Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "3 C 1453/16" ODER "3 C 1453.16"


1 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2019, 2418
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Überplanung einer Gemengelage: Kein Anspruch auf Lärmsanierung!

VGH Hessen, Urteil vom 09.04.2019 - 3 C 1453/16

1. In der Situation einer Gemengelage, in der die Gesamtlärmbelastung aus gewerblichem und Verkehrslärm die Schwelle zur Gesundheitsschädigung erreicht oder sogar überschreitet, ist es nicht abwägungsfehlerhaft, die das Gebiet prägende weniger lärmempfindliche gewerbliche Nutzung als Regelnutzung festzusetzen und die besonders lärmempfindliche Nutzung des Wohnens auf den Bestand zu begrenzen und weitere Entwicklungsmöglichkeiten auszuschließen.*)

2. Eine darüber hinausgehende Notwendigkeit oder ein Anspruch der Planbetroffenen, aus Anlass dieser Überplanung eine Lärmsanierung durch aktive Schallschutzmaßnahmen gegen den vorgefundenen Verkehrslärm durchzuführen, besteht nicht.*)

3. Wird die Gemengelage als Gewerbegebiet überplant, sind die Anforderungen zu § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO bei der Festsetzung von Emissionskontingenten nach DIN 45691 auch dann gewahrt, wenn wegen der bestandsgeschützten Wohnnutzung für den Nachtzeitraum stärker schützende Vorkehrungen getroffen werden, als es die immissionsschutzrechtlichen Regelungen für das Gewerbegebiet grundsätzlich vorsehen.*)

4. Im Gewerbegebiet sind planerische Maßnahmen zur Schaffung von gegen Lärmbelastungen geschützten Außenwohnbereichen nicht erforderlich, da Wohnungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO nur ausnahmsweise aus betriebstechnischen Gründen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig sind.*)

Dokument öffnen Volltext