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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: duldungspflicht

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3 Beiträge gefunden
IBR 2024, 638 OLG Rostock - Muss ein kommunales Unternehmen Unterschwellenaufträge ausschreiben?
VPR 2024, 115 OLG Rostock - Muss ein kommunales Unternehmen Unterschwellenaufträge ausschreiben?
IBR 2013, 295 OLG Frankfurt - "Pacta sunt servanda" - der Grundsatz lebt!

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 2279; VPRRS 2024, 0149
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kommunales Wohnungsbauunternehmen = öffentlicher Auftraggeber?

OLG Rostock, Urteil vom 13.03.2024 - 2 U 10/23

1. Eine privatrechtlich organisierte Wohnungsbaugesellschaft kann Auftraggeberin im Sinne des Vergaberechts sein. Dies gilt insbesondere, wenn ihr wesentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge übertragen sind und die Gemeinde sämtliche Geschäftsanteile innehat.*)

2. Der Auftrag der städtischen Wohnungsbaugesellschaft gegenüber einem Dienstleister zur Vorbereitung des Glasfasernetzausbaus von der Netzebene 3 auf die Netzebene 4 durch anlasslose und damit nicht bedarfsabhängige Herstellung der Leitungen vom Glasfaseranschlusspunkt bis zum Etagenverteiler kann ein Auftrag im Sinne des Vergaberechts zur Erteilung einer Dienstleistungskonzession sein, der über die bloße Ausgestaltung der Duldungspflicht nach § 145 Abs. 1 TKG hinausgeht. Er erfordert danach im Unterschwellenbereich wenigstens die Durchführung eines transparenten, diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens.*)

3. Im Unterschwellenbereich besteht die Möglichkeit auch nach Zuschlagserteilung im Falle einer sog. De-facto-Vergabe im Wege der einstweiligen Verfügung den Primärrechtsanspruch auf Durchführung eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens vorläufig zu sichern, wenn hinreichende Anhaltspunkte für ein willkürliches Verhalten des öffentlichen Auftraggebers dargetan und glaubhaft gemacht sind.*)

4. Ein Fall der Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung scheidet aus, wenn dem Antragsteller zuvor notwendige Unterlagen nicht vorlagen und ihm dies aufgrund des Verhaltens des Antragsgegners nicht vorzuwerfen ist.*)




IBRRS 2024, 0247; VPRRS 2024, 0016
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Befristeter Gestattungsvertrag beendet: Anspruch auf Nutzungsrechte?

BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 101/20

1. Dem Betreiber eines Fernwärmenetzes kann nach Beendigung eines befristeten Gestattungsvertrags ein Anspruch auf Einräumung von Nutzungsrechten an den im Eigentum einer Gemeinde stehenden Wegegrundstücken nur zustehen, wenn die technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sämtlichen Interessenten den Bau paralleler Netzinfrastrukturen erlauben.*)

2. Eine Gemeinde kann von dem bisherigen Betreiber eines Fernwärmenetzes weder Verschaffung des Eigentums an den in ihren Grundstücken verlegten Leitungen noch Beseitigung der dadurch verursachten Beeinträchtigung ihres Eigentums verlangen, wenn die Gemeinde ein bereits begonnenes Auswahlverfahren für den Weiterbetrieb dieses Netzes nur ausgesetzt, aber nicht beendet hat und der bisherige Netzbetreiber an diesem Verfahren beteiligt ist.*)

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IBRRS 2017, 1670; VPRRS 2017, 0153
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kiesverwertung ist öffentlicher Auftrag!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2016 - 15 Verg 5/16

Soll Kies zu Verwertungszwecken gegen Entgelt an einen Wirtschaftsteilnehmer überlassen werden, handelt es sich um einen ausschreibungspflichtigen öffentlichen Auftrag.

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IBRRS 2016, 0660; VPRRS 2016, 0119
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Toll Collect wird auch auf Bundesstraßen LKW-Maut erheben!

VK Bund, Beschluss vom 18.02.2016 - VK 2-137/15

1. Die Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland als Auftraggeber, das bestehende LKW-Mautsystem so auszubauen, dass es ab dem 01.09.2018 auch auf allen Bundesstraßen Mauteinnahmen generiert, führt zwar dazu, dass allein die Toll Collect GmbH als Inhaberin von für die Leistungserbringung erforderlichen Ausschließlichkeitsrechten in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. Dessen ungeachtet ist diese Entscheidung vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt.

2. Allein aufgrund des Umstands, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter ein Schiedsverfahren anhängig ist, kann nicht auf eine mangelnde Eignung des Bieters geschlossen werden.




IBRRS 2015, 2099; VPRRS 2015, 0224
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte durch einstweilige Verfügung!

LG Saarbrücken, Urteil vom 29.06.2015 - 4 O 141/15

1. Werden einem Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte - wie dies allgemein üblich ist - die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB) zugrunde gelegt, ist der Ablauf des Verfahrens ebenso wie bei Erreichen der Schwellenwerte eingehend geregelt, woraus subjektive Rechte der Bieter folgen.

2. Droht bei einer Vergabe unterhalb der Schwellenwerte ein Vergaberechtsverstoß, kann der dadurch in seinen Rechten verletzte Bieter im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor den Zivilgerichten die Unterlassung der Zuschlagserteilung geltend machen.

3. Werden Preisermittlungsformblätter nicht ausgefüllt, ist das als fehlende Preisangabe anzusehen. Dies führt zum zwingenden Angebotsausschluss.




IBRRS 2013, 1049; VPRRS 2013, 0255
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachunternehmer ausgetauscht: Neuausschreibung notwendig?

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2013 - 11 U 33/12

1. Ein Nachunternehmeraustausch im Rahmen der Vergabe einer Dienstleistungskonzession löst ausnahmsweise die Verpflichtung zur Neuausschreibung aus, wenn dem Nachunternehmer ein ausschlaggebendes Gewicht bei der Zuschlagserteilung zukam.*)

2. Der Verstoß gegen eine Verpflichtung zur Neuausschreibung einer Dienstleistungskonzession begründet regelmäßig keinen Anspruch auf Unterlassen der weiteren Vertragsdurchführung gegen den Auftraggeber und Auftragnehmer.*)

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IBRRS 2012, 2429; VPRRS 2012, 0225
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOB/A-Verstoß im Unterschwellenbereich: Zuschlag kann gestoppt werden!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2012 - 1 U 357/11

1. Auch im vergaberechtlichen Unterschwellenbereich kann ein Bieter im Wege des Primärrechtschutzes die Unterlassung der Zuschlagserteilung begehren.*)

2. Der Anspruch folgt aus § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 280 Abs. 1 in Verbindung mit § 1004 Abs. 1 BGB analog. Die gerichtliche Prüfung ist daher nicht auf eine bloße Willkürkontrolle beschränkt.*)

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IBRRS 2008, 1452; VPRRS 2008, 0143
VergabeVergabe
Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

1. Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes nach dem SächsBRKG haben keine Ausübung öffentlicher Gewalt zum Gegenstand und unterliegen keiner Bereichsausnahme i. S. d. Art. 45 Abs. 1 EGV, die zum Ausschluss der Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 97 ff. GWB führen könnte. Förmliches Vergaberecht hat damit bei Überschreiten der Schwellenwerte Anwendung zu finden. Die Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes nach dem SächsBRKG sind anhand der Vorgaben des EU-Vergaberechts und des nationalen Umsetzungsrechts im Wege entsprechender Ausschreibungsverfahren zu vergeben.

2. Bei der Übertragung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes nach dem SächsBRKG besteht die vereinbarte Vergütung nicht im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung sondern vielmehr in einem regelmäßigen vorab festgelegten „Entgelt“. Diesem Ergebnis steht nach Auffassung der Vergabekammer auch nicht entgegen, dass, die Vergütung an und für sich von den Krankenkassen entrichtet werde und von dem Träger des Rettungsdienstes lediglich durchgeleitet werde. Mithin handelt es sich bei der ausgeschriebenen Leistung um einen Dienstleistungsauftrag im Sinne von § 99 Abs. 2 GWB.*)

3. Der beabsichtigte Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht der Anwendbarkeit des Vergaberechts nicht entgegen.*)

4. Der Ausnahmenkatalog in § 100 Abs. 2 GWB ist grundsätzlich als abschließende Aufzählung zu verstehen. Damit bleibt kein Raum, über landesrechtliche Bestimmungen weitere Ausnahmen von der Anwendung des Vergaberechts zu schaffen. Bei der Übertragung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes nach dem SächsBRKG ist offenkundig keine der in § 100 Abs. 2 lit. a-n GWB aufgezählten Ausnahmen einschlägig.*)

5. Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes nach dem SächsBRKG unterliegen dem Anhang I Teil B nach § 1a Abs. 2 VOL/A.*)

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23 Normen gefunden

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Dokument öffnen  § 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist (Stand: 01.05.2013)


BNatSchG 2010 (Bundesnaturschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 65
Duldungspflicht (Stand: 01.03.2010)


HmbWoSchG (Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 13
Mitwirkungs- und Duldungspflicht (Stand: 01.08.2009)


NachbG-HE (Hessisches Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 10a
Wärmedämmung (Stand: 23.12.2009)


NachbG-NW (Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen)

Dokument öffnen  § 23a
Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude (Stand: 04.06.2011)


NatSchG-BW (Naturschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 52
Behördliche Befugnisse, Duldungspflicht (zu § 65 BNatSchG) (Stand: 01.12.2017)


NRG-BW (Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 7c
Überbau durch Wärmedämmung (Stand: 12.02.2014)


SächsNRG (Sächsisches Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 19
Duldungspflicht (Stand: 01.01.2009)


ThürNRG (Thüringer Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 26
Duldungspflicht (Stand: 29.09.2010)


WFNG-NW (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen)

Dokument öffnen  § 43
Mitwirkungs- und Duldungspflicht (Stand: 27.01.2012)
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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon)
D. § 10 Abs. 3
I. Tatbestandsvoraussetzungen


1 Abschnitt im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

c) Allgemeine Verpflichtungen aus dem Grundgesetz (GWB § 134 Rn. 173a-173d)


2 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

dd) Duldungspflichten ( Rn. 716-719)









2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

1. Die Ortsüblichkeit von Bau- und Rückbauarbeiten ( Rn. 22-24)

E. Baulärm in der Gerichtspraxis ( Rn. 12)


1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

cc) Abwägung ( Rn. 574-580)