktionsfähig ist und ihr eine Sicherungsfunktion zukommt, erreicht die Abnutzung auch nicht 100%.

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IBRRS 2023, 1591; IMRRS 2023, 0739
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Weiterhin "fiktive" Schadensbemessung im Mietrecht!

BGH, Urteil vom 19.04.2023 - VIII ZR 280/21

Zur Frage der "fiktiven" Schadensbemessung im Mietrecht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 26.04.2022 - VIII ZR 364/20, Rz. 8 ff., IMRRS 2022, 1692 = NJW-RR 2022, 1307; vom 10.05.2022 - VIII ZR 277/20, Rz. 14 ff., IMRRS 2022, 1693 = NJW-RR 2022, 1460; IMR 2021, 239).*)




IBRRS 2023, 1402
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 28.03.2023 - VI ZR 19/22

Zu den Verkehrssicherungspflichten, insbesondere Prüfpflichten einer Kraftfahrzeugvertragshändlerin bei der Bestellung und Weitergabe von Ersatzschlüsseln für Kraftfahrzeuge. (Rn. 17 - 20)*)

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IBRRS 2023, 0202; IMRRS 2023, 0107
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Auch in der Gewerberaummiete gelten Grenzen für Schönheitsreparatur-Klauseln

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.12.2022 - 3 U 132/21

Die Schönheitsreparatur-Klausel

"Der Mieter ist nicht befugt, ohne Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen"

ist auch im Gewerberaummietverhältnis unwirksam.




IBRRS 2022, 2627; IMRRS 2022, 1094
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaft ist auch für Wiederherstellung des Sondereigentums zuständig!

BGH, Urteil vom 08.07.2022 - V ZR 207/21

Die Eigentümergemeinschaft, die unter Geltung des Wohnungseigentumsgesetzes in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum beschließt, die notwendig Substanzeingriffe auch am Sondereigentum erfordern, ist befugt, zugleich diejenigen Maßnahmen zu beschließen, die zur Wiederherstellung des Sondereigentums erforderlich sind.*)

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IBRRS 2021, 2268; IMRRS 2021, 0827
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnung samt Einbauten weitervermietet: Schadensersatz gegen den scheidenden Mieter?

LG Berlin, Beschluss vom 21.06.2021 - 64 S 219/20

Sieht der Vermieter davon ab, gegen seinen Willen zurückgelassene Einbauten des scheidenden Wohnungsmieters (hier u. a.: Badewannenglasaufsatz, Einbauschrank, Laminatboden) auszubauen und vermietet die Wohnung mitsamt der Einbauten an einen Nachmieter, so steht ihm nach §§ 280, 249 BGB gegen den scheidenden Wohnungsmieter nicht ohne weiteres Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der fiktiven Rückbaukosten zu. Ein Interesse des Vermieters, die Einbauten bis zum Ablauf ihrer Lebensdauer zu nutzen, gegenüber dem scheidenden Mieter aber die Kosten ihrer erst dann beabsichtigten Entfernung als Schaden zu liquidieren, wäre nicht schützenswert (Fortführung von BGH, IMR 2014, 231).*)

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IBRRS 2022, 2850; IMRRS 2022, 1218
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatz wegen Sicherheitsbeeinträchtigung durch Schlüsselverlust

AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 22.12.2020 - 410b C 3/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 0181; IMRRS 2021, 0074
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Rechtfertigt Fehlverhalten des Vermieters Ersatz der Maklerkosten für Eigentumswohnung?

BGH, Urteil vom 09.12.2020 - VIII ZR 371/18

Der Mieter, der aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vermieters das Mietverhältnis berechtigt kündigt (hier nach § 543 Abs. 1 BGB), kann die zum Zwecke des Eigentumserwerbs eines Hausanwesens angefallenen Maklerkosten nicht als (Kündigungsfolge-)Schaden ersetzt verlangen (im Anschluss an Senatsurteil vom 09.12.2020 - VIII ZR 238/18, IMRRS 2021, 0041).*)

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IBRRS 2021, 0231; IMRRS 2021, 0101
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebskostenabrechnung ist keine Mahnung

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 10.11.2020 - 316 C 284/19

1. Mahnungen werden nicht wirksam, bevor sie dem gesetzlichen Vertreter zugehen. Eine einem Geschäftsunfähigen gegenüber abgegebene Erklärung geht dem gesetzlichen Vertreter nur zu, wenn sie entweder an diesen gerichtet oder für ihn bestimmt und in seinen Bereich gelangt ist.

2. Die erstmalige Zusendung einer Rechnung - selbst mit Angabe eines Zahlungsziels - ist keine Mahnung. Um nichts anderes als eine Rechnung handelt es sich bei der Übersendung einer Betriebskostenabrechnung mit der Aufforderung, die Nachzahlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Ausgleich bringen zu lassen.

3. Der Geschäftsführer kann auch im Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag für seinen Zeitaufwand immer Aufwendungsersatz (Entschädigung für den Zeitverlust) verlangen. Dieser orientiert sich an den Höchstsätzen der Zeugenentschädigung des JVEG.

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IBRRS 2020, 3237
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Es bleibt (vorerst) dabei: Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Baurecht!

BGH, Beschluss vom 08.10.2020 - VII ARZ 1/20

Die Anfrage des V. Zivilsenats nach § 132 Abs. 3 GVG vom 13.03.2020 - V ZR 33/19 (IBR 2020, 372) - wird wie folgt beantwortet:

1. Der VII. Zivilsenat hält an der in dem Urteil vom 22.02.2018 (IBR 2018, 196) vertretenen Rechtsauffassung fest, wonach der Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gem. § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 Abs. 1 BGB nicht anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten bemessen werden darf.*)

2. Der VII. Zivilsenat hält daran fest, dass sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen den Architekten gem. § 634 Nr. 4, § 280 BGB bei Planungs- und Überwachungsfehlern, die sich im Bauwerk realisiert haben, auf Vorfinanzierung "in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags" richten kann (IBR 2018, 208).*)





1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

3. Schadensersatzansprüche gegen andere Wohnungseigentümer ( Rn. 110-131)