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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 60/09
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Bamberg, Beschluss vom 22.06.2021 - 1 U 494/20
1. Wird der Benachteiligte vor Vertragsabschluss anwaltlich beraten, liegt keine Sittenwidrigkeit vor.
2. Wenn Parteien auf Wertgutachten vertrauen und dies der Kaufpreisfindung zu Grunde legen, kann von Ausnutzen (§ 138 Abs. 1 BGB) keine Rede sein.
3. Wer nach sofortiger Kaufpreiszahlung sein befristetes Rückkaufsrecht nicht ausübt und sich dennoch auf § 138 BGB beruft, handelt (selbst) sittenwidrig.
VolltextBGH, Urteil vom 25.02.2011 - V ZR 208/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 19.03.2010 - V ZR 52/09
1. Die Sittenwidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer anfänglichen Übersicherung setzt eine verwerfliche Gesinnung voraus. Hierfür streitet keine tatsächliche Vermutung.*)
2. Bei der Belastung eines in Miteigentum stehenden Grundstücks durch alle Miteigentümer mit einer Grundschuld entsteht eine Gesamt(sicherungs)grundschuld an den Miteigentumsanteilen (Senat, BGHZ 40, 115, 120). Deren Freigabe kann rechtlich auch in der Form einer vollständigen oder teilweisen Freigabe nur eines der mithaftenden Miteigentumsanteile erfolgen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 60/09
Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags gemäß § 138 Abs. 1 BGB bei grobem Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis.
VolltextBGH, Beschluss vom 15.10.2009 - V ZR 60/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG München, Urteil vom 25.02.2009 - 20 U 4052/08
Die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Urkunde wird auch nicht durch noch am Tag der Beurkundung außerhalb der Urkunde getroffene Abrede über Weiterveräußerung und Renovierung erschüttert
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