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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: verbau
334 Treffer für den Bereich Vergaberecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 330 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
13 Beiträge gefunden |
IBR 2022, 143 | VK Mecklenburg-Vorpommern - 20%-Kontingent darf auch bei Neuausschreibung nicht geändert werden! |
VPR 2022, 14 | VK Mecklenburg-Vorpommern - 20%-Kontingent darf auch bei Neuausschreibung nicht geändert werden! |
VPR 2017, 1016 | VK Südbayern - Unklare Mindestbedingungen gehen zu Lasten des Auftraggebers |
VPR 2013, 1015 | VK Köln - Bieter gibt Umsätze eines anderen Unternehmens an: Angebotsausschluss! |
IBR 2011, 320 | OLG München - VOB-Tiefbauvertrag: Muss Auftragnehmer mit querenden Sparten rechnen? |
IBR 2010, 1167 | KG - Gefordertes Zertifikat von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen! |
IBR 2008, 492 | Vertragsrechtliche Folgen der Mischkalkulation bei Minderung und Minderkostenberechnung? |
IBR 2007, 1216 | VK Baden-Württemberg - Zwingender Ausschluss eines Angebots bei fehlender - geforderter - Urkalkulation! |
IBR 2004, 40 | VK Südbayern - Abgemagerte Nebenangebote sind nicht gleichwertig! |
IBR 2002, 508 | VK Bund - Nicht ausführbare Leistungen - Verstoß gegen § 9 VOB/A? |
107 Volltexturteile gefunden |
OLG Rostock, Beschluss vom 21.04.2021 - 17 Verg 1/21
1. Die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags als "offensichtlich unbegründet" kommt nicht in Betracht, wenn die "Offensichtlichkeit" aus Sachverhaltselementen entnommen wird, zu denen im Nachprüfungsverfahren keine Akteneinsicht gewährt wird und die dem Antragsteller deshalb verborgen bleibt.
2. Es ist ein Gebot des fairen Verfahrens und des Anspruchs auf rechtliches Gehör, dem Antragsteller angemessen Einsicht in die Unterlagen der Vergabestelle zu gewähren, welche für die Beurteilung der Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags bedeutsam sein können.
VolltextVK Westfalen, Beschluss vom 24.02.2021 - VK 1-53/20
1. Beim Abschluss einer Rahmenvereinbarung müssen weder die genaue Gesamtmenge noch sämtliche Auftragsbedingungen für die Einzelaufträge feststehen.
2. Das Verbot einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse gilt zwar nicht mehr. Dennoch können Ausschreibungsbedingungen unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit zu beanstanden sein.
3. Die Zumutbarkeitsschwelle erhöht sich bei einer Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen (im weiteren Sinne) zulasten der Bieter. Kalkulatorische Unwägbarkeiten sind hinzunehmen.
4. Gehen Risiken deutlich aus den Vergabeunterlagen hervor, ist es Sache des Bieters, diese einzukalkulieren. Führt das zu einer Verteuerung der Leistungen, hat das die Vergabestelle zu vertreten.
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2020 - 3 VK LSA 27/20
1. Geht der Auftraggeber hinsichtlich der Eignung eines Bieters aufgrund seiner Präqualifikation von dessen Fachkunde für den ausgeschriebenen Auftrag aus, ist auch nur diese Präqualifikation bei der Prüfung der Eignung zugrunde zu legen.*)
2. Mit dem Nachweis seiner Eignung im Angebot - hier mit der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis - ist der Bieter grundsätzlich an diese Erklärung gebunden, und eine Abänderung dieses Eignungsnachweises ist nicht zulässig.*)
3. Aus diesem Grund darf der Auftraggeber auch nicht die ihm fehlenden Informationen zur Eignung des Bieters gem. § 16a Abs. 1 VOB/A nachfordern.*)
4. Die Pflicht zur Nachforderung bezieht sich nur auf körperlich vorhandene Unterlagen, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen, nicht jedoch, wenn sie damit inhaltlich nachgebessert werden sollen. Dies stellt aufgrund des vergaberechtlichen Gleichbehandlungs- und Transparenzgebots eine unzulässige inhaltliche Änderung des Angebots dar.*)
VK Südbayern, Beschluss vom 15.05.2020 - Z3-3-3194-1-37-10/19
1. Zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Finanzierungsbedarfs ist die Vergabestelle gehalten, einen Sicherheitsaufschlag auf das Ergebnis der sorgfältig geschätzten Kosten vorzunehmen.
2. Eine nicht vertretbare Kostenermittlung stellt eine unzutreffende Tatsachengrundlage für das vor einer Aufhebung der Ausschreibung auszuübende Ermessen dar. Diese Rechtsverletzung der Vergabestelle entfällt auch nicht durch überhöhte Angebotspreise.
VolltextVK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.07.2018 - 3 VK LSA 37/18
1. Hat der Auftraggeber mittels produktneutraler Ausschreibung ein konkretes System (hier: Absturzsystem mit Revisionsöffnung) gefordert, das von mehreren Herstellern angeboten wird, muss dieses System auch angeboten werden.
2. Weicht das Angebot von den Vergabeunterlagen ab (hier: indem ein Rohrsystem angeboten wird), liegt eine Änderung der Vergabeunterlagen vor, die zwingend zum Ausschluss führt.
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.06.2018 - 3 VK LSA 36/18
1. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil. Es ist unerheblich, welche Angaben der Auftraggeber konkret fordert.
2. Geforderte, aber mit dem Angebot nicht abgegebene Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind keine fehlenden Erklärungen oder Nachweise und können daher nicht nachgefordert werden.
3. Das Fehlen geforderter Fabrikats-, Produkt- und Typangaben ist nicht heilbar und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
VolltextOLG München, Beschluss vom 09.03.2018 - Verg 10/17
1. Schreibt ein öffentlicher Auftraggeber einen ganz bestimmten Umgang mit dem Abfall vor und schließt er alle sonstigen (nicht von vorneherein offensichtlich nachrangigen) Möglichkeiten der Verwertung/Entsorgung zwingend aus, muss er die zentralen Aspekte, die für bzw. gegen die beabsichtigte Festlegung sprechen, gegenüberstellen und bewerten und dabei die grundlegende Konzeption des KrWG berücksichtigen.
2. Nicht jeder Dokumentationsmangel führt dazu, dass eine Wiederholung der betreffenden Verfahrensabschnitte anzuordnen ist, weil anderenfalls der Ablauf des Vergabeverfahrens unangemessen beeinträchtigt werden könnte. Es ist vielmehr möglich, dass Dokumentationsmängel nachträglich geheilt werden können.
3. Die Möglichkeit einer nachträglichen Dokumentation kommt nicht in Betracht, wenn zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation lediglich im Nachprüfungsverfahren nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten.
VolltextVK Hessen, Beschluss vom 07.09.2017 - 69d-VK-25/2017
(ohne)
VolltextVK Südbayern, Beschluss vom 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17
1. Auch wenn nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b Satz 2 VOB/A 2016 Nebenangebote auch zugelassen werden dürfen, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, kann der Preis in diesen Fällen nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn durch entsprechende Mindestanforderungen sichergestellt ist, dass die Haupt- und Nebenangebote qualitativ vergleichbar sind, da der Preis sonst kein für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen anwendbares Kriterium i.S.v. § 127 Abs. 4 Satz 2 GWB ist und eine Ungleichbehandlung eintritt (BGH, IBR 2016, 535 = VPR 2016, 196).*)
2. Bei der Wertung von Nebenangeboten im Oberschwellenbereich kommt es nicht auf die allgemeine Gleichwertigkeit von Haupt- und Nebenangebot an. Eine allgemeine Gleichwertigkeitsprüfung, für die es keine benannten Bezugspunkte gibt, genügt nicht den Anforderungen an ein transparentes Verfahren (vgl. BT-Drs. 18/7318 S. 147 f. zu § 35 Abs. 2 VgV).*)
3. Eine allgemeine Gleichwertigkeit, ohne weitere benannte Bezugspunkte, ist daher keine ausreichend transparente Mindestanforderung Mindestanforderungen i.S.d. § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b VOB/A 2016.*)
4. Unklarheiten bei den festgesetzten Mindestanforderungen i.S.d. § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b VOB/A 2016 gehen zu Lasten des Auftraggebers.*)
VolltextOLG München, Beschluss vom 21.04.2017 - Verg 2/17
1. Eine aufgrund einer Nichtabhifemitteilung nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB angelaufene Frist wird durch nachfolgende Korrespondenz zwischen der Vergabestelle und dem Bieter regelmäßig nicht berührt.*)
2. Verlangt die Vergabestelle, dass ein Bieter bei Angebotsabgabe über eine abfallrechtliche Zertifizierung verfügt, muss eine erst nach Angebotsabgabe erfolgte Zertifizierung unberücksichtigt bleiben.*)
VK Südbayern, Beschluss vom 06.02.2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16
1. Eine nachweisliche schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmen bei einem vorhergehenden Auftrag fachlich weitgehend berechtigt die vom Auftraggeber vorgenommene abfallrechtliche Klassifizierung des Aushubmaterials in Zweifel gezogen und u.a. aus diesem Umstand hohe Nachtragsforderungen geltend gemacht hat.*)
2. Auch wenn nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b Satz 2 VOB/A 2016 Nebenangebote auch zugelassen werden dürfen, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, kann der Preis in diesen Fällen nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn durch entsprechende Mindestanforderungen sichergestellt ist, dass die Haupt- und Nebenangebote qualitativ vergleichbar sind, da der Preis sonst kein für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen anwendbares Kriterium i.S.v. § 127 Abs. 4 Satz 2 GWB ist und eine Ungleichbehandlung eintritt (BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15).*)
3. Die Berufung auf eine Eignungsleihe i.S.d. § 6d EU Abs. 1 VOB/A 2016 kann sich auch durch die Auslegung des Angebots eines Bieters ergeben.*)
VolltextOLG Celle, Urteil vom 31.01.2017 - 14 U 200/15
1. Formlose Erörterungen in einer Baubesprechung können regelmäßig nicht als Anordnungen zur Erbringung von Mehrleistungen im Umfang von weit über einer Million Euro verstanden werden.
2. Wird im der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Art und Weise der Herstellung des versprochenen Werks vereinbart, sondern nur - ohne Fixierung der näheren Einzelheiten zur Durchführung - ein bestimmter Erfolg versprochen, stellt der Einsatz anderer als vom Auftragnehmer vorgesehener Baumaschinen keine Leistungsänderung dar, sondern ist bereits vom vertraglichen Leistungsumfang umfasst.
3. Der Auftragnehmer ist im Ausschreibungs- und Angebotsstadium grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Ausschreibung auf (Planungs-)Fehler hin zu untersuchen, weil er als Bieter die Prüfung der Vergabeunterlagen nur unter kalkulatorischen Aspekten vornimmt.
4. Enthält die Ausschreibung jedoch einen offensichtlichen Fehler, trifft den Bieter eine entsprechende Hinweispflicht. Unterlässt er in einem solchen Fall den gebotenen Hinweis, ist er gehindert, später Nachtragsforderungen zu stellen.
OLG München, Beschluss vom 22.01.2016 - Verg 13/15
1. Bei unzulässigen Vergabekriterien leidet das Verfahren unter einem so schwer wiegenden Mangel, dass es aufzuheben ist.
2. Bei besonders schwer wiegenden Vergabeverstößen darf der Fehler auch ohne ausdrückliche Rüge beachtet werden.
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015 - Verg 29/14
1. Bei der rechtlichen Überprüfung einer vollständigen oder auch nur teilweisen Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist zwischen der Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit der (Teil-) Aufhebungsentscheidung öffentlicher Auftraggeber zu unterscheiden. § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 bestimmt die Voraussetzungen, unter denen die (Teil-) Aufhebung eines Vergabeverfahrens rechtmäßig ist. Das Nichtvorliegen einer der Aufhebungsgründe des § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 führt allerdings nur zu auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzansprüchen der Bieter, die möglicherweise infolge der Aufhebung oder Zurückversetzung vergeblich ein Angebot erstellt haben oder ein vollständig neues und erneut kostenaufwändiges Angebot erstellen müssen.*)
2. Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob die (Teil-) Aufhebung eines Vergabeverfahrens wirksam ist.*)
3. Notwendige Voraussetzung für eine vollständige oder auch nur teilweise Aufhebung einer Ausschreibung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine (Teil-) Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt.*)
4. Ändert sich in einer durch eine Teilaufhebung eröffneten zweiten Angebotsrunde die Bieterreihenfolge, ist dies von den am Wettbewerb beteiligten Unternehmen hinzunehmen.*)
5. Sowohl das Gebot fairen Wettbewerbs als auch das Gleichbehandlungsgebot verpflichten öffentliche Auftraggeber allerdings, vor einer Teilaufhebung des Vergabeverfahrens durch Zurückversetzung in eine auf nur bestimmte Preispositionen beschränkte zweite Angebotsrunde zu prüfen, ob die beabsichtigte und auf bestimmte Preise bezogene Preisänderung Einfluss auf das Preisgefüge im Übrigen haben kann. Steht dies zu befürchten, ist er an einer solchen Fehlerkorrektur gehindert und muss gegebenenfalls vollständig neue Angebote einholen.*)
6. Einer erneuten Submission bedarf es in einem solchen Fall nicht.*)
7. Eine Prüfung der neuen Preise auf Auskömmlichkeit im Sinn des § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 ist nicht erforderlich.*)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.09.2014 - 2 VK 8/14
Auch eine deutliche Überschreitung des geschätzten Auftragswerts stellt nur dann einen schwer wiegenden Grund für die Aufhebung einer Ausschreibung dar, wenn die vor der Ausschreibung vorgenommene Kostenschätzung als vertretbar erscheint und die im Vergabeverfahren abgegebenen Gebote deutlich darüber liegen.
VolltextVK Südbayern, Beschluss vom 27.05.2014 - Z3-3-3194-1-10-03/14
1. Die Baustellengemeinkosten können dann in die Baustelleneinrichtung eingerechnet werden, wenn die Auslegung des Leistungsverzeichnisses dies zulässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Position "Baustelle einrichten" auch die Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte und Einrichtungen umfasst.*)
2. Besteht keine eindeutige anderweitige Kalkulationsvorgabe in den Vergabeunterlagen darf ein Bieter in diesem Fall auch die Lohnkosten des Baustellenleiters in die Baustelleneinrichtung einkalkulieren.*)
3. Wenn die Lohnkosten des Baustellenleiters in die Baustelleneinrichtung einkalkuliert werden können, können dort auch Lohnanteile untergeordneter Positionen einbezogen werden, die vom Baustellenleiter miterledigt werden, außer es besteht eine eindeutige anderweitige Kalkulationsvorgabe.*)
4. Der Ausschluss eines Bieter aufgrund des Vorwurfs der Mischkalkulation bei beliebigen Minimalpositionen seines Angebots ist mit Zurückhaltung vorzunehmen, da es dem Auftraggeber so offen stünde jeden missliebigen Bieter mit diesem Argument auszuschalten (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 24.05.2006 - Verg 10/06).*)
5. Bei der Frage, ob der vom Bieter angebotene Leistungsumfang demjenigen der Leistungsbeschreibung entspricht, dürfen auch nachträgliche Erläuterungen des Bieters dar-über, wie er sein Angebot im Zeitpunkt seiner Abgabe verstanden wissen wollte, und welchen Inhalt er ihm tatsächlich beimaß, nicht unberücksichtigt bleiben (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2007 - Verg 53/06).*)
6. Kann auch in der Beweisaufnahme nicht geklärt werden, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des von der Vergabestelle herangezogenen zwingenden Ausschlussgrunds vorliegen, ist der Ausschluss des Angebots vergaberechtswidrig. Die Vergabestelle trägt die Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen eines zwingenden Ausschlussgrunds.*)
VK Bund, Beschluss vom 02.10.2013 - VK 2-80/13
Ein Angebot ist nicht schon deshalb auszuschließen, weil für die Erstellung eines mit dem Angebot vorzulegenden Abfall- und Entsorgungskonzepts anstelle einer in den Vergabeunterlagen enthaltenen Mustertabelle eine selbstgefertigte Tabelle verwendet wurde, wenn die vorgelegte Tabelle alle geforderten Angaben enthält. Insoweit ist auch eine Änderung des Tabellenformats durch Weglassen einiger Spalten unschädlich, wenn Eintragungen in diesen Spalten nicht zwingend gefordert waren und der Bieter keine entsprechenden Eintragungen machen möchte.
OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2013 - Verg 2/13
1. Die VOB/A sieht die Möglichkeit einer Änderung des Ausschreibungsinhalts nicht und schon gar nicht nach Submission vor. Sie eröffnet lediglich den Weg einer Aufhebung der Ausschreibung. Anerkannt ist jedoch, dass eine Aufhebung der Ausschreibung auch dann in Betracht zu ziehen ist, wenn keiner der normierten Aufhebungsgründe gegeben ist.
2. Stellt die Vergabestelle nach Offenlegung des Wertungsergebnisses in der Submission fest, dass die Angebote aus Gründen, die auf dem Text der Ausschreibung beruhen, einen unterschiedlichen Inhalt haben, kann sie im Einzelfall berechtigt sein, den Bietern die Möglichkeit zu geben, nach Klarstellung des Ausschreibungsinhalts geänderte Angebote zu den geänderten Positionen zu unterbreiten.
3. Der in der VOB/A nicht vorgesehene Weg einer partiellen Änderung der Ausschreibungsvorgaben nach Submission - als ein im Verhältnis zu einer Aufhebung der Ausschreibung milderes Mittel - darf nicht in der Weise vollzogen werden, dass lediglich eine Neubepreisung der von den Änderungen unmittelbar betroffenen Positionen ermöglicht wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn die von der Änderung betroffenen Positionen die Preisstruktur der Angebote insgesamt mitbestimmt haben können . Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Anteil dieser Positionen ca. 15% der Angebotssumme beträgt.
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.06.2013 - VK 2-10/13
1. Ein Interesse am Auftrag besteht grundsätzlich nur zugunsten solcher Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot eingereicht und sich damit am Vergabeverfahren direkt beteiligt haben. Ein Unternehmen, das sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt, ist im Vergabenachprüfungsverfahren deshalb grundsätzlich nicht antragsbefugt. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn dem Unternehmen gleichwohl ein hinreichendes Interesse am Auftrag unterstellt werden kann.
2. Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes ist die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Bieters. Erkennbar i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB sind solche Vergaberechtsverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden. Ein Bieter ist folglich dann mit der Geltendmachung eines Vergabefehlers ausgeschlossen, wenn dieser aus der Vergabebekanntmachung bzw. aus den Vergabeunterlagen erkennbar war und infolge (einfacher) Fahrlässigkeit nicht erkannt und geltend gemacht wurde.
VK Köln, Beschluss vom 06.02.2013 - VK VOB 34/2012
1. Ein Bieter, der nach eigenen Umsätzen gefragt unkommentiert Umsatzzahlen eines anderen Unternehmens nennt, gibt vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit ab. Sein Angebot ist deshalb zwingend auszuschließen.
2. Der Rüge muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein. Maßstab für die Konkretheit ist dabei, dass der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit haben soll, sich selbst zu korrigieren. Das setzt voraus, dass er erkennen kann, welchen vermeintlichen Fehler er abstellen soll.
VolltextVK Sachsen, Beschluss vom 04.05.2011 - 1/SVK/010-11
1. Dem Auftraggeber ist es gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 2 VOB/A vergaberechtlich untersagt, nur solche Produkte zum Wettbewerb zuzulassen, für die die Einsatzfreigabe durch Aufnahme in die Einsatzfreigabeliste eines ganz konkreten, nationalen Prüfinstitutes bestätigt wurde.
2. Entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 1 hat der Auftraggeber bei Bezugnahme auf ausschließlich nationale, technische Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen den Zusatz "oder gleichwertig" anzubringen.
3. Der Auftraggeber hat in dem Vergabevermerk nachvollziehbar seine Erwägungsgründe zu dokumentieren, warum neben der Anwendung technischer (nationaler) Spezifikationen, weitere, individuell auf das konkrete Bauvorhaben bezogene Produkteinschränkungen in die Vergabeunterlagen aufgenommen wurden.
VolltextVK Bund, Beschluss vom 24.01.2011 - VK 2-143/10
1. Es entspricht der Billigkeit gemäß § 128 GWB, wenn der Antragsgegner, der nach Einleitung eines Nachprüfungsantrags dem Begehren des Antragstellers abhilft, die Kosten des Nachprüfungsverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen des Antragstellers trägt.
2. Maßgeblich ist dabei der objektive Tatbestand der Abhilfe. Auf Zweifel an der Zulässigkeit oder Begründetheit des Nachprüfungsantrags kommt es nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Rahmen der Kostenentscheidung nicht an.
VolltextKG, Urteil vom 17.01.2011 - 2 U 4/06 Kart
1. Begehrt ein Bieter, künftig wieder zu Vergabeverfahren von Konzernunternehmen der Vergabestelle zugelassen zu werden, ist die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig.
2. Zu der Frage, wann eine marktbeherrschende Stellung des Auftraggebers im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB vorliegt.
3. Die Vorschriften der Verdingungsordnungen sind insoweit als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anzusehen, soweit sie bieterschützenden Charakter haben.
4. Die grundsätzliche Möglichkeit der Verhängung einer Vergabesperre ist allgemein anerkannt.
5. Vergabesperren wegen Unzuverlässigkeit des Unternehmens unterscheiden sich zum Ausschluss von einem konkreten Vergabeverfahren lediglich insoweit, als die Umstände, auf die die Unzuverlässigkeit gestützt wird, geeignet sein müssen, den Ausschluss nicht nur im Hinblick auf eine konkrete Vergabe, sondern generell zu rechtfertigen.
6. Zu der Frage, wann schwere Verfehlungen im Sinne des § 8 Nr. 5 Abs. 1 c VOB/A 2006 vorliegen.
7. Dem Auftraggeber ist die Verhängung einer generellen Vergabesperre wie der Ausschluss eines Angebots im Rahmen eines konkreten Vergabeverfahrens nicht etwa erst möglich, wenn sich der Auftragnehmer strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt hat, die entweder unstreitig sind oder zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt haben. Die Verfehlungen, die den Ausschluss bzw. die Verhängung der Sperre rechtfertigen, müssen nicht nachgewiesen, sondern lediglich "nachweislich" sein.
8. Ergibt sich für den Auftraggeber, dass die Zuverlässigkeit des Bieters weiterhin ungewiss erscheint, darf er ihn weiter generell von der Teilnahme an Ausschreibungen ausschließen.
VolltextVK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.05.2010 - 1 VK 21/10
1. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A a.F. verlangt in Bezug auf die Preisangaben, dass jeder nach der Leistungsbeschreibung anzugebende Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben ist, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Bei dem Preis für die Baustelleneinrichtung dürfen deshalb nicht die Kosten für die Bauleitung eingerechnet werden.
2. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zulässig. Das Angebot einer Bietergemeinschaft kann allenfalls dann nicht zuzulassen sein, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft sich durch den Zusammenschluss einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen.
3. Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren ausgewirkt haben können.
4. "Ins Blaue hinein" erhobene Rügen sind unbeachtlich.
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.06.2009 - VK 1-27/09
1. Die unterlassene Verwendung von vorgegebenen Formblättern ist unschädlich, solange die selbstgefertigten Formblätter sämtliche von der Vergabestelle geforderten Preisangaben vollständig enthalten und ohne weitere aufwändige Zwischenschritte und Rechenoperationen in die vorgegebenen Formblätter übertragen werden können.
2. Eine fehlenden Preisangabe kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Bieter für diese Leistung keinen Preis beansprucht.
VolltextVK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.06.2009 - VK 27/09
1. Die unterlassene Verwendung von vorgegebenen Formblättern ist unschädlich, solange die selbstgefertigten Formblätter sämtliche von der Vergabestelle geforderten Preisangaben vollständig enthalten und ohne weitere aufwändige Zwischenschritte und Rechenoperationen in die vorgegebenen Formblätter übertragen werden können.
2. Eine fehlenden Preisangabe kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Bieter für diese Leistung keinen Preis beansprucht.
VolltextVK Hessen, Beschluss vom 27.05.2009 - 69d-VK-11/2009
1. Wird ein Auftraggeber zu einer erneuten Wertung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer verpflichtet, kann dies im Sinne einer Verböserung auch zur Berücksichtung von Wertungsgrundlagen führen, welche der Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in seine Wertung einbezogen hatte.*)
2. Die fehlende Transparenz der Wertung eines Fachgesprächs zur Ermittlung der fachlichen Kompetenz eines Bieters oder Bewerbers - hier eines Ingenieurs - wird in der Regel zu einer erneuten Durchführung einer solchen Fachgesprächs führen.*)
VolltextVK Lüneburg, Beschluss vom 26.06.2008 - VgK-23/2008
1. Ein Angebot, das von vornherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann. Diesem Bieter fehlt die Antragsbefugnis (§ 107 Abs. 2 GWB).
2. Ein Angebot, das die im Leistungsverzeichnis abgefragte Aufgliederung einer Position in Material- und Lohnkosten nicht enthält, sondern lediglich einen Einheits- und Gesamtpreis, ist zwingend auszuschließen.
3. Die Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen. Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.
VolltextVOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1527
Ist in einem Leistungsverzeichnis bzgl. des Baugrubenverbaus die Belastung aus einer Böschung nicht angegeben, so steht dem Auftragnehmer eine geänderte Vergütung für die veränderte Bemessung des Verbaus auf der einen Uferseite zu, weil die Belastung der Böschung aufgefangen werden muss.
VolltextOLG Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2008 - Verg W 22/07
1. Enthält die Verpflichtungserklärung nicht eine vorgesehene Ordnungsziffer oder die Beschreibung der Teilleistung, sondern verweist auf dem Angebot beiliegende Erklärungen des Bieters, so darf dieses Angebot nicht ausgeschlossen werden.
2. Es ist ebenfalls unschädlich, wenn mehrere Nachunternehmer in ihrer Verpflichtungserklärung zur erbringung der gleichen Teilleistung verpflichtet werden.
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.2007 - 1 VK 40/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVK Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2007 - VK-27/2007
1. Allein die Verbundfähigkeit eines Kanalsystems vermag grundsätzlich nicht die Bewertung zu rechtfertigen, dass Erneuerungsarbeiten an unterschiedlichen Kanalabschnitten eines Systems immer bereits als Teil einer Gesamtbaumaßnahme anzusehen sind. Vielmehr müssen weitere gewichtige Besonderheiten des jeweiligen Vergabeverfahrens hinzukommen, die eine solche Einschätzung zulassen.*)
2. Die Vergabekammer ist im Rahmen der Nachprüfung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, sofern eine Anordnung der Rückgängigmachung der Aufhebung des Verfahrens nicht in Betracht kommt, wenn sich herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Verfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann. Dies ist dann der Fall, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 VOB/A, jedoch ein sonstiger sachlich gerechtfertigter Aufhebungsgrund vorliegt und es sich nicht um eine Scheinaufhebung des Verfahrens oder eine Aufhebung mit dem Zweck der Diskriminierung eines einzelnen Bieters handelt.*)
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
1. Im Vergabenachprüfungsverfahren darf auch behauptet werden, was der Betreffende aus seiner Sicht der Dinge für wahrscheinlich oder möglich hält. Nimmt der Antragsteller die ihm bekannten Tatsachen zum Anlass, um auf eine möglicherweise unzutreffend vorgenommene Wertung und damit auf die Verletzung von Vergaberechtsvorschriften zu schließen, genügt er damit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge.
2. Unzulässig sind lediglich Verdachtsrügen oder Rügen ins Blaue hinein. Eine solche Verdachtsrüge setzt voraus, dass Behauptungen ohne jede tatsächliche Grundlage und ohne die erforderliche, zumindest laienhafte rechtliche Wertung aufgestellt werden.
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 07.08.2007 - 11 Verg 4/07
1. Im Vergabenachprüfungsverfahren darf auch behauptet werden, was der Betreffende aus seiner Sicht der Dinge für wahrscheinlich oder möglich hält. Nimmt der Antragsteller die ihm bekannten Tatsachen zum Anlass, um auf eine möglicherweise unzutreffend vorgenommene Wertung und damit auf die Verletzung von Vergaberechtsvorschriften zu schließen, genügt er damit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge.
2. Unzulässig sind lediglich Verdachtsrügen oder Rügen ins Blaue hinein. Eine solche Verdachtsrüge setzt voraus, dass Behauptungen ohne jede tatsächliche Grundlage und ohne die erforderliche, zumindest laienhafte rechtliche Wertung aufgestellt werden.
VolltextOLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.05.2007 - 17 Verg 5/07
Angebote, denen die in den Verdingungsunterlagen verlangte Urkalkulation bei Ablauf der Angebotsfrist nicht beigefügt ist, sind gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen.
VolltextVK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.2007 - 1 VK 7/07, 8/07
1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird.
2. Unter Erklärungen im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A fallen alle Erklärungen, die sowohl den Inhalt als auch die rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen der zu erbringenden Leistung betreffen. Hierzu gehört auch die Urkalkulation, die die Preisermittlung im Detail festhält.
3. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen (z.B. die Urkalkulation) fehlen, sind zwingend auszuschließen. Die Gleichbehandlung ist nur gewährleistet, wenn alle Angebote die geforderten Erklärungen enthalten. Darauf, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen handelt, kommt es nicht an.
4. Einem Antrag auf Gestattung des Zuschlags ist nur dann zu folgen, wenn das Interesse der Vergabestelle und der Allgemeinheit von besonderem Gewicht ist.
5. Eine Vergabestelle hat Verzögerungen, welche durch Nachprüfungsanträge eintreten können, von vornherein in ihrem Zeitplan zu berücksichtigen. Sie kann den Anspruch auf effektiven Rechtschutz nicht dadurch unterlaufen, dass sie Zeiten für Nachprüfungsanträge unberücksichtigt lässt.
VolltextVK Bund, Beschluss vom 26.02.2007 - VK 2-9/07
1. Der Antragsbefugnis der Antragstellerin im Nachprüfungsverfahren steht der Ablauf der Bindefrist nicht entgegen.
2. Das Betreiben des Nachprüfungsverfahrens ist als stillschweigende Verlängerung der Bindefrist bis zum Ende des Nachprüfungsverfahrens zu werten.
3. Die Bindefrist kann nachträglich durch eine Abrede zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber verlängert werden.
4. Die Wertung eines zu 68% pauschalierten Angebots stellt keine unzulässige grundlegende Änderung der Verdingungsunterlagen im Verhandlungsverfahren dar, sofern es den Bietern unbenommen bleibt, mit ihren Angeboten hinsichtlich der Vergütungsart am Einheitspreismodell festzuhalten.
VK Thüringen, Beschluss vom 02.02.2007 - 360-4002.20-4968/2006 - 046-WE
In Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer des Freistaates Thüringen kommt in dem Falle, daß der Antrag auf Durchführung des Nachprüfungsverfahrens zurückgenommen wird, gemäß § 128 Abs. 4 S. 2 und 3 GWB, § 80 Abs. 1 Satz 6 ThürVwVfG grundsätzlich auch ein Anspruch der Vergabestelle auf Erstattung ihrer Auslagen gegenüber dem Antragsteller in Betracht.
VolltextOLG München, Urteil vom 17.01.2007 - 7 U 2759/06
1. Eröffnet eine Gebietskörperschaft zum Zwecke der Veräußerung eines zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigten Grundstücks ein privatrechtliches Bieterverfahren, so entsteht gegenüber den Bietern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das insbesondere Pflichten zur Gleichbehandlung, Transparenz des Verfahrens und gegenseitiger Rücksichtnahme erzeugt.*)
2. Diese Pflichten verletzt der Verkäufer, wenn er wesentliche Änderungen der Kaufbedingungen (hier: Abrücken vom festgesetzten Mindestpreis, deutlich verbesserte Möglichkeiten der baurechtlich zulässigen Nutzung, garantierte Altlastenfreiheit des Grundstücks) nur dem letztlich zum Zuge gekommenen Bieter bekannt gibt.*)
3. Gelingt einem dergestalt benachteiligten Bieter der Nachweis, dass ihm im Falle eines ordnungsgemäßen Abschlusses des Bieterverfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, so kann er vom Verkäufer Schadensersatz im Umfang des Erfüllungsinteresses verlangen.*)
VolltextVK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.09.2006 - 1 VK LVwA 28/06
1. Auch eine mündliche Äußerung kann als Rüge gewertet werden, vor allem wenn der Vertrag des Bieters vom Auftraggeber unwidersprochen bleibt.
2. Dem Nebenangebot sind die in den Mindestbedingungen formulierten Angaben zur Prüfung der Gleichwertigkeit beizufügen. Der Auftraggeber darf sich auf die bloßen Beteuerungen des Bieters hinsichtlich der nach dessen Meinung gegebener Gleichwertigkeit nicht verlassen, vielmehr hat er die Pflicht zur eigenständigen Prüfung der Gleichwertigkeit.
3. Eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Informationsschreibens gemäß § 13 VgV kann nicht mehr stattfinden, wenn dieses erst nach dem regelmäßigen Geschäftsschluss beim Bieter eingeht.
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Eilantrag des BUND abgelehnt
(02.08.2011) Der VGH Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht dazu zu verpflichten ist, der Deutschen Bahn AG den Weiterbau von "Stuttgart 21" zu untersagen, weil sie mehr Grundwasser fördern und entnehmen ...
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5 Materialien gefunden |
Schreiben staatlicher Organe und Behörden
Standardleistungsbuch für das Bauwesen (STLB-Bau)Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau
(vom 17.05.2006)
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Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau [Az.: B15 - 0 1083 - 151]
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Eckpunktepapier für die Einführung eines Präqualifikationssystems bei öffentlichen Aufträgen im Baubereich
(vom 27.08.2004)
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BauArbbV (3.) (Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe) [außer Kraft getreten]
Anlage 11 1 (Stand: 01.09.2002)
BauArbbV (5.) (Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe)
Anlage 11 1 (Stand: 01.09.2005)
Klauseln für die Bauleistungsversicherung (Klauseln für die Bauleistungsversicherung)
CKlauseln zu den ABN (Stand: 01.01.2001)
15 Leseranmerkungen gefunden |
Kein Fall der Beschaffungsfreiheit Leseranmerkung von Urban zu
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8 Baulexikoneinträge gefunden |
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Brustholz1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
E. § 13 Abs. 4 VOB/B - Verjährung der Mängelrechte |
II. Einzelne Verjährungsfristen |
4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten |
I. Beteiligung des Bestellers |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB |
I. Fünfjährige Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk und an Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk |
3. Gebäude und Gebäudeteile als Bauwerk |
§ 650a BGB Bauvertrag (Jurgeleit) |
B. Definition des Bauvertrages |
§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (Schmitz) |
B. Sachlicher, personeller und zeitlicher Anwendungsbereich |
I. Sachlicher Anwendungsbereich |
124 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
Vorbemerkung ( Rn. 1-VOB/C DIN 18303 5)
Vorbemerkung ( Rn. 1-DIN 18303 5)
0.1 Angaben zur Baustelle ( Rn. 12-DIN 18306 17)
0.1 Angaben zur Baustelle ( Rn. 12-VOB/C DIN 18306 17)
3.2 Herstellung ( Rn. 93-DIN 18303 108)
3.2 Herstellung ( Rn. 93-VOB/C DIN 18303 108)
0.2 Angaben zur Ausführung ( Rn. 26-VOB/C DIN 18303 64)
0.2 Angaben zur Ausführung ( Rn. 26-DIN 18303 64)
2 Stoffe, Bauteile ( Rn. 80-DIN 18303 84)
2 Stoffe, Bauteile ( Rn. 80-VOB/C DIN 18303 84)
11 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
a) Baugrube (Kostengruppe 310) (HOAI § 33 Rn. 8)
IV. Begrenzung durch den Vertragsgegenstand (HOAI § 50 Rn. 16)
II. Absatz 2 (HOAI § 49 Rn. 2-5)
2. Regeltragwerke (HOAI § 52 Rn. 11-13)
4. Konstruktive Anforderungen (HOAI § 35 Rn. 35-38)
E. Anrechenbare Kosten bei Traggerüsten (Abs. 4) (HOAI § 50 Rn. 27-30)
III. Abgrenzungen zu anderen Leistungsbildern ( Rn. 16-18)
B. DIN 276-4:2009-8 Kosten im Bauwesen - Teil 4: Ingenieurbau
A. DIN 276-1:2008-12 Kosten im Bauwesen - Teil 1: Hochbau
C. DIN 276:2018-12 - Kosten im Bauwesen
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |