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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 49 S 106/10
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LG Berlin: Mieterin haftet nach Fehlalarm nicht für Feuerwehr-Schäden an der Wohnungstüre der Nachbarin
(30.03.2011) Wer nach hinreichenden Anhaltspunkten für einen Notfall in der Nachbarwohnung die Feuerwehr ruft, haftet nicht für Schäden, die beim Aufbrechen der Wohnungstüre durch Feuerwehrleute entsteht. In diesem Sinne hat kürzlich das Landgericht Berlin entschieden ...
mehr… IMR 2011, 339 LG Berlin, 26.01.2011 - 49 S 106/10
(30.03.2011) Wer nach hinreichenden Anhaltspunkten für einen Notfall in der Nachbarwohnung die Feuerwehr ruft, haftet nicht für Schäden, die beim Aufbrechen der Wohnungstüre durch Feuerwehrleute entsteht. In diesem Sinne hat kürzlich das Landgericht Berlin entschieden ...
mehr… IMR 2011, 339 LG Berlin, 26.01.2011 - 49 S 106/10