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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 40/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1813; IMRRS 2006, 1126
BauträgerBauträger
Restzahlungsanspruch verjährt: Darf Bauträger Auflassung verweigern?

BGH, Urteil vom 19.05.2006 - V ZR 40/05

Dokument öffnen Volltext
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2 Beiträge gefunden
IBR 2006, 447 BGH - Restkaufpreisanspruch verjährt: Bauträger darf Auflassung verweigern!
IBR 2005, 595 OLG Frankfurt - Restzahlungsanspruch verjährt: Darf Bauträger Auflassung verweigern?

1 Aufsatz gefunden
Die Verjährung der Erwerbspreisansprüche des Bauträgers
(Michael T. Stoll)
Dokument öffnen IBR 2007, 1403

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 0509; IMRRS 2007, 0295
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers trotz Kaufpreisverjährung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2006 - 17 U 326/05

Der Bauträger kann die Übertragung des Grundstückseigentums auch dann unter Berufung auf sein Zurückbehaltungsrecht verweigern, wenn die verjährte Restkaufpreisforderung lediglich 3,5% des Kaufpreises beträgt und die Verjährung nur deshalb eingetreten ist, weil der Erwerber seinerseits von seinem Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Mängelbeseitigung Gebrauch gemacht hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1813; IMRRS 2006, 1126
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Restzahlungsanspruch verjährt: Darf Bauträger Auflassung verweigern?

BGH, Urteil vom 19.05.2006 - V ZR 40/05

Der Schuldner kann die Einrede des nicht erfüllten Vertrages auch nach der Verjährung seines Anspruchs erheben, wenn dieser vor dem Eintritt der Verjährung entstanden und mit dem Anspruch des Gläubigers synallagmatisch verknüpft war; dass sich beide Ansprüche in unverjährter Zeit fällig gegenübergestanden haben, ist nicht erforderlich.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2005, 2847; IMRRS 2005, 1444
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Zurückbehaltungsrecht aufgrund verjährter Ratenzahlunsgansprüche?

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2005 - 12 U 132/04

1. Die Gegenforderung, auf die das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, kann weder dadurch rechtskräftig aberkannt werden, dass das Gericht den Beklagten uneingeschränkt verurteilt, noch wird sie umgekehrt durch eine Zug-um-Zug-Verurteilung rechtskräftig festgestellt.

2. § 390 Satz 2 BGB ist nicht einschlägig, wenn die Forderung des Aufrechnungsgegners vor dem Eintritt der Verjährung entweder noch nicht entstanden oder zwar entstanden, aber noch nicht erfüllbar war.

3. Dementsprechend begründet ein bereits vor dem Entstehen des Auflassungsanspruchs verjährter Ratenzahlungsanspruch des Bauträgers kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Auflassungsanspruch des Käufers.

4. Die Rechtsprechung des BGH (IBR 1999, 68), wonach auch verjährte Abschlagsforderungen des Architekten als Rechnungsposten in die Schlussrechnung eingestellt und geltend gemacht werden können, kann auf den Bauträgervertrag nicht übertragen werden.

5. Bei den in einem Bauträgervertrag vorgesehenen Raten handelt es sich um eigenständige und vollwertige Zahlungen, die – anders als Abschlagszahlungen beim Architektenvertrag – selbstständig verjähren und nicht in einer abschließenden Gesamtforderung aufgehen.

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
G. Erhaltung der Mängeleinrede


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

I. Grundlagen (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 171)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

b) Leistungsverweigerungsrecht (VOB/B § 13 Rn. 361-367)