Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
10940 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 3352
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2001 - 1 VK 55/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3351

VK Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2001 - 2 VK 38/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3350

VK Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2001 - 2 VK 74/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3349

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2001 - 2 VK 78/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 5477

VK Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2000 - 2 VK 48/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3348

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2000 - 2 VK 36/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3347

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.06.2000 - 1 VK 3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3346

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3345

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0994

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2012 - 2 VK LSA 16/12
Die nicht hinreichende Begründung und Dokumentation einer Einzelbenotung verstößt gegen das Transparenzgebot.

IBRRS 2013, 3326

VK Arnsberg, Beschluss vom 04.09.2001 - VK 1-11/01
Ein Nebenangebot kann nicht als Hauptangebot gewertet werden bei abweichenden technischen Details.*)

IBRRS 2013, 3325

VK Arnsberg, Beschluss vom 31.08.2001 - VK 1-12/01
Zeitgleich mit dem Nachprüfungsantrag erhobene Rüge ist grundsätzlich nicht zulässig, solange der Zuschlag nicht unmittelbar bevor steht.*)

IBRRS 2013, 3324

VK Arnsberg, Beschluss vom 27.08.2001 - VK 1-10/01
Nachträgliche Vereinbarungen über Kostenübernahmen durch Bieter unter gleichzeitiger Abänderung des Leistungsverzeichnisses sind als unzulässige nachträgliche Preisverhandlung zu betrachten.*)

IBRRS 2013, 3323

VK Arnsberg, Beschluss vom 01.06.2001 - VK 1-8/01
1. Unzulässigkeit wegen Nichterreichens des Schwellenwertes, § 100 Abs. 1 GWB i. V. m. § 2 Nr. 4 VgV.*)
2. Kostentragungspflicht nach § 128 Abs. 3 und 4 GWB i. V. m. § 155 Abs. 5 VwGO.*)

IBRRS 2013, 3322

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.05.2001 - VK 1-09/01
Bei Antragsrücknahme trägt der Antragsteller die Kosten.*)

IBRRS 2013, 3321

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.05.2001 - VK 1-9/01
Bei Antragsrücknahme trägt der Antragsteller die Kosten.*)

IBRRS 2013, 3320

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-02/01
1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)
2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)

VPRRS 2013, 0986

VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-1/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)

VPRRS 2013, 0985

VK Arnsberg, Beschluss vom 18.07.2000 - VK 2-07/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3319

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-2/01
1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)
2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)

VPRRS 2013, 0983

VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-01/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)

VPRRS 2013, 0982

VK Arnsberg, Beschluss vom 18.07.2000 - VK 2-7/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3318

VK Bund, Beschluss vom 30.08.2000 - VK 1-25/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0980

VK Bund, Beschluss vom 13.07.2000 - VK 2-12/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3316

VK Bund, Beschluss vom 19.09.2001 - VK 1-33/01
1. Aus allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätzen wie der Verpflichtung zu einer möglichst wirtschaftlichen Vergabe im Wettbewerb ebenso wie dem Gleichbehandlungsgebot ergibt sich eine generelle Verpflichtung für die Vergabestelle, in jedem Einzelfall die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Aufteilung mittels Los mit zu bedenken und diese gegebenenfalls umzusetzen.
2. Das Diskriminierungsverbot gebietet zwingend, bei einer Neuausschreibung interessierte Bieter durch das Leistungsverzeichnis in den Kenntnisstand der bisherigen Auftragsnehmerin zu setzen, da andernfalls ein erheblicher Wettbewerbsvorsprung für die bisherige Auftragnehmerin offensichtlich ist.
3. Der Wettbewerbsgrundsatz gebietet, den Kreis der Bieter nicht durch überzogen hohen Anforderungen an deren Leistungsfähigkeit über Gebühr einzuschränken.

IBRRS 2013, 3315

VK Bund, Beschluss vom 22.08.2001 - VK 2-26/01
Die Einstufung einer Baumaßnahme in eine Honorarzone nach der HOAI ist in einem Vergabeverfahren nach der VOF nicht verhandelbar!

IBRRS 2013, 3314

VK Bund, Beschluss vom 22.08.2001 - VK 2-24/01
Die Einstufung einer Baumaßnahme in eine Honorarzone nach der HOAI ist in einem Vergabeverfahren nach der VOF nicht verhandelbar!

IBRRS 2013, 3311

OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 - 2 U 151/12
1. Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt.
2. Ein unzureichender Vermerk über den rechtzeitigen Eingang eines Angebots sowie die unterlassene Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile der eingegangenen Angebote bei der Angebotseröffnung hat zur Folge, dass nicht gewährleistet ist, dass die bei der Prüfung und Wertung der Angebote zugrunde liegenden Unterlagen tatsächlich alle rechtzeitig und mit dem bei der Prüfung festgestellten Inhalt vorgelegen haben.
3. Die Durchführung der Vergabe auf der Grundlage der Wertung von Angeboten, für die nach Ablauf der Angebotsfrist Manipulationen nicht ausgeschlossen werden können, ist mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Auftragsvergabe nicht zu vereinbaren.
4. Als Kosten zur Vorbereitung eines Angebots kommen in zeitlicher Hinsicht nur die bis zum Ablauf der Angebotsfrist getätigten Aufwendungen in Frage. In sachlicher Hinsicht sind dies in erster Linie die zur Erstellung des konkreten Angebots erforderlichen Sach- und Materialkosten sowie Kosten für Vor-Ort-Besichtigungen oder für Verhandlungen mit Nachunternehmern im Hinblick auf das konkrete Vergabeverfahren.
IBRRS 2013, 3306

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.02.2013 - 2 VK LSA 42/12
1. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern stellt keine Nachunternehmerleistung dar.
2. Die Eignungsanforderungen müssen sich unmittelbar aus der Bekanntmachung selbst ergeben. Der Verweis auf ein Formblatt ist insoweit nicht ausreichend.
3. Es stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar, wenn der Auftraggeber die zeitlichen Parameter eines gewerkegerechten Ablaufplans den Bietern nicht bekannt gibt, diese jedoch bei der Wertung der Angebote heranzieht.
IBRRS 2013, 3295

VK Bund, Beschluss vom 25.07.2001 - VK 2-20/01
Eine nach 18 Tagen erhobene Rüge ist nicht unverzüglich geltend gemacht worden.

IBRRS 2013, 3294

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2001 - VK 2-44/00
1. Verhandlungen über Vertragsanpassungen, die sich im Rahmen der abgeschlossenen Verträge halten, sind nicht als Eintritt in neue Beschaffungsverfahren zu werten.
2. Ein Angebot eines Bieters, das keine Reaktion auf eine Bedarfsmeldung der Vergabestelle ist, kann nicht als konkretes Vergabeverfahren i.S.v. § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB gewertet werden, auch wenn ein solches "Andienungsverfahren" aus der Sicht des Bieters die einzige Möglichkeit ist, um überhaupt in Vertragsverhandlungen mit der Vergabestelle treten zu können.
3. Die Zuweisung der ausschließlichen Zuständigkeit für die Nachprüfung in Vergabesachen gem. § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB beschränkt sich auf laufende Fälle, also solche, denen ein konkretes Vergabeverfahren zu Grunde liegt. Ein vorbeugender Unterlassungsantrag, der sich auf ein Verhalten der Vergabestelle im Rahmen von zukünftigen, noch nicht als Beschaffung kennzeichnenden Vergaben bezieht, muss daher vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden, deren umfassende Prüfungskompetenz vergaberechtlicher Vorschriften der Gesetzgeber beibehalten hat.

VPRRS 2013, 0970

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2000 - VK 1-39/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3293

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2000 - VK 2-38/00
1. Anträge nach § 115 Abs. 3 GWB können bei der Vergabekammer nur im laufenden Vergabeverfahren gestellt werden, d.h. solange das Nachprüfungsverfahren noch bei der Vergabekammer anhängig ist.
2. Anträge auf Entscheidungen in einem selbstständigen Zwischenverfahren, die sich im Ergebnis gegen die so genannte faktische Vollziehung wenden, sind beim Beschwerdegericht zu stellen.

IBRRS 2013, 3292

VK Bund, Beschluss vom 14.11.2000 - VK 1-33/00
Bei Erledigung der Hauptsache wegen der Erteilung der Vorabinformation durch die Vergabestelle aus nachprüfungsbezogenen Gründen muß dieses Verhalten als Unterliegen der Vergabestelle i.S.d. § 128 Abs. 3 GWB und als erfolgreiche Anrufung der Vergabekammer i.S.d. § 128 Abs. 4 Satz 1 GWB gewertet werden.

IBRRS 2013, 3291

VK Bund, Beschluss vom 19.10.2000 - VK 1-23/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3290

VK Bund, Beschluss vom 21.09.2000 - VK 1-29/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3289

VK Bund, Beschluss vom 07.09.2000 - VK 2-26/00
1. Bei der Beurteilung eines Niedrigpreisangebots ist hinsichtlich seiner "Angemessenheit" i.S. des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A allein darauf abzustellen, ob der Niedrigpreis wettbewerblich begründet ist. Maßgeblich ist das konkrete Verhältnis zwischen Preis und angeordneter Leistung, nicht das Verhältnis des günstigsten Angebots zu den Angebotspreisen der Wettbewerber.
2. Auch Unterkostenpreise können in zulässiger Weise wettbewerblich begründet sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn bei einem Angebot aus Gründen der Kapazitätsauslastung bewusst auf Kostendeckung verzichtet wird oder wenn ein Newcomer, der sich nur durch Preiszugeständnisse Zugang zu einem Markt verschaffen kann, ein unterkalkulatorisches Angebot macht. Der Gesichtspunkt der Auskömmlichkeit spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie der Gedanke des Mittelstandsschutzes. Lediglich eine gezielte und planmäßige Verdrängung von Wettbewerbern ist unzulässig.

VPRRS 2013, 0963

VK Bund, Beschluss vom 28.08.2000 - VK 1-21/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3287

VK Bund, Beschluss vom 17.07.2000 - VK 1-13/00
1. § 25 Nr. 3 S. 1 VOL/A ist mit Blick auf § 25 Nr. 3 S. 2 VOL/A dahingehend zu verstehen, dass auch andere Gesichtspunkte, wie z.B. die Qualität eines Angebots, in die Entscheidung mit einbezogen werden können. Diese müssen zur Wahrung der Transparenz, der Willkürfreiheit und des Gleichbehandlungsgebots in der Bekanntmachung gem. § 9a VOL/A genannt und entsprechend in der Wertung der Angebote berücksichtigt werden.
2. Zu den Vorwürfen der Angebotsmanipulation und der Kollision zwischen der Vergabestelle und einem Bieter.
3. Die Entscheidung über die Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt bei der Vergabestelle, nicht beim Bieter. Sie soll im Zuge des restriktiv auszulegenden § 6 Nr. 1 VOL/A nur davon Gebrauch machen, wenn sie selbst über die besonderen Kenntnisse nicht verfügt.
4. Aufklärungsgespräche zwischen Ast. und Vergabestelle sind nach § 24 Nr. 1 VOL/A nur zulässig, wenn damit Zweifel über die Angebote oder die Bieter behoben werden sollen. Sie dürfen sich gerade nicht auf die nachträgliche Verbesserung von Angebotsbestandteilen richten. So darf auch nicht verhandelt werden, wenn es sich um überhaupt fehlende zwingende Angaben im Angebot handelt, wie etwa geforderte Erklärungen über das zu verwendende Material, weil dies zwangsläufig auf eine Angebotsänderung hinausliefe. Die nachträgliche Verbesserung der eingereichten Unterlagen und Muster würde gegen das Gleichbehandlungsgebot und den Wettbewerbsgrundsatz verstoßen.

IBRRS 2013, 3286

VK Bund, Beschluss vom 09.08.1999 - VK 1-09/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3285

VK Bund, Beschluss vom 09.08.1999 - VK 1-9/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3264

VK Bund, Beschluss vom 27.06.2013 - VK 2-34/13
Der Begriff der Änderungen an den Vergabeunterlagen ist weit auszulegen. Eine solche Änderung liegt insbesondere vor, wenn das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht. Auch liegt eine Änderung vor, wenn der Bieter eine eigene Zeitplanung einreicht, die von den in den Verdingungsunterlagen vorgegebenen bauzeitlichen Zusammenhängen abweicht, insbesondere die vorgegebenen Zeitfenster sowie den vorgegebenen Bauablauf für einzelne Teilleistungen nicht einhält.
IBRRS 2013, 3260

VK Bund, Beschluss vom 25.05.2001 - VK 1-15/01
Eine Vorabinformation hat bloßen Mitteilungscharakter in Bezug auf ein feststehendes Wertungsergebnis und kann die Rechtsposition eines Bieters in Bezug auf das Vergabeverfahren daher nicht beeinträchtigen.

IBRRS 2013, 3259

VK Bund, Beschluss vom 20.04.2000 - VK 2-6/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3258

VK Bund, Beschluss vom 16.03.2000 - VK 2-32/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3257

VK Bund, Beschluss vom 25.01.2000 - VK 2-30/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3256

VK Bund, Beschluss vom 17.11.1999 - VK 1-17/99
Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine analoge Anwendung der Regelung über die Statthaftigkeit von Fortsetzungsfeststellungsanträgen nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB prinzipiell nicht, soweit das Feststellungsinteresse des Ast. sich lediglich auf die Bindungswirkung der Entscheidung der Vergabekammer für eventuelle Schadensersatzprozesse nach § 124 Abs. 1 GWB richtet. Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn das Feststellungsinteresse des Ast. sich auch auf die Feststellung eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Vorabinformation nicht berücksichtigter Bieter bezieht und dieser Verstoß nicht im Rahmen des durch die §§ 97 ff. GWB gewährten Rechtsschutzes geltend gemacht werden konnte.

IBRRS 2013, 3255

VK Bund, Beschluss vom 21.10.1999 - VK 2-26/99
1. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens seitens des Staatlichen Bauamts eines Bundeslandes ändert nichts an der Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes, wenn das Bauamt im Wege der Organleihe tätig geworden ist.
2. Teilt ein Bieter auf die von der Vergabestelle erbetene erstmalige nähere Entscheidungsbegründung hin dieser nicht mit, ob er seine Kritik an der Entscheidung aufrechterhält und nimmt er der Vergabestelle damit Anlass und Möglichkeit, auf die Vorwürfe weitergehend zu reagieren, verletzt er seine Rügepflicht aus § 107 Abs. 3 GWB.

IBRRS 2013, 3254

VK Bund, Beschluss vom 21.09.1999 - VK 1-21/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3252

VK Bund, Beschluss vom 15.09.1999 - VK 1-19/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
