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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 301/13


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 0624
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach BGB: Keine Mängelrechte vor Abnahme!

BGH, Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 301/13

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 1558
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzug droht: Was kann der Auftraggeber unternehmen?

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2018 - 10 U 84/17

1. Wird eine Auftragsentziehung auf § 5 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 VOB/B, also unzureichenden Einsatz von Arbeitskräften, Geräten, Gerüsten, Stoffen oder Bauteilen, gestützt, muss der Kündigende im Prozess substantiiert darlegen, dass die Ausführungsfristen dadurch offenbar nicht eingehalten werden konnten.*)

2. Frühestens wenn die Überschreitung der Herstellungsfrist ernsthaft droht, kann nach § 5 Abs. 4 VOB/B i.V.m. § 323 Abs. 4 BGB ein Kündigungsrecht entstehen. Zu der im Zeitpunkt der Kündigungserklärung bestehenden Herstellungsfrist und den Umständen, die deren Einhaltung ernsthaft bedrohen, hat der Kündigende im Prozess substantiiert vorzutragen.*)

3. Ein Gläubiger hat für den Fall, dass bereits vor Fälligkeit der Leistung ernsthafte Zweifel an der Leistungsbereitschaft oder der Leistungswilligkeit des Schuldners bestehen, ein schützenswertes Interesse daran, Klarheit über den Vertrag zu erlangen. Der Gläubiger kann deshalb dem Schuldner vor Fälligkeit der Leistung eine angemessene Frist zur Erklärung eigener Leistungsbereitschaft und zum Nachweis fristgerechter Erfüllung des Vertrages setzen, wenn die rechtzeitige Erfüllung durch Hindernisse ernsthaft in Frage gestellt ist, die im Verantwortungsbereich des Schuldners liegen, und dem Gläubiger ein weiteres Zuwarten nicht möglich ist (Kooperationsgebot).*)

4. Dieses Klärungsbedürfnis des Gläubigers führt vor Fälligkeit der Werkleistung nur unter den Voraussetzungen des § 323 Abs. 4 BGB zu einem Rücktrittsrecht.*)

5. Fehlt für eine Kündigung des Auftraggebers der wichtige Grund und ist eine Auslegung als freie Auftragsentziehung nach § 8 Abs. 1 VOB/B / § 649 BGB a.F. (§ 648 BGB n.F.) nicht möglich, ergeben sich die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers aus § 326 Abs. 2 BGB, wenn der Auftraggeber ihm das Baugrundstück für eine Leistungserbringung nicht mehr zur Verfügung stellt oder das Werk durch andere Unternehmer errichten lässt.*)

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IBRRS 2017, 0624
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach BGB: Keine Mängelrechte vor Abnahme!

BGH, Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 301/13

1. Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen.*)

2. Der Besteller kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die (Nach-)Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Allein das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung eines Mangels im Wege der Selbstvornahme genügt dafür nicht. In diesem Fall entsteht ein Abrechnungsverhältnis dagegen, wenn der Besteller ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Unternehmer, der ihm das Werk als fertig gestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen.*)

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20 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
G. § 4 Abs. 6 VOB/B: Beseitigung vertragswidriger Stoffe und Bauteile
H. § 4 Abs. 7 VOB/B: Mängelrechte vor Abnahme
I. § 4 Abs. 8 VOB/B: Pflicht des Auftragnehmers zur Selbstausführung der Leistung
II. § 4 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B: Vereinbarung der VOB/B und C mit dem Nachunternehmer

§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu)
B. § 6 Abs. 1 VOB/B
C. § 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B
III. Mindestanforderungen der Behinderungsanzeige
3. Form und Inhalt der Behinderungsanzeige
c) Inhaltliche Darstellungsanforderungen
L. § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B
II. Rechtsfolge: Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens
1. Kausalitätsnachweis - Prozessuale Darlegungsanforderungen
b) Bauablaufbezogene Darstellung
cc) Stellungnahme und Bedeutung für die Praxisanwendung
ff) Weitergehende Lösungsansätze
(2) Prozessuale Besonderheiten bei Planungsverantwortlichkeit des Auftraggebers

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
F. § 8 Abs. 3 Nr. 2 - Kündigungsfolgen
II. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 - Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten aufgrund Ausführung durch Dritte (Selbstvornahme)
M. § 8 Abs. 7 VOB/B - Aufmaß, Abnahme, Abrechnung
II. Abnahme

§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff)
D. Entbehrlichkeit der Abnahme; Abnahmesurrogate
I. Entstehung des Abrechnungsverhältnisses
1. Geltendmachung von Mängelrechten
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9 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit)
B. Sachmangel
I. Grundlegende Konzeption
1. Abgrenzung zum Kauf

§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
B. Anwendbarkeit der §§ 634 ff. BGB vor und nach der Abnahme

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
N. Verjährung in Architekten- und Ingenieurverträgen

§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht
IV. Rechtswirkungen der Abnahme

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
II. Fälligkeit ohne Abnahme
3. Abrechnungsverhältnis

§ 650s BGB Teilabnahme (Zahn)
B. Die Abnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag
VI. Eintritt der Abnahmewirkungen ohne Abnahme






2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

1. Allgemeines/Rechtslage nach BGB (VOB/B § 4 Rn. 137-142)

3. § 8 Abs. 3 VOB/B (VOB/B § 8 Rn. 160-165)


2 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

e) Haftung ( Rn. 28-32)

II. Standard-VOB-Bauvertrag (Einzelvergabe) ( Rn. 1-390)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

d) Festlegungen zur Herstellungsart ( Rn. 23-27)


1 Abschnitt im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden

ff) Abnahmesurrogate; insbesondere: das Abrechnungsverhältnis ( Rn. 466-471)