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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 S 437/18
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2020 - 5 S 437/18
Volltext5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2020, 483 | VGH Baden-Württemberg - Abstandsflächenwidriger Ersatzbau beeinträchtigt nachbarliche Belange! |
4 Volltexturteile gefunden |
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2023 - 3 S 266/23
Eine Doppelhausbebauung kann zwar eine rechtliche Sondersituation darstellen, die eine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange trotz einer Unterschreitung der gebotenen Abstandsflächen ausschließt und die Zulassung einer Ausnahme nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO-BW rechtfertigt. Dies setzt jedoch voraus, dass der quantitative und qualitative Charakter als Doppelhaus, d. h. als einer verträglich und abgestimmt aneinandergebauten baulichen Einheit, gewahrt bleibt (Fortführung von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09, ZfBR 2009, 805 [Ls.].*)
VolltextVGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.04.2023 - 8 S 3878/21
1. Allein ein fehlender Standsicherheitsnachweis für eine bauliche Anlage begründet noch keinen Anspruch des Nachbarn auf ein bauaufsichtliches Einschreiten.*)
2. Besteht wegen Zweifeln an der Standsicherheit einer baulichen Anlage ein Gefahrenverdacht, kann der betroffene Nachbar von der Baurechtsbehörde Gefahrerforschungsmaßnahmen verlangen.*)
VolltextOVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.12.2022 - 2 M 89/22
Das Ablegen von zwei Türen mit einer Fläche von ca. 16 qm auf eine Dachkonstruktion kann eine Änderung einer baulichen Anlage darstellen.*)
VolltextVGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2020 - 5 S 437/18
Nachbarliche Belange i. S. v. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO-BW sind im Allgemeinen auch dann erheblich beeinträchtigt, wenn ein abstandsflächenwidriges Vorhaben an gleicher Stelle (zumindest teilweise) neu errichtet wird. Ein übergreifender Bestandsschutz ergibt sich aus dieser Vorschrift nicht.*)
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