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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

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IBR 2007, 1346 | LG Leipzig - Aufhebung der Ausschreibung wegen Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung? |
11 Volltexturteile gefunden |

BGH, Urteil vom 12.10.2021 - EnZR 43/20
1. Beteiligt sich die Gemeinde mit einem Eigenbetrieb oder einer Eigengesellschaft am Wettbewerb um das kommunale Wegenetz zur leitungsgebundenen Energieversorgung, ist es erforderlich, die als Vergabestelle tätige Einheit der Gemeindeverwaltung personell und organisatorisch vollständig von dem Eigenbetrieb oder der Eigengesellschaft zu trennen.*)
2. Eine solche vollständige Trennung erfordert eine Organisationsstruktur, die sicherstellt, dass ein Informationsaustausch zwischen den für die Vergabestelle und den für den Eigenbetrieb oder die Eigengesellschaft handelnden Personen nur innerhalb des hierfür vorgesehenen Vergabeverfahrens für das Wegerecht erfolgt, so dass bereits durch strukturelle Maßnahmen - und damit nach dem äußeren Erscheinungsbild - die Bevorzugung des Eigenbetriebs oder der Eigengesellschaft und damit der "böse Schein" mangelnder Objektivität der Vergabestelle vermieden wird.*)

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.10.2020 - 7 U 47/20
1. Die Erhebung von Kosten der Nachprüfung eines Vergabeverfahrens unterhalb der sog. Schwellenwerte i.S.v. § 106 GWB erfolgt nach § 19 Abs. 5 Satz 1 und 4 LVG-SA nach dem Veranlasserprinzip, wie es auch in § 1 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 VwKostG-SA normiert ist.*)
2. Bleibt die Nachprüfung durch die Vergabekammer erfolglos, so kann die Erhebung von Kosten im Nachprüfungsverfahren nur mit Erfolg angegriffen werden, wenn es an einer Beanstandung eines Teilnehmers des Vergabeverfahrens i.S.v. § 19 Abs. 2 LVG-SA fehlte.*)
3. Die nach § 19 Abs. 3 LVG-SA eingerichtete (3.) Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt ist auch zur Nachprüfung von vermeintlichen Vergaberechtsverstößen ermächtigt, die sich nicht aus einer Vorabinformation nach § 19 Abs. 1 LVG-SA ergeben, und insbesondere zur Nachprüfung der Wirksamkeit bzw. Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Ausschreibung.*)
4. Auch wenn das Nachprüfungsverfahren des § 19 Abs. 2 LVG-SA dem Primärrechtsschutz des Auftragsinteressenten dient, der durch einen Vergaberechtsverstoß des öffentlichen Auftraggebers in seinen Zuschlagschancen beeinträchtigt wird, ist es seiner rechtlichen Ausgestaltung nach ein spezifisches Verfahren der Rechtsaufsicht.*)


OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.02.2020 - 4 U 52/18
1. Beauftragt der Bürgermeister ein Unternehmen ohne vorherige Ausschreibung mit der Durchführung von Baumfällarbeiten und stellt das Unternehmen der Gemeinde dafür keine Kosten in Rechnung, sondern darf es im Gegenzug das Schnittgut behalten und selbst verwerten, macht sich der Bürgermeister nicht wegen Vorteilsnahme strafbar.
2. Die richterliche Entscheidung, dem Anzeigenden, der ein Ermittlungsverfahren durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlasst hat, die Kosten des Verfahrens und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen (§ 469 StPO), stellt ein sog. urteilsersetzendes Erkenntnis i.S.d. § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB dar.*)

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.12.2016 - 1 VK LSA 27/16
1. Hat der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung unmissverständlich festgelegt, dass die Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zu informieren haben, wenn die Vergabeunterlagen nach ihrer Auffassung Unklarheiten enthalten, ist eine mündliche Nachfrage per Telefon beim Auftraggeber nicht zulässig.
2. Werden statt der in der Leistungsbeschreibung geforderten Tagessätze (hier: für Beförderungsleistungen von Schülern) Jahrespauschalpreise angeboten, ist das Angebot wegen Änderung an den Vergabeunterlagen auszuschließen. Eine Telefonauskunft dazu, dass auch Jahrespreise je Los ausgewiesen werden könnten, ändert am zwingenden Ausschluss nichts.


EuGH, Urteil vom 14.07.2016 - Rs. C-406/14
1. Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass es nicht zulässig ist, dass ein öffentlicher Auftraggeber in einer Klausel der Verdingungsunterlagen eines öffentlichen Bauauftrags vorschreibt, dass der künftige Auftragnehmer einen bestimmten Prozentsatz der von diesem Auftrag umfassten Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat.*)
2. Art. 98 in Verbindung mit Art. 2 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 st dahin auszulegen, dass der Umstand, dass ein öffentlicher Auftraggeber, der im Rahmen eines öffentlichen Bauauftrags in Bezug auf ein Projekt, das mit einem finanziellen Zuschuss der Europäischen Union gefördert wird, unter Verstoß gegen die Richtlinie 2004/18/EG vorgeschrieben hat, dass der künftige Auftragnehmer mindestens 25% der entsprechenden Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat, eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 2 Nr. 7 dieser Verordnung darstellt, die die Vornahme einer finanziellen Berichtigung nach Art. 98 dieser Verordnung erforderlich macht, soweit die Möglichkeit, dass dieser Verstoß eine Auswirkung auf den Haushalt des betreffenden Fonds hatte, nicht ausgeschlossen werden kann. Die Höhe dieser Berichtigung ist unter Berücksichtigung aller im Hinblick auf die in Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Verordnung angeführten Kriterien relevanten konkreten Umstände, nämlich der Art und des Schweregrads der festgestellten Unregelmäßigkeit sowie des dem betreffenden Fonds entstandenen finanziellen Verlusts, zu bestimmen.*)

BGH, Urteil vom 04.07.2013 - III ZR 250/12
Zu den Amtspflichten bei Mäharbeiten am Grünstreifen einer Bundesstraße.*)


OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
1. Die Einbeziehung eines Dritten in die Erfüllung der Aufgabe des bodengebundenen Rettungsdienstes durch den Aufgabenträger beruht nach dem RettDG LSA 2006 auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, der auch konkludent zustande kommen kann. Mit der Verlängerung einer Genehmigung nach § 11 RettDG LSA 2006 ist regelmäßig konkludent das Angebot verbunden, einen Auftrag zu den Konditionen des gesetzlich geregelten Beteiligtenmodells und im Rahmen der Genehmigung zu erteilen.
2. Ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes durch Dritte nach dem im RettDG LSA 2006 geregelten Beteiligungsmodell ist keine Dienst-leistungskonzession.
3. Für die Antragsbefugnis in einem Nachprüfungsverfahren, welches die Feststellung der Unwirksamkeit von öffentlichen Aufträgen nach § 101b GWB zum Gegenstand hat, ist es ausreichend, dass dem Antragsteller durch die beanstandete Direktvergabe die Chance zur Beteiligung an einer Ausschreibung genommen wird.
4. Für ein Nachprüfungsverfahren, welches die Feststellung der Unwirksamkeit eines oder mehrerer öffentlicher Aufträge nach § 101b GWB zum Gegenstand hat, gilt an Stelle der allgemeinen Regelung zur Antragsfrist in § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB die speziellere Regelung des § 101b Abs. 2 GWB.
5. Eine Ausnahme von der Verpflichtung des Aufgabenträgers zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens für die Erteilung eines Auftrags zur Erbringung von Dienstleistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes durch Dritte ergibt sich nicht aus § 15 Abs. 2 RettDG LSA 2010.


OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.01.2008 - 6 U 25/06
1. Zu den Anforderungen an die Ausschreibung im öffentlichen Vergabeverfahren auch unterhalb des Schwellenwertes, wenn Nebenangebote nach der VOB zulässig sein sollen.*)
2. Ist eine geplante Baumaßnahme in Einzellosen nach fachlichen Gesichtspunkten getrennt ausgeschrieben, ist für die Bieter ein Vertrauenstatbestand dahin geschaffen, dass die Arbeiten auch getrennt nach der gewählten fachlichen Aufteilung vergeben werden (vgl. dazu auch den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 11. Februar 2005, Az. 320.VK - 3194 - 55/04, zitiert nach juris). Will der Auftraggeber davon abweichen, ist er verpflichtet, in die Ausschreibung den Hinweis aufzunehmen, dass er auch ein Nebenangebot über eine Pauschalsumme, in der alle Einzellose zusammengefasst sind, entgegennehmen und in die Prüfung für den Zuschlag aufnehmen werde.*)


LG Leipzig, Urteil vom 31.05.2007 - 6 O 2003/06
Ändert sich die Bauabsicht einer Kommune, weil infolge der Änderung der bisherigen Rechtsprechung ein Teil des Planfeststellungsbeschlusses nicht vollzogen werden kann, so rechtfertigt dies die Aufhebung der Ausschreibung.


EuGH, Urteil vom 30.09.2003 - Rs. C-224/01
Der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten zum Ersatz von Schäden verpflichtet sind, die einem Einzelnen durch ihnen zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, ist auch dann anwendbar, wenn der fragliche Verstoß in einer Entscheidung eines letztinstanzlichen Gerichts besteht, sofern die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht. Bei der Entscheidung darüber, ob der Verstoß hinreichend qualifiziert ist, muss das zuständige nationale Gericht, wenn sich der Verstoß aus einer letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung ergibt, unter Berücksichtigung der Besonderheit der richterlichen Funktion prüfen, ob dieser Verstoß offenkundig ist. Es ist Sache der Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, zu bestimmen, welches Gericht für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten über diesen Schadensersatz zuständig ist.*)

1 Nachricht gefunden |
(02.07.2009) Der Bundespräsident hat die Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe Dr. Rhona Fetzer zur Richterin am Bundesgerichtshof sowie den Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe Dr. Klaus Bacher, den Vorsitzenden Richter am Landgericht Düsseldorf Dr. Klaus Grabinski, den Richter am Oberlandesgericht Hamburg Dr. Christian Löffler, den Vizepräsidenten des Oberlandesgericht Stuttgart Herbert Mayer und den Richter am Oberlandesgericht Brandenburg Christian Tombrink zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.

1 Norm gefunden |
LFGG-BW (Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit)

Übertragung von Verpflichtungen (Stand: 01.01.2002)
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
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I. Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers anstelle vertraglicher Vergütungsansprüche |
19 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
IV. Rechtsbehelfe (ZPO § 806a Rn. 5)
2. Benachrichtigung des Schuldners (ZPO § 845 Rn. 5)
III. Übertragung (ZPO § 160a Rn. 3-5)
2. Kostbarkeiten (Abs. 1 S. 2) (ZPO § 813 Rn. 3)
a) Abgabe der Erklärung (ZPO § 845 Rn. 3)
1. Zahlungsansprüche (ZPO § 827 Rn. 2-3)
1. Allgemeines (ZPO § 32 Rn. 15)
I. Normzweck (ZPO § 159 Rn. 1-3)
§ 262 Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit (ZPO § 262 Rn. 1-4)
aa) Gefährdung der Gläubigerinteressen (S. 1) (ZPO § 808 Rn. 16)
15 Abschnitte im "Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch: BauGB-Kommentar" gefunden |
6. Auskunftsanspruch (BauGB § 42 Rn. 15)
5. Entschädigung (BauGB § 109 Rn. 5)
4. Wirkung der Gutachten, Haftung (Abs. 3) (BauGB § 193 Rn. 17-21)
dd) Enteignungsgleicher Eingriff ( Rn. 8)
a) Kennzeichnungen (Abs. 5) (BauGB § 9 Rn. 222-226)
f) Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Abs. 6) (BauGB § 12 Rn. 89-93)
4. Angemessene Entschädigung (BauGB § 18 Rn. 9)
5. Kein Anspruch auf Aufstellung (Abs. 3 S. 2) (BauGB § 1 Rn. 31)
§ 105 Enteignungsantrag (BauGB § 105 Rn. 1-4)
4. Vertrauensgrundlage (BauGB § 39 Rn. 5-8)
4 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |