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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 329/08


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 0630; IMRRS 2010, 0394
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung einzelner Mitglieder einer WEG für Wasserkosten

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 329/08

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1 Treffer für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 1701; IMRRS 2012, 1248
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Straßenreinigung u. Abfallbeseitigung: Verband ist Schuldner!

BGH, Urteil vom 22.03.2012 - VII ZR 102/11

1. Auch bei einem durch Landesgesetz angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung kommt das privatrechtliche Nutzungsverhältnis durch Angebot, das regelmäßig als Realofferte in der tatsächlichen Leistungsgewährung liegt, und Annahme durch die Entgegennahme der Leistungen zustande.*)

2. Die landesrechtlichen Regelungen des Landes Berlin zum Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung sind dahin auszulegen, dass sich die Realofferte an die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband richtet und diese Entgeltschuldnerin ist.*)

3. Eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer ergibt sich weder aus den landesrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin noch aus den Leistungsbedingungen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe.*)

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IBRRS 2010, 0630; IMRRS 2010, 0394
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung einzelner Mitglieder einer WEG für Wasserkosten

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 329/08

Für Verbindlichkeiten aus einem Vertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haften die Wohnungseigentümer nur dann als Gesamtschuldner, wenn sie sich neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben (Bestätigung von BGHZ 163, 154).*)

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