Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: bausoll
420 Treffer für den Bereich Sachverständigenrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 464 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

4 Beiträge gefunden |
IBR 2020, 436 | OLG Naumburg - Kein Honorar für unverwertbares Gutachten! |
IBR 2019, 55 | Trockenbauanschluss an massive Bauteile mittels Anschluss-/Bewegungsfuge? |
IBR 2015, 57 | Feuchter Altbaukeller: Was tun? |
IBR 2006, 189 | KG/BGH - Olympia-Stadion Berlin: Mehrkosten wegen kontaminierter Betonbeschichtung im "Pauschalfestpreis"! |
3 Volltexturteile gefunden |

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.12.2019 - 12 W 72/19
1. Einem Sachverständigen kann das Honorar aberkannt werden, wenn seine Leistung wegen gravierender Mängel objektiv unverwertbar ist und diese Mängel durch Nachbesserungen und Ergänzungen nicht abgestellt werden können, sondern eine Neuerstellung des Gutachtens zur Beantwortung der Beweisfrage erforderlich ist.*)
2. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen der Verwertbarkeit und der Überzeugungskraft des Gutachtens.*)
3. Die Nichtbeantwortung der Beweisfragen führt zur Unverwertbarkeit.*)


OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2013 - 21 U 3/12
1. Wurde gegen einen Gesellschafter einer GbR vor Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit und Prozessfähigkeit der GbR ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, tritt die verjährungshemmende bzw. verjährungsunterbrechende Wirkung der Durchführung eines solchen Verfahrens nicht automatisch im Sinne einer gedachten Rubrumsberichtigung bei der Gesellschaft ein. Dies gilt, wenn auch im Wege der Auslegung der Antragsschrift nicht festgestellt werden kann, dass neben dem Gesellschafter auch die GbR Rechtssubjekt des selbständigen Beweisverfahrens sein sollte.*)
2. Soll durch die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens die Verjährung eines gegen eine Partnerschaftsgesellschaft gerichteten Anspruchs gehemmt bzw. unterbrochen werden, so muss die Partnerschaftsgesellschaft vom Antragsteller in das selbständigen Beweisverfahren einbezogen werden, was jedenfalls im Wege der Auslegung festgestellt werden kann.*)
3. Die subjektive bzw. objektive Klageerweiterung ist nicht durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz möglich.*)
4. Die Verweigerung der Zustimmung zur Erweiterung der Klage in der Berufungsinstanz auf eine bisher am Prozess nicht beteiligte Partei ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein schutzwürdiges Interesse des neuen Beklagten an der Weigerung nicht zu erkennen und ihm zuzumuten ist, in den Prozess einzutreten.*)
5. Zum Ende der Hemmungswirkung gemäß § 204 Abs. 2 S. 1 BGB und der Feststellung der Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens.*)
6. Zur Einordnung des Sachverständigen-/Gutachtensauftrages als Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB und zur Haftung des Privatsachverständigen.*)


OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2008 - 23 U 13/08
1. Die Annahme eines Vertragsangebots ist - von den Sonderfällen der §§ 151, 152 BGB abgesehen eine empfangsbedürftige Willenserklärung im Sinne des § 130 BGB. Daraus folgt, dass sie an den Antragenden als Erklärungsempfänger gerichtet sein muss.
Soll sie durch eine schlüssige Handlung zum Ausdruck gebracht werden, so ist die Erklärung in Richtung auf den Antragenden nur dann abgegeben, wenn die Handlung diesem gegenüber vorgenommen wird.
2. Für die Frage, ob jemand eine Erklärung im fremden Namen abgibt, kommt es auf deren objektiven Erklärungswert an, also darauf, wie sich die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte für den Empfänger darstellt
3. Hierbei sind außer dem Wortlaut der Erklärung alle Umstände zu berücksichtigen, die unter Beachtung der Verkehrssitte Schlüsse auf den Sinn der Erklärung zulassen, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrundeliegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört, und typische Verhaltensweisen.
4. Die Rechtsprechung erkennt eine Konstruktion der Untervertretung an, bei der der Vertreter in eigenem Namen die Untervollmacht erteilt, den Untervertreter also zu seinem Vertreter bestellt, der ihn in seiner Eigenschaft als Stellvertreter des (Haupt) Vollmachtgebers vertreten solle: sog. Vertreter des Vertreters.
24 Leseranmerkungen gefunden |
![]() |
Ein Schuss vor den Bug Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
|
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
![]() |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
![]() |
G. Im Nachgang: Grundsätze der Vertragsauslegung |
![]() |
IV. Auslegung von Risikoübernahmen im Bauvertrag |
9 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
![]() |
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz) |
![]() |
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung |
![]() |
I. Leistungsbegriff |
![]() |
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski) |
![]() |
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken |
![]() |
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung |
![]() |
2. Inhalt der Regelung |
![]() |
III. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B: Anordnungsbefugnis |
![]() |
2. Inhalt der Regelung |
![]() |
b) Einschränkung der Anordnungsbefugnis |
![]() |
IV. § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B: Bedenken gegen Ausführungsanordnungen |
![]() |
2. Inhalt der Regelung |
![]() |
F. § 4 Abs. 5 VOB/B: Schutzaufgaben des Auftragnehmers |
![]() |
II. Inhalt der Regelung |
![]() |
4. Besondere Schutzaufgaben |
![]() |
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
![]() |
F. § 8 Abs. 3 Nr. 2 - Kündigungsfolgen |
![]() |
II. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 - Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten aufgrund Ausführung durch Dritte (Selbstvornahme) |
30 Abschnitte im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden |
I. Unterscheidung Bausoll - Bauist ( Rn. 146-150)
13. Muster: § 11 Pauschalpreis ( Rn. 193-195)
13. Muster: § 11 Pauschalpreis ( Rn. 317-319)
14. Muster: § 12 Pauschalvergütung ( Rn. 445-447)
6. Muster: § 4 Leistungen der Auftragnehmerin: Planung ( Rn. 47-49)
6. Muster: § 4 Leistungen der Auftragnehmerin: Planung ( Rn. 166-168)
6. Muster: § 4 Leistungen der Auftragnehmerin: Planung ( Rn. 290-292)
6. Mögliche Einwendungen des Auftraggebers ( Rn. 73)
116 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden |
VI. Vor § 2 Abs. 5, Abs. 6, Abs. 7 Nr. 2, Abs. 8 Nr. 2, Nr. 3 VOB/B (VOB/B § 2 Rn. 345-350)
a) Systematik, Rolle des Sachverständigen (VOB/B § 2 Rn. 144-148)
d) Rechtsfolge (VOB/B § 2 Rn. 195-200)
(3) Verweis auf nur einsehbare Unterlagen (VOB/B § 2 Rn. 111-113)
ff) Rechtsfolgen (VOB/B § 2 Rn. 92)
dd) Vorweg genommene Anordnung aus Notwendigkeit (VOB/B § 2 Rn. 378)
ee) Gewerbliche Verkehrssitte, typisches Verständnis (VOB/B § 2 Rn. 141-143)
(5) Abschnitt 4, Konsoltraggerüste (VOB/B § 2 Rn. 131-139)
b) Anordnung irrelevant innerhalb des Bausolls; irrtümliche Anordnung (VOB/B § 2 Rn. 368-369)
aa) Bestimmbarkeit der Leistung, Bestimmung nach Vertragsschluss (VOB/B § 2 Rn. 45-47)
20 Abschnitte im "Cramer/Kandel/Preussner, Beck'scher Online-Kommentar VOB/B" gefunden |
1. Abweichung Erfolgssoll zu Bausoll (VOB/B § 2 Abs. 1 Rn. 10-12)
I. Pauschalpreisvertrag (VOB/B § 2 Abs. 2 Rn. 43)
3. Anspruchsausschlüsse (VOB/B § 2 Abs. 8 Rn. 46)
II. Einheits- und Pauschalpreisvertrag (VOB/B § 2 Abs. 1 Rn. 1)
III. Erheblichkeit der Abweichung (VOB/B § 2 Abs. 8 Rn. 16)
3. Abweichungen beim Verfahrenssoll (VOB/B § 2 Abs. 1 Rn. 17-23)
C. Vergütungsanspruch des Auftragnehmers (VOB/B § 2 Abs. 8 Rn. 17)
2. Gegenstand der Zusatzleistung (VOB/B § 2 Abs. 6 Rn. 1)
27 Abschnitte im "AGB-Klauseln in Bauverträgen, AGB-Klauseln in Bauverträgen" gefunden |
D. Ausgangslage und Interessen der Vertragsparteien ( Rn. 28-29)
V. Risikoübernahmeklauseln ( Rn. 91)
3. AGB des Auftragnehmers ( Rn. 61)
B. Gesetzliches Leitbild / Regelungen der VOB/B ( Rn. 8-17)
3. Einbeziehung behördlicher Genehmigungen ( Rn. 43-44)
1. Schlüsselfertigklauseln/Totale Komplettheitsklauseln ( Rn. 37-41)
112 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
B. Das Konfliktpotenzial der VOB Teile A und B ( Rn. 6-8)
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen ( Rn. 77-VOB/C DIN 18332 82)
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen ( Rn. 173-VOB/C DIN 18322 173)
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen ( Rn. 173-DIN 18322 DIN 18322 173)
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen ( Rn. 77-DIN 18332 DIN 18332 82)
2. VOB/C und Vertrags-/Bausoll ( Rn. 41-41a)
3 Ausführung ( Rn. 42-VOB/C DIN 18311 47)
3 Ausführung ( Rn. 42-DIN 18311 DIN 18311 47)
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen ( Rn. 76-DIN 18333 DIN 18333 93)
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen ( Rn. 76-VOB/C DIN 18333 93)
21 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
m) Nebenleistungen/Besondere Leistungen nach DIN 18299 Abschnitt 4.1 und 4.2. ( Rn. 123-124)
a) Die Störung ist vom Auftragnehmer zu vertreten. (VOB/B § 6 Abs. 3 Rn. 10-11)
d) Zur Abgrenzung Nebenleistung/Besondere Leistung. (VOB/B § 2 Abs. 1 Rn. 21)
D. Befugnisse des Auftraggebers (VOB/B § 6 Abs. 3 Rn. 36-40)
§ 13 Abs. 3 [Mängelansprüche bei vom Auftraggeber verursachten Mängeln]
g) Verwirklichung von Bodenrisiken. (VOB/B § 6 Abs. 2 Rn. 29-30)
II. Risikoverteilung, Planungsverantwortung und Äquivalenzverhältnis (VOB/B § 1 Abs. 4 Rn. 52-56)
12 Abschnitte im "Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden |
I. Pflicht zur Umstellung des Bauablaufes (VOB/B § 6 Rn. 65-67)
14 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden |
3. Hohe Anforderungen an die Beschreibung der geschuldeten Leistungen ( Rn. 6-14)
IV. Projektsteuerungsvertrag ( Rn. 1-103)
II. Standard-VOB-Bauvertrag (Einzelvergabe) ( Rn. 1-390)
IV. Generalübernehmervertrag ( Rn. 1-107)
III. Generalunternehmervertrag ( Rn. 1-241)
7 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |