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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 40/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1813; IMRRS 2006, 1126
BauträgerBauträger
Restzahlungsanspruch verjährt: Darf Bauträger Auflassung verweigern?

BGH, Urteil vom 19.05.2006 - V ZR 40/05

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25 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2006, 447 BGH - Restkaufpreisanspruch verjährt: Bauträger darf Auflassung verweigern!
IBR 2005, 595 OLG Frankfurt - Restzahlungsanspruch verjährt: Darf Bauträger Auflassung verweigern?

1 Aufsatz gefunden
Die Verjährung der Erwerbspreisansprüche des Bauträgers
(Michael T. Stoll)
Dokument öffnen IBR 2007, 1403

11 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1311; IMRRS 2024, 0537
ImmobilienImmobilien
Verjährung beginnt erst mit Fälligkeit!

BGH, Urteil vom 15.03.2024 - V ZR 224/22

Die Verjährungsfrist für synallagmatisch verbundene Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis beginnt erst mit der Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs. Für den Anspruch des Käufers auf Eigentumsverschaffung an einem Grundstück, der nach den vertraglichen Bedingungen nicht sofort fällig ist, beginnt die Verjährungsfrist nicht schon mit Vertragsschluss, sondern erst mit der Fälligkeit. Erst dann ist der Eigentumsverschaffungsanspruch im Sinne von § 200 BGB entstanden (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 19.06.2006 - V ZR 40/05, IBRRS 2006, 1813 = IMRRS 2006, 1126 = NJW 2006, 2773).*)

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IBRRS 2023, 1558; IMRRS 2023, 0719
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Teilkündigung eines Bauträgervertrags: Im Ausnahmefall möglich!

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2023 - 12 U 118/22

1. Ein Bauträgervertrag kann grundsätzlich nur insgesamt gekündigt werden. Etwas anderes gilt nach dem "alten" Werkvertragsrecht, wenn der Bauträger dem Erwerber einen wichtigen Grund zur Kündigung der Bauleistung gibt. Dann kann es geboten sein, dem Erwerber das Recht zur Kündigung der Bauleistung zu gewähren und ihm den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks zu belassen.

2. Verletzt der Bauträger seine Vertragspflichten derart, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört oder die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, ist der Erwerber berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Dieses Recht steht dem Erwerber auch vor Abnahme des Werks und im Rahmen einer Teilkündigung zu.

3. Die Kündigung kann nur innerhalb einer angemessenen Frist wirksam vorgenommen werden. Dabei ist eine Frist von zwei Wochen weder als starre Vorgabe noch als "Regelfrist" anzusehen.

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IBRRS 2023, 0223; IMRRS 2023, 0118
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Zustimmung zur Eigentumsübertragung: 8,5% Mängeleinbehalt ist "gering"!

KG, Urteil vom 18.10.2022 - 7 U 41/21

Eine Regelung in einem Bauträgervertrag, nach der der Käufer die Zustimmung des Verkäufers zum Vollzug der Auflassung vor vollständiger Fertigstellung mit dem erreichten Bautenstand verlangen kann, wenn lediglich ein geringer Kaufpreis zur Zahlung offensteht und der Verkäufer mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug geraten ist, ist dahingehend auszulegen, dass jedenfalls ein offenstehender Betrag in Höhe von 8,5% des Gesamtkaufpreises noch als "geringer Kaufpreis" im Sinne der Vorschrift anzusehen ist.*)

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IBRRS 2023, 2623; IMRRS 2023, 1190
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Geringfügiger Restkaufpreis offen: Bauträger muss Auflassung erklären!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.04.2022 - 13 U 4656/21

Die Verweigerung der Auflassung durch den Bauträger ist treuwidrig, wenn er die vertragliche Abwicklung erheblich verzögert hat, nach Aufrechnung des Käufers mit eigenen Forderungen wegen Ersatzvornahme und Mietausfall nur noch ein geringfügiger Restkaufpreis (hier: 2,3%) verbleibt und der Käufer einen Betrag an den Bauträger ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Erfüllungswirkung für den Kaufpreis gezahlt hat, der den Restkaufpreis erheblich übersteigt.*)

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IBRRS 2022, 2434; IMRRS 2022, 1024
ImmobilienImmobilien
Verletzung des Zug-um- Zug Prinzips bei Klauseln im Notarvertrag: Fälligkeit der Kaufpreiszahlung erst bei Abnahme

OLG Dresden, Urteil vom 06.07.2021 - 6 U 1882/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2016, 2881; IMRRS 2016, 1708
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wann verjährt der Vergütungsanspruchs des Bauträgers?

LG München I, Beschluss vom 02.11.2016 - 5 O 1618/16

Der Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt einheitlich in 10 Jahren (entgegen OLG München, IBR 2016, 16).

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IBRRS 2015, 0040; IMRRS 2015, 0023
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zusicherung einer Baukostensumme ist keine Kostengarantie!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2014 - 22 U 94/14

1. Bei Werkverträgen im Baubereich sind an eine Kostengarantie (insbesondere eines Architekten bzw. Bauträgers) strenge Anforderungen zu stellen.*)

2. Für die Annahme einer Bausummengarantie muss erkennbar sein, dass der Architekt bzw. Bauträger sich persönlich verpflichten wollte, für sämtliche, den angegebenen Betrag der Baukosten übersteigende Mehrkosten ohne Verschulden einzustehen. Insbesondere die bloße Zusicherung einer Baukostensumme reicht dafür regelmäßig nicht aus.*)

3. Nicht im vorstehenden Sinne einer Garantieerklärung/-übernahme vereinbarte Kostenrahmen bzw. Vereinbarungen zu einer Kostenobergrenze (Limit) stellen sich im Baubereich (insbesondere im Architektenrecht) regelmäßig als Beschaffenheitsvereinbarungen im Rahmen des Gewährleistungs- bzw. Haftungsrechts dar.*)

4. Solche Vereinbarungen beziehen sich regelmäßig allein auf durch den Architekten und dessen vertragliche Leistungen zu planende, steuernde und kontrollierende Kostenpositionen, nicht hingegen auf Eigenleistungen der Bauherrin.*)

5. Für die Annahme des Abschlusses eines selbständigen Beratungsvertrages (insbesondere im Rahmen einer Finanzierungsberatung durch einen Bauträger) ist kein Raum, wenn der Bauträger der Bauherrin zu seiner - eigentlich internen und vertraulichen - Schätzung der Kosten der Eigenleistungen der Bauherrin ausdrücklich erklärt, hierfür mangels Überschaubarkeit dieser Eigenleistungen keine Gewähr übernehmen zu können.*)

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IBRRS 2014, 3199; IMRRS 2014, 1689
ImmobilienImmobilien
Immobilienerwerb: Kaufvertrag trotz Parzellenverwechselung wirksam

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2014 - 24 U 59/13

1. Zur Formwirksamkeit eines in den Niederlanden privatschriftlich geschlossenen Grundstückskaufvertrages.*)

2. Eine versehentliche Parzellenverwechselung lässt nicht nur die Wirksamkeit des Kaufvertrages, sondern auch die der Auflassung unberührt. In diesem Fall hat der Käufer nur Anspruch auf eine der Form des § 29 GBO genügende, die Falschbezeichnung richtigstellende Erklärung (Identitätserklärung). Für eine Auflassungsklage bleibt kein Raum.*)

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IBRRS 2007, 0509; IMRRS 2007, 0295
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers trotz Kaufpreisverjährung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2006 - 17 U 326/05

Der Bauträger kann die Übertragung des Grundstückseigentums auch dann unter Berufung auf sein Zurückbehaltungsrecht verweigern, wenn die verjährte Restkaufpreisforderung lediglich 3,5% des Kaufpreises beträgt und die Verjährung nur deshalb eingetreten ist, weil der Erwerber seinerseits von seinem Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Mängelbeseitigung Gebrauch gemacht hat.

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IBRRS 2006, 1813; IMRRS 2006, 1126
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Restzahlungsanspruch verjährt: Darf Bauträger Auflassung verweigern?

BGH, Urteil vom 19.05.2006 - V ZR 40/05

Der Schuldner kann die Einrede des nicht erfüllten Vertrages auch nach der Verjährung seines Anspruchs erheben, wenn dieser vor dem Eintritt der Verjährung entstanden und mit dem Anspruch des Gläubigers synallagmatisch verknüpft war; dass sich beide Ansprüche in unverjährter Zeit fällig gegenübergestanden haben, ist nicht erforderlich.*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 11

1 Nachricht gefunden
Grundstückskaufvertrag: Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit
(18.04.2024) Der V. Zi­vil­se­nat hat zur Ver­jäh­rung des An­spruchs auf Ei­gen­tums­ver­schaf­fung beim Grund­stücks­kauf­ver­trag eine wich­ti­ge Klar­stel­lung zu sei­ner frü­he­ren Recht­spre­chung ge­trof­fen: Wenn der An­spruch laut Ver­trag nicht so­fort fäl­lig ist, be­ginnt auch die Ver­jäh­rungs­frist ent­spre­chend spä­ter.
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
G. Erhaltung der Mängeleinrede


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

I. Grundlagen (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 171)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

b) Leistungsverweigerungsrecht (VOB/B § 13 Rn. 361-367)