Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2013, 2933
VG Aachen, Urteil vom 14.05.2013 - 3 K 244/11
1. Dachdeckerarbeiten, die zwei unterschiedliche Dächer bzw. Dachformen (hier: Abdichtung eines Flachdachs und Eindeckung eines Satteldachs) betreffen, können in getrennten Losen vergeben werden.
2. Eine Beschränkte Ausschreibung ist zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen, namentlich aus Gründen der Dringlichkeit unzweckmäßig ist. Das Tatbestandsmerkmal der Dringlichkeit muss dabei objektiv gegeben sein und ist eng auszulegen, um den Ausnahmecharakter der Beschränkten Ausschreibung gegenüber dem Regelfall der Öffentlichen Ausschreibung zu wahren.
3. Dringlichkeit ist nicht gegeben, wenn das Vergabeverfahren unter einem Zeitdruck steht, den der öffentliche Auftraggeber selbst verursacht hat oder der ihm zumindest zuzurechnen ist.
IBRRS 2013, 2925

VGH Hessen, Beschluss vom 08.03.2013 - 9 A 827/12
Zum Vorbringen von Berufungszulassungsgründen bei mehreren selbständig tragenden Teilen der Urteilsbegründung und zur Sachverhaltsmitteilung beim Widerruf einer Subvention.*)

IBRRS 2013, 2924

VK Bund, Beschluss vom 29.03.2006 - VK 2-11/06
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Für die Erkennbarkeit ist auf die Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Antragstellers abzustellen. Bei der Konkretisierung dieses Maßstabes kommt es aber auch darauf an, ob der Bieter schon Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können, die bei einem unerfahrenen Unternehmen nicht vorhanden sind.
2. Die Vergabestelle ist nicht befugt, Eignungskriterien zweimal zu berücksichtigen. Sie ist vielmehr verpflichtet, die vorher bekannt gegebenen Zuschlagskriterien zu Grunde zu legen. Ein sog. Mehr an Eignung darf sie nicht berücksichtigen.
3. Wird das Kriterium der Fachkunde durch ein Kriterium der Leistungsfähigkeit ersetzt, ist dies schon deshalb unzulässig, weil alle (auch potenzielle) Bieter aufgrund der Vergabebekanntmachung für die Abgabe eines Teilnahmeantrages von anderen Wertungskriterien ausgehen mussten, als die Bieter, die letztendlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden.

IBRRS 2013, 2912

OLG München, Beschluss vom 26.06.2013 - Verg 32/12
Die Einräumung von Options- oder Vertragsverlängerungsrechten führt nicht dazu, dass von der Kappungsgrenze von 48 Monaten (VgV § 3 Abs. 4 Nr. 2) abzusehen ist (Divergenz zu OLG Naumburg, Beschluss vom 13.02.2012 - 2 Verg 14/11, ibr-/vpr-online).

IBRRS 2013, 2911

OLG München, Beschluss vom 14.03.2013 - Verg 32/12
1. Erhält ein Bieter nach Angebotsabgabe von einem Dritten Informationen über den Inhalt des Angebots eines Mitbewerbers, liegt darin kein zum Angebotsausschluss führender Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip, weil durch diese Information das Angebot des Bieters nicht (mehr) beeinflusst wird.
2. Wird durch die Information eines Dritten das Angebot des Bieters nicht beeinflusst, ist der Bieter nicht dazu verpflichtet, dem Auftraggeber den Namen des Informanten bekannt zu geben.

IBRRS 2013, 2907

BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 3 C 22.02
1. Regelungen hinsichtlich Marktorganisationswaren im Sinne von § 6 Abs. 1 MOG sind nur erzeugnis- oder produktbezogene Regelungen, nicht jedoch produktionsverfahrensbezogene Regelungen.*)
2. Eine Auflage, deren Nichterfüllung zum Widerruf eines Zuwendungsbescheides berechtigt, kann in der Weise mit dem Zuwendungsbescheid verbunden sein, dass sie als Leistungspflicht des Zuwendungsempfängers in einem öffentlich-rechtlichen Vertrage vereinbart wird, in welchem sich die Behörde im Gegenzug zum Erlass des Zuwendungsbescheides verpflichtet.*)

IBRRS 2013, 2906

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.09.2008 - 15 A 2328/06
Eine Beschränkte Ausschreibung ist zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen, namentlich aus Gründen der Dringlichkeit unzweckmäßig ist. Das Tatbestandsmerkmal der Dringlichkeit muss dabei objektiv gegeben sein und ist eng auszulegen, um den Ausnahmecharakter der Beschränkten Ausschreibung gegenüber dem Regelfall der Öffentlichen Ausschreibung zu wahren.

IBRRS 2013, 2888

OLG München, Beschluss vom 14.06.2013 - Verg 6/13
Bei einer Rücknahme des Antrags hat stets der Antragsteller die zur Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der übrigen Beteiligten zu tragen. Eine analoge Anwendung der Billigkeitsregelung des § 128 Abs. 3 GWB kommt nicht in Betracht, da eine Regelungslücke nicht festgestellt werden kann.

IBRRS 2013, 2882

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.06.2013 - 21.VK-3194-26/13
1. Wenn der öffentliche Auftraggeber in der Aufforderung zur Angebotsabgabe keine oder zumindest keine hinreichenden Mindestanforderungen i.S.d. § 8 EG Abs. 2 Nr. 3 VOB/A genannt hat, sind etwaige Nebenangebote allein schon aus diesem Grund von der Wertung auszuschließen.*)
2. Lässt der Auftraggeber Nebenangebote zu, muss er mit Positiv- oder Negativkriterien den Rahmen abstecken, innerhalb dessen sich die Nebenangebote bewegen sollen. Die Mindestbedingungen sollen nicht lediglich abstrakt bzw. inhaltsleer sein, sondern müssen sich auf den Beschaffungsvorgang und die konkrete Ausgestaltung von Nebenangeboten beziehen. Die Bieter müssen in der Lage sein, klar zu erkennen, was als Nebenangebot zugelassen ist. Es kann insbesondere nicht auf die Anforderungen zurückgegriffen werden, welche das Leistungsverzeichnis aufstellt.*)

IBRRS 2013, 2851

VK Thüringen, Beschluss vom 06.06.2013 - 250-4002-3584/2013-E-005-G
1. Zugelassene Nebenangebote dürfen nicht gewertet werden, wenn der Preis als einziges Zuschlagskriterium bekannt gemacht wurde.
2. Bei den Vergabeunterlagen geht es um Inhalte, nicht um Formalien. Lediglich formale Veränderungen der Formblätter des VHB Bund (hier: Weglassen der Vergabenummer und der Fußzeile "VHB-Bund-Ausgabe 2008-Stand Mai 2010") sind keine Änderung der Vergabeunterlagen, weil dadurch der Wille der Vergabestelle und der Vertragsgegenstand nicht verändert werden.
3. Die permanente Verfolgung der aktuellen Rechtsprechung gehört jedenfalls dann nicht zu den Aufgaben eines (Bau-)Unternehmens, wenn diese noch keiner abschließenden Beurteilung unterliegt. Die Bieter müssen deshalb im Rahmen der üblichen Sorgfalt das vergaberechtliche Problem, ob Nebenangebote zulässig, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium bildet, nicht erkennen.
IBRRS 2013, 2848

VK Sachsen, Beschluss vom 25.09.2008 - 1/SVK/045/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2847

VK Hessen, Beschluss vom 24.03.2009 - 69d-VK-06/2009
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2846

VK Saarland, Beschluss vom 17.11.2010 - 1 VK 13/2010
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2835

OLG München, Beschluss vom 13.06.2013 - Verg 1/13
1. Der Inhaber einer öffentlichen Baukonzession ist ein öffentlicher Auftraggeber.
2. Der Begriff des Bauauftrags bzw. der Bauleistung nach § 99 Abs. 3 GWB umfasst das Bauen und Planen. Dabei steht es dem Auftraggeber frei, die Planung als Dienstleistungsauftrag getrennt auszuschreiben.
3. Baukonzessionäre sind bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen weder an die Vorschriften der VOF noch an die Vorschriften der VOB/A oder der VOL/A gebunden. Allerdings sind zumindest im Oberschwellenbereich die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Vergabe, dazu gehören die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots, einzuhalten. Aus dem Transparenzgebot folgt die Pflicht zur europaweiten Bekanntmachung.
4. Zur Frage, inwieweit ein Antrag nach § 101b Abs. 2 GWB infolge tatsächlicher, nicht aber rechtlicher Kenntnis von der fehlenden europaweiten Ausschreibung treuwidrig sein kann.*)
VPRRS 2013, 0869

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2008 - Verg 7/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2827

VK Hessen, Beschluss vom 29.07.2010 - 69d-VK-15/2010
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2818

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2013 - VK 3-35/13
Verweist der Bieter in seinem Aufklärungsschreiben zum einen auf die Geltung seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anderen auf seine Zahlungsbedingung ("14 Tage ohne Abzug"), stellt dies eine Abänderung der Vergabeunterlagen dar, so dass das Angebot des Bieters zwingend auszuschließen ist.
IBRRS 2013, 2812

KG, Urteil vom 08.12.2011 - 27 U 75/11
Richten die Parteien eines Bauvertrags nach einer verzögerten Vergabe zur Anpassung der Vergütung eine Arbeitsgruppe ein, deren Aufgabe es ist, die angepasste Vergütung "der Höhe nach" einvernehmlich zu bestimmen, ist die von der Arbeitsgruppe erzielte Einigung für beide Parteien rechtlich bindend.

IBRRS 2013, 2810

VK Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - VK 05/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2809

VK Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - VK 5/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2807

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.07.2010 - 21.VK-3194-26/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2806

VK Hessen, Beschluss vom 05.09.2008 - 69d-VK-39/2008
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2805

VK Südbayern, Beschluss vom 13.11.2012 - Z3-3-3194-1-41-07/12
1. Die Einhaltung des Wettbewerbsgrundsatzes nach § 97 Abs. 1 GWB i.V.m. § 2 EG Abs. 1 VOL/A erfordert es u.a., dass die Abgabe eines Angebots durch einen Bieter in Unkenntnis der Konkurrenzangebote erfolgen muss. Kennt ein Bieter den Leistungsumfang und die Preise seines Konkurrenten, muss er nicht mehr potentiell günstigere Angebote unterbreiten, sondern er braucht sein Angebot nur noch an den ihm bekannten Bedingungen der Konkurrenz auszurichten. Die vergaberechtliche Rechtsprechung, der sich die Vergabekammer anschließt, sieht eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise eines Bieters im Sinne von § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A regelmäßig dann als verwirklicht an, wenn ein Bieter sein Angebot in Kenntnis des Angebots eines anderen Bieters erstellt. Der öffentliche Auftraggeber muss jedoch die Kenntnis des Bieters vom Inhalt des Konkurrenzangebots nachweisen, um hierauf einen Ausschluss stützen zu können.*)
2. Auch im Verhandlungsverfahren müssen die wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts eingehalten werden. Das gilt namentlich für die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Wenn die Abgabe eines Angebots zu einem Ausschlusstermin aufgefordert wird, ist damit die Phase der inhaltlichen Veränderungsvorschläge vorüber. Fordert ein Auftraggeber einen Bieter noch zweimal auf sein Angebot klarzustellen - ist dies keine zulässige Aufklärung mehr, vielmehr liegt hier eine Änderung der Verdingungsunterlagen vor.*)

IBRRS 2013, 2804

VK Hessen, Beschluss vom 08.09.2008 - 69d-VK-13/2007
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2803

VK Hessen, Beschluss vom 22.04.2008 - 69d-VK-13/2008
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2796

OLG München, Beschluss vom 01.07.2013 - Verg 8/13
Bei der Ausschreibung von Restarbeiten eines vom Auftraggeber außerordentlich gekündigten Bauvertrages darf der öffentliche Auftraggeber bei der Prognose, ob der gekündigte Unternehmer zur ordnungsgemäßen Ausführung der Restarbeiten geeignet ist, die frühere konfliktreiche Vertragsabwicklung berücksichtigen.*)
IBRRS 2013, 2795

VK Bund, Beschluss vom 17.06.2013 - VK 3-41/13
1. Eignungsanforderungen müssen grundsätzlich bereits in der Bekanntmachung angegeben werden.
2. Der Auftraggeber kann einen Bieter nicht aufgrund eines fehlenden Qualifikationsnachweises als ungeeignet ansehen, wenn er die Vorlage eines solchen Nachweises nicht ausdrücklich gefordert hat. Etwas anderes kann ausnahmsweise nur dann gelten, wenn aus Sicht der mit einer Ausschreibung angesprochenen kundigen Fachfirmen, die als Ausschreibungsadressaten den objektiven Empfängerhorizont prägen, der Nachweis eines bestimmten Qualifikationserfordernisses völlig offenkundig ist (hier verneint).

IBRRS 2013, 2784

VK Bund, Beschluss vom 03.07.2007 - VK 3-64/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2783

VK Bund, Beschluss vom 14.08.2000 - VK 2-18/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2782

VK Sachsen, Beschluss vom 02.11.1999 - 1/SVK/19-99
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0847

VK Bund, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 2-6/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0846

VK Bund, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 2-06/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2780

EuGH, Urteil vom 11.07.2013 - Rs. C-576/10
Grundsätzlich ist die Richtlinie anwendbar, die zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem der öffentliche Auftraggeber die Art des Verfahrens auswählt und endgültig entscheidet, ob die Verpflichtung zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags besteht.

IBRRS 2013, 2779

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - Verg 16/12
1. Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden. Die Wahl unterliegt der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist. Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung.
2. Die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand unterliegt dessen ungeachtet im Interesse der Öffnung des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand für den Wettbewerb und der effektiven Durchsetzung der Warenverkehrsfreiheit bestimmten, durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen.
3. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
IBRRS 2013, 2777

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.06.2013 - 1 VK 13/13
Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Referenzen müssen bereits in der Vergabebekanntmachung aufgeführt sein, da die Bewerber schon aufgrund der Bekanntmachung klar und zweifelsfrei erkennen können müssen, ob für sie die Abgabe eines Angebots infrage kommt.

IBRRS 2013, 2766

VK Bund, Beschluss vom 19.01.2001 - VK 2-42/00
1. Die Vergabestelle muss nicht berücksichtigte Bieter zehn Arbeitstage vor Zuschlagserteilung über ihre Ablehnung informieren.
2. Die Vorabinformation setzt voraus, dass die Angebote abschließend bewertet sind und ein Zuschlag erteilt werden kann.
3. Jedenfalls die sich in "unmittelbarer Nähe" des annehmbarsten Angebots befindlichen Bieter müssen die Umstände hinsichtlich der Wertung ihres Angebots vollständig erfahren.

IBRRS 2013, 2757

VK Bund, Beschluss vom 30.01.2009 - VK 3-221/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2756

VK Bund, Beschluss vom 01.10.2009 - VK 3-172/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2755

VK Bund, Beschluss vom 16.03.2009 - VK 3-37/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2754

VK Bund, Beschluss vom 27.07.2009 - VK 2-99/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2753

VK Bund, Beschluss vom 12.02.2009 - VK 1-189/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2752

VK Bund, Beschluss vom 27.10.2009 - VK 1-179/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2751

VK Bund, Beschluss vom 16.12.2008 - VK 1-162/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2750

VK Bund, Beschluss vom 09.09.2009 - VK 1-158/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0832

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2011 - 1 VK LSA 5/11
1. Rettungsdienstleistungen sind gemäß § 97 ff GWB vergaberechtskonform auszuschreiben.*)
2. § 15 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt umfasst lediglich die Verlängerungen der Genehmigungen.*)

VPRRS 2013, 0831

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2011 - 1 VK LSA 05/11
1. Rettungsdienstleistungen sind gemäß § 97 ff GWB vergaberechtskonform auszuschreiben.*)
2. § 15 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt umfasst lediglich die Verlängerungen der Genehmigungen.*)

IBRRS 2013, 2735

VK Hessen, Beschluss vom 25.11.2011 - 69d-VK-39/2011
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2734

VK Bund, Beschluss vom 08.10.2003 - VK 2-78/03
1. Der Vergabestelle verbleibt bei allen die Sicherheit der Baumaßnahmen insbesondere im Kanalbau betreffenden Fragen auch nach Klärung der technischen Aspekte, die mit einzelnen Lösungsvorschlägen verbunden sind, grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum verbleibt, den sie mit ihren Wertungen ausfüllen kann. Die Vergabestelle kann sich daher ohne Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften unter mehreren möglichen Lösungen, die alle technisch durchführbar und innerhalb einer bestimmten Bandbreite sicher sind, entweder für die eher konservative, dafür aber bewährte Lösung oder für die eher fortschrittliche, dafür aber aus Sicht der Vergabestelle mit gewissen Risiken behaftete Lösung entscheiden.
2. Die für die Unverzüglichkeit der Rüge angesehene Zeitspanne von zwei Wochen ist als Obergrenze anzusehen und kann daher nur für besonders schwierig gelagerte Fälle gelten. In allen übrigen Fällen kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und deren Bewertung an.

VPRRS 2013, 0827

VK Bund, Beschluss vom 23.07.2007 - VK 3-76/07
1. An den Inhalt des Vorabinformationsschreibens sind keine überspannten Anforderungen zu stellen.
2. Einer Vergabestelle ist es unbenommen, auch in einem laufenden Nachprüfungsverfahren ihre einmal getroffene Zuschlagsentscheidung zu korrigieren. Mit Zustellung des Nachprüfungsantrags ist es ihr lediglich untersagt, den Zuschlag zu erteilen.
3. Bei einer bundesweiten Massenausschreibung mit einer großen Anzahl von Losen können – und müssen – nicht alle Angebote unter völlig identischen Bedingungen bewertet werden.

VPRRS 2013, 0824

VK Bund, Beschluss vom 30.09.2005 - VK 3-130/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
