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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6019 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IBRRS 2002, 0363
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondernutzungsrecht

OLG Schleswig, Urteil vom 12.09.2001 - 4 U 110/00

Entspricht eine Vereinbarung unter Wohnungseigentümern über den Tausch grundbuchlich eingetragener Sondernutzungsrechte nicht den Anforderungen des § 877 BGB, so kann die darin liegende Gebrauchsregelung mit (nur) obligatorischer Wirkung gleichwohl auch Rechtsnachfolger binden. Sie müssen aber den Tausch als für sich verbindlich anerkannt haben.

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IBRRS 2002, 0290
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer zahlt für mängelfreies Gemeinschaftseigentum?

OLG Köln, Beschluss vom 21.09.2001 - 16 Wx 153/01

1.) Eine der Feuchtigkeitsisolierung dienende Folie in einer Zwischendecke ist auch dann Be-standteil des Gemeinschaftseigentums, wenn sich die Notwendigkeit der Isolierung nur aus der spezifischen Nutzung des oberen Teileigentums ergibt.

2.) Die Sanierungskosten der von Anfang an nicht fachgerechten Feuchtigkeitisolierung fallen allen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft anteilig zur Last.

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IBRRS 2002, 0083
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Urteil vom 30.10.2001 - VI ZR 127/00

a) Zur Frage der Rechtskraftwirkung eines (Versäumnis-)Urteils, das einer Klage aus § 894 BGB auf Berichtigung des Grundbuchs in Ansehung eines tatsächlich nicht bestehenden dinglichen Wohnungsrechts stattgibt.

b) Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus § 826 bzw. § 823 Abs. 1 BGB, wenn eine etwaige, dadurch begründete Rechtsposition durch rechtskraftfreie Veräußerung des betroffenen Wohnungseigentums an einen gutgläubigen Erwerber gegenstandslos wird.

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IBRRS 2002, 0014
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussfassung durch Wohnungseigentümergemei

BGH, Beschluss vom 23.08.2001 - V ZB 10/01

a) Die Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen Wohnungseigentumsverfahrens läßt die Verfahrensführungsbefugnis des Veräußerers unberührt. Einer formellen Beteiligung des Erwerbers durch das Gericht bedarf es nicht.

b) Der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlußergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung kommt grundsätzlich konstitutive Bedeutung zu. Es handelt sich im Regelfall um eine Voraussetzung für das rechtswirksame Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses.

c) Die formal einwandfrei zustande gekommene Ablehnung eines Beschlußantrages durch die Wohnungseigentümer hat Beschlußqualität. Ein solcher Negativbeschluß ist kein Nichtbeschluß.

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IBRRS 2000, 0935
Mit Beitrag
BauträgerBauträger

BGH, Urteil vom 22.12.1989 - V ZR 339/87

»Die Grundbucheintragung der Teilungserklärung oder der Teilungsvereinbarung vor Errichtung des Gebäudes ist inhaltlich zulässig auch dann, wenn schon in diesem Zeitpunkt nach öffentlichem Recht ein Bauverbot für das Grundstück besteht.«

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IBRRS 2000, 0923
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht

BGH, Urteil vom 17.01.1989 - VI ZR 186/88

Wird die Wegereinigung in einer Wohnungseigentumsanlage auf einen Dritten übertragen, so kann dieser unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch den Wohnungseigentümern gegenüber deliktsrechtlich haftbar sein.*)

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IBRRS 2000, 0900
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 21.12.2000 - V ZB 45/00

1. Wanddurchbrüche zwischen zwei Wohnungen, die zum Verlust der Abgeschlossenheit (§ 3 Abs. 2 WEG) oder einem der Teilungserklärung widersprechenden Zustand führen, stellen nicht schon deshalb einen für die anderen Wohnungseigentümer nicht hinnehmbaren Nachteil dar.

2. Wird eine tragende, in Gemeinschaftseigentum stehende Wand durchbrochen, so ist ein nicht hinnehmbarer Nachteil allerdings erst dann ausgeschlossen, wenn kein wesentlicher Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums erfolgt, insbesondere keine Gefahr für die konstruktive Stabilität des Gebäudes und dessen Brandsicherheit geschaffen worden ist.

3. Handelt es sich um ein echtes Streitverfahren, so kann auch in einer Wohnungseigentumssache ohne Verletzung der Amtsermittlungspflicht auf der Grundlage des glaubhaften Vorbringens eines Beteiligten, dem der Gegner nicht widersprochen hat, entschieden werden.

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IBRRS 2000, 0871
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 20.09.2000 - V ZB 58/99

1. Ein Sondernutzungsrecht kann nur durch Vereinbarung, nicht auch durch bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluß begründet werden. Der Wohnungseigentümerversammlung fehlt hierzu die absolute Beschlußkompetenz (teilweise Aufgabe von BGHZ 54, 65 sowie Abgrenzung zu BGHZ 127, 99 und 129, 329).

2. Durch Beschlußfassung können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluß entscheiden dürfen, anderenfalls bedarf es einer Vereinbarung.

3. § 23 Abs. 4 WEG, wonach ein Beschluß nur ungültig ist, wenn er für ungültig erklärt wurde, setzt voraus, daß die Wohnungseigentümer überhaupt durch Beschluß entscheiden durften.

4. Ein trotz absoluter Beschlußunzuständigkeit gefaßter Beschluß ist nichtig.

5. Der Beschluß in einer Angelegenheit, welche die Regelung des Gebrauchs (§ 15 WEG), der Verwaltung (§ 21 WEG) und der Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 WEG) betrifft, aber nicht mehr eine "ordnungsmäßige" Maßnahme zum Inhalt hat, ist nur anfechtbar.

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IBRRS 2000, 0778
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Geltendmachung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 28.10.1999 - VII ZR 284/98

Zur Auslegung einer während eines Prozesses den einzelnen Wohnungseigentümern von der Gemeinschaft erteilten Ermächtigung, wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum Minderung oder Schadensersatz geltend zu machen.*)

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IBRRS 2000, 0360
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwalterhaftung für Schäden durch herabstürzende Dachteile

BGH, Urteil vom 23.03.1993 - VI ZR 176/92

1. Den Verwalter von Wohnungseigentum, der gem. § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG für die ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen hat, trifft aufgrund § 838 BGB die Einstandspflicht für den durch die Ablösung von Teilen des verwalteten Gebäudes verursachten Schaden nach Maßgabe des § 836 BGB.*)

2. Der für die Sicherheit eines Gebäudes Verantwortliche hat alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, die Gefahr einer Ablösung von Dachteilen, sei es auch nur bei starkem Sturm, nach Möglichkeit rechtzeitig zu erkennen und ihr zu begegnen; dies gilt um so mehr, je älter das Gebäude und seine Dachkonstruktion ist.*)

3. Zu den Anforderungen an den nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB vom Gebäudesicherungspflichtigen zu führenden Entlastungsbeweis bei witterungsbedingter Ablösung von Teilen des Flachdachs eines achtgeschossigen Gebäudes.*)

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IBRRS 2000, 0355
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kauf von Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 04.03.1994 - V ZR 241/92

1. Ist Gegenstand eines notariellen Vertrages der Kauf von Wohnungseigentum, so genügt für dessen Bezeichnung die Angabe des betreffenden Wohnungsgrundbuches.*)

2. Übernimmt in einem Grundstückskaufvertrag - oder beim Kauf von Wohnungseigentum - der Käufer eine Verbindlichkeit des Verkäufers aus einem anderen Schuldverhältnis, muß der Inhalt der übernommenen Verpflichtung nicht mitbeurkundet werden.*)

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IBRRS 2000, 0281
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Urteil vom 11.12.1992 - V ZR 118/91

Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

a) Ohne einen ermächtigenden Eigentümerbeschluß ist ein einzelner Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berechtigt, einen den Wohnungseigentümern gemeinsam zustehenden Schadensersatzanspruch wegen der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Dritten geltend zu machen (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, BGHZ 106, 222; 116, 392).

b) Der einzelne Wohnungseigentümer kann zumindest einen auf eine Geldzahlung an sich selbst gerichteten Schadensersatzanspruch wegen der durch eine Einwirkung auf das gemeinschaftliche Eigentum verursachten Beeinträchtigung seines Wohnungseigentums gegen einen Dritten ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer geltend machen.

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Online seit 1990

IBRRS 1990, 0541
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erneute Beschlussfassung möglich?

BGH, Beschluss vom 20.12.1990 - V ZB 8/90

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist befugt, über eine schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen. Der neue Beschluß muß jedoch schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachten.*)

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Ältere Dokumente

Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Mangels Nachweises der Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.01.2023 - Vf. 27-VI-22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigung einer Markise

LG München I, Beschluss vom 21.03.2022 - 1 S 3709/21 WEG

(Ohne amtliche Leitsätze)

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NotareNotare
Voreintragungsgrundsatz bei WEG-Teilung durch Erbengemeinschaft

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.07.2023 - 14 W 41/23

Es bedarf der Voreintragung der Erben gemäß § 39 Abs. 1 GBO, wenn durch Teilung des im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehenden Grundstücks mit nachfolgender Übertragung des Wohnungseigentums auf die Erben in Vollzug der Aufhebung der Erbengemeinschaft eine Wohnungseigentümergemeinschaft gebildet werden soll; § 40 Abs. 1 GBO ist auf diesen Fall weder direkt noch analog anwendbar.*)

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WohnungseigentumWohnungseigentum
Neuverteilung der Kosten für Wohnungeigentümer ?

LG Dortmund, Urteil vom 25.07.2019 - 1 S 76/18

(kein amtlicher Leitsatz)

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IBRRS 2001, 0178
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 13.09.2001 - V ZB 15/01

Eine Zwangshypothek ist für den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage einzutragen, wenn er in dem zugrundeliegenden Vollstreckungstitel als Gläubiger ausgewiesen ist. Hierbei ist es unerheblich, ob der Verwalter materiell-rechtlicher Forderungsinhaber ist, oder ob der Titel von ihm als gewillkürter Verfahrensstandschafter erstritten wurde.

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IBRRS 2001, 0041
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 193/99

Zur Aktivlegitimation des einzelnen Eigentümers bei Mängelansprüchen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum.

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