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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 159/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 0559; IMRRS 2010, 0346
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarfskündigung für Nichten und Neffen?

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 159/09

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1709; IMRRS 2023, 0784
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Dingliches Vorkaufsrecht sticht Mietervorkaufsrecht!

BGH, Beschluss vom 27.04.2023 - V ZB 58/22

Das dingliche Vorkaufsrecht genießt jedenfalls dann Vorrang vor dem Vorkaufsrecht des Mieters, wenn es von dem Eigentümer zu Gunsten eines Familienangehörigen i.S.v. § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB bestellt wurde.*)

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IBRRS 2010, 2478; IMRRS 2010, 1821
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Reichweite der Begründungspflicht bei Kündigung

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

1. Bei einer Entscheidung des Berufungsgerichts über eine Klage und eine Hilfswiderklage, die einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffs betrifft, welcher Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den ein Revisionskläger seine Revision beschränken könnte, ist eine Beschränkung der Revisionszulassung auf die Entscheidung über die Klage zulässig.*)

2. Es genügt zur formellen Wirksamkeit einer auf Mietzahlungsverzug gestützten Kündigung des Vermieters, dass der Mieter anhand der Begründung des Kündigungsschreibens erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht und dass er diesen Rückstand als gesetzlichen Grund für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs heranzieht. Darüber hinausgehende Angaben sind auch dann nicht erforderlich, wenn es sich nicht um eine klare und einfache Sachlage handelt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 94/03, NJW 2004, 850).*)

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IBRRS 2010, 0559; IMRRS 2010, 0346
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarfskündigung für Nichten und Neffen?

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 159/09

Leibliche Nichten und Neffen des Vermieters sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses zum Vermieter Familienangehörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604).*)

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1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

bb) Die Familienangehörigen (BGB § 573 Rn. 68-70)