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IBRRS 2017, 3334; IMRRS 2017, 1419
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wer sich belästigt fühlt, darf sich blickdicht einzäunen!

VG Berlin, Urteil vom 20.10.2016 - 13 K 122.16

1. Eine blickdichte Einfriedung (hier: Metallzaun mit Kunststofflamellen, 1,70 m hoch und ca. 9,90 m lang) zwischen einem Doppelhaus und der Remise lässt sich einer "inneren Hofsituation" zuordnen und verstößt nicht gegen das umgebungsbezogene Verunstaltungsverbot.

2. Der Gesetzgeber privilegiert blickdichte Einfriedungen unabhängig von ihrer Länge, um Nachbarn zu ermöglichen, soziale Distanz zwischen ihnen zu schaffen.

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