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IBRRS 2000, 1040
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BVerwG, Urteil vom 10.12.1993 - 8 C 59.91

1. Für die Beurteilung, wie weit die Fläche einer bestimmten Anbaustraße § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB reicht, ist abzustellen auf den Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln im Anschluß an Urteil vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 8 C 53.91 -.*)

2. Durch eine Anbaustraße erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann auch ein Grundstück sein, das mit ihr nur durch einen unbefahrbaren Wohnweg verbunden ist. Das trifft dann, wenn der Weg einzig von dieser einen Anbaustraße abzweigt, jedenfalls zu, sofern die so bewirkte Zugänglichkeit dem genügt, was ein qualifizierter Bebauungsplan und das einschlägige Bauordnungsrecht für die Zulässigkeit einer baulichen Nutzung des Grundstücks verlangen (im Anschluß an Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - BVerwGE 74, 149 [154 ff. ]).*)

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