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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 247/06
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2020 - 12 U 147/19
1. Im Vergaberecht haben die Vertragsparteien ungeachtet der Kündigungsmöglichkeiten auch die Möglichkeit der Anfechtung ihrer Willenserklärungen wegen arglistiger Täuschung. Bei der Frage der (Un-)Wirksamkeit des Bauvertrags sind alle bürgerlich-rechtlichen Unwirksamkeitsgründe zu berücksichtigen.
2. Eine arglistige Täuschung des Auftraggebers kann darin liegen, dass der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss beabsichtigt, den zu schließenden Vertrag nicht ordnungsgemäß zu erfüllen.
3. Erkennt der (spätere) Auftragnehmer bereits bei der Abgabe seines Angebots die Ungeeignetheit einer im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Teilleistung und legt er seinem Angebot eine andere Teilleistung zugrunde, um den Zuschlag erhalten, ist ihm eine arglistige Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Umstands zur Last zu legen.
Volltext9 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
2. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel ( Rn. 58-61)
4. Einwendungen des Auftragnehmers ( Rn. 325-339)
4. Einwendungen des Auftragnehmers ( Rn. 325-339)
c) Neuer Vortrag ohne Nachlässigkeit, § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO ( Rn. 67-80)
a) Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 300-312)
a) Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 300-312)