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Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1040 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IBRRS 2012, 4061
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kosten einer Avalbürgschaft erstattungsfähig?

BGH, Beschluss vom 04.10.2012 - VII ZB 11/10

Die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Avalbürgschaft, die der Gläubiger beibringt, um die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu ermöglichen, hängt nicht davon ab, dass dem Schuldner zuvor eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels zugestellt wurde. Vielmehr reicht es grundsätzlich aus, dass der Gläubiger im Zeitpunkt der kostenauslösenden Maßnahme im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels ist und der Schuldner in Kenntnis seiner unbedingten Zahlungsverpflichtung einen Zeitraum von 14 Tagen zur freiwilligen Erfüllung der titulierten Forderung hat verstreichen lassen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582).*)

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IBRRS 2012, 4041
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pachtzinsanpassung bei unwirksamer Wertsicherungsklausel!

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012 - 3 U 75/11

1. Ein Schriftformverstoß nach § 550 BGB, der langfristige Miet- und Pachtverträge vorzeitig mit gesetzlicher Frist kündbar macht, "infiziert" andere Klauseln, die eine bestimmte Laufzeit des Vertrages voraussetzen. Dies gilt auch für eine Wertsicherungsklausel, die nach § 3 PrKlG eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren voraussetzt.

2. Die mündliche Vertragsänderung hinsichtlich der Bestreitung der Nebenkosten stellt einen Verstoß gegen die Schriftform nach § 550 BGB dar.

3. Ist eine Wertsicherungsklausel unwirksam, ist von einer Gesamtnichtigkeit des Vertrages nicht ohne weiteres auszugehen.

4. Schließen die Parteien eines Pachtvertrages eine nicht genehmigungsfähige Vereinbarung über die Wertsicherung, sind diese verpflichtet, einer Änderung der vereinbarten Klausel in eine solche mit genehmigungsfähigem oder nicht genehmigungsbedürftigem Inhalt zuzustimmen, sofern sich nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung eine geeignete Ersatzklausel bestimmen lässt.

5. Die Beweislast für die Billigkeit einer Zinsanpassung trägt derjenige, der diese verlangt.

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IBRRS 2012, 3825
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Schadensersatz bei Vollziehung unrichtiger Steuerbescheide

BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - III ZR 249/11

1. Durch die Vollziehung von (unrichtigen) Steuerbescheiden entstandene Schäden sind nicht nach § 945 ZPO zu ersetzen (im Anschluss an Senatsurteil vom 31. Januar 1963 - III ZR 138/61, BGHZ 39, 77).*)

2. Dies gilt auch dann, wenn dem Erlass der Steuerbescheide ein Arrestverfahren vorausgegangen ist, das zur Pfändung einer Forderung geführt hat. Denn mit Erlass der Steuerbescheide ist das Arrestverfahren in das normale Vollstreckungsverfahren übergeleitet und als solches fortgesetzt worden mit der Folge, dass das Arrestpfandrecht sich in ein (rangwahrendes) Pfändungspfandrecht umgewandelt hat (im Anschluss an BFH NV 1987, 702; 2001, 458).*)

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IBRRS 2012, 3784
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schwangerschaft allein begründet keinen Vollstreckungsschutz!

LG Augsburg, Beschluss vom 19.09.2012 - 41 T 3377/12

1. Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO setzt voraus, dass eine Räumung für die Mieter eine Härte schafft, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist.

2. Die Prüfung, ob eine derartige Härte vorliegt, setzt im Einzelfall die Abwägung der gegenseitigen Interessen voraus, wobei insbesondere den Interessen des Vermieters vollumfänglich Gewicht zu geben ist.

3. Grundsätzlich kann ein derartiger Räumungsschutz bis auf extreme Ausnahmefälle nur dann gewährt werden, wenn dem Vermieter zumindest die laufende Nutzungsentschädigung bezahlt wird.

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IBRRS 2012, 3722
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs

BGH, Beschluss vom 06.09.2012 - VII ZB 84/10

1.Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich - gegebenenfalls im Wege der Auslegung - ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - VII ZB 17/05, NJW 2005, 1663; BGH, Beschluss vom 26. September 2002 - IX ZB 180/02, BGHZ 152, 166, 169 f.).*)

2. Die Bevorrechtigung des Gläubigers gemäß § 850d Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 1609 BGB gegenüber anderen Unterhaltsberechtigten muss sich hingegen nicht aus dem Titel ergeben. Die Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter hat das Vollstreckungsorgan bei der Bemessung des dem Schuldner pfandfrei zu belassenden Einkommensanteils nach § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO selbständig zu prüfen und festzulegen.*)

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IBRRS 2012, 3622
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Vollstreckung aus unbestimmten Titel!

OLG Köln, Beschluss vom 24.07.2012 - 2 W 69/12

Die Verurteilung, den Wert von Grundstücken durch das Gutachten eines Sachverständigen ermitteln zu lassen, ist nicht hinreichend bestimmt und kann nicht Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein, wenn sich nicht aus dem Urteil selbst ergibt, welche konkreten Grundstücke begutachtet werden sollen, sondern insoweit auf einen im Urteil nur abstrakt bezeichneten Umstand wie die Zugehörigkeit zum Nachlass einer bestimmten Person, oder einen künftigen Sachverhalt wie den Inhalt einer erst künftig zu erteilenden Auskunft abgestellt wird.*)

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IBRRS 2012, 3617
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pflicht zur Zahlung bestimmter Geldsummen: Zu unbestimmt!

BGH, Beschluss vom 05.09.2012 - VII ZB 55/11

Eine Klausel in einer notariellen Urkunde, mit der sich der Erwerber einer Eigentumswohnung "wegen etwaiger Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Geldsummen" der Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde unterwirft, genügt nicht den Anforderungen des Konkretisierungsgebots.*)

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IBRRS 2012, 3587
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie vereinigt man zwei unterschiedlich belastete WEG-Rechte?

OLG Nürnberg, Urteil vom 09.07.2011 - 10 W 2296/11

Im Hinblick auf zu erwartende Verwicklungen im Fall einer Zwangsvollstreckung ist Verwirrung zu besorgen, wenn zwei unterschiedlich belastete Wohnungseigentumsrechte vereinigt werden sollen bzw. eine Bestandteilszuschreibung erfolgen soll.*)

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IBRRS 2012, 3538
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zahlung einer Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - VII ZB 80/10

§ 851a Abs. 1 ZPO ist auf den Anspruch auf Auszahlung einer Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten nicht entsprechend anwendbar.*)

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IBRRS 2012, 3535
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kapitalanlage - Täuschung über Vertriebsprovisionen

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 177/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3516
ProzessualesProzessuales
Herausgabe von Kontoauszügen und Pfandungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 23.08.2012 - VII ZB 44/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3499
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 04.09.2012 - II ZR 207/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3490
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändungsschutz nach § 851c Abs. 1 ZPO

BGH, Beschluss vom 22.08.2012 - VII ZB 2/11

1. Zugunsten eines Gläubigers einer ihm verpfändeten Forderung aus einem Rentenversicherungsvertrag ist § 851c Abs. 1 ZPO jedenfalls dann anzuwenden, wenn er im Versicherungsvertrag als versicherte Person benannt ist und die Rentenversicherung der Rückdeckung einer ihm als Gesellschafter-Geschäftsführer gegebenen Pensionszusage dient.*)

2. Es hindert den Pfändungsschutz nach § 851c Abs. 1 ZPO nicht, wenn dem Schuldner vertraglich ein Kapitalisierungsrecht eingeräumt war, dieses Recht zur Zeit der Pfändung aber nicht mehr bestand (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 25. November 2010 VII ZB 5/08, NJW-RR 2011, 493 Rn. 20).*)

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IBRRS 2012, 3469
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Beteiligung am ZV-Verfahren ohne Nachweise

BGH, Beschluss vom 27.07.2012 - V ZB 7/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3462
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Vollstreckung durch Sicherheitsleistung?

BGH, Beschluss vom 25.04.2012 - I ZR 136/11

Hat das Berufungsgericht nach § 708 Nr. 11, § 711 ZPO angeordnet, dass der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden kann, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO im Regelfall nicht in Betracht, wenn der Beklagte Sicherheit geleistet hat und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kläger seinerseits Sicherheit leisten und die Zwangsvollstreckung einleiten wird.*)

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IBRRS 2012, 3461
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung verweigert: Kostenentscheidung?

BGH, Beschluss vom 09.08.2012 - VII ZB 86/10

Eine Entscheidung über die Kosten im Sinne des § 567 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor, wenn darüber zu entscheiden ist, ob der Gerichtsvollzieher mit Recht die Vollstreckung einer Hauptforderung verweigert hat, weil er im Gegensatz zum Gläubiger der Auffassung ist, eine außerhalb der Zwangsvollstreckung erfolgte Zahlung des Schuldners habe dessen nicht zur Vollstreckung angemeldete Kostenforderung nicht getilgt.*)

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IBRRS 2012, 3440
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Recht an Miteigentum: Keine Versteigerung des Grundstücks!

BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - V ZB 181/11

a) Der Insolvenzverwalter kann aus seinem Verwertungsrecht nach § 165 InsO an einem Miteigentumsanteil nicht die Zwangsversteigerung des gesamten Grundstücks nach §§ 172 ff. ZVG betreiben.*)

b) In der Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG sind die nur für die Insolvenzverwaltervollstreckung geltenden Vorschriften über die abweichende Feststellung des geringsten Gebots nach §§ 174, 174a ZVG nicht anzuwenden.*)

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IBRRS 2012, 3421
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnrecht: Wann darf Vermieter entbehrliche Räume weiter vermieten?

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.08.2012 - 3 U 128/11

Die Beschränkung des Wohnrechtes auf die unentbehrlichen Räume bedeutet, dass der Verwalter die nicht genutzten Räume vermieten kann oder der Schuldner im Falle der Nutzung entbehrlicher Räume hierfür eine Nutzungsentschädigung zahlen muss. Nur die unentbehrlichen Räume dürfen unentgeltlich überlassen werden. Für alle anderen Räume besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur entgeltlichen Vermietung und Verpachtung.

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IBRRS 2012, 3409
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Grundstückswert 1 Euro: Sicherheitsleistung erforderlich?

BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZB 130/11

a) Der Antrag auf Erbringung einer Sicherheit ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein symbolischer Grundstückswert von 1 Euro festgesetzt worden ist.*)

b) Er ist auch nicht mit dem Anliegen zu rechtfertigen, rechtsmissbräuchliche Gebote abzuwenden. Lässt sich mit den im Zwangsversteigerungsverfahren verfügbaren Mitteln feststellen, dass ein Gebot rechtsmissbräuchlich ist, muss es zurückgewiesen werden.*)

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IBRRS 2012, 3385
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Lebensgefährte kann ohne Räumungstitel geräumt werden!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.02.2012 - 2-11 T 21/12

1. Der Mieter kann gegen die Räumung seines Lebensgefährten Erinnerung bzw. Beschwerde einlegen.

2. Für die Räumung eines Lebensgefährten bedarf es - anders als für die Räumung eines Ehepartners - nicht zwingend eines eigenständigen Räumungstitels.

3. Nur dann, wenn der Mitbesitz des Lebensgefährten an der Wohnung nach außen dokumentiert wurde, setzt die Wohnungsräumung einen Räumungstitel (auch) gegen ihn voraus.

4. Der Gerichtsvollzieher muss bei der Räumung prüfen, ob dem Lebensgefährten Mitbesitz eingeräumt wurde.

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IBRRS 2012, 3349
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe bei Pfändung aus einem Unterhaltstitel

BGH, Beschluss vom 09.08.2012 - VII ZB 84/11

Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gewährt wird, einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt beizuordnen.*)

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IBRRS 2012, 3264
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Einstellung bei aussichtslosem Rechtsmittel!

BGH, Beschluss vom 15.08.2012 - VIII ZR 238/12

Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.

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IBRRS 2012, 3214
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wer prüft die Vollmacht zur Unterwerfungserklärung?

BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - I ZB 65/11

Die Erteilung und der Umfang einer Vollmacht zur Erklärung der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde sind allein im Klauselerteilungsverfahren und nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren zu prüfen.*)

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IBRRS 2012, 3182
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 179/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3168
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Grundstück doppelt ausgeboten: Zuschlagsversagungsgrund!

BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - V ZB 265/11

Wird ein Grundstück doppelt ausgeboten, obwohl die verlangten abweichenden Bedingungen den gesetzlichen Bedingungen inhaltlich entsprechen, ist der Zuschlagsversagungsgrund des § 83 Nr. 1 ZVG gegeben.*)

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IBRRS 2012, 3098
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Beschränkung durch vorangestellte Benennung d. § 720a ZPO?

AG Chemnitz, Beschluss vom 26.07.2012 - 36s M 2737/12

1. Für die Beschränkung eines Vollstreckungsauftrags auf eine Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO reicht die vorangestellte Benennung dieser Vorschrift im Vollstreckungsauftrag aus.

2. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann auch für diesen Sicherungszweck trotz hoher Haftungsrisiken für die Gläubiger vom Schuldner abverlangt werden.

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IBRRS 2012, 3085
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Grundstücksräumung: Was geschieht mit (Nutz-)Tieren?

BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - I ZB 19/11

1. Das in § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorgesehene Verfahren ist auf Tiere entsprechend anwendbar, die sich auf dem zu räumenden Grundstück befinden; dies gilt auch, wenn die durch das Räumungsverfahren entstehenden Kosten etwa wegen der Art oder Anzahl der Tiere sehr hoch ausfallen.*)

2. Scheitert der Versuch des Gerichtsvollziehers, die in Verwahrung genommenen Tiere nach § 885 Abs. 4 Satz 1 ZPO zu verkaufen, hat der Gläubiger für die Kosten einer weiteren Verwahrung der Tiere nicht mehr aufzukommen.*)

3. Eine Vollstreckung nach § 888 ZPO neben der Herausgabevollstreckung nach §§ 885, 886 ZPO hier: Verhängung eines Zwangsgelds gegen den Schuldner, um diesen zu Maßnahmen zu veranlassen, die der Räumung des Grundstücks dienen kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn neben der Räumungs- und Herausgabeverpflichtung weitergehende Handlungspflichten des Schuldners Gegenstand des Vollstreckungstitels sind.*)

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IBRRS 2012, 3065
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Baurechtliche Beseitigungsverpflichtung: Vollstreckung?

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.06.2012 - 3 O 24/12

1. Nach § 169 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 750 Abs. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird; eine Zustellung durch den Gläubiger genügt.*)

2. Eine Zwangsgeldfestsetzung und Zwangsgeldandrohung ist hinsichtlich der Vollstreckung einer baurechtlichen Beseitigungsverpflichtung grundsätzlich unzulässig, weil eine Zwangsvollstreckung im Wege der Ersatzvornahme hier nicht untunlich ist.*)

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IBRRS 2012, 3058
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vorstand einer AG verstößt gegen Verbot: Ordnungsgeld?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2012 - 6 W 77/12

Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ zur Unterlassung verurteilt, kann bei einer Zuwiderhandlung, welche das Organ im Rahmen seiner Tätigkeit für die juristische Person begangen hat, ein Ordnungsgeld gegen das Organ festgesetzt werden, wenn der Unterlassungstitel gegen das Organ rechtskräftig ist, während der Unterlassungstitel gegen die juristische Person nur gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt worden und die Sicherheit nicht geleistet ist (Abgrenzung zu BGH GRUR 2012, 541 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren).*)

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IBRRS 2012, 2966
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Aufhebung ausländischer Vollstreckbarerklärung

BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - IX ZB 267/11

Beruft sich der Schuldner im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nach der Verordnung auf nachträglich entstandene materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch, die weder unstreitig noch rechtskräftig festgestellt sind, so wird er damit nicht gehört (Anschluss an EuGH, NJW 2011, 3506).*)

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IBRRS 2012, 2962
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ersteher eines Grundstücks ist kein Rechtsnachfolger!

BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - VII ZB 47/10

Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Hat der Verwalter gegen einen Mieter einen Titel auf Räumung und Herausgabe des der Beschlagnahme unterliegenden Mietobjekts erstritten, kann der Ersteher die Erteilung einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels gemäß § 727 ZPO jedenfalls nach der Beendigung der Zwangsverwaltung nicht verlangen.*)

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IBRRS 2012, 2906
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zurückweisung eines Einstellungsantrags

BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - VIII ZR 107/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2843
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abschlagszahlung auf noch unklare Abfindungssumme vollstreckbar?

OLG München, Beschluss vom 23.01.2012 - 34 Sch 33/11

Spricht das Schiedsgericht eine Abschlagszahlung auf eine noch nicht endgültig feststehende Abfindungssumme zu, kann der Schiedsspruch vom staatlichen Gericht nur unter dem Gesichtspunkt des ordre public beanstandet werden, wenn er gegen das Anstandsgefühl aller Billig- und Gerechtdenkenden verstößt.

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IBRRS 2012, 2823
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kosten der Feststellung: Vorrangig zu befriedigen!

LG Erfurt, Urteil vom 12.04.2012 - 1 S 278/11

1. Die Feststellungspauschale ist auch dann vorrangig, wenn zuerst die Zwangsversteigerung angeordnet und das Insolvenzverfahren nachträglich eröffnet wurde.

2. Der Feststellungsbetrag ist als Pauschale geschuldet, weshalb der nachrangige Gläubiger nicht geltend machen kann, es wäre kein besonderer Aufwand erforderlich gewesen und die Insolvenzmasse sei nicht mit kostenträchtigen Tätigkeiten des Verwalters belastet worden.

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IBRRS 2012, 2802
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutz in der Wohlverhaltensphase

BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - IX ZB 313/11

Während der Dauer der Wohlverhaltensphase kann ein Insolvenzgläubiger von Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung auch in den Vorrechtsbereich für solche Forderungen nicht vollstrecken.*)

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IBRRS 2012, 2781
ProzessualesProzessuales
Keine Zustellungsvertretung bei Postfachadresse!

BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 182/11

1. Ein Postfach ist jedenfalls dann eine ähnliche Vorrichtung im Sinne von § 180 Satz 1 ZPO, wenn eine Wohnanschrift desjenigen, dem zugestellt werden soll, unbekannt oder nicht vorhanden ist.*)

2. Ein Zustellungsvertreter darf nicht bestellt werden, wenn dem Vollstreckungsgericht die Postfachadresse desjenigen, dem zugestellt werden soll, bekannt ist. Dennoch erfolgte Zustellungen an den Zustellungsvertreter sind unwirksam.*)

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IBRRS 2012, 2770
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Hausgelder in der Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 194/11

Die von dem Schuldner in einem Zwangsversteigerungsverfahren gezahlten Hausgelder vermindern - im Unterschied zu den Zahlungen ablösungsberechtigter Dritter nach § 268 BGB - nicht den Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ZVG, bis zu dem die Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Rangklasse 2 zu befriedigen sind.*)

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IBRRS 2012, 2759
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Betreten der Wohnung: GV darf Straßenschuhe anbehalten!

LG Limburg, Beschluss vom 13.02.2012 - 7 T 18/12

Einer beantragten Wohnungsdurchsuchung kann der Schuldner nicht entgegenhalten, diese dürfe in Achtung seiner Zugehörigkeit zu einem ausländischen (hier: türkischen) Kulturkreis nur in der Weise angeordnet werden, dass die Vollziehungsbeamten ihre Straßenschuhe ausziehen.

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IBRRS 2012, 2740
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Grundstücksersteher: Nachfolger des Zwangsverwalters?

BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - VII ZB 48/10

Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Hat der Verwalter gegen einen Mieter einen Titel auf Räumung und Herausgabe des der Beschlagnahme unterliegenden Mietobjekts erstritten, kann der Ersteher die Erteilung einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels gemäß § 727 ZPO jedenfalls nach der Beendigung der Zwangsverwaltung nicht verlangen.*)

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IBRRS 2012, 2702
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zuzahlungen außerhalb des Versteigerungsverfahrens

BGH, Beschluss vom 31.05.2012 - V ZB 207/11

1. Außerhalb des Versteigerungsverfahrens vereinbarte Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger, die diesen dazu veranlassen sollen, einen Einstellungsantrag zurückzunehmen oder nicht zu stellen, verletzen die Rechte des Schuldners und führen zu einer Versagung des Zuschlags.*)

2. Es ist ermessensfehlerhaft, wenn das Vollstreckungsgericht von einer Entscheidung über den Zuschlag im Versteigerungstermin nur deshalb absieht, weil der betreibende Gläubiger Gelegenheit erhalten möchte, mit dem Meistbietenden über eine solche Zuzahlung zu verhandeln.*)

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IBRRS 2012, 2615
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Scheckübergabe an GV: Rechtshandlung des Schuldners?

BGH, Urteil vom 14.06.2012 - IX ZR 145/09

Stellt ein Schuldner einen Scheck aus und übergibt diesen einem anwesenden und vollstreckungsbereiten Vollziehungsbeamten, so beruht die durch Einlösung des Schecks erfolgte Zahlung auch dann auf einer Rechtshandlung des Schuldners, wenn der Vollziehungsbeamte ohne die Ausstellung des Schecks erfolgreich in das sonstige Vermögen des Schuldners vollstreckt hätte.*)

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IBRRS 2012, 2603
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Klauselerteilung: Was prüft das Vollstreckungsgericht?

BGH, Beschluss vom 23.05.2012 - VII ZB 31/11

Die materielle Richtigkeit der erteilten Vollstreckungsklausel ist grundsätzlich nicht zur Überprüfung des Vollstreckungsgerichts gestellt. Seiner Nachprüfung unterliegt es, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht hingegen, ob sie erteilt werden durfte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - VII ZB 71/09, MDR 2012, 367).*)

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IBRRS 2012, 2595
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Umstände zur Glaubhaftmachung "in sonst geeigneter Weise"?

LG Heilbronn, Beschluss vom 28.11.2011 - 1 T 408/11

Für die Glaubhaftmachung der bevorrechtigten Vollstreckung der Rangklasse 2 "in sonst geeigneter Weise" nach § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG genügt in erster Linie die Bezugnahme auf die Klage- bzw. Anspruchsbegründungsschrift.

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IBRRS 2012, 2581
ProzessualesProzessuales
Wiederkaufsvormerkung in der Zwangsversteigerung

BGH, Urteil vom 24.05.2012 - IX ZR 175/11

1. Die gesetzliche Fälligkeitsfrist eines Erschließungsbeitrags endet mit dem Ablauf desjenigen Tages, welcher durch seine Zahl dem Tag entspricht, an welchem der Beitragsbescheid dem Schuldner bekannt gegeben worden ist. Endet diese Frist mit Ablauf eines Freitags, so verlängert sie sich nicht bis zum nächsten Werktag.*)

2. Der erste Fälligkeitstag ist der Sonnabend, wenn die Fälligkeitsfrist mit Ablauf eines Freitags endet. Der Beitrag wird mit dem Beginn des folgenden Sonntags rückständig. Die Rückstandsfristen des Zwangsversteigerungsrechts enden in diesem Fall mit Ablauf des Werktages, der in dem betreffenden Jahr dem Sonnabend vor Beginn der Rückstandsfrist entspricht.*)

3. Der im Range nach dem bestrangig betreibenden Gläubiger vorgemerkte bedingte Auflassungsanspruch eines Wiederkaufsberechtigten gewährt, wenn die Vormerkung durch den Zuschlag erlischt, in der Zwangsversteigerung des Grundstücks jedenfalls dann ein Anrecht auf die Zuteilung des Übererlöses ohne Abzug des Wiederkaufpreises, wenn diese bedingte Kaufpreisforderung anderweitiger Beschlagnahme unterliegt und die Bedingung nicht ausfällt (hier: Konkursbeschlag über das Vermögen des Wiederverkäufers).*)

4. Die rechtsgestaltende Ausübung des Wiederkaufsrechts unterliegt neben der Ausschlussfrist keiner Verjährung. Der Herausgabeanspruch des Wiederkäufers auf ein verkauftes Grundstück verjährt in zehn Jahren nach Ausübung des Wiederkaufsrechts.*)

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IBRRS 2012, 2573
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eintritt in Sicherungsvertrag bei Sicherungsgrundschuld

BGH, Urteil vom 11.05.2012 - V ZR 237/11

Der für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld erforderliche "Eintritt in den Sicherungsvertrag" (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40) kann auch durch Abschluss eines Vertrags zugunsten des Sicherungsgebers erfolgen.*)

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IBRRS 2012, 2548
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verbot der Vollstreckung bei Offenbarungsversicherung

BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - IX ZB 275/10

Das Verbot von Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung.*)

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IBRRS 2012, 2539
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Massezugehörigkeit von Lohnbestandteilen

BGH, Beschluss vom 05.06.2012 - IX ZB 31/10

Über die Massezugehörigkeit von Lohnbestandteilen hat das Prozessgericht zu entscheiden, wenn deutsche Gerichte für die Einzelzwangsvollstreckung nicht zuständig sind.*)

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IBRRS 2012, 2502
ProzessualesProzessuales
OLG auch für Zwangsgeld zuständig!

OLG München, Beschluss vom 18.06.2012 - 34 Sch 32/11

1. Das Oberlandesgericht ist auch für Entscheidungen nach §§ 887 f ZPO zuständig, wenn die Grundlage für die beantragte Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein Schiedsspruch bildet, den dieses Gericht gemäß seiner Zuständigkeit für vollstreckbar erklärt hat.*)

2. Einen der Schiedsabrede unterliegenden - bestrittenen - Erfüllungseinwand hat es hierbei nicht prüfen.*)

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IBRRS 2012, 2376
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Zwangsgeldbeschluss

BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - I ZB 52/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2289
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
§ 42 ZVG lässt Recht auf Grundbucheinsicht unberührt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2012 - 3 Wx 21/12

§ 42 ZVG beschränkt nicht das berechtigte Informationsinteresse des Bietinteressenten auf den Inhalt der Zwangsversteigerungsakten, sondern lässt sein bei Darlegung eines berechtigten Interesses gegenüber dem Grundbuchamt bestehendes Recht auf Grundbucheinsicht nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO unberührt.*)

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