Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: werkunternehmer

365 Treffer für den Bereich Vergaberecht.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 422 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Beiträge gefunden
VPR 2017, 1001 VK Bund - Abgrenzung von Nachunternehmerleistungen zu sonstigen (Hilfs-)Leistungen Dritter
IBR 2003, 301 LG Leipzig/OLG Dresden - Privatinvestor muss trotz öffentlicher Finanzierung Sicherheit nach § 648a BGB leisten!

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 1291; VPRRS 2019, 0132
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Besondere Aufmaßvorschrift geht den Regelungen in der VOB/C vor!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2019 - 21 U 17/18

1. Widersprüche zwischen den einzelnen Teilen der Vergabeunterlagen sind im Wege der Auslegung möglichst so aufzulösen, dass sich ein sinnvolles, den Belangen beider Vertragsparteien gerecht werdendes Resultat ergibt.

2. Es gibt keine Auslegungsregel, wonach ein Vertrag mit unklarer Leistungsbeschreibung allein deshalb zu Lasten des Auftragnehmers geht, weil dieser die Unklarheiten nicht vor der Abgabe seines Angebots aufgeklärt hat.

3. Ebenso wenig gibt es eine Auslegungsregel, wonach Unklarheiten zu Lasten des ausschreibenden Auftraggebers gehen, ohne dass zuvor der Versuch ihrer Auflösung im Wege einer Auslegung der Gesamtheit der Vertragsunterlagen unternommen werden muss.

4. Enthält der Ausschreibungstext eine besondere Aufmaßvorschrift, geht diese als die speziellere Vertragsnorm der allgemeinen Bezugnahme des Vertrags auf die VOB/C und die in Abschnitt 5 der davon umfassten DIN enthaltenen Aufmaßvorschriften vor.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2580
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Spricht ein gravierender Mangel für ein Organisationsverschulden?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2018 - 21 U 63/17

1. Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob dieses bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterlässt er dies, verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre.*)

2. Der Unternehmer kann sich seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werkes nicht dadurch entziehen, dass er sich unwissend hält oder sich keiner Gehilfen bei der Erfüllung dieser Pflicht bedient. Er ist daher gehalten, den Herstellungsprozess angemessen zu überwachen und das Werk vor Abnahme auf Mangelfreiheit zu überprüfen.*)

3. Bei der Frage, ob ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken ebenso den Schluss auf eine mangelhafte Organisation von Überwachung und Überprüfung zulassen kann wie ein besonders augenfälliger Mangel an weniger wichtigen Bauteilen, darf die Indizwirkung selbst gravierender Mängel nicht überbewertet werden, da sich im Nachhinein nahezu jeder denkbare Baumangel für den Fall einer anderen - besseren - Kontrolle des Herstellungsprozesses als vermeidbar darstellen muss.*)

4. Eine Haftung des Unternehmers wegen eines Organisationsverschuldens kommt nur dann in Betracht, wenn der Mangel bei richtiger Organisation erkannt worden wäre. Hiervon kann nicht ohne weiteres bei Planungsfehlern oder unzutreffenden technischen Einschätzungen ausgegangen werden, die auch dann nicht aufgedeckt worden wären, wenn eine ordnungsgemäße Organisation der Überwachung durch den Werkunternehmer eingerichtet worden wäre.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 0214; VPRRS 2018, 0020
VergabeVergabe
Vergaberechtsverstoß führt nicht automatisch zum Widerruf der Zuwendung!

VG Schleswig, Urteil vom 13.12.2017 - 12 A 205/15

1. Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften steht der Behörde ein sog. intendiertes Ermessen zu, da das Vergabeverfahren die Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe sicherstellen soll und ein falsches Vergabeverfahren die Unwirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe indiziert.

2. Auch wenn von einem sog. intendiertem Ermessen auszugehen ist, ist zu verlangen, dass die Behörde den ihr zustehenden Ermessensspielraum erkennt und prüft, ob ausnahmsweise eine andere Entscheidung als der Widerruf des Zuwendungsbescheids in Betracht kommt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 1683; VPRRS 2018, 0155
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bieter muss nicht auf Mängel in der Ausschreibung hinweisen!

OLG Naumburg, Urteil vom 18.08.2017 - 7 U 17/17

1. Ein Bieter muss nur dann auf Mängel der Ausschreibungsunterlagen hinweisen, wenn er die Ungeeignetheit der Ausschreibung vor Vertragsabschluss positiv erkennt bzw. etwaige Unstimmigkeiten und Lücken des Leistungsverzeichnisses klar auf der Hand liegen.

2. Über die von ihm erkannten und offenkundigen Mängel der Vergabeunterlagen muss der Bieter den Auftraggeber dann aufklären, wenn diese ersichtlich ungeeignet sind, das mit dem Vertrag verfolgte Ziel zu erreichen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 3850
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Erst schlichten, dann richten!

OLG Köln, Urteil vom 28.04.2017 - 19 U 149/16

1. Die Bauvertragsparteien können sich zur Streitbeilegung jederzeit auf ein anderes Verfahren als das staatliche Gerichtsverfahren einigen.

2. Liegt eine wirksame Schlichtungsvereinbarung vor, handelt es sich nicht um eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung, sondern - wie bei einer Schiedsgerichtsvereinbarung - um eine von dem Beklagten zu erhebende Einrede, die die Klagbarkeit vorübergehend ausschließt.

3. Der Beklagte kann sich auch dann auf eine Schlichtungsklausel berufen, wenn die Schlichtung erkennbar aussichtlos ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0639; VPRRS 2019, 0058
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nebenangebot abgegeben: Planungsverantwortung übernommen!

OLG Naumburg, Urteil vom 30.03.2016 - 12 U 97/15

1. Die Abgabe eines Nebenangebots ermöglicht es dem Auftragnehmer, seine Auftragschancen mithilfe technisch oder wirtschaftlich besserer Lösungen als den vom Auftraggeber vorgesehenen zu verbessern.

2. Das Risiko eines Nebenangebots liegt für den Auftragnehmer darin, dass für die Planung, technische Gestaltung, Kalkulation und praktische Ausführung die volle Verantwortung übernommen wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 0703; VPRRS 2018, 0051
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauvorhaben wird gefördert: Bauüberwacher muss auf das Vergaberecht achten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015 - 23 U 13/13

1. Wird ein Ingenieur auf der Grundlage einzelner Verträge mit der Erbringung einzelner Leistungsphasen beauftragt, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen mit der Abnahme der jeweiligen Leistungsphase.

2. Ingenieurleistungen können ausdrücklich oder konkludent abgenommen werden. Von einer konkludenten Abnahme ist auszugehen, wenn der Auftraggeber nach Abschluss einer Leistungsstufe die Schlussrechnung des Ingenieurs bezahlt hat und eine weitere Prüfungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist.

3. Wird eine Baumaßnahme mit öffentlichen Geldern gefördert und hat der Auftraggeber nach den Bestimmungen des Zuwendungsbescheids das Vergaberecht zu beachten, haftet der bauleitende Ingenieur auf Schadensersatz, wenn auf seine Empfehlung hin Nachtragsleistungen freihändig vergeben wurden und der Auftraggeber deshalb die ihm gewährten Zuschüsse zurückerstatten muss.

4. Der mit Leistungen der Leistungsphase 8 beauftragte Ingenieur ist verpflichtet, die Bauarbeiten zu koordinieren, um zu erreichen, dass das Bauwerk wie geplant durchgeführt wird. Dazu gehört, dass er einen Terminplan aufzustellen, fortzuschreiben und zu überwachen sowie den Bauablauf durch Führen eines Bautagebuchs zu dokumentieren hat.

5. Wird der bauüberwachende Ingenieur vom Auftraggeber auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen, weil der Auftraggeber Schadensersatz/Entschädigung wegen Bauablaufstörungen an die ausführenden Unternehmer leisten musste, muss der Ingenieur darlegen und beweisen, dass die Behinderungen nicht auf mangelhafter Koordinierung oder verspätet bereitgestellten bzw. unzureichenden Ausführungsplänen, sondern auf anderen Ursachen beruht.

6. Der Ingenieur hat im Rahmen der Bauaufsicht ein Bautagebuch zu führen. Das Bautagebuch hat den Zweck, das Baugeschehen mit allen wesentlichen Einzelheiten zuverlässig und beweiskräftig festzuhalten.




IBRRS 2015, 3366; VPRRS 2015, 0439
VergabeVergabe
Kein Dienstsiegel, kein wirksamer Vertrag!

LG Halle, Urteil vom 15.03.2015 - 4 O 114/14

Enthält ein Zuschlagsschreiben entgegen der Bestimmung des § 70 Abs. 1 GO-SA a.F. kein Dienstsiegel, ist der Bauvertrag schwebend unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 1089
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Trotz erheblicher Mengenmehrung: Schlechter Preis bleibt schlechter Preis!

OLG Köln, Urteil vom 30.12.2014 - 17 U 83/13

1. Die Regelung des § 2 Abs. 3 VOB/B stellt für den Fall der Überschreitung der Massenansätze über 10% hinaus eine abschließende Regelung dar.

2. Für die Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGB § 313) ist neben § 2 Abs. 3 VOB/B grundsätzlich kein Raum. Etwas anderes kann gelten, wenn die Parteien eine bestimmte Menge zur Geschäftsgrundlage ihres Vertrags gemacht haben und diese überschritten wird. Allerdings ist dem Einheitspreisvertrag der Umstand immanent, dass eine Mengenänderung eintritt.

3. Hat der Auftragnehmer bewusst unter Wert kalkuliert, muss er sich auch bei der Vergütung der über 110% hinausgehenden Mehrmengen an den von ihm kalkulierten Ansätzen festhalten lassen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2646; VPRRS 2014, 0543
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unter welchen Voraussetzungen kann der übergangene Bieter Schadensersatz verlangen?

OLG Köln, Urteil vom 23.07.2014 - 11 U 104/13

1. Ersatz entgangenen Gewinns kann ein grundsätzlich übergangener Bieter nur dann verlangen, wenn er ohne Verstoß und auch bei ansonsten ordnungsgemäßer Vergabe den Zuschlag hätte erhalten müssen.

2. Das Vergaberecht verpflichtet die Vergabestelle nicht dazu, Aufträge für Leistungen zu vergeben, die sie so oder so nicht haben möchte.

3. Es ist nicht willkürlich, ein Vergabeverfahren zu wiederholen, weil die ursprüngliche Leistungsbeschreibung mehrdeutig war und der günstigste Bieter die Ausschreibung nicht so verstanden hat, wie sie gemeint war.

3. § 649 Satz 3 BGB ist nicht analog auf den Fall anzuwenden, dass ein Unternehmer einen Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens nicht erhält.

4. Ein als Vertrauensschaden ersatzfähiger Schaden bezüglich Personalkosten setzt die Darlegung und den Nachweis voraus, dass die betroffenen Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätten eingesetzt werden können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären.




 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 20

1 Nachricht gefunden
Koalitionsvertrag: Was steht drin?
(28.11.2013) SPD und CDU/CSU haben sich geeinigt. Der Koalitionsvertrag steht - die dritte Große Koalition kann kommen. Doch was steht drin, in den 185 Seiten? Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Themen für die Bau- und Immobilienwirtschaft gegeben werden:
Dokument öffnen mehr…


3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen
4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen
b) Anrechnung ersparter Kosten bzw. Aufwendungen
aa) Ersparte Aufwendungen („Kosten“) als Abzugsposten der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen
G. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 - Schadensersatz

§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon)
B. § 10 Abs. 1 - Die Haftung der Vertragsparteien untereinander
V. Haftung für Dritte
2. Erfüllungsgehilfe

27 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
A. Die Reform des Bauvertragsrechts
I. Die Grundkonzeption des zum 1.1.1900 in Kraft getretenen BGB
B. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts
D. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag

§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
E. Vertragspflichten des Unternehmers
I. Herstellungsverpflichtung
III. Weitere Pflichten des Unternehmers
F. Vertragspflichten des Bestellers
II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung
2. Verrechnung und Aufrechnung
c) Folgen der Rechtsprechung
aa) Aufrechnungsverbote

§ 632 BGB Vergütung (von Rintelen)
D. Bestimmung der Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB
E. Keine Vergütung des Kostenanschlags gem. Abs. 3

§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Hannamann)
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 27

4 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden
II. Der Architekten- und Ingenieurvertrag (Moufang/Steeger)
1. Vertragsentstehung und Leistungsvereinbarung (Steeger)

§ 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs (Steeger)
III. Tatbestandvoraussetzungen des § 10 Abs.2

§ 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume (Fahrenbruch)
III. Leistungsbild, Systematik und Struktur
1. Leistungsbild und Leistungsbeschrieb


2 Abschnitte im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

I. Problem: Streitwertbestimmung (ZPO § 486 Rn. 57-66)

II. Wirkungen der Antragstellung (§ 486 Abs. 1, Abs. 4) (ZPO § 486 Rn. 67-88)



1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

1. Parteien ( Rn. 153-157)



15 Abschnitte im "Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

2. Normhistorie (VOB/B § 6 Rn. 225-228)

A. Allgemeines (VOB/B § 7 Rn. 1-7)

 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 15