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IBRRS 2007, 4420
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Begriff der Windfarm

BVerwG, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 B 11.07

Das Bundesrecht kennt hinsichtlich der räumlichen Zuordnung von Windenergieanlagen, die eine Windfarm bilden, keine verbindlichen Bewertungsvorgaben. Es stellt keine standardisierten Maßstäbe oder Rechenverfahren zur Verfügung, die den Begriff der Windfarm in räumlich-gegenständlicher Hinsicht für die Praxis konkretisieren und handhabbar machen.

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