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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 129/94


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0567
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 10.10.1996 - I ZR 129/94

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9 Treffer für den Bereich Vergaberecht.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 2915; VPRRS 2017, 0263
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann müssen Lösungsvorschläge nach der HOAI vergütet werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17

1. Das für einen Antrag nach § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB erforderliche Feststellungsinteresse kann sich aus einer drohenden Wiederholungsgefahr ergeben. Dabei muss die Widerholungsgefahr nicht zwingend vom Antragsgegner des jeweiligen Nachprüfungsverfahrens ausgehen. Zumindest bei bislang ungeklärter und umstrittener Rechtslage ist eine Wiederholungsgefahr schon dann gegeben, wenn sich der Antragsteller auf Rechtsverletzungen berufen hat, die ihrer Art nach eine gleichartige Wiederholung besorgen lassen.*)

2. Lösungsvorschläge, die als Grundlage der qualitativen Wertung der Angebote einzureichen sind, sind keine unaufgefordert eingereichten Ausarbeitungen, die gem. § 76 Abs. 2 Satz 3 VgV unberücksichtigt bleiben, sondern regelmäßig solche, die der Auftraggeber i.S.d. § 77 Abs. 2 VgV verlangt hat.*)

3. Bei der Abforderung von Lösungsvorschlägen für Planungsaufgaben im Vergabeverfahren ist der öffentliche Auftraggeber gem. § 77 Abs. 2 VgV vergaberechtlich zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung verpflichtet.*)

4. Stellen die im Rahmen der Lösungsvorschläge geforderten Planungsleistungen Teilleistungen einer Leistungsphase der HOAI dar, ist die gem. § 77 Abs. 2 VgV vom Auftraggeber festzusetzende Vergütung nach § 77 Abs. 3 VgV nur dann angemessen, wenn sie nach den Regelungen der HOAI ermittelt wurde.*)

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IBRRS 2003, 1966; IMRRS 2003, 0806; VPRRS 2003, 0506
VergabeVergabe
Verstoß gegen die Buchpreisbindung

BGH, Urteil vom 24.06.2003 - KZR 32/02

a) Der von dem Verleger festgesetzte Endpreis ist der beim Bücherkauf sogleich zu entrichtende Barzahlungspreis. Die Einräumung eines Barzahlungsrabatts ist ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung.*)

b) Wer nicht Normadressat der Buchpreisbindung ist, kann entsprechend den deliktsrechtlichen Teilnahmeregeln als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er einen Buchhändler oder Verleger vorsätzlich zu einem Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz (hier: Einräumung von Preisnachlässen oder Barzahlungsrabatten) zu bewegen sucht.*)

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IBRRS 2000, 0567
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 10.10.1996 - I ZR 129/94

"Architektenwettbewerb"; Umfang der Klagebefugnis eines Verbandes; Wettbewerbswidrigkeit der Teilnahme an einem Architektenwettbewerb

a) Ein nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG klagebefugter Verband kann neben dem Verletzer auch dann den Störer in Anspruch nehmen, wenn nicht dieser, sondern nur der hauptverantwortlich Handelnde in einem Wettbewerbsverhältnis zu seinen Verbandsmitgliedern steht.

b) Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit der Teilnahme eines Architekten an einem beschränkten Wettbewerb, bei dem die Entwürfe nicht mit der Mindestvergütung nach der HOAI entgolten werden.

c) Die wettbewerbsrechtliche Störerhaftung wird bei Verstößen gegen Verbotsnormen, denen der Störer nicht unterworfen ist. dadurch begrenzt, daß die Erfüllung der in einem solchen Fall vorausgesetzten Prüfungspflichten dem als Störer Inanspruchgenommenen zumutbar sein muß.

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1 Leseranmerkung gefunden
Offene Fragen
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Lösungsvorschläge sind nach HOAI zu vergüten!
(Henning Irmler)
Dokument öffnen VPR 2019, 101

1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

II. Auslobung (Abs. 1) (VgV § 79 Rn. 5-10)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Ausnahmen betreffend den Anwendungsbereich der HOAI (Verteidigungsstrategien des Auftraggebers) ( Rn. 459-460)


2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

2. Einzelfragen (HOAI § 7 HOAI 2013 Rn. 13-17)