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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 210/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 0511; IMRRS 2014, 0238
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erlaubnis zur Untervermietung umfasst keine Vermietung an Touristen!

BGH, Urteil vom 08.01.2014 - VIII ZR 210/13


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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2024, 1356; IMRRS 2024, 0554
WohnraummieteWohnraummiete
Untervermietung über airbnb ist keine "normale" Untervermietung

AG Hamburg, Urteil vom 29.08.2023 - 21 C 17/23

Die Untervermietung über airbnb ist etwas anderes als an bekannte Personen. Eine dauerhafte und ständig wechselnde Vermietung an Touristen ist mit einer Wohngemeinschaft nicht gleichzusetzen. Die laufend wechselnde Unterbringung verschiedener Touristen ist regelmäßig mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden und bedingt eine erhöhte Abnutzung der Wohnung sowie eine gesteigerte Beeinträchtigung der Nachbarn. Sie ist deshalb von einer Untervermietungserlaubnis nicht gedeckt, die bezogen ist auf die Untervermietung an Fotomodels, die der Mieter über seine Tätigkeit als Fotograf kannte bzw. deren Kontakt er über die Agentur vermittelt bekam.

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IBRRS 2020, 1947; IMRRS 2020, 0829
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Airbnb-Vermietungen rechtfertigen fristlose Kündigung ohne Abmahnung!

AG München, Beschluss vom 27.05.2020 - 473 C 20883/19

1. Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Zustimmung zu wiederholten kurzfristigen Untervermietungen gibt es nicht.

2. Bei Airbnb-Vermietungen ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich, da hierdurch auch gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verstoßen wird, was den Vertragsverstoß als besonders schwer wiegend erscheinen lässt.

3. Eine nach bereits erfolgter Kündigung erstellte Mieterhöhung ist als ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags zu den Bedingungen des alten Vertrags mit der Modifikation, dass eine erhöhte Miete geschuldet ist, anzusehen.

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IBRRS 2019, 3843; IMRRS 2019, 1396
MietrechtMietrecht
Störerauswahl bei zweckentfremdungsrechtlichem Grundbescheid

VG München, Urteil vom 28.08.2019 - M 9 K 16.5910

(kein amtlicher Leitsatz)

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IBRRS 2018, 3279; IMRRS 2018, 1199
WohnraummieteWohnraummiete
ohne

KG, Beschluss vom 20.08.2018 - 8 U 118/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 2130; IMRRS 2016, 1292
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Weitervermietung über "airbnb": Keine Kündigung ohne Abmahnung!

LG Berlin, Beschluss vom 27.07.2016 - 67 S 154/16

Die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen unbefugter entgeltlicher Gebrauchsüberlassung einer vom Mieter über ein Internetportal ("airbnb") angebotenen Mietwohnung an Touristen ist - ebenso wie die darauf gestützte ordentliche Kündigung - grundsätzlich nur dann wirksam, wenn der Vermieter den Mieter vor Ausspruch der Kündigung erfolglos abgemahnt hat.*)

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IBRRS 2016, 1814; IMRRS 2016, 1103
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Keine Vermietung an "Medizintouristen"!

AG München, Urteil vom 19.11.2015 - 432 C 8687/15

Die regelmäßige unberechtigte Überlassung einer Mietwohnung an "Medizintouristen" berechtigt den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung.

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IBRRS 2015, 3147; IMRRS 2015, 1420
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung bei vertragswidriger Nutzung einer Untervermietungserlaubnis

LG Berlin, Urteil vom 04.11.2015 - 65 S 318/15

1. Die systematische Vermarktung einer untervermieteten Wohnung durch den Untermieter ist von der dem Hauptvermieter erteilten Untervermietungserlaubnis nicht umfasst. Dies gilt erst recht, wenn der Untermieter die weitere Untervermietung dazu nutzt, in betrügerischer Weise Kautionszahlungen von Mietinteressenten zu erlangen.

2. Der Mieter kann sich auch bei bestehender Untervermietungserlaubnis nicht auf Unkenntnis des vertragswidrigen Verhaltens seines Untermieters berufen.

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IBRRS 2015, 0114; IMRRS 2015, 0069
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnung ohne Genehmigung an Touristen vermietet: Fristlose Kündigung möglich!

LG Berlin, Beschluss vom 18.11.2014 - 67 S 360/14

1. Die nicht angezeigte und ungenehmigte Überlassung der Mietsache an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.*)

2. Ob eine Abmahnung iSd § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kündigungsvoraussetzung nur wirksam ist, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, kann dahinstehen, sofern die Voraussetzungen des § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB vorliegen.*)

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IBRRS 2014, 0511; IMRRS 2014, 0238
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erlaubnis zur Untervermietung umfasst keine Vermietung an Touristen!

BGH, Urteil vom 08.01.2014 - VIII ZR 210/13

Erteilt der Vermieter dem Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung, so kann dieser ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgehen, dass die Erlaubnis eine tageweise Vermietung an Touristen umfasst.*)




IBRRS 2013, 4689; IMRRS 2013, 2161
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Umfasst die Untermieterlaubnis die Vermietung als Ferienwohnung?

LG Berlin, Urteil vom 19.06.2013 - 65 S 449/12

1. Die Vermietung einer Mietwohnung als Ferienwohnung durch einen Mieter, der eine Untermieterlaubnis durch den Vermieter erhalten hat, stellt nicht in jedem Fall einen Kündigungsgrund dar. Es ist vielmehr darauf abzustellen, ob hiermit konkrete Beeinträchtigungen der Mietsache oder anderer Mieter des Hauses verbunden sind.

2. Eine Untermieterlaubnis, die weder Einschränkungen in Bezug auf den in Betracht kommenden potentiellen Kreis der Personen regelt, welche die Wohnung vorübergehend zu Wohnzwecken nutzen können, noch Angaben über die Häufigkeit des Wechsels der Untervermietung bzw. zur absoluten Anzahl der Untervermietungen in einem bestimmten Zeitraum oder zum Umfang des hierbei zu erzielenden Untermietzinses enthält, erfasst auch die entgeltliche Überlassung der Wohnung an Feriengäste.

3. Im Fall einer unberechtigten Untervermietung entgehen dem Vermieter selbst keine Verwertungs- oder Gebrauchsmöglichkeiten, weil er die Mietsache einem Dritten nicht mehr überlassen kann.

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