Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IMR 05/2017 - Vorwort
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
dieses Frühjahr wird den Immobilienrechtlern wieder Vieles geboten:
Der 1997 gegründete Deutsche Mietgerichtstag feierte dieses Jahr im März 20 Jahre Bestehen in Dortmund. Mittlerweile treffen sich dort über 400 Juristen zum jährlich stattfindenden Deutschen Mietgerichtstag. Anlässlich dieses Jubiläums wurde der Deutsche Mietgerichtstag durch ein Symposium zu dem Thema „Grundfragen der Mietpreisbildung“ eingeleitet. Profunde Vorträge mit dem Themenschwerpunkt „Beendigung des Mietverhältnisses“ und Arbeitskreise folgten. Der Mietgerichtstag stand auch unter dem Motto, den scheidenden Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Ulf Börstinghaus zu ehren und zu verabschieden. Er hat den Mietgerichtstag etabliert und geprägt und wurde verdientermaßen zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Sein Nachfolger als Vorstandsvorsitzender ist nun Prof. Dr. Markus Artz. Die weiteren Vorstandsmitglieder sind VRiLG Elmar Streyl und das neue Vorstandsmitglied Prof. Dr. Hubert Schmidt. Für seine Verdienste als Beirat wurde Prof. Dr. Peter Derleder zum Ehrenmitglied ernannt.
Das nächste Highlight erwartet uns Ende April in Berchtesgaden. Das mittlerweile 36. Fachgespräch des ESWiD steht unter dem Motto „Bauliche Maßnahmen in der Mietwohnung“ und bietet hierzu zahlreiche das Thema umfassend bearbeitende Vorträge und Diskussionsmöglichkeiten.
Der am 12.05.2017 stattfindende Karlsruher Immobilienrechtstag der ARGE Mietrecht und Immobilien behandelt folgende spannende Themen: Wohnungserwerb vom Bauträger, Vermietungspool in der Wohnungseigentumsbewirtschaftung, unzutreffendes Grundbuch, Nutzungsausfallentschädigung bei Vorenthaltung von Wohnraum, Investitionsentscheidung beim Bau sowie Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen.
Die Fortbildungsveranstaltungen sind vielfältig und interessant. Die erforderlichen FAO-Stunden zu sammeln, bereitet keine Schwierigkeiten.
Für das Heimstudium darf ich Ihnen diese Ausgabe der IMR empfehlen. Die Dauerbrenner Betriebskosten (BGH, Beschluss vom 14.01.2017 VIII ZR 285/15, S. 182) und die Eigenbedarfskündigung (BGH, Urteil vom 15.03.2017 – VIII ZR 270/15, S. 183) werden unter anderem auch in diesem Heft behandelt.
Allen Lesern und Kollegen wünsche ich entspanntes und erfolgreiches Arbeiten sowie genussreiche Frühlingstage.
Es grüßt Sie herzlich
Ihre Henrike Butenberg