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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: pauschalvertrag
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| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 4 Beiträge gefunden |
| IBR 2020, 653 | VK Sachsen-Anhalt - Baugrubenaushub ist nach Einheitspreisen zu vergeben! |
| VPR 2020, 211 | VK Sachsen-Anhalt - Baugrubenaushub ist nach Einheitspreisen zu vergeben! |
| IBR 2004, 216 | OLG Hamburg - Ausschluss wegen nicht ausgefüllter Einheitspreisliste beim Pauschalvertrag! |
| IBR 2002, 509 | VK Sachsen - Pauschalfestpreisangebot als Nebenangebot? |
| 36 Volltexturteile gefunden |
Vergabe
VK Sachsen, Beschluss vom 09.07.2025 - 1/SVK/017-25
1. Eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber ausschreibt, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht.*)
2. Änderungen der Vergabeunterlagen können nicht im Rahmen eines Aufklärungsgesprächs gestrichen oder angepasst werden, denn ein solches Vorgehen würde gegen § 15 EU Abs. 3 VOB/A 2019 verstoßen.*)
3. Nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Der für einen bestimmten Vertrag ausgearbeitete Text ist dagegen nicht von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB erfasst.*)
Volltext
Vergabe
VK Westfalen, Beschluss vom 27.10.2023 - VK 3-30/23
1. Sinn und Zweck der Regelung des § 160 GWB ist zu verhindern, dass ein Bieter, der auch bei einem ordnungsgemäß durchgeführten Vergabeverfahren keine Zuschlagschancen hat oder dem kein Schaden droht, kein zuschlaghemmendes Nachprüfungsverfahren einleiten kann (vgl. BT-Drs. 13/9340).*)
2. Besteht nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB grundsätzlich eine Pflicht zur Losaufteilung, kann hiervon nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB abgesehen werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Diese wirtschaftlichen und technischen Gründe müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Insbesondere dürfte es nicht ausreichen, von der Losvergabe - die den gesetzlichen Regelfall darstellt und daher Vorrang hat - lediglich geradenach apodiktisch mit Gründen der Gewährleistung zu rechtfertigen.*)
3. Welche Mindestanforderungen festgelegt wurden, ist aus der Sicht eines verständigen und fachkundigen Bieters durch Auslegung der Vergabeunterlagen zu ermitteln (vgl. ebenfalls statt vieler: BGH, IBR 2013, 298). Maßgeblicher Bedeutung kommt dabei auch der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen zu.*)
4. Ausnahmsweise können auch nicht gerügte Vergaberechtsverstöße, die den Antragsteller in seinen Rechten verletzen, durch die Vergabenachprüfungsinstanzen von Amts wegen aufgegriffen werden, wenn es sich insbesondere um solche Verstöße handelt, die schwerwiegend und offenkundig sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss 11.07.2018 - Verg 24/18, IBRRS 2018, 2949 = VPRRS 2018, 0292).*)
5. Bei der Überprüfung, ob und inwieweit die Bewertung der Angebote dem vorgegebenen Benotungssystem entspricht, sind bei der Überprüfung von den Nachprüfungsinstanzen analog § 175 Abs. 2 i. V. m. § 71 Abs. 1 Satz 3 GWB sämtliche in der Vergabedokumentation enthaltenen und der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers zugrundeliegenden Tatsachen, auch soweit diese wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit der Antragstellerin eines Nachprüfungsverfahrens nicht offenbart werden durften, zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2023 - Verg 2/23 (n.v.), und Beschluss vom 16.10.2019 - Verg 6/19, IBR 2020, 415 = VPR 2020, 123).*)
6. Ein Verschulden i.S.v. § 155 Abs. 4 VwGO wird bejaht, wenn der Beteiligte unter Außerachtlassung der erforderlichen und ihm zumutbaren Sorgfalt durch sein Verhalten einen anderen Beteiligten oder das Gericht zu Prozesshandlungen oder Entscheidungen veranlasst hat, die an sich nicht erforderliche Kosten verursacht haben (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.06.2014 - 2 A 104/12, BeckRS 2014, 53820). So hat der obsiegende Auftraggeber etwa auch dann die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn er den Antrag auf Nachprüfung durch eine unzureichende Information provoziert hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2020 - Verg 5/20, IBRRS 2020, 3325 = VPRRS 2020, 0332; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020 - 15 Verg 2/20, IBRRS 2020, 1986 = VPRRS 2020, 0222).*)
Volltext
Vergabe
VK Sachsen, Beschluss vom 04.08.2022 - 1/SVK/013-22
1. Es ist für einen Ausschluss wegen vorangegangener Schlechtleistung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ausreichend, wenn der öffentliche Auftraggeber Indiztatsachen vorbringt, die von einigem Gewicht sind, auf gesicherten Erkenntnissen aus seriösen Quellen basieren und die die Entscheidung des Auftraggebers zum Ausschluss des Bieters nachvollziehbar erscheinen lassen.*)
2. Nachvollziehbar ist der Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB dann, wenn eine hohe, jedenfalls aber überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass es tatsächlich zu einer entsprechenden Pflichtverletzung gekommen ist und der Auftraggeber ein Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung oder einen Anspruch auf Schadensersatz oder vergleichbare Sanktionen aufgrund der Pflichtverletzung hat.*)
3. Vor einem Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ist der Auftraggeber verpflichtet, das betreffende Unternehmen anzuhören, damit dieses die Möglichkeit erhält, die Vorwürfe zu widerlegen oder mögliche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB darzulegen.*)
4. Eine freie Kündigung nach § 8 Abs. 1 VOB/B kann nicht als vorzeitige Beendigung i.S.d. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A 2019 herangezogen werden.*)
Vergabe
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2021 - 11 Verg 4/21
1. Da gemäß § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 VOB/A 2019 Nebenangebote bei der Vergabe von Bauaufträgen oberhalb der Schwellenwerte nur dann gewertet werden können, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich zugelassen worden sind, muss sich aus den Ausschreibungsbedingungen unter dem maßgeblichen Blickwinkel eines verständigen und sachkundigen Bieters hinreichend klar ergeben, ob und wenn ja, in welchem Umfang der Auftraggeber Nebenangebote zugelassen hat.*)
2. Die Abgabe eines Pauschalpreisnebenangebots ist nicht zulässig, wenn der beabsichtigte Bauvertrag ersichtlich als Einheitspreisvertrag konzipiert war und wenn der Auftraggeber in der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (unter Verwendung des Formblatts 211 - EU) lediglich für einzelne Titel technische Nebenangebote, z. B. in Form eines alternativen Bauverfahrens, zugelassen und insoweit formale und qualitative Mindestanforderungen an die technische Ausführung gestellt hat.*)
Vergabe
VK Bund, Beschluss vom 06.05.2021 - VK 2-33/21
1. Die Vorschrift des § 132 GWB über Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit findet auch gegenüber Sektorenauftraggebern Anwendung.
2. Eine 90%-ige Reduzierung einzelner Positionen eines Leistungsverzeichnisses ist nicht wesentlich, wenn die Reduktion des Angebotspreises aufgrund des verminderten Leistungsumfangs bei deutlich unter 10% liegt.
Volltext
Vergabe
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.03.2020 - 3 VK LSA 6/20
1. Alle wesentlichen Angebotsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung vorliegen, sind entweder einheitlich (z. B. durch Lochung) zu kennzeichnen oder aber (z. B. durch Siegelung) zu verbinden, um einen nachträglichen versehentlichen oder bewussten Austausch einzelner Bestandteile des Angebots bzw. deren Entfernung zu verhindern.
2. Ein Nebenangebot ist ein wesentlicher Angebotsbestandteil.
3. Tiefbauarbeiten dürfen nicht für eine Pauschalsumme vergeben werden, weil stets mit unerwarteten Baugrundverhältnissen gerechnet werden muss, die Auswirkungen auf die Ausführungsart oder den Leistungsumfang haben.
Vergabe
VK Thüringen, Beschluss vom 10.10.2014 - 250-4002-6505/2014-N-006-AP
1. Wird in einem Nebenangeboten ohne Änderung des ausgeschriebenen Leistungsinhalts ("entsprechend den übergebenen Ausschreibungsunterlagen") eine andere Vergütungsart angeboten, als in der Ausschreibung verlangt, handelt es sich um ein kaufmännisches Nebenangebot (sog. Pauschalpreisnebenangebot).
2. Ein Pauschalpreisnebenangebot ist zu werten, wenn derartige Nebenangebote seitens des Auftraggebers weder in der Bekanntmachung noch in den Vergabeunterlagen ausgeschlossen wurden.
Volltext
Bauvertrag
OLG Naumburg, Urteil vom 26.06.2014 - 9 U 5/14
1. Wird das Angebot des Bieters im Zuschlagsschreiben unter Abänderungen angenommen, kommt (noch) kein Vertrag zustande.
2. Soll ein auf bestimmte Teile des Angebots begrenzter Nachlass nach den Zuschlagsschreiben des Auftraggebers für sämtliche Preise gelten und enthält der später schriftlich geschlossene Vertrag keine Nachlassvereinbarung, ist der Nachlass nicht wirksam vereinbart worden.
Volltext
Vergabe
VK Bund, Urteil vom 06.09.2013 - VK 1-73/13
Die Klausel in den Vertragsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, wonach "durch die Einheitspreise [...] jeweils sämtliche bezüglich der Erbringung der Leistungen in den verschiedenen Vertragsbestandteilen, insbesondere in der Baubeschreibung beschriebenen Leistungen, abgegolten [sind], auch wenn insoweit eine ausdrückliche Bezugnahme im Leistungsverzeichnis oder in der Baubeschreibung etc. nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere auch für die für die Erbringung dieser Leistungen erforderlichen besonderen Leistungen im Sinne der VOB/C." verstößt gegen Vergaberecht.
Bauvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - U (Kart) 12/11
1. Personalvorhaltekosten des Auftragnehmers wegen verzögerter Zuschlagserteilung sind vom Auftraggeber nur dann zu ersetzen, wenn sich die Verzögerung als Verletzung einer Verhaltenspflicht darstellt. Das setzt voraus, dass der Auftragnehmer auf eine unmittelbar zu erwartende Beauftragung vertrauen darf.
2. Die Mitteilung der Absicht, das Angebot des Auftragnehmers annehmen zu wollen, begründet im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung keinen Vertrauenstatbestand. Der Auftragnehmer muss vielmehr damit rechnen, dass sich die Zuschlagserteilung aufgrund eines Nachprüfungsantrags verzögern kann.
3. Das Risiko, dass infolge einer Verzögerung des Vergabeverfahrens Material und Fremdleistungen zu höheren Preisen eingekauft werden müssen, trägt der Bieter.
4. Macht der Auftragnehmer Mehrkosten aus einer Vergabeverzögerung und aus Bauzeitverschiebungen aufgrund von Bauentwurfsänderungen geltend, ist eine gestaffelte Mehrkostenermittlung vorzunehmen.
| 15 Materialien gefunden |
VOB 2009
Synopse VOB/A 2009 - Weitere ÄnderungenSynopse VOB/A 2009 - Unterschiede zwischen Entwurfs- und endgültiger Fassung
(vom 29.09.2009)
Text Synopse VOB/A 2009 - Abschnitt II (endgültige Fassung)
(vom 31.07.2009)
Text Synopse VOB/A 2009 - Abschnitt I (endgültige Fassung)
(vom 29.09.2009)
Text Synopse VOB/A 2009 - Abschnitt III (Entwurfsfassung - überholt)
(vom 25.11.2008)
Text Synopse VOB/A 2009 - Abschnitt II (Entwurfsfassung - überholt)
(vom 25.11.2008)
Text Synopse VOB/A 2009 - Abschnitt I (Entwurfsfassung - überholt)
(vom 25.11.2008)
Text Gesetzentwürfe
VOB/A 200XBeschluss des Hauptausschusses Allgemeines des DVA vom 09. Oktober 2003 für ein Verschlankungskonzept VOB/A
(vom 09.10.2003)
Text VOB 2006
Synopse VOB/A 2006Tabellarische Darstellung der Änderungen in der VOB/A 2006 gegenüber der VOB/A 2002 (Basisparagraphen)
(vom 01.11.2006)
Text Sofortpaket zur Anpassung der VOB/A an zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberechtrichtlinien (2004/18/EG und 2004/17/EG) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz (Voraussichtliche Veröffentlichungsfassung)
(vom 17.02.2006)
Text Gutachten/Empfehlungen
Anlagen "Verschlankung des Vergaberechtes"Anlagen zum Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe zur Verschlankung des Vergaberechtes
(vom 05.12.2003)
Text | 24 Normen gefunden |
| 4 Baulexikoneinträge gefunden |
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Angebotspreis| 15 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
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§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz) |
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B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung |
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III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung |
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5. Ausgewählte Praxisprobleme der Vertragsauslegung |
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§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz) |
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B. § 2 Abs. 1 VOB/B: Leistung und Vergütung |
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V. Abgeltung durch die vereinbarten Preise |
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H. § 2 Abs. 7 VOB/B: Mengenänderungen beim Pauschalpreisvertrag |
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2. Abschluss eines Pauschalpreisvertrags |
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§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski) |
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C. § 4 Abs. 2 VOB/B: Leistungspflicht und Verantwortung des Auftragnehmers |
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I. § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B: Leistungspflicht des Auftragnehmers |
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2. Inhalt der Regelung |
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c) Beachtung der anerkannten Regeln der Technik |
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§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu) |
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J. § 6 Abs. 5 VOB/B |
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VI. Abrechnungsgrundlagen |
| 24 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
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F. Vertragspflichten des Bestellers |
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I. Vergütungspflicht |
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6. Preisveränderungen |
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b) Vergütungsänderungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage |
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8. Vergütungsrelevante Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers |
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II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung |
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1. Kürzung der Vergütung wegen Mängeln |
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§ 632 BGB Vergütung (von Rintelen) |
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A. Allgemeines |
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§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen) |
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B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen |
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II. Voraussetzung für Abschlagszahlungen |
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2. Wert der erbrachten Leistungen |
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IV. Berechnung der Abschlagszahlung |
| 3 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden |
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II. Der Architekten- und Ingenieurvertrag (Moufang/Steeger) |
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2. Vertragsbeendigung (Moufang) |
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d. Die Abrechnung des gekündigten Architekten- und Ingenieurvertrages |
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§ 6 Grundlagen des Honorars (Leinenbach) |
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III. Rechtsänderung durch HOAI 2021 (8. Novelle) |
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3. Vergütungsparameter Fläche oder „anrechenbare Kosten“, § 6 Abs. 1 Nr. 1 |
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g. Anrechenbare Kosten bei besonderen Fallkonstellationen |
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§ 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs (Steeger) |
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II. Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 Abs. 1 |
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6. Anpassung des Honorars |
| 13 Abschnitte im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden |
b) Pauschalvertrag (Nr. 2) (VOB/A § 4 EU Rn. 12-18)
1. Leistungsvertrag (Abs. 1) (VOB/A § 4 EU Rn. 7-8)
§ 4 Vertragsarten (VOB/A § 4 Rn. 1)
§ 4 VS Vertragsarten (VOB/A § 4 VS Rn. 1)
2. Aufwandsvertrag (Abs. 2) (VOB/A § 4 EU Rn. 19-21)
II. Vertragliche Ausgestaltung (Abs. 1 und 2) (VOB/A § 4 EU Rn. 4-6)
| 22 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden |
bb) Vollständigkeits- und Schriftformklauseln in AGB des Auftraggebers ( Rn. 353-365)
e) Schlussrechnung beim Pauschalvertrag ( Rn. 524)
c) Abrechnung beim VOB/B-Bauvertrag ( Rn. 657-659)
c) Höhe der Vergütung ( Rn. 681-683)
(3) Mengenabweichungen beim Pauschalvertrag, § 2 Abs. 7 VOB/B ( Rn. 289-294)
ee) Höhe, Prüfbarkeit und Fälligkeit des Abschlagszahlungsanspruchs ( Rn. 707-714)
(1) Mengenabweichungen beim Einheitspreisvertrag, § 2 Abs. 3 VOB/B ( Rn. 269-271)
| 16 Abschnitte im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden |
E. VOB/B-Bauvertrag: Generalübernehmervertrag (Schlüsselfertig) ( Rn. 375-381)
II. Detail-Pauschalvertrag ( Rn. 256-258)
C. VOB/B-Bauvertrag: (Detail-)Pauschalpreisvertrag Einzelgewerkvergabe ( Rn. 131-135)
c) Muster: Werklohnklage VOB/B-Vertrag (Pauschalvertrag) ( Rn. 111-123)
d) Sonderthema: Mengenänderungen ohne Anordnung ( Rn. 238-243)
I. Vertragsarten/Vergütungsstrukturen ( Rn. 2-8)
VII. Sonderfall: Verantwortlichkeit von beiden, Sowieso-Kosten ( Rn. 408-414)
8. Muster: § 6 Leistungsänderungen ( Rn. 422-432)
| 14 Abschnitte im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden |
5. Berechnung der Vergütung beim Pauschalvertrag (§ 9 VOB/B Rn. 23)
3. Vergütung für erbrachte Leistungen (§ 9 VOB/B Rn. 18-19)
1. Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis (Abs. 9) (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 79-84)
2. Getrennte Berechnung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen (§ 9 VOB/B Rn. 16-17)
IV. Vergütung des Auftragnehmers (§ 9 VOB/B Rn. 84-85)
4. Vergütung für nicht erbrachte Leistungen (§ 9 VOB/B Rn. 20-22)
c) Inhaltskontrolle bei Klauseln zum Leistungsinhalt (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 116-123)
2. Berechnung der vertraglichen Vergütung (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 4-18-19)
3. Festpreise und Preisvorbehalte (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 20-26-27)
| 82 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden |
a) Struktur, keine lückenhafte Regelung (VOB/B § 2 Rn. 495-497)
f) Beweislast (VOB/B § 2 Rn. 532)
1. Aufbau der Vorschrift (VOB/B § 2 Rn. 476)
b) Komplettheitsklauseln beim Detail?Pauschalvertrag (VOB/B § 2 Rn. 492)
c) Die Abgrenzung Einheitspreisvertrag/Pauschalvertrag (VOB/B § 2 Rn. 485-488)
bb) Komplettheitsklausel beim Einfachen Global?Pauschalvertrag (VOB/B § 2 Rn. 520-522)
III. VOB?Regelung der Vergütung und VOB?Vergütungstypen (VOB/B § 2 Rn. 3-5)
aa) Detailregelungen innerhalb von Global?Pauschalverträgen (VOB/B § 2 Rn. 510-512)
7. § 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B, Behandlung abhängiger Pauschalen (VOB/B § 2 Rn. 334)
| 85 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
III. Berechnung der Mehr- oder Minderkosten beim Pauschalvertrag (VOB/B § 2 Abs. 7 Rn. 96)
I. Klarstellende Regelung (VOB/B § 2 Abs. 7 Rn. 86-87)
III. Der Gegenstand der Pauschalierung (VOB/B § 2 Abs. 7 Rn. 14-15)
G. Verjährung des Vergütungsanspruchs beim Pauschalvertrag (VOB/B § 2 Abs. 7 Rn. 100-102)
I. Abgrenzung zum Festpreisvertrag (VOB/B § 2 Abs. 7 Rn. 6-8)
B. Zum Begriff des Pauschalvertrages (VOB/B § 2 Abs. 7 Rn. 3-5)
§ 2 Abs. 7 [Änderung der Vergütung beim Pauschalvertrag]
IV. Darlegungs- und Beweislast (VOB/B § 2 Abs. 7 Rn. 97)
II. Erweiterter Pauschalvertrag (VOB/B § 2 Abs. 7 Rn. 32-33)
II. Rechtsfolgen der Änderung oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (VOB/B § 2 Abs. 7 Rn. 70)
| 38 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
1. Grenzziehung durch Gewerkfestlegung ( Rn. 83-83d)
a) Besondere Leistungen und Vertragstyp. ( Rn. 90-90a)
c) BGB-Bauvertrag und Besondere Leistungen - Vergütung. ( Rn. 92-93c)
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen ( Rn. 77-DIN 18332 DIN 18332 82)
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen ( Rn. 77-VOB/C DIN 18332 82)
2. Leistungsgegenstand ( Rn. 84-88)
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen ( Rn. 76-VOB/C DIN 18333 93)
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen ( Rn. 81-VOB/C DIN 18459 81)
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen ( Rn. 81-DIN 18459 DIN 18459 81)
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen ( Rn. 76-DIN 18333 DIN 18333 93)
| 79 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
III. Preisanpassung infolge Mengenänderungen ( Rn. 397-398)
a) Detaillierter Pauschalvertrag ( Rn. 38)
2. Höhe der Sicherheit; Erhöhung ( Rn. 126)
dd) Mengenänderungen ( Rn. 267)
I. Vergütungsvereinbarung ( Rn. 11-12)
2. Abrechnung erbrachter Leistungen im Pauschalvertrag ( Rn. 36-37)
2. Pauschalvertrag - VOB/B und BGB ( Rn. 421-425)
4. Abrechnung des Global-Pauschalvertrages ( Rn. 567)
4. Besonderheiten der Auslegung von Pauschalverträgen ( Rn. 123-131)
| 11 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden |
2. Pauschalvertrag (Abs. 1 Nr. 2) (VOB/A § 4 Rn. 19-21)
II. Vertragstypen nach § 4 - Leistungs- und Aufwandsverträge (VOB/A § 4 Rn. 3)
§ 4 EU Vertragsarten (VOB/A § 4 EU Rn. 1)
§ 4 VS Vertragsarten (VOB/A § 4 VS Rn. 1)
bb) Beweislast für die Abrechnung nach Einheitspreisen (VOB/A § 4 Rn. 17)
I. Allgemeines (VOB/A § 4 Rn. 1-2)
2. Normzweck (VOB/A § 9d Rn. 5-7)
I. Allgemeines (VOB/A § 7c EU Rn. 1-12)
| 17 Abschnitte im "Cramer/Kandel/Preussner, Beck'scher Online-Kommentar VOB/B" gefunden |
I. Erbrachte Leistung (VOB/B § 6 Abs. 5 Rn. 3)
III. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages (S. 4) (VOB/B § 14 Abs. 1 Rn. 45-47)
a) Abrechnung beim Detail-Pauschalpreisvertrag (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 26-27)
1. Objektiver Prüfungsmaßstab (VOB/B § 14 Abs. 1 Rn. 5)
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur
A. Stundenlohnvereinbarung (VOB/B § 15 Rn. 1-6)





