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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 17 Verg 5/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 0382; VPRRS 2011, 0033
VergabeVergabe
§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB bleibt anwendbar!

OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

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1 Beitrag gefunden
IBR 2011, 238 OLG Rostock - Es bleibt dabei: "Unverzügliche" Rügepflicht binnen einer Woche - mehr oder weniger!

73 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 1566; VPRRS 2016, 0229
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter hat Auftraggeber beraten: Wissensvorsprung ist auszugleichen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.03.2016 - VgK-01/2016

1. Der bloße "Anschein" einer Doppelmandatschaft eines Bieters oder Bewerbers führt nicht bereits zu einer Verletzung des Diskriminierungsverbots. Vielmehr bedarf es konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen.

2. Ist ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen, kann die Vermutung der Voreingenommenheit nur durch den Nachweis widerlegt werden, dass sich die Tätigkeit für den Bieter oder Bewerber nicht auf die Entscheidungen im Vergabeverfahren ausgewirkt hat.

3. Berät oder unterstützt ein Bieter oder Bewerber den Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens, hat der Auftraggeber (hier: durch Überlassung einer geschwärzten Fassung eines bereits ausgehandelten Pachtvertrags) sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird.




IBRRS 2016, 0995; VPRRS 2016, 0159
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zweifel an der Richtigkeit der Vergabeunterlagen sind durch Rückfragen aufzuklären!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.01.2016 - VgK-50/2015

1. Angebote, bei denen Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen wurden, sind zwingend von der Angebotswertung auszuschließen.

2. Hat ein Bieter Zweifel an der rechtlichen oder auch fachlichen oder rechnerischen Richtigkeit der Vergabeunterlagen, hat er diese vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber - beispielsweise im Wege einer Bieteranfrage - anzuzeigen.

3. Relativiert und modifiziert der Bieter den in den Vergabeunterlagen angegebenen Leistungs- und Erfüllungsort, liegt eine zum zwingenden Ausschluss führende Änderungen an den Vertragsunterlagen vor.




IBRRS 2016, 0757; VPRRS 2016, 0132
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Hinweisen auf Verurteilung wegen Bestechung ist nachzugehen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2015 - VgK-45/2015

1. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Nachforschungen darüber anzustellen, ob ein Bieter eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit und damit seine Eignung als Bewerber in Frage stellt.

2. Liegen dem Auftraggeber allerdings Anhaltspunkte dafür vor, dass der Geschäftsführer eines Bieterunternehmens rechtskräftig wegen Bestechung verurteilt ist, muss er sich Gewissheit verschaffen und Hinweisen nachgehen.

3. Verschließt sich der Auftraggeber bewusst vorliegenden Informationen und kommt er einer im Einzelfall bestehenden Aufklärungspflicht nicht nach, genügt bereits das "Kennen müssen" für einen Verstoß gegen § 6 EG Abs. 4 VOL/A 2009.




IBRRS 2016, 0221; VPRRS 2016, 0042
VergabeVergabe
Wann ist der Angebotspreis bei Liefer- und Dienstleistungen unangemessen niedrig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2015 - VgK-44/2015

1. Muss der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebots zurückversetzen, ist es nicht beanstanden, wenn er auch die Vergabeunterlagen (hierunter das Leistungsverzeichnis, die Bewertungsmatrix und das Preisblatt) überarbeitet und den Bietern die Neufassungen mit der erneuten Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gibt.

2. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, die Angaben der Bieter in den neuen finalen Angeboten im Wege einer erneuten Angebotspräsentation zu überprüfen, um zu verifizieren, ob und wie die Bieter die erneute Aufforderung zur Abgabe des Angebots genutzt haben, um ihr eigenes Angebot zu optimieren. Er ist vielmehr berechtigt und auch gehalten, von den Bietern Aufklärungen über einzelne Leistungspositionen und angebotene Funktionen zu verlangen, wenn er Zweifel an den diesbezüglichen Erläuterungen und Ausführungen in den neuen finalen Angeboten hat.

3. Die Aufgreifschwelle, die einen im Verhältnis zu der angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis indiziert, beträgt bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 20%.

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IBRRS 2016, 0218; VPRRS 2016, 0041
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabeverfahren wird zurückversetzt: Auftraggeber darf Vergabeunterlagen überarbeiten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.11.2015 - VgK-43/2015

1. Muss der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebots zurückversetzen, ist es nicht beanstanden, wenn er auch die Vergabeunterlagen (hierunter das Leistungsverzeichnis, die Bewertungsmatrix und das Preisblatt) überarbeitet und den Bietern die Neufassungen mit der erneuten Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gibt.

2. Haben die Bieter nach Maßgabe einer geänderten Bewertungsmatrix damit zu rechnen, dass ihre IT-Anwendungen in Bezug auf den Bearbeitungsaufwand beurteilt werden, können sie nicht darauf vertrauen, dass allein die erfolgreiche Bearbeitung von Beispielfällen in der ersten Verhandlungsrunde wieder zur Vergabe der maximalen Punktzahlen führt.




IBRRS 2016, 2939; VPRRS 2016, 0446
VergabeVergabe
Mitwirkung bei Leistungsbeschreibung: Kein Ausschluss wegen Vorbefassung!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 23.11.2015 - VgK-46/2015

1. Die Mitwirkung des gemeinsamen Geschäftsführers eines Bieterunternehmens und eines das Vergabeverfahren auf Seiten des örtlichen Auftraggebers begleitenden Projektdienstleitungsbüros verstößt idR gegen § 16 VgV a.F.

2. Allerdings erstreckt sich das Mitwirkungsverbot dem Wortlaut nach nur auf Entscheidungen "in einem Vergabeverfahren", also Entscheidungen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und vor Erteilung des Zuschlags bzw. Aufhebung des Verfahrens. Das Mitwirken an einer Leitungsbeschreibung unterfällt deshalb nicht dem § 16 VgV a.F., weil vor der Vergabeentscheidung noch kein Bieter/Bewerber vorhanden ist.

3. Der Ausschluss eines Bieters wegen Vorbefassung und daraus resultierender wettbewerbsverzerrender Informationsvorsprünge ist unbegründet, wenn das Projektdienstleistungsbüro eine Plausibilitätsprüfung im Vorfeld des Verfahrens vorgenommen hat, als noch keine Statik- und Positionspläne vorlagen.

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IBRRS 2016, 0013; VPRRS 2016, 0007
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Umstellung von detaillierter auf teil-funktionale Ausschreibung zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.10.2015 - VgK-31/2015

1. Der Auftraggeber kann die Ausschreibungsbedingungen nachträglich noch ändern. Voraussetzung ist, dass dies für alle Bieter transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.

2. Die nachträgliche Umstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (detaillierte Leistungsbeschreibung) in eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (funktionale Leistungsbeschreibung) ist zulässig, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass zusammen mit der Bauausführung auch der Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb unterstellt wird.

3. Im Rahmen einer (teil-)funktionalen Ausschreibung von Bauleistungen ist der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium grundsätzlich ungeeignet. Etwas anderes gilt jedoch, wenn andere Kriterien nicht geeignet erscheinen oder nicht erforderlich sind.

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VPRRS 2015, 0320
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.09.2015 - VK-SH 11/15

1. Die Bieter müssen nur in dem Umfang Eignungsnachweise und Eigenerklärungen vorlegen, wie der Auftraggeber diese Vorlage (wirksam und eindeutig) in der Vergabebekanntmachung gefordert hat.

2. Ein Bieter ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die sachlichen Mittel für die angebotene Leistung bereits im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorzuhalten. Ihm muss vielmehr eine angemessene Frist für die Vorbereitung und den Beginn der Ausführung der mit Zuschlagserteilung vereinbarten Leistungen gewährt werden.

3. Erscheint bei einem Angebot der Endpreis oder die Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne ungewöhnlich niedrig, dass Zweifel an der Tariftreue des Bieters bestehen, hat der Auftraggeber das Angebot insbesondere unter diesem Aspekt zu prüfen. Im Fall einer solchen Prüfung ist der Bieter zu verpflichtet, Unterlagen vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass im Rahmen der dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulation zumindest die Mindeststundenentgelte und die Mindestarbeitsbedingungen bzw. der vergabespezifische Mindestlohn berücksichtigt worden sind.

4. Fragen der rechtlichen Zulässigkeit einer Forderung von Tariftreueerklärungen müssen einem erwerbswirtschaftlichen Personenbeförderungsunternehmen bekannt sein und lösen eine entsprechende Rügeobliegenheit aus.

5. Vom Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren "nachgeschobene" Erläuterungen sind zu berücksichtigen, soweit die vorgetragenen ergänzenden Erwägungen bzw. Erläuterungen sich auf Begründungen beziehen, die im Kern bereits im Vergabevermerk angelegt sind, also lediglich eine Vertiefung darstellen.

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IBRRS 2015, 2719; VPRRS 2015, 0323
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Hersteller- und Typangaben fehlen: Keine Nachforderung!

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.08.2015 - VgK-28/2015

1. Hersteller- und Typenbezeichnungen sind Kernbestandteil des Angebots und dürfen daher nicht nachgefordert werden.

2. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist grundsätzlich zulässig, wenn diese sich in technischer Hinsicht unterscheiden.

3. Wenn ein Bieter mehrere technisch identische Hauptangebote eingereicht hat, scheidet eine Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise aufgrund der ansonsten möglichen Wettbewerbsbeeinflussung aus.




IBRRS 2015, 2839; VPRRS 2015, 0346
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf die Rangfolge der Angebote nicht beeinflussen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2015 - VgK-22/2015

Behält sich der Auftraggeber in der Aufforderung zum finalen Angebot vor, erst nach Submission zu entscheiden, welche Angebotsvarianten er bei der Wertung des Preises berücksichtigen wird, kann er Einfluss auf die Rangfolge der Angebote bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nehmen. Dadurch verstößt er sowohl gegen das Gebot der eindeutigen Leistungsbeschreibung als auch gegen das vergaberechtliche Transparenzgebot.




IBRRS 2015, 2198; VPRRS 2015, 0234
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweise nicht wirksam gefordert: Angebotsausschluss unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.06.2015 - VgK-16/2015

1. Ein Bieter ist nur dann verpflichtet, geforderte Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wenn der öffentliche Auftraggeber deren Vorlage wirksam verlangt hat. Der öffentliche Auftraggeber muss klar und eindeutig von den Bietern fordern, welche Unterlagen sie zu welchem Zeitpunkt vorlegen müssen.

2. Erklärungen oder Hinweise, die der öffentliche Auftraggeber nicht wirksam gefordert hat, sind für die Vollständigkeit des Angebots unerheblich. Das Fehlen solcher Angaben und Erklärungen bleibt für den betreffenden Bieter dementsprechend folgenlos.




IBRRS 2015, 2008; VPRRS 2015, 0208
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Forderung nach Tariftreue ist europarechtswidrig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.05.2015 - VgK-09/2015

1. Die nach § 4 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) auch für öffentliche Aufträge im freigestellten Schülerverkehr geforderte Verpflichtung der Bieterunternehmen, ihren Arbeitnehmern mindestens das in einem vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt zu zahlen, entspricht nicht den Vorgaben des Europarechts.

2. Eine Rüge, die erst 18 Tage nach Kenntniserlangung von dem beanstandeten Vergaberechtsverstoß erfolgt, kann nach den Umständen des Einzelfalls noch als "unverzüglich" angesehen werden.




IBRRS 2015, 3365; VPRRS 2015, 0438
VergabeVergabe
Auf Rüge "vorläufig verzichtet": Nachprüfung unzulässig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.04.2015 - 2 VK 2/15

1. Ein Nachprüfungsantrag ist bereits deshalb unzulässig, weil das streitige Vergabeverfahren im Zeitpunkt der Antragserhebung bereits durch Zuschlagserteilung beendet worden war.

2. Ein unterlegener Bieter kann sich auf die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung bzw. des mit dem Bestbieter geschlossenen Vertrags nur berufen, wenn er diesen Verstoß fristgerecht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.

3. Erklärt ein Bieter ausdrücklich den (bewusst) vorläufigen Verzicht auf eine entsprechende Rüge im bisherigen Verfahren, ist er präkludiert.

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IBRRS 2015, 2211; VPRRS 2015, 0235
VergabeVergabe
Machen Beratungs- und Vortragstätigkeiten voreingenommen?

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.03.2015 - VgK-02/2015

1. Der bloße "Anschein" einer Doppelmandatschaft allein führt nicht zu einer Verletzung des Diskriminierungsverbots. Vielmehr bedarf es konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen.

2. Beratungs- und Vortragstätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit einem konkreten Vergabeverfahren stehen, begründen keine Doppelmandatierung.

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VPRRS 2015, 0013
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Muss ein Rettungstransportwagen energieeffizient sein?

VK Lüneburg, Beschluss vom 09.01.2015 - VgK-44/2014

Ein öffentlicher Auftraggeber ist bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen nicht verpflichtet, in den Vergabeunterlagen Anforderungen an die Energieeffizienz der angebotenen Rettungsmittel aufzunehmen.

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IBRRS 2015, 0373; VPRRS 2015, 0060
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Volljurist muss über vergaberechtliche Grundkenntnisse verfügen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.01.2015 - 2 VK 19/14

1. Die produktbezogene Beschränkung einer Ausschreibung stellt einen rügebedürftigen Vergaberechtsverstoß dar. Das muss ein Volljurist, der in der Rechtsabteilung eines weltweit tätigen Unternehmens beschäftigt ist, auch dann erkennen, wenn er bis dahin noch keine Berührungspunkte mit dem Vergaberecht gehabt hat.

2. Bei einem nicht überdurchschnittlich komplexen Sachverhalt ist von einer Rügefrist von maximal einer Woche auszugehen.




IBRRS 2015, 1915; VPRRS 2015, 0191
VergabeVergabe
Vergaberechtsverstoß nicht innerhalb einer Woche gerügt: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.12.2014 - 2 VK 18/14

1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Anwendbarkeit dieser Vorschrift steht nicht EU-Recht entgegen.

2. Für den Beginn der Rügefrist kommt es grundsätzlich auf die positive Kenntnis vom Vorliegen eines Vergaberechtsverstoßes an. Diese Kenntnis kann angenommen werden, wenn der Kenntnisstand des Antragstellers in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht, dass die Berufung auf eine angebliche Unkenntnis sich als ein mutwilliges Sichverschließen darstellt.

3. Die Rügefrist beträgt in der Regel eine Woche. Lediglich bei überdurchschnittlichen komplexen Sachverhalten ist eine Ausweitung der Rügefrist auf bis zu zwei Wochen möglich (hier verneint).

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IBRRS 2015, 2009; VPRRS 2015, 0209
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gegenstand von Rüge und Nachprüfungsverfahren müssen identisch sein!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.12.2014 - 2 VK 17/14

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Anwendbarkeit dieser Vorschrift steht EU-Recht nicht entgegen (im Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10, IBR 2011, 238).

2. Ein Zugang zum Nachprüfungsverfahren ist mit Blick auf die Rügeobliegenheit zudem nur im Falle der Identität des Gegenstands der Rüge und desjenigen des Nachprüfungsverfahrens eröffnet.

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IBRRS 2015, 0482; VPRRS 2015, 0082
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber favourisiert modulare Bauweise: Darf ein Massivbau angeboten werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2014 - VgK-38/2014

1. Der Auftraggeber darf bei der Bewertung eines Zuschlagskriteriums nur solche Kriterien berücksichtigen, die er zuvor festgelegt und den Bietern bekannt gemacht hat.

2. Ein Angebot darf nicht deshalb schlechter bewertet werden, weil der Bieter anstelle der favorisierten Modularbauweise die Ausführung einer konventionellen Massivbauweise anbietet, wenn der Auftraggeber derartige Bauweise nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.

3. Hat es der Auftraggeber versäumt, über die Gewichtung hinaus Bewertungsmaßstäbe für die Bewertung der Bieterkonzeptionen festzulegen und bekanntzugeben, ist die konkrete Punktevergabe nicht nachvollziehbar und genügt nicht den Anforderungen an die Dokumentation eines Vergabeverfahrens.




VPRRS 2014, 0591
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Hinweis des Auftraggebers: Keine Präklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.10.2014 - VgK-37/2014

1. Auch bei der freihändigen Vergabe von IB-Dienstleistungen müssen Auftraggeber auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hinweisen, um sich auf dessen Präklusionswirkung berufen zu können.

2. Diese Hinweispflicht entfällt selbst dann nicht, wenn der Bieter bereits bei Erhebung der Rüge anwaltlich vertreten ist.

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IBRRS 2015, 2100; VPRRS 2015, 0225
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch eine "Bieteranfrage" kann eine Rüge sein!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.09.2014 - 2 VK 14/14

1. Eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB muss nicht ausdrücklich als "Rüge" bezeichnet werden. Für eine wirksame Rüge ist es ausreichend, wenn hinreichend deutlich wird, welches konkrete Verhalten der Vergabestelle vom Bieter als vergaberechtswidrig angesehen wird.

2. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dabei wird der Beginn der Ausschlussfrist nicht dadurch hinausgeschoben oder neu ausgelöst, dass der Bieter seine Rügen gegenüber dem Auftraggeber wiederholt.

3. Das Verbot der Zuschlagserteilung auf Unterkostenangebote dient grundsätzlich allein dem Schutz des Auftraggebers. Dieses Verbot ist nur ganz ausnahmsweise bieterschützend, nämlich dann, wenn davon auszugehen ist, dass ein Bieter ein Unterpreisangebot in der gezielten Absicht eingereicht hat, einen oder mehrere andere Bieter nicht nur aus dem betreffenden Vergabeverfahren, sondern ganz vom Markt zu verdrängen.




IBRRS 2014, 2884; VPRRS 2014, 0598
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist im VOF-Verfahren eine Bewerberreduzierung durch Losentscheidung zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 31.07.2014 - VgK-26/2014

Auch wenn im VOF-Verfahren grundsätzlich die Möglichkeit eines Losverfahrens besteht, ist die Reduzierung der Bewerberzahl durch Losentscheidung nur dann zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber unter den eingegangenen Bewerbungen eine rein objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchführen kann.




IBRRS 2014, 2184; VPRRS 2014, 0481
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügefrist läuft auch während der Betriebsferien!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2014 - 2 VK LSA 01/14

Der Antragsteller ist überwiegend seiner Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht ordnungsgemäß nachgekommen. Der Antragsteller hätte dafür Sorge tragen müssen, dass auch bei einem längeren Betriebsurlaub eine Überprüfung eines anfallenden Vergabeverfahrens stattfinden kann. Es stellt einen organisatorischen Mangel dar, dass der Vorgang schlichtweg über einem Zeitraum von etwa zwei Wochen unbearbeitet blieb. Dies ist dem Antragsteller anzulasten.*)




VPRRS 2014, 0331
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

VK Südbayern, Beschluss vom 01.04.2014 - Z3-3-3194-1-03-02/14

1. Der öffentliche Auftraggeber muss den Bietern mit der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen, in jedem Fall aber rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Zuschlagskriterien, samt sämtlichen Unterkriterien, die er anzuwenden beabsichtigt und deren Gewichtung bekannt geben; bei der Wertung der Angebote sind diese vollständig und ausschließlich zu berücksichtigen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 8/13).*)

2. Nach der derzeit gültigen Rechtslage ist streng zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien zu unterscheiden. Hat die Vergabestelle die erforderlichen fachlichen Kenntnisse eines Unternehmens in Bezug auf eine bestimmte Open-Source-Software (LibreOffice) bereits im Teilnahmewettbewerb bejaht, kann die Einbindung des Unternehmens in die Entwicklercommunity von LibreOffice nicht nochmals als Zuschlagskriterium herangezogen werden.*)




IBRRS 2015, 2082; VPRRS 2015, 0222
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rüge wird nicht abgeholfen: Keine Fristverlängerung durch erneutes Rügeschreiben!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.03.2014 - 2 VK 5/14

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dabei wird der Beginn der Ausschlussfrist nicht dadurch hinausgeschoben oder neu ausgelöst, dass der Bieter seine Rügen gegenüber dem Auftraggeber wiederholt.

2. Der Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht EU-Recht nicht entgegen (im Anschluss an OLG Rostock, IBR 2011, 238).

3. Antragsbefugt im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist nur, wer eine Verletzung seiner Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergaberechtsvorschriften geltend macht. Dies setzt einen schlüssigen Vortrag im Sinne tatsächlicher Anknüpfungspunkte voraus, aus denen ein Vergaberechtsverstoß plausibel erscheint. Nicht ausreichend ist es, wenn ein Bieter nur die abstrakte Möglichkeit einer Rechtsverletzung in den Raum stellt.

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IBRRS 2014, 1181; VPRRS 2014, 0293
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch nicht eingereichte Muster sind "fehlende Erklärungen"!

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.02.2014 - VgK-48/2013

1. Dem Auftraggeber ist es verwehrt, bereits gesichtete und geprüfte Angebotsbestandteile aus einem vorangegangenen inzwischen unwirksamen Angebot im Zuge der finalen Angebotswertung erneut zu berücksichtigen. Stattdessen ist er dazu gehalten, sein Ermessen darüber auszuüben, ob er die im finalen Angebot fehlenden Angebotsbestandteile nachfordert.

2. Unter dem Begriff der Erklärungen in § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A gehören nicht nur Bietererklärungen zum Nachweis der Eignung, sondern auch Ablaufkonzepte, technische Nachweise und Skizzen sowie Muster. Denn auch Muster lassen durch ihre Beschaffenheit Rückschlüsse auf die angebotene Leistung zu.

3. Zu den vergaberechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehindert, sich bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens ganz oder teilweise der Hilfe Dritter zu bedienen, die über einen qualifizierten Sachverstand verfügen. Nicht zulässig ist es dagegen, die Verantwortung für die Vergabe an externe Dritte vollständig zu übertragen.

5. Der Auftraggeber hat das Handeln der eingeschalteten Stelle zu begleiten, zu überwachen und ggf. zu korrigieren. Er muss insbesondere eigenverantwortlich die wesentlichen Schritte des Vergabeverfahrens durchführen und nachvollziehen. Die Mitwirkung am Vergabeverfahren darf sich nicht auf ein bloßes "Abnicken" beschränken.




IBRRS 2014, 0136; VPRRS 2014, 0035
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Höchstzahl der Teilnehmer ist verbindlich!

OLG München, Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13

1. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darf der unbestimmte Rechtsbegriff "unverzüglich" nicht zu eng ausgelegt werden, so dass eine Rüge nach § 107 Abs.3 Nr.1 GWB innerhalb von sieben Werktagen noch rechtzeitig sein kann, wobei vieles dafür spricht aus Rechtssicherheitsgründen auf den Eingang der Rüge abzustellen.*)

2. Wird in der Bekanntmachung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der VOF die Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, auf eine bestimmte Anzahl beschränkt, hat die Vergabestelle sich selbst gebunden und es stellt einen Verstoß gegen das Willkürverbot und das Transparenzgebot eines Vergabeverfahrens dar, wenn die Vergabestelle darüber hinaus einen weiteren Bieter zulässt.*)

3. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle, die regelmäßig über spezifisches Fachwissen und fachliche Erfahrung zum Gegenstand der Ausschreibung verfügt, ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)




IBRRS 2014, 2168; VPRRS 2014, 0475
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dokumentation muss zeitnah erstellt werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.12.2013 - VgK-39/2013

1. Die Dokumentation muss zeitnah erstellt und laufend fortgeschrieben werden. Deshalb ist es nicht ausreichend, wenn der Vermerk erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Zuschlagserteilung oder gar anlässlich eines Nachprüfungsantrags angefertigt wird.

2. Das Versäumnis der wirksamen Festlegung von Eignungsnachweisen berechtigt den Auftraggeber zur Aufhebung des Vergabeverfahrens.




IBRRS 2013, 5320; VPRRS 2013, 1798
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügefrist maximal eine Woche, in Ausnahmefällen höchstens zwei Wochen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.08.2013 - 2 VK 11/13

1. Die Vergabekammer ist für Überbrückungsmaßnahmen auf Grundlage von Art. 5 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 in analoger Anwendung des § 102 GWB sachlich zuständig).

2. Auch wenn es zur Auslösung der Rügepflicht nicht nur auf die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, sondern zusätzlich auch auf das Erkennen der rechtlichen Bedeutung, also der Vergaberechtswidrigkeit ankommt, kann eine Kenntnis auch insoweit dann unterstellt werden, wenn der Kenntnisstand beim Bieter (z.B. durch Verfahrenshinweise der Vergabestelle oder durch Beantwortung von Bieterfragen) einen solchen Grad erreicht hat, dass ein weiteres Verharren in Unkenntnis als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes gewertet werden muss.

3. Selbst bei einem überdurchschnittlich komplexen Sachverhalt beträgt die Rügefrist anstelle der üblicherweise zuzubilligenden Frist von maximal einer Woche höchstens zwei Wochen.

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IBRRS 2014, 2414; VPRRS 2014, 0501
VergabeVergabe
Pflicht zur unverzüglichen Rüge verstößt nicht gegen Europarecht!

VK Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2013 - VK 11/13

Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht die Rechtsprechung des EuGH (IBR 2010, 159) entgegen. Anders als die britische Präklusionsvorschrift, die der EuGH für nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt hat, regelt § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht die Ausschlussfrist für das Nachprüfungsverfahren, sondern nur die Anforderungen an die Rügeobliegenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Nachprüfungsantrag.

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IBRRS 2014, 2987; VPRRS 2014, 0636
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VergabeVergabe
Erfahrene Bieter müssen rechtswidrige Entscheidungen erkennen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.06.2013 - 2 VK 9/13

1. Auch für einen mit dem Vergaberecht nicht vertrauten Bieter muss sich die Frage der möglichen Rechtswidrigkeit einer Vergabeentscheidung aufdrängen, die nicht Ausführungen zur Gewichtung der im konkreten Fall ermittelten Wertungspunkte anhand des in der Ausschreibung benannten Wertungssystems enthält. Das gilt erst recht für einen im Vergaberecht erfahrenen Bieter.

2. Besteht eine Bietergemeinschaft aus zwei Gesellschaften, die personell enge Verflechtungen aufweisen, kommt eine Verlängerung der Rügefrist um drei Tage wegen Abstimmungsbedarfs innerhalb der Bietergemeinschaft nicht in Betracht.

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IBRRS 2013, 2264; VPRRS 2013, 0619
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VergabeVergabe
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2013 - Verg W 3/13

1. Das Vergaberecht ist vom Grundsatz der größtmöglichen Beschleunigung geprägt, denn durch die Möglichkeit der Durchführung eines Vergabenachprüfungsverfahrens soll der Auftraggeber nicht daran gehindert werden, innerhalb angemessener Zeit Aufträge zu erteilen. Das Gesetz ordnet deshalb in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB an, dass erkannte und erkennbare Verstöße gegen das Vergaberecht zügig zu rügen sind, andernfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.

2. Der Anwendung der Rügevorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB steht die Rechtsprechung des EuGH, dass nationale Rechtsvorschriften, welche die Dauer von Fristen für den Zugang eines Bieters zum Vergabenachprüfungsverfahren in das freie Ermessen des zuständigen Richters stellen, mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sind (vgl. IBR 2010, 159, und Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-456/08, ibr-online), nicht entgegen.

3. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen (einschließlich der Leistungsbeschreibung) erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gerügt werden.

4. Ein Unterrichtungsschreiben, mit dem der Auftraggeber den Bietern vor Ablauf der Angebotsfrist ergänzende Informationen durch Mitteilung seiner Antworten auf Bieterfragen erteilt hat, gehört zu den Vergabeunterlagen.

5. Nach Ablauf von mehr als einer Woche ist eine Rüge im Regelfall nicht mehr unverzüglich, in einfach gelagerten Fällen sind drei Tage zu Grunde zu legen. Ein längerer Zeitablauf kann nur in Ausnahmefällen bei besonders schwieriger Sach- und/oder Rechtslage als unverzüglich gelten.

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IBRRS 2013, 3144; VPRRS 2013, 0927
VergabeVergabe
Nebenangebot für Gründung: Baugrundrisiko darf sich nicht erhöhen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.03.2013 - 2 VK 9/12

1. Der Bieter ist grundsätzlich gehalten, die zum Nachweis der Gleichwertigkeit seines Nebenangebots geforderten Unterlagen bereits mit dem Nebenangebot vorzulegen. Dabei müssen die mit der Angebotsprüfung befassten Personen in die Lage versetzt werden, allein anhand der vom Bieter vorgelegten Unterlagen und ohne weitere Nachforschungen beurteilen zu können, ob die angebotene technische Variante geeignet ist, den Beschaffungsbedarf für das konkrete Bauvorhaben zu befriedigen.

2. Gründungsmaßnahmen betreffende Nebenangeboten sind Nachweise beizufügen, denen sich nachvollziehbar entnehmen lässt, dass ein erhöhtes Baugrundrisiko ausgeschlossen ist. Verbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters.

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IBRRS 2013, 3145; VPRRS 2013, 0928
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VergabeVergabe
Nebenangebot für Gründung: Baugrundrisiko darf sich nicht erhöhen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.03.2013 - 2 VK 09/12

1. Der Bieter ist grundsätzlich gehalten, die zum Nachweis der Gleichwertigkeit seines Nebenangebots geforderten Unterlagen bereits mit dem Nebenangebot vorzulegen. Dabei müssen die mit der Angebotsprüfung befassten Personen in die Lage versetzt werden, allein anhand der vom Bieter vorgelegten Unterlagen und ohne weitere Nachforschungen beurteilen zu können, ob die angebotene technische Variante geeignet ist, den Beschaffungsbedarf für das konkrete Bauvorhaben zu befriedigen.

2. Gründungsmaßnahmen betreffende Nebenangeboten sind Nachweise beizufügen, denen sich nachvollziehbar entnehmen lässt, dass ein erhöhtes Baugrundrisiko ausgeschlossen ist. Verbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters.




IBRRS 2013, 1774; VPRRS 2013, 0523
VergabeVergabe
Andere als geforderte Zertifikate vorgelegt: Angebot unvollständig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VK 2/13

1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlage eines bestimmten Zertifikats und legt der Bieter nicht dieses, sondern ein anderes Zertifikat vor, ist sein Angebot unvollständig und vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn das geforderte Zertifikat nicht fristgerecht nachgereicht wird.

2. Die wiederholte Vorlage von nicht den Ausschreibungsbedingungen genügenden Unterlagen stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar.

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IBRRS 2013, 3048; VPRRS 2013, 0913
VergabeVergabe
Auch im Verhandlungsverfahren: Fehlende Preise führen zum Ausschluss!

VK Hessen, Beschluss vom 10.12.2012 - 69d-VK-44/2012

1. Fehlen im Verhandlungsverfahren geforderte Preisangaben, ist das Angebot auch dann auszuschließen, wenn der Leistungsgegenstand noch nicht schlussverhandelt ist.

2. Rechnet die Vergabestelle mit einem Bürgerbegehren und unterstellt der Bieter in seinem Angebot, dass es zu keinem Bürgerbegehren kommt, weicht das Angebot von den Vergabeunterlagen ab und ist von der Wertung auszuschließen.

3. Eine Rüge muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Dabei ist dem Antragsteller vor Erhebung einer Rüge eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist zuzubilligen. Eine Rügefrist von fünf Tagen kann im Einzelfall (gerade noch) als unverzüglich angesehen werden.

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IBRRS 2013, 1083; VPRRS 2013, 0275
VergabeVergabe
Keine Nachforderungspflicht bei wertungsfähigen Angeboten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.11.2012 - VgK-44/2012

1. Die Anwendung einer anderen Bewertungsmatrix als der den Bietern in den Vergabeunterlagen bekannt gegebenen ist unzulässig. Die gilt auch dann, wenn bestimmte Schnittmengen zwischen beiden Matrices bestehen.

2. Die Nachforderung von Unterlagen ist unzulässig, wenn das Angebot des Bieters auch ohne die nachgeforderten Unterlagen gewertet werden kann.

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IBRRS 2013, 1215; VPRRS 2013, 0341
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VergabeVergabe
Auftraggeber darf Entscheidungen nicht vollständig delegieren!

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2012 - VgK-43/2012

1. Hat ein Bieter keine Betriebsstätte auf dem Gebiet des Auftraggebers, ist sein Angebot nicht wegen Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit auszuschließen, wenn das Vorhalten einer Betriebsstätte in dem betreffenden Gebiet in den Vergabeunterlagen nicht gefordert war.

2. Der Wertungsvorgang ist dann ausreichend dokumentiert, wenn er für nicht am Vergabeverfahren beteiligte, aber dennoch sachkundige Dritte nachvollziehbar ist. Die Dokumentation ist laufend fortzuschreiben.

3. Als ein Indiz für einen unangemessen niedrigen Preis gilt im Liefer- und Dienstleistungsbereich eine Preisdifferenz von 20 % zum nächsthöheren Angebot.

4. Der öffentliche Auftraggeber darf sich bei der Vorbereitung und der Durchführung des Vergabeverfahrens der Hilfe Dritter bedienen. Er darf jedoch die Verantwortung für die Vergabe nicht vollständig delegieren. Im Verhandlungsverfahren bedeutet das, dass sich der Auftraggeber an Vertragsverhandlungen beteiligt, mögliche Ausschlussgründe nachvollzieht und über den Zuschlag in Kenntnis der gesamten Aktenlage entscheidet und nicht die Mitwirkung an dem Vergabeverfahren auf ein bloßes "Abnicken" beschränkt.

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VPRRS 2013, 0571
VergabeVergabe
Krankentransport und Rettungsdienst können gemeinsam vergeben werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2012 - 2 VK LSA 17/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0699; VPRRS 2013, 0120
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VergabeVergabe
Unverzügliche Rügepflicht ab Kenntnis vom Inhalt der Bekanntmachung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 2/12

Hat ein Bieter den Inhalt der Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis genommen, so löst dies eine unverzügliche Rügepflicht für all jene Vergaberechtsverstöße aus, die einem markterfahrenen Unternehmen bei laienhafter Wertung sofort ins Auge fallen mussten.




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1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

e) Die neue Rügefrist von zehn Kalendertagen (GWB § 160 Rn. 61-66)