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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 2944; IMRRS 2018, 1065
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vogelpaar und Kreuzspinne können Mineralstoffdeponie nicht verhindern!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16

1. Ob in einem Planänderungsverfahren nach § 76 VwVfG eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist, beurteilt sich danach, ob es sich um eine Planänderung von (un-)wesentlicher Bedeutung im Sinne des § 76 Abs. 3 VwVfG handelt. Die §§ 18, 22 UVPG sind daneben nur dann anwendbar, wenn in dem Planänderungsverfahren eine (erneute) Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.*)

2. Unter den Begriff des Verfahrensfehlers nach § 4 UmwRG fallen nur Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die die äußere Ordnung des Verfahrens, d. h. den Verfahrensablauf als solchen betreffen. Auf inhaltliche bzw. methodische Fehler ertreckt sich der Begriff des Verfahrensfehlers nicht.*)

3. Zur Frage des Vorliegens eines rechtsmissbräuchlichen oder unredlichen Verhaltens im Sinne des § 5 UmwRG (offengelassen).*)

4. Öffentlicher Planungsträger im Sinne des § 7 Satz 1 BauGB ist der Vorhabenträger. Ein privater Vorhabenträger kann als öffentlicher Planungsträger angesehen werden, wenn das private Vorhaben als im öffentlichen Interesse liegend anzusehen ist und der festgestellte Plan Grundlage von Enteignungen sein kann. Daneben kann die Planfeststellungsbehörde während des bei ihr anhängigen Verfahrens öffentlicher Planungsträger im Sinne des § 7 Satz 1 BauGB sein.*)

5. § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG ist mit den Vorgaben des Art. 12 Abs. 1 Buchstabe a), Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie vereinbar. In den dort genannten Konstellationen liegt keine "absichtliche" Handlung im Sinne des Unionsrechts vor.*)

6. § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 BNatSchG ist sowohl mit Art. 12 Abs. 1 Buchstabe d), Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie als auch mit Art. 5 Buchstabe b), Art. 9 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie vereinbar. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen können den Eintritt des Verbotstatbestands des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ausschließen.*)

7. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG haben sich an dem Erhalt des status quo der Eingriffsfläche auszurichten. Der Sinn und Zweck der Maßnahmen besteht nicht darin, eine Verbesserung des Ist-Zustands herbeizuführen, sondern lediglich diejenige Situation aufrechtzuerhalten, die vor der sie treffenden Beeinträchtigung bestanden hat. Damit muss die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme die Qualität des (Ersatz-)Habitats nicht länger gewährleisten, als sie bei natürlichem Verlauf gegeben wäre.*)

8. Es erweist sich unter Beachtung der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative der Planfeststellungsbehörde als beanstandungsfrei, der Ermittlung der erforderlichen Flächengröße für Kompensationsmaßnahmen für die Kreuzkröte einen flächenbezogenen Ansatz zugrunde zu legen. Die Forderung nach einem individuenbezogenen Ansatz erweist sich insbesondere bei der Kreuzkröte, die beträchtliche Bestandsschwankungen aufweist, als nicht zwingend.*)

9. Der räumliche Zusammenhang im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 BNatSchG erfordert nicht, dass einem Vogelpaar weitere geeignete Nistplätze "in seinem Brutrevier" zur Vefügung gestellt werden. Es kommt auf die artspezifischen Vernetzungsdistanzen und den räumlich-funktionalen Zusammenhang an.*)

10. Wesentlicher Bestandteil der Abwägung im abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren ist die Alternativenprüfung. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Behörde im Rahmen der Alternativenprüfung auf durchgeführte Prüfungen des Vorhabenträgers Bezug nimmt und diese zum Gegenstand seiner abwägenden Entscheidung macht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0784
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rechte des Bestellers bei Mängeln des Bauwerkes

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2011 - 22 U 198/07

Ist das Werk mangelhaft und übersteigen der Mangelbeseitigungsaufwand und der verbleibende Minderwert der Anlage die noch bestehenden Vergütungsansprüche des Werkunternehmers, so kann der Besteller den Restwerklohn einbehalten, bzw. gegen seine Gewährleistungsansprüche aufrechnen.





18 Normen gefunden

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Dokument öffnen  § 650s
Teilabnahme (Stand: 01.01.2018)


VOB/B (Allgemeine Vertragbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)

Dokument öffnen  § 13
Mängelansprüche (Stand: 18.04.2016)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 13
Mängelansprüche (Stand: 30.07.2012)
Dokument öffnen  § 13
Mängelansprüche (Stand: 11.06.2010)
Dokument öffnen  § 13
Mängelansprüche (Stand: 18.10.2006)

Dokument öffnen  § 16
Zahlung (Stand: 18.04.2016)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 16
Zahlung (Stand: 30.07.2012)
Dokument öffnen  § 16
Zahlung (Stand: 11.06.2010)
Dokument öffnen  § 16
Zahlung (Stand: 18.10.2006)


ZVB (VOL) - StB 03 (Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - im Straßen- und Brückenbau)

Dokument öffnen  11
Abnahme (§ 13) (Stand: 21.07.2004)
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52 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
B. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts
III. Systematik und Überblick

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB
I. Prozessuales
K. Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken
VI. Verjährung im Gesamtschuldnerausgleich
2. Verjährung des Anspruchs aus § 426 Abs. 1 BGB
L. Beginn der regelmäßigen Verjährung und Verjährungshöchstfristen von anderen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks
I. Übersicht: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen gemäß § 199 BGB
N. Verjährung von Mängelrechten aus Architekten- und Ingenieurverträgen
I. Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht
IV. Rechtswirkungen der Abnahme
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26 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
F. § 4 Abs. 5 VOB/B: Schutzaufgaben des Auftragnehmers
II. Inhalt der Regelung
H. § 4 Abs. 7 VOB/B: Mängelrechte vor Abnahme
III. Inhalt der Regelung
3. Kündigungsrecht des Auftraggebers
K. § 4 Abs. 10 VOB/B: Zustandsfeststellung von Teilen der Leistung
II. Inhalt der Regelung

§ 7 VOB/B Verteilung der Gefahr (Ludgen)
B. Kommentierung
I. Ganz oder teilweise ausgeführte Leistungen

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
E. § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B - Kündigung aus wichtigem Grund

§ 9 VOB/B Kündigung durch den Auftragnehmer (Jahn)
C. Kündigung wegen Schuldnerverzug des Auftraggebers, § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B
I. Zahlungsverzug des Auftraggebers, § 9 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. VOB/B
1. Fällige Zahlungsforderung
II. Sonstiger Schuldnerverzug des Auftraggebers, § 9 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. VOB/B

§ 11 VOB/B Vertragsstrafe (Plücker)
F. § 11 Abs. 4
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19 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden
V. Haftung (Schütter)
6. Abnahme der Architektenleistung

VII. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Brenneisen)
13. Kontrolle von Vertragsklauseln
i. Zahlungen, Fälligkeit und Abrechnung
m. Sicherungshypothek und Bauhandwerkersicherung
o. Versicherungsklauseln

§ 15 Fälligkeit des Honorars, Abschlagszahlungen (Dressel)
III. § 15 S. 1 - Fälligkeit des Honorars
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2 Abschnitte im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

III. Einzelfristen, Bauzeitenplan (Abs. 2) (VOB/A § 9 EU Rn. 9-11)













1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

b) Einzelfristen (VOB/A § 9 Rn. 13-19)