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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: werkunternehmer
365 Treffer für den Bereich Vergaberecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 422 Treffer in Alle Sachgebiete.
| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 2 Beiträge gefunden |
| VPR 2017, 1001 | VK Bund - Abgrenzung von Nachunternehmerleistungen zu sonstigen (Hilfs-)Leistungen Dritter |
| IBR 2003, 301 | LG Leipzig/OLG Dresden - Privatinvestor muss trotz öffentlicher Finanzierung Sicherheit nach § 648a BGB leisten! |
| 20 Volltexturteile gefunden |
Bauvertrag
OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2019 - 21 U 17/18
1. Widersprüche zwischen den einzelnen Teilen der Vergabeunterlagen sind im Wege der Auslegung möglichst so aufzulösen, dass sich ein sinnvolles, den Belangen beider Vertragsparteien gerecht werdendes Resultat ergibt.
2. Es gibt keine Auslegungsregel, wonach ein Vertrag mit unklarer Leistungsbeschreibung allein deshalb zu Lasten des Auftragnehmers geht, weil dieser die Unklarheiten nicht vor der Abgabe seines Angebots aufgeklärt hat.
3. Ebenso wenig gibt es eine Auslegungsregel, wonach Unklarheiten zu Lasten des ausschreibenden Auftraggebers gehen, ohne dass zuvor der Versuch ihrer Auflösung im Wege einer Auslegung der Gesamtheit der Vertragsunterlagen unternommen werden muss.
4. Enthält der Ausschreibungstext eine besondere Aufmaßvorschrift, geht diese als die speziellere Vertragsnorm der allgemeinen Bezugnahme des Vertrags auf die VOB/C und die in Abschnitt 5 der davon umfassten DIN enthaltenen Aufmaßvorschriften vor.
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Bauvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2018 - 21 U 63/17
1. Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob dieses bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterlässt er dies, verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre.*)
2. Der Unternehmer kann sich seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werkes nicht dadurch entziehen, dass er sich unwissend hält oder sich keiner Gehilfen bei der Erfüllung dieser Pflicht bedient. Er ist daher gehalten, den Herstellungsprozess angemessen zu überwachen und das Werk vor Abnahme auf Mangelfreiheit zu überprüfen.*)
3. Bei der Frage, ob ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken ebenso den Schluss auf eine mangelhafte Organisation von Überwachung und Überprüfung zulassen kann wie ein besonders augenfälliger Mangel an weniger wichtigen Bauteilen, darf die Indizwirkung selbst gravierender Mängel nicht überbewertet werden, da sich im Nachhinein nahezu jeder denkbare Baumangel für den Fall einer anderen - besseren - Kontrolle des Herstellungsprozesses als vermeidbar darstellen muss.*)
4. Eine Haftung des Unternehmers wegen eines Organisationsverschuldens kommt nur dann in Betracht, wenn der Mangel bei richtiger Organisation erkannt worden wäre. Hiervon kann nicht ohne weiteres bei Planungsfehlern oder unzutreffenden technischen Einschätzungen ausgegangen werden, die auch dann nicht aufgedeckt worden wären, wenn eine ordnungsgemäße Organisation der Überwachung durch den Werkunternehmer eingerichtet worden wäre.*)
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Vergabe
VG Schleswig, Urteil vom 13.12.2017 - 12 A 205/15
1. Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften steht der Behörde ein sog. intendiertes Ermessen zu, da das Vergabeverfahren die Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe sicherstellen soll und ein falsches Vergabeverfahren die Unwirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe indiziert.
2. Auch wenn von einem sog. intendiertem Ermessen auszugehen ist, ist zu verlangen, dass die Behörde den ihr zustehenden Ermessensspielraum erkennt und prüft, ob ausnahmsweise eine andere Entscheidung als der Widerruf des Zuwendungsbescheids in Betracht kommt.
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Bauvertrag
OLG Naumburg, Urteil vom 18.08.2017 - 7 U 17/17
1. Ein Bieter muss nur dann auf Mängel der Ausschreibungsunterlagen hinweisen, wenn er die Ungeeignetheit der Ausschreibung vor Vertragsabschluss positiv erkennt bzw. etwaige Unstimmigkeiten und Lücken des Leistungsverzeichnisses klar auf der Hand liegen.
2. Über die von ihm erkannten und offenkundigen Mängel der Vergabeunterlagen muss der Bieter den Auftraggeber dann aufklären, wenn diese ersichtlich ungeeignet sind, das mit dem Vertrag verfolgte Ziel zu erreichen.
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Schiedswesen
OLG Köln, Urteil vom 28.04.2017 - 19 U 149/16
1. Die Bauvertragsparteien können sich zur Streitbeilegung jederzeit auf ein anderes Verfahren als das staatliche Gerichtsverfahren einigen.
2. Liegt eine wirksame Schlichtungsvereinbarung vor, handelt es sich nicht um eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung, sondern - wie bei einer Schiedsgerichtsvereinbarung - um eine von dem Beklagten zu erhebende Einrede, die die Klagbarkeit vorübergehend ausschließt.
3. Der Beklagte kann sich auch dann auf eine Schlichtungsklausel berufen, wenn die Schlichtung erkennbar aussichtlos ist.
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Bauvertrag
OLG Naumburg, Urteil vom 30.03.2016 - 12 U 97/15
1. Die Abgabe eines Nebenangebots ermöglicht es dem Auftragnehmer, seine Auftragschancen mithilfe technisch oder wirtschaftlich besserer Lösungen als den vom Auftraggeber vorgesehenen zu verbessern.
2. Das Risiko eines Nebenangebots liegt für den Auftragnehmer darin, dass für die Planung, technische Gestaltung, Kalkulation und praktische Ausführung die volle Verantwortung übernommen wird.
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Architekten und Ingenieure
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015 - 23 U 13/13
1. Wird ein Ingenieur auf der Grundlage einzelner Verträge mit der Erbringung einzelner Leistungsphasen beauftragt, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen mit der Abnahme der jeweiligen Leistungsphase.
2. Ingenieurleistungen können ausdrücklich oder konkludent abgenommen werden. Von einer konkludenten Abnahme ist auszugehen, wenn der Auftraggeber nach Abschluss einer Leistungsstufe die Schlussrechnung des Ingenieurs bezahlt hat und eine weitere Prüfungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist.
3. Wird eine Baumaßnahme mit öffentlichen Geldern gefördert und hat der Auftraggeber nach den Bestimmungen des Zuwendungsbescheids das Vergaberecht zu beachten, haftet der bauleitende Ingenieur auf Schadensersatz, wenn auf seine Empfehlung hin Nachtragsleistungen freihändig vergeben wurden und der Auftraggeber deshalb die ihm gewährten Zuschüsse zurückerstatten muss.
4. Der mit Leistungen der Leistungsphase 8 beauftragte Ingenieur ist verpflichtet, die Bauarbeiten zu koordinieren, um zu erreichen, dass das Bauwerk wie geplant durchgeführt wird. Dazu gehört, dass er einen Terminplan aufzustellen, fortzuschreiben und zu überwachen sowie den Bauablauf durch Führen eines Bautagebuchs zu dokumentieren hat.
5. Wird der bauüberwachende Ingenieur vom Auftraggeber auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen, weil der Auftraggeber Schadensersatz/Entschädigung wegen Bauablaufstörungen an die ausführenden Unternehmer leisten musste, muss der Ingenieur darlegen und beweisen, dass die Behinderungen nicht auf mangelhafter Koordinierung oder verspätet bereitgestellten bzw. unzureichenden Ausführungsplänen, sondern auf anderen Ursachen beruht.
6. Der Ingenieur hat im Rahmen der Bauaufsicht ein Bautagebuch zu führen. Das Bautagebuch hat den Zweck, das Baugeschehen mit allen wesentlichen Einzelheiten zuverlässig und beweiskräftig festzuhalten.
Vergabe
LG Halle, Urteil vom 15.03.2015 - 4 O 114/14
Enthält ein Zuschlagsschreiben entgegen der Bestimmung des § 70 Abs. 1 GO-SA a.F. kein Dienstsiegel, ist der Bauvertrag schwebend unwirksam.
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Bauvertrag
OLG Köln, Urteil vom 30.12.2014 - 17 U 83/13
1. Die Regelung des § 2 Abs. 3 VOB/B stellt für den Fall der Überschreitung der Massenansätze über 10% hinaus eine abschließende Regelung dar.
2. Für die Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGB § 313) ist neben § 2 Abs. 3 VOB/B grundsätzlich kein Raum. Etwas anderes kann gelten, wenn die Parteien eine bestimmte Menge zur Geschäftsgrundlage ihres Vertrags gemacht haben und diese überschritten wird. Allerdings ist dem Einheitspreisvertrag der Umstand immanent, dass eine Mengenänderung eintritt.
3. Hat der Auftragnehmer bewusst unter Wert kalkuliert, muss er sich auch bei der Vergütung der über 110% hinausgehenden Mehrmengen an den von ihm kalkulierten Ansätzen festhalten lassen.
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Vergabe
OLG Köln, Urteil vom 23.07.2014 - 11 U 104/13
1. Ersatz entgangenen Gewinns kann ein grundsätzlich übergangener Bieter nur dann verlangen, wenn er ohne Verstoß und auch bei ansonsten ordnungsgemäßer Vergabe den Zuschlag hätte erhalten müssen.
2. Das Vergaberecht verpflichtet die Vergabestelle nicht dazu, Aufträge für Leistungen zu vergeben, die sie so oder so nicht haben möchte.
3. Es ist nicht willkürlich, ein Vergabeverfahren zu wiederholen, weil die ursprüngliche Leistungsbeschreibung mehrdeutig war und der günstigste Bieter die Ausschreibung nicht so verstanden hat, wie sie gemeint war.
3. § 649 Satz 3 BGB ist nicht analog auf den Fall anzuwenden, dass ein Unternehmer einen Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens nicht erhält.
4. Ein als Vertrauensschaden ersatzfähiger Schaden bezüglich Personalkosten setzt die Darlegung und den Nachweis voraus, dass die betroffenen Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätten eingesetzt werden können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären.
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(28.11.2013) SPD und CDU/CSU haben sich geeinigt. Der Koalitionsvertrag steht - die dritte Große Koalition kann kommen. Doch was steht drin, in den 185 Seiten? Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Themen für die Bau- und Immobilienwirtschaft gegeben werden:
mehr… | 3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
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§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
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C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung |
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IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen |
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4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen |
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b) Anrechnung ersparter Kosten bzw. Aufwendungen |
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aa) Ersparte Aufwendungen („Kosten“) als Abzugsposten der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen |
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G. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 - Schadensersatz |
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§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon) |
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B. § 10 Abs. 1 - Die Haftung der Vertragsparteien untereinander |
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V. Haftung für Dritte |
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2. Erfüllungsgehilfe |
| 27 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
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A. Die Reform des Bauvertragsrechts |
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I. Die Grundkonzeption des zum 1.1.1900 in Kraft getretenen BGB |
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B. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts |
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D. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag |
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§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
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E. Vertragspflichten des Unternehmers |
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I. Herstellungsverpflichtung |
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III. Weitere Pflichten des Unternehmers |
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F. Vertragspflichten des Bestellers |
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II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung |
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2. Verrechnung und Aufrechnung |
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c) Folgen der Rechtsprechung |
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aa) Aufrechnungsverbote |
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§ 632 BGB Vergütung (von Rintelen) |
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D. Bestimmung der Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB |
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E. Keine Vergütung des Kostenanschlags gem. Abs. 3 |
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§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Hannamann) |
| 4 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden |
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II. Der Architekten- und Ingenieurvertrag (Moufang/Steeger) |
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1. Vertragsentstehung und Leistungsvereinbarung (Steeger) |
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§ 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs (Steeger) |
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III. Tatbestandvoraussetzungen des § 10 Abs.2 |
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§ 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume (Fahrenbruch) |
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III. Leistungsbild, Systematik und Struktur |
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1. Leistungsbild und Leistungsbeschrieb |
| 24 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden |
V. Planungsleistungen des Unternehmers im Angebotsstadium und bei Nachträgen ( Rn. 30-33)
3. Mitverantwortung anderer Baubeteiligter ( Rn. 424)
3. Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf ( Rn. 71)
V. Klage auf Eintragung einer Sicherungshypothek ( Rn. 327-328)
cc) Abweichende Verjährungsfristen nach VOB/B ( Rn. 488-493)
IV. Der Werklieferungsvertrag ( Rn. 36-39)
bb) § 10 Abs. 2 HOAI ( Rn. 213-220)
(b) Wissens-Zurechnung bei Arbeitsteilung - Organisations-Verschulden ( Rn. 479-482)
A. Ansprüche aus Lieferantenverträgen ( Rn. 1-7)
| 15 Abschnitte im "Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden |
2. Normhistorie (VOB/B § 6 Rn. 225-228)
A. Allgemeines (VOB/B § 7 Rn. 1-7)
| 48 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
II. Lieferanten als Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 57-63)
a) Entstehung des Anspruchs nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB. ( Rn. 157-160)
c) Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK). (VOB/B § 2 Abs. 3 VOB/B Rn. 54a)
I. Beifügung von Nachweisen (VOB/B § 14 Abs. 1 Rn. 75)
2. Die Zurechnung der Arglist eines Erfüllungsgehilfen (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 44-47)
2. Aufforderung zur Mangelbeseitigung (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 87)
2. Garantievertrag ( Rn. 19-20)
I. Kritik an bisheriger Begründung (VOB/B § 1 Abs. 4 Rn. 47-51)
b) Übergebene Gegenstände. (VOB/B § 4 Abs. 5 Rn. 13-15)
| 9 Abschnitte im "AGB-Klauseln in Bauverträgen, AGB-Klauseln in Bauverträgen" gefunden |
G. Rechtsfolge unwirksamer Klauseln ( Rn. 91-92)
1. Interessenlage der Parteien/Rechtslage ohne Klausel ( Rn. 189-192)
5. Klauselkontrolle im Einzelnen nach der Rechtsprechung ( Rn. 172-177)
j) § 309 Nr. 12 BGB (Beweislast) ( Rn. 253-254)
II. Umlageklausel für Bauleistungsversicherung ( Rn. 179-188)
II. Der gesetzliche Rahmen ( Rn. 27-28)
3. Belieferungs-/Bereitstellungvertrag ( Rn. 155-163)
| 54 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
2.9 Klebstoffe ( Rn. 207-DIN 18365 DIN 18365 212)
2.9 Klebstoffe ( Rn. 207-VOB/C DIN 18365 212)
3.6 Anbringen von Leisten, Stoßkanten und Profilen ( Rn. 324-VOB/C DIN 18365 330)
3.6 Anbringen von Leisten, Stoßkanten und Profilen ( Rn. 324-DIN 18365 DIN 18365 330)
3 Ausführung ( Rn. 42-DIN 18311 DIN 18311 47)
3 Ausführung ( Rn. 42-VOB/C DIN 18311 47)
2. Auftragnehmer und DIN 18361 ( Rn. 5-VOB/C DIN 18361 6)
2. Auftragnehmer und DIN 18361 ( Rn. 5-DIN 18361 DIN 18361 6)
A. Grundlagen zum Verständnis der Baugrundproblematik ( Rn. 1-3)
| 30 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
3. Sicherungsmittel für den AN nach geltendem Recht ( Rn. 14)
b) Teilkündigung ( Rn. 120-122)
3. Bauabzugssteuer ( Rn. 43-46)
6. Rechtsfolgen ( Rn. 345-354)
2. Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung ( Rn. 613-623)
gg) Unzumutbarkeit ( Rn. 470-478)
a) Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 374-382)
| 11 Abschnitte im "Cramer/Kandel/Preussner, Beck'scher Online-Kommentar VOB/B" gefunden |
a) Schaden an der baulichen Anlage (VOB/B § 13 Abs. 7 Rn. 61-63)
I. Abschlagszahlungen nach Abs. 1 (VOB/B § 16 Abs. 1 Rn. 1)
V. Beweislast (VOB/B § 4 Abs. 3 Rn. 19)
B. In sich abgeschlossene Teile der Leistung (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 3-6)
1. Vertragsaufhebung (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 9)
I. Inhalt der Prüfpflicht - Abgrenzung zur Hinweispflicht (VOB/B § 3 Abs. 3 Rn. 1)
E. Beweislast (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 38-40)
2. Einzelfallabwägung (VOB/B § 13 Abs. 6 Rn. 24-28)
II. Einzelfallabwägung (VOB/B § 13 Abs. 6 Rn. 11-15)
| 22 Abschnitte im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden |
e) Sicherung des Architektenhonorars ( Rn. 592-594)
(4) Die Wissenszurechnung ( Rn. 419-423)
a) Die tatsächliche und rechtliche Ausgangsituation ( Rn. 396-402)
(1) Das Verhältnis des Architekten zum Bauunternehmer ( Rn. 869-874)
(3) Der Umfang der Vertretungsmacht ( Rn. 415-418)
f) Haftung gegenüber Dritten ( Rn. 979-985)
(4) Verzögerte Bauausführung ( Rn. 974-977)
(2) Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen ( Rn. 968-971)
(1) Die ausdrückliche Bevollmächtigung ( Rn. 404-406)
| 16 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
3. Beweislast (BGB § 650q Rn. 53)
d) Aufklärungspflicht zum Leistungsumfang (BGB § 650p Rn. 151)
aa) Die Vergütungspflicht als vertragstypische Pflicht? (BGB § 650q Rn. 9-10)
d) Grundleistungen in Anlagen 2-8 und 10-15 zur HOAI als Auslegungsmaterial (HOAI § 8 Rn. 17-21)
b) Kosten (BGB § 650p Rn. 79-88)
1. Überblick zur Abschlagszahlung (BGB § 650q Rn. 45-47)
e) Rechtsfolge: Angemessene Entschädigung (BGB § 650q Rn. 516-533a)
4. Abgrenzung zum Mangelbegriff (BGB § 650p Rn. 130-134)
bb) Gesamtschuld zwischen Planer und Bauunternehmer (BGB § 650q Rn. 288-296)
| 8 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden |
b) Ermittlung der ersparten Aufwendungen (VOB/B § 8 Rn. 60-61)
a) Umfang der Prüfungspflicht (VOB/B § 4 Rn. 118)
1. Leistungs? und Vergütungsgefahr folgen eigenen rechtlichen Regeln (VOB/B § 7 Rn. 9-13)
§ 10 Haftung der Vertragsparteien
II. VOB?Kündigung und modernisiertes Schuldrecht aus 2002 (VOB/B § 8 Rn. 2-6)
IV. Sachmängelhaftung nach Abnahme (VOB/B § 13 Rn. 5-10)
b) Vertragliche Vereinbarung und §§ 305 ff. BGB (VOB/B § 17 Rn. 23-56)





