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IBRRS 2007, 0556
Öffentliches Baurecht
Möbelmarkt: Antragsbefugnis der Nachbargemeinde
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.11.2006 - 1 MN 148/06
1. Setzt eine Gemeinde in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Sondergebiet für einen Möbelmarkt mit über 25.000 qm Gesamtverkaufsfläche fest, kann einer nur 8 km entfernten Nachbargemeinde regelmäßig die Antragsbefugnis für einen gegen den Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollantrag nicht abgesprochen werden.*)
2. Zur Reichweite der den Gemeinden in § 2 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. BauGB 2004 durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen im Rahmen der Antragsbefugnis.*)