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582 Treffer für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 705 Treffer in Alle Sachgebiete.
| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 2 Volltexturteile gefunden |
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16
1. Ob in einem Planänderungsverfahren nach § 76 VwVfG eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist, beurteilt sich danach, ob es sich um eine Planänderung von (un-)wesentlicher Bedeutung im Sinne des § 76 Abs. 3 VwVfG handelt. Die §§ 18, 22 UVPG sind daneben nur dann anwendbar, wenn in dem Planänderungsverfahren eine (erneute) Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.*)
2. Unter den Begriff des Verfahrensfehlers nach § 4 UmwRG fallen nur Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die die äußere Ordnung des Verfahrens, d. h. den Verfahrensablauf als solchen betreffen. Auf inhaltliche bzw. methodische Fehler ertreckt sich der Begriff des Verfahrensfehlers nicht.*)
3. Zur Frage des Vorliegens eines rechtsmissbräuchlichen oder unredlichen Verhaltens im Sinne des § 5 UmwRG (offengelassen).*)
4. Öffentlicher Planungsträger im Sinne des § 7 Satz 1 BauGB ist der Vorhabenträger. Ein privater Vorhabenträger kann als öffentlicher Planungsträger angesehen werden, wenn das private Vorhaben als im öffentlichen Interesse liegend anzusehen ist und der festgestellte Plan Grundlage von Enteignungen sein kann. Daneben kann die Planfeststellungsbehörde während des bei ihr anhängigen Verfahrens öffentlicher Planungsträger im Sinne des § 7 Satz 1 BauGB sein.*)
5. § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG ist mit den Vorgaben des Art. 12 Abs. 1 Buchstabe a), Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie vereinbar. In den dort genannten Konstellationen liegt keine "absichtliche" Handlung im Sinne des Unionsrechts vor.*)
6. § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 BNatSchG ist sowohl mit Art. 12 Abs. 1 Buchstabe d), Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie als auch mit Art. 5 Buchstabe b), Art. 9 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie vereinbar. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen können den Eintritt des Verbotstatbestands des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ausschließen.*)
7. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG haben sich an dem Erhalt des status quo der Eingriffsfläche auszurichten. Der Sinn und Zweck der Maßnahmen besteht nicht darin, eine Verbesserung des Ist-Zustands herbeizuführen, sondern lediglich diejenige Situation aufrechtzuerhalten, die vor der sie treffenden Beeinträchtigung bestanden hat. Damit muss die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme die Qualität des (Ersatz-)Habitats nicht länger gewährleisten, als sie bei natürlichem Verlauf gegeben wäre.*)
8. Es erweist sich unter Beachtung der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative der Planfeststellungsbehörde als beanstandungsfrei, der Ermittlung der erforderlichen Flächengröße für Kompensationsmaßnahmen für die Kreuzkröte einen flächenbezogenen Ansatz zugrunde zu legen. Die Forderung nach einem individuenbezogenen Ansatz erweist sich insbesondere bei der Kreuzkröte, die beträchtliche Bestandsschwankungen aufweist, als nicht zwingend.*)
9. Der räumliche Zusammenhang im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 BNatSchG erfordert nicht, dass einem Vogelpaar weitere geeignete Nistplätze "in seinem Brutrevier" zur Vefügung gestellt werden. Es kommt auf die artspezifischen Vernetzungsdistanzen und den räumlich-funktionalen Zusammenhang an.*)
10. Wesentlicher Bestandteil der Abwägung im abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren ist die Alternativenprüfung. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Behörde im Rahmen der Alternativenprüfung auf durchgeführte Prüfungen des Vorhabenträgers Bezug nimmt und diese zum Gegenstand seiner abwägenden Entscheidung macht.*)
Volltext
Bauvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2011 - 22 U 198/07
Ist das Werk mangelhaft und übersteigen der Mangelbeseitigungsaufwand und der verbleibende Minderwert der Anlage die noch bestehenden Vergütungsansprüche des Werkunternehmers, so kann der Besteller den Restwerklohn einbehalten, bzw. gegen seine Gewährleistungsansprüche aufrechnen.
| 18 Normen gefunden |
VOB/B (Allgemeine Vertragbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)
§ 13Mängelansprüche (Stand: 18.04.2016)
§ 13Mängelansprüche (Stand: 11.06.2010)
§ 13Mängelansprüche (Stand: 18.10.2006)
§ 16Zahlung (Stand: 11.06.2010)
§ 16Zahlung (Stand: 18.10.2006)
ZVB (VOL) - StB 03 (Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - im Straßen- und Brückenbau)
11Abnahme (§ 13) (Stand: 21.07.2004)
| 52 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
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B. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts |
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III. Systematik und Überblick |
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§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
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B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB |
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I. Prozessuales |
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K. Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken |
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VI. Verjährung im Gesamtschuldnerausgleich |
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2. Verjährung des Anspruchs aus § 426 Abs. 1 BGB |
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L. Beginn der regelmäßigen Verjährung und Verjährungshöchstfristen von anderen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks |
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I. Übersicht: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen gemäß § 199 BGB |
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N. Verjährung von Mängelrechten aus Architekten- und Ingenieurverträgen |
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I. Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk |
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A. Gesetzliches Werkvertragsrecht |
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IV. Rechtswirkungen der Abnahme |
| 26 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
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§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski) |
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F. § 4 Abs. 5 VOB/B: Schutzaufgaben des Auftragnehmers |
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II. Inhalt der Regelung |
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H. § 4 Abs. 7 VOB/B: Mängelrechte vor Abnahme |
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III. Inhalt der Regelung |
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3. Kündigungsrecht des Auftraggebers |
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K. § 4 Abs. 10 VOB/B: Zustandsfeststellung von Teilen der Leistung |
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II. Inhalt der Regelung |
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§ 7 VOB/B Verteilung der Gefahr (Ludgen) |
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B. Kommentierung |
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I. Ganz oder teilweise ausgeführte Leistungen |
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§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
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E. § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B - Kündigung aus wichtigem Grund |
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§ 9 VOB/B Kündigung durch den Auftragnehmer (Jahn) |
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C. Kündigung wegen Schuldnerverzug des Auftraggebers, § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B |
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I. Zahlungsverzug des Auftraggebers, § 9 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. VOB/B |
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1. Fällige Zahlungsforderung |
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II. Sonstiger Schuldnerverzug des Auftraggebers, § 9 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. VOB/B |
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§ 11 VOB/B Vertragsstrafe (Plücker) |
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F. § 11 Abs. 4 |
| 19 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden |
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V. Haftung (Schütter) |
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6. Abnahme der Architektenleistung |
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VII. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Brenneisen) |
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13. Kontrolle von Vertragsklauseln |
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i. Zahlungen, Fälligkeit und Abrechnung |
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m. Sicherungshypothek und Bauhandwerkersicherung |
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o. Versicherungsklauseln |
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§ 15 Fälligkeit des Honorars, Abschlagszahlungen (Dressel) |
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III. § 15 S. 1 - Fälligkeit des Honorars |
| 17 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden |
(3) Abnahmereife Leistung - Teilabnahmen ( Rn. 452-460)
bb) Mängelrechte vor und nach Abnahme ( Rn. 469-471)
(1) Inhalt, Form und Zeitpunkt der Vorbehaltserklärung ( Rn. 149-154)
(1) Materiell-rechtliche Voraussetzungen ( Rn. 318-320)
III. Teilschlussrechnungsklage ( Rn. 307-310)
I. Grundlegende Weichenstellungen ( Rn. 1-2)
(4) Konkludente Abnahme ( Rn. 461-467)
cc) Abnahme durch den Bauherrn/Frist zur Auskunft ( Rn. 452-453)
aa) Schlussrechnungsreife ( Rn. 732-743)
aa) Einfache und Förmliche Abnahme ( Rn. 422-425)
| 12 Abschnitte im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden |
15. Muster: § 13 Abnahme ( Rn. 127-133)
I. Muster: Projektsteuerungsvertrag ( Rn. 9)
II. Erläuterungen ( Rn. 237-261)
F. Architektenvertrag - Bauüberwachung ( Rn. 262-291)
I. Muster: Architektenvertrag - Vollarchitektur - Abrechnung nach Zeitaufwand ( Rn. 208)
II. Muster: Fachplanervertrag ( Rn. 301)
I. Muster: Architektenvertrag - Vollarchitektur ( Rn. 10)
I. Muster: Architektenvertrag - Vollarchitektur - Pauschalpreis ( Rn. 171)
| 10 Abschnitte im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden |
b) Abnahme (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 31)
5. Umsatzsteuer (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 29)
5. Beginn der Verjährungsfrist (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 95)
3. Voraussetzungen für die Pflicht zur Abnahme (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 276-280)
4. Vorbehalt bei Abnahme (§§ 341 Abs. 3 BGB, 11 Abs. 4 VOB/B) (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 172-178)
III. Ordnungsgemäße Kündigung (§ 9 VOB/B Rn. 80-83)
d) Festlegungen zur Herstellungsart (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 9-11)
| 72 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
C. Die Teilabnahme (BGB § 650s Rn. 7-8)
F. Erklärung der Teilabnahme (BGB § 650s Rn. 23-29)
K. Vertragliche Vereinbarung einer Teilabnahme (BGB § 650s Rn. 38-40)
G. Verweigerung der Teilabnahme (BGB § 650s Rn. 30-33)
V. Abnahmereife der Leistung des Planers (BGB § 650s Rn. 19)
E. Verlangen (BGB § 650s Rn. 21-22)
J. Folgen der Teilabnahme (BGB § 650s Rn. 37)
IV. Abnahme des Ausführungsgewerks (BGB § 650s Rn. 15-18)
c) Teilfälligkeit bei Teilabnahme (§ 641 Abs. 1 S. 2 BGB) (BGB § 650q Rn. 485-487)
| 56 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
A. Allgemeines (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 1-2)
B. Voraussetzungen der Teilabnahme (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 3)
I. Abnahmeverlangen (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 4-6)
C. Formen/Arten der Teilabnahme (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 14-16)
II. Einheitlicher Auftrag (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 7)
III. In sich abgeschlossener Leistungsteil (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 8-13)
C. Besondere Voraussetzungen von § 12 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 2 VOB/B (VOB/B § 12 Abs. 5 Rn. 16)
5. Mehrkosten zu Unrecht verweigerter Zustandsfeststellung (VOB/B § 4 Abs. 10 Rn. 9-10)
A. Schlussrechnung (VOB/B § 14 Abs. 3 Rn. 1-3)
| 19 Abschnitte im "AGB-Klauseln in Bauverträgen, AGB-Klauseln in Bauverträgen" gefunden |
II. Teilabnahme nach der Leistungsphase 8 ( Rn. 64-74)
H. Wirksame AGB Klauseln ( Rn. 93-96)
4. Pflicht zur Teilschlussrechnung ( Rn. 313-317)
III. Teilabnahme nach früheren Leistungsphasen ( Rn. 75-77)
I. Vorüberlegungen ( Rn. 132-141)
B. Abnahme- und Verjährungsklauseln ( Rn. 48-52)
b) Rechtslage ohne Klausel/ Gesetzliches Leitbild von Fälligkeits- und Verzugsklauseln ( Rn. 52-55)
| 52 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
1. Voraussetzungen von § 640 Abs. 2 S. 1 BGB ( Rn. 93-94)
b) Abnahme der Hauptunternehmerleistung ( Rn. 521)
8. Teilkündigung ( Rn. 180-182)
I. Förmliche Abnahme ( Rn. 51)
a) Verzug mit dem Herstellungsanspruch ( Rn. 55-59)
B. Vertragliche Vergütung ( Rn. 4-10)
| 24 Abschnitte im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden |
(2) Die Voraussetzungen des Teilabnahmeanspruches ( Rn. 463-465)
ff) Der Rücktritt ( Rn. 535-537)
cc) Die förmliche Abnahme ( Rn. 442-444)
b) Der Beginn der Verjährung ( Rn. 1052-1065)
1. Einführung und Überblick ( Rn. 129-136)
h) Haftungsbeschränkungen ( Rn. 988-994)
gg) Einzelne Klauselverbote ( Rn. 333-334)
aa) Die prüffähige Schlussrechnung ( Rn. 552-573)
| 24 Abschnitte im "Cramer/Kandel/Preussner, Beck'scher Online-Kommentar VOB/B" gefunden |
2. Technische Abnahme in der VOB/B (VOB/B § 12 Rn. 10-12)
C. Abnahmeformen (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 7)
A. Anwendungsbereich (VOB/B § 14 Abs. 3 Rn. 1-3a)
C. Vertragliche Abweichungen (VOB/B § 16 Abs. 4 Rn. 14-16)
D. Fiktive Teilabnahme (VOB/B § 12 Abs. 5 Rn. 22)
A. Abnahmeverlangen (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 2)
D. Rechtsfolgen (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 8-10)
III. Art der Abnahme (VOB/B § 11 Abs. 4 Rn. 8-17)
1. Bestehen fälliger Zahlungsansprüche (VOB/B § 9 Abs. 1 Rn. 15)
| 30 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden |
4. Neues Werkvertragsrecht auch für Architekten- und Ingenieurverträge ( Rn. 7-15)
II. Architektenvertrag ( Rn. 1-299)
IV. Arbeitsgemeinschaftsvertrag für die Los-ARGE ( Rn. 1-83)
V. Subunternehmervertrag ( Rn. 1-178)
III. Generalplanervertrag ( Rn. 1-135)
II. Standard-VOB-Bauvertrag (Einzelvergabe) ( Rn. 1-390)
III. Generalunternehmervertrag ( Rn. 1-241)
IV. Projektsteuerungsvertrag ( Rn. 1-103)
IV. Generalübernehmervertrag ( Rn. 1-107)
| 30 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden |
II. Teilabnahme gem. § 12 Abs. 2 VOB/B (VOB/B § 12 Rn. 194-196)
3. Rechtsfolgen (VOB/B § 12 Rn. 208)
1. Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 VOB/B (VOB/B § 12 Rn. 197-205)
2. Formen der Abnahme (VOB/B § 12 Rn. 206-207)
5. Beginn der Verjährungsfrist (VOB/B § 13 Rn. 190)
E. Teilschlussrechnung (§ 16 Abs. 4 VOB/B) (VOB/B § 16 Rn. 419-421)
11. Abweichungen gegenüber dem BGB (VOB/B § 13 Rn. 244)
3. Fiktion der Abnahme durch Ingebrauchnahme gem. § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B (VOB/B § 12 Rn. 268-272)
II. Sonstiger Schuldnerverzug des Auftraggebers (VOB/B § 9 Rn. 45-47)
I. In sich abgeschlossene Teile der Leistung mit Teil?Abnahme (VOB/B § 16 Rn. 422)
| 21 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
3.4 Abnahmeprüfung ( Rn. 79-DIN 18386 DIN 18386 84)
3.4 Abnahmeprüfung ( Rn. 79-VOB/C DIN 18386 84)
V. Die Abnahme von Wasserhaltungsarbeiten ( Rn. 9-VOB/C DIN 18305 10)
V. Die Abnahme von Wasserhaltungsarbeiten ( Rn. 9-DIN 18305 DIN 18305 10)
3.3 Inbetriebnahme, Einweisung ( Rn. 41-DIN 18384 DIN 18384 43)
3.3 Inbetriebnahme, Einweisung ( Rn. 41-VOB/C DIN 18384 43)
3.6 Abnahme ( Rn. 189-DIN 18380 DIN 18380 202)
3.6 Abnahme ( Rn. 189-VOB/C DIN 18380 202)
4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 82-DIN 18340 DIN 18340 106a)
4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 82-VOB/C DIN 18340 106a)





