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Sachgebiet: Prozessuales

15753 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IBRRS 2002, 2127
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Heimliches Mithören von Telefonaten: vor Gericht unverwertbar

BVerfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98

1. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) erstreckt sich auf die von Privaten betriebenen Telekommunikationsanlagen.*)

2. Art. 10 Abs. 1 GG begründet ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der näheren Umstände der Telekommunikation durch den Staat und einen Auftrag an den Staat, Schutz auch insoweit vorzusehen, als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen.*)

3. Die Gewährleistung des Rechts am gesprochenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt vor der Nutzung einer Mithöreinrichtung, die ein Gesprächsteilnehmer einem nicht an dem Gespräch beteiligten Dritten bereitstellt. Art. 10 Abs. 1 GG umfasst diesen Schutz nicht.*)

4. Auf das Recht am gesprochenen Wort kann sich auch eine juristische Person des Privatrechts berufen.*)

5. Zur Verwertung von Zeugenaussagen im Zivilverfahren, die auf dem rechtswidrigen Mithören von Telefongesprächen Dritter beruhen.*)

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IBRRS 2002, 2126
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verfassungsbeschwerdebefugnis einer GbR

BVerfG, Beschluss vom 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02

1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde befugt, wenn sie die Verletzung ihres Grundrechts auf Eigentum geltend machen will.

2. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil, mit dem das Verfahren zur umfassenden Entscheidung an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität in der Regel unzulässig.

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IBRRS 2002, 2107
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verspätete Ablehnung eines Sachverständigen

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.04.2002 - 4 W 1019/02

Meint eine Partei, dem schriftlichen Gutachten eines Sachverständigen stichhaltige Anhaltspunkte für die Besorgnis seiner Befangenheit entnehmen zu können, so muss sie die Ablehnungsgründe unverzüglich geltend machen. Sie darf nicht erst abwarten, ob der Sachverständige im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens die Zweifel an seiner Unbefangenheit möglicherweise doch noch ausräumt.*)

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IBRRS 2002, 2105
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsrecht - Rückbestätigung einer telefonischen Vereinbarung

BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 237/01

Treffen die Parteien eine telefonische Absprache und bittet eine Partei um eine Rückbestätigung per Telefax, so ist dies grundsätzlich dahin auszulegen, daß der Bestätigung lediglich Beweisfunktion für die korrekte Wiedergabe des Inhalts der Vereinbarung zukommen soll. Wird die Bestätigung nicht abgeschickt, ist dies demnach kein Indiz dafür, daß die Vereinbarung nicht zustande gekommen ist.




IBRRS 2002, 2100
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne des § 539 ZPO

BGH, Urteil vom 26.09.2002 - VII ZR 422/00

Ein wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne des § 539 ZPO liegt nur dann vor, wenn das Verfahren des ersten Rechtszuges an einem so erheblichen Mangel leidet, daß es keine ordnungsgemäße Grundlage für eine instanzbeendende Entscheidung sein kann.*)

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IBRRS 2002, 2097
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil

BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZR 125/02

a) Der Antrag auf Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 € übersteigt und der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt.*)

b) Betrifft die Beschwer durch das angefochtene Urteil mehrere selbständige Ansprüche und kommt ein Zulassungsgrund nur hinsichtlich eines Streitgegenstandes in Betracht, ist der Antrag unzulässig, wenn die davon ausgehende Beschwer den Betrag von 600 € nicht übersteigt.*)

Widerspricht der Insolvenzverwalter Belastungen des im Soll geführten Kontos des Schuldners, die im Lastschriftverfahren erfolgt sind, kann er lediglich deren Beseitigung verlangen; ein Auszahlungsanspruch steht ihm nicht zu. Mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nimmt das Kreditinstitut daher keine Verrechnung vor.*)

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IBRRS 2002, 2091
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - gerichtliche Bestimmung des Vorsitzenden

BayObLG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 Z SchH 4/02

Zur Frage der Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung eines Vorsitzenden gemäß § 1035 Abs. 4 ZPO.

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IBRRS 2002, 2082
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Berufung: Rechtsbeschwerde möglich?

BGH, Beschluss vom 10.10.2002 - VII ZB 11/02

Eine Rechtsbeschwerde im Arrestverfahren ist auch dann nicht statthaft, wenn die Berufung durch Beschluss als unzulässig verworfen worden ist.

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IBRRS 2002, 2081
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 27/02

Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen einer Anwaltskanzlei für die Fristwahrung kommt es nicht entscheidend an, wenn der Anwalt im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt hat, bei deren Befolgung die Frist gewahrt worden wäre.

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IBRRS 2002, 2080
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedergabe der Erläuterungen des Sachverständigen

BGH, Beschluss vom 08.10.2002 - VI ZR 165/02

Zu den Anforderungen an die Wiedergabe der Erläuterungen eines Sachverständigen im Urteil der Vorinstanz.

Es reicht aus, wenn der Inhalt der Erläuterungen des Sachverständigen sich aus den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich entnehmen läßt und dadurch dem Rechtsmittelgericht eine Überprüfung möglich ist, ob die Einwendungen einer Partei gegen ein Gutachten zutreffend berücksichtigt worden sind.

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IBRRS 2002, 2067
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für eine GmbH

BGH, Beschluss vom 24.10.2002 - VII ZR 4/00

Prozesskostenhilfe für eine juristische Person (hier: GmbH) kommt nur in Betracht, wenn allgemeine Interessen dies erfordern.

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IBRRS 2002, 2065
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten eines privaten Rechtsgutachtens

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2002 - 12 W 113/02

Kosten für private Rechtsgutachten über inländisches Recht sind nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig (§ 91 ZPO).*)

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IBRRS 2002, 2063
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Reisekosten des Rechtsanwalts, Wegfall Lokalisierungsprinzip

BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZB 11/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 2055
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an einen Pfändungsbeschluss

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.03.2002 - 4 U 126/01

1.) Der Pfändungsbeschluss als hoheitlicher Gerichtsakt muss Anordnung und Umfang der Pfändung klar und bestimmt darstellen. Er muss daher insbesondere die zu pfändende Forderung des Schuldners an den Drittschuldner so bestimmt bezeichnen, dass feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist. Die bezeichnete Pfandforderung muss von anderen unterschieden werden können.

2.) Soll eine Forderung gegen den einzelnen, auch persönlich haftenden BGB-Gesellschafter gepfändet werden, so bedarf es - wie im Fall des OHG-Gesellschafters - der Zustellung eines Pfändungsbeschlusses an ihn.

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IBRRS 2002, 2045
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bindungswirkung einer Verweisung

BayObLG, Beschluss vom 17.07.2002 - 1 Z AR 74/02

Zur Frage Bindungswirkung einer Verweisung, wenn bei übereinstimmenden Abgabeanträgen der Parteien nach Abgabe der Sache gemäß § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO verfahren wird.

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IBRRS 2002, 2039
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entschädigung für Verdienstausfall wegen eines Gerichtstermins

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 W 56/02

1. Entschädigung für Verdienstausfall ist bei selbständigen Gewerbetreibenden immer dann zu gewähren, wenn die Lebensstellung der Partei und ihre regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass etwas versäumt wurde. Im Hinblick darauf bestehen keine Bedenken, einer selbständigen Maklerin, die ihr Büro alleine betreibt, den Höchstsatz von 13,-- € je angefangene Stunde zuzubilligen.*)

2. Für die Teilnahme an dem von einem Sachverständigen anberaumten Besichtigungstermin entsteht keine Beweisgebühr.*)

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IBRRS 2002, 2036
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2002 - 5 W 26/02

Im selbständigen Beweisverfahren findet grundsätzlich keine Kostengrundentscheidung gem. §§ 91 ff. ZPO statt. Sie ist im Hauptsacheverfahren zu treffen.

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IBRRS 2002, 2028
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klage und Widerklage über Restwerklohnforderung und Anzahlung

OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.06.2002 - 4 U 145/01

Wird mit der Klage eine Restwerklohnforderung geltend gemacht, während mit der Widerklage die Rückzahlung einer auf den Werklohn geleisteten Anzahlung gefordert wird, so ist ein Teilurteil über die Klageforderung unzulässig.*)

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IBRRS 2002, 2020
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unanfechtbarkeit der Wiedereinsetzung

BGH, Beschluss vom 08.10.2002 - VI ZB 27/02

Die Wiedereinsetzung bleibt trotz Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Ausgangsgericht unanfechtbar. Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft.*)

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IBRRS 2002, 2019
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wertgrenze für Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 31/02

Die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO gilt nicht für die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß.*)

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Berufung unzulässig ist, weil es an einer ordnungsgemäßen Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift fehlt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geklärt. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist auch nicht im Hinblick auf die durch das Grundgesetz gewährleisteten Verfassungsgarantien zur Fortbildung des Rechts erforderlich.*)

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IBRRS 2002, 2018
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - keine Kostenfreiheit bei unstatthaftem Verfahren

BGH, Beschluss vom 17.10.2002 - IX ZB 303/02

§ 5 Abs. 6 GKG gilt nicht, wenn die Beschwerde gegen den Kostenansatz unstatthaft ist.*)

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IBRRS 2002, 2017
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwaltung - Anzeige eines gefahrerhöhenden Umstands bei Versicherung

BGH, Urteil vom 17.10.2002 - IX ZR 3/01

Hat der Versicherer die Regulierung eines Brandschadens auf dem verwalteten Grundstück abgelehnt, weil der Zwangsverwalter es versäumt hat, einen gefahrerhöhenden Umstand anzuzeigen, und verteidigt sich der Zwangsverwalter gegenüber der aus diesem Grunde erhobenen Schadensersatzklage mit der Behauptung, auch bei rechtzeitiger Anzeige an den Versicherer hätte bei Schadenseintritt kein Versicherungsschutz mehr bestanden, so erhebt er damit nicht den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens, sondern bestreitet den vom Kläger zu beweisenden Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden.*)

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IBRRS 2002, 2016
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren

BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZB 271/02

Die Rechtsbeschwerde ist im Kostenansatzverfahren auch dann nicht statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluß zugelassen hat.*)

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IBRRS 2002, 1998
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 71/02

a) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) ist die Revision nur in Fällen der Divergenz sowie der Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr zuzulassen. Darüber hinaus werden Rechtsfehler im Einzelfall von diesem Zulassungsgrund auch dann nicht erfaßt, wenn sie offensichtlich oder besonders schwerwiegend sind oder einen Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte enthalten.*)

b) Grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) kann einer Sache zukommen, wenn sie Rechtsfragen aufwirft, die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können, oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren. Darüber hinaus begründen Rechtsfehler im Einzelfall ausnahmsweise dann eine grundsätzliche Bedeutung der Sache, wenn offenkundig ist, daß die angefochtene Entscheidung sich als objektiv willkürlich darstellt oder Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt, und wenn jeweils nicht zweifelhaft erscheint, daß das Bundesverfassungsgericht sie auf eine Verfassungsbeschwerde hin aufheben würde.*)

c) Eine ordnungsgemäße Darlegung (§ 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO) setzt voraus, daß der Beschwerdeführer die Zulassungsgründe, auf die er die Beschwerde stützt, benennt und zu deren Voraussetzungen so substantiiert vorträgt, daß das Revisionsgericht allein anhand der Lektüre der Beschwerdebegründung und des Berufungsurteils die Voraussetzungen der Zulassung prüfen kann.*)




IBRRS 2002, 1997
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostensicherheit

BGH, Beschluss vom 02.10.2002 - I ZR 15/02

Dem Beklagten kann von einem ausländischen Kläger gem. § 112 Abs. 3 ZPO jedenfalls dann weitere Prozeßkostensicherheit verlangen, wenn er nicht erkennen konnte, daß die in erster Instanz zugesprochene Sicherheit nicht für alle drei Instanz ausreicht. Dies ist auch dann der Fall, wenn in höheren Instanzen die Klage unter neuen rechtlichen Gesichtspunkten verhandelt wird, die erhöhte erstattungsfähige Kosten mit sich bringen.

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IBRRS 2002, 1995
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung

BGH, Beschluss vom 04.09.2002 - VIII ZB 49/02

1. Lehnt das Berufungsgericht eine Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist ab, so ist dagegen die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof statthaft.

2. Bei Einreichung einer nicht unterzeichneten Berufungsschrift ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn das - zuverlässige und regelmäßig überwachte - Büropersonal des Prozeßbevollmächtigten allgemein angewiesen ist, ausgehende Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein einer Unterschrift zu überprüfen.

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IBRRS 2002, 1989
ImmobilienImmobilien
Vergütung des Zwangsverwalters

BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - IX ZB 39/02

1. § 24 der Zwangsverwalterverordnung ist in der Weise anzuwenden, daß die Regelvergütung des Zwangsverwalters jedenfalls von dem als Jahresmiete oder -pacht eingezogenen Betrag

bis zu 1.500 € 9 v.H.

und von den Beträgen

über 1.500 € bis 3.000 € 8 v.H.,

über 3.000 € bis 4.500 € 7 v.H.,

über 4.500 € 6 v.H.

beträgt. Eine Erhöhung der Vomhundertsätze bleibt zu prüfen.*)

2. Die Mindestvergütung des Zwangsverwalters nach § 24 Abs. 2 ZwVerwVO beträgt 90 €, diejenige nach § 24 Abs. 4 ZwVerwVO 45 €.*)

3. § 25 ZwVerwVO greift nur ein, wenn individuelle, tätigkeitsbezogene Besonderheiten der Geschäftsführung im Einzelfall diese als entweder besonders schwierig oder aufwendig bzw. als ungewöhnlich leicht oder geringfügig erscheinen lassen und deshalb ein Mißverhältnis zur Regelvergütung des § 24 ZwVerwVO entstehen würde.*)

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IBRRS 2002, 1982
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beiladungsfähigkeit von Behörden

BVerwG, Beschluss vom 28.08.2002 - 9 VR 11.02

Das Straßenbauamt, das die Planfeststellung beantragt hat, kann im Streit um den Planfeststellungsbeschluss auch dann nicht nach § 65 VwGO beigeladen werden, wenn die Klage oder der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach dem einschlägigen Landesrecht in Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegen die demselben Rechtsträger angehörende Planfeststellungsbehörde selbst zu richten ist (Aufgabe von BVerwGE 52, 226 <231> und 237 <242>).*)

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IBRRS 2002, 1978
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Tatbestandsberichtigung

BGH, Beschluss vom 07.10.2002 - V ZR 79/01

Grundsätzlich unterliegt der Tatbestand eines Revisionsurteils nicht der Berichtigung nach § 320 ZPO.

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IBRRS 2002, 1977
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Intern. Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubten Handlungen

BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 107/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 1976
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Intern. Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubten Handlungen

BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 108/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 1975
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Intern. Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubten Handlungen

BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 109/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 1974
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Intern. Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubten Handlungen

BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 111/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 1973
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Intern. Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubten Handlungen

BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 113/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 1972
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Höherfestsetzung der Beschwer durch den BGH

BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 67/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 1971
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Stufenklage mit Mindestbetrag

BGH, Urteil vom 25.09.2002 - XII ZR 55/00

Macht der Kläger im Rahmen einer Stufenklage einen Mindestbetrag geltend, weil er die Klageforderung insofern beziffern und begründen zu können meinte, ohne auf eine Auskunft des Beklagten angewiesen zu sein, liegt nur wegen des darüber hinausgehenden Klagebegehrens eine Stufenklage, im übrigen eine bezifferte Teilklage vor.*)

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IBRRS 2002, 1970
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fristenkontrolle

BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 419/01

Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sind, daß die Anweisung in Vergessenheit gerät und die konkrete Fristeintragung unterbleibt.*)

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IBRRS 2002, 1964
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beachtlichkeit eines Privatgutachtens

BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 170/01

Bei Vorlage eines Privatgutachtens kann ein rechtsmißbräuchliches Vorbringen "ins Blaue hinein" nicht schon dann bejaht werden, wenn das Privatgutachten nach tatrichterlicher Einschätzung das Beweismaß verfehlt, das nach § 286 ZPO für die Überzeugung von der Wahrheit einer Behauptung zu fordern ist.*)

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IBRRS 2002, 1950
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Richterablehnung

BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ZB 11/02

Im Verfahren der Richterablehnung sieht die ZPO eine Rechtsbeschwerde nicht vor. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs kommt auch bei "greifbarer Gesetzwidrigkeit" nicht in Betracht.

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IBRRS 2002, 1941
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Abweisung der Berufung

BGH, Beschluss vom 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

a) Die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß ist auch dann zulässig, wenn die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht erreicht ist.*)

b) Weicht das Beschwerdegericht objektiv von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ab und besteht die Gefahr einer Wiederholung, ist der Zulassungsgrund "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung" gegeben.*)

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IBRRS 2002, 1936
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Niederschlagung der Gerichtskostem im Berufungsverfahren

OLG Hamm, Beschluss vom 18.06.2002 - 26 U 141/01

Hat das Landgericht von der Erhebung notwendiger Beweise abgesehen und ist deshalb im Berufungsverfahren nachträglich ein Sachverständigengutachten einzuholen, können die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens niedergeschlagen werden.

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IBRRS 2002, 1935
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren trotz Schiedsgerichtsabrede?

OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2002 - 17 W 24/02

Die Vereinbarung eines dem ordentlichen Rechtsweg vorgeschalteten Schlichtungsverfahrens in einem Architekten-/Ingenieurvertrag schließt die Statthaftigkeit des selbständigen Beweisverfahrens (ZPO §§ 485 ff) vor Einleitung des Schlichtungsverfahrens nicht aus.

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IBRRS 2002, 1934
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abmahnung vor Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung?

OLG Rostock, Beschluss vom 28.08.2002 - 1 W 216/99

1. Der Bauunternehmer muss zur Vermeidung von Kostennachteilen vor Einreichung eines Antrags auf Sicherung eines Anspruchs auf Bewilligung einer Bauhandwerkersicherungshypothek den Auftraggeber abmahnen, wenn er annehmen kann und muss, dass er sein Ziel auch ohne gerichtliche Inanspruchnahme erreicht.

2. Der Bauunternehmer ist gleichfalls verpflichtet, vor Antragstellung die grundsätzliche Zahlungs- bzw. Vergleichsbereitschaft des Auftraggebers zu ermitteln und die Frage einer Bauhandwerkersicherungshypothek mit ihm zu erörtern. Andernfalls hat der Auftraggeber keine Veranlassung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegeben.

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IBRRS 2002, 1897
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Formale Anforderungen an ein Berufungsurteil

BGH, Urteil vom 11.09.2002 - XII ZR 219/00

1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Berufungsurteil grundsätzlich aufzuheben, wenn es keinen Tatbestand enthält, weil einem solchen Urteil in der Regel nicht entnommen werden kann, welchen Streitstoff das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, so daß diese einer abschließenden Überprüfung in der Revisionsinstanz nicht zugänglich ist.

2. Von einer Aufhebung kann das Revisionsgericht nur absehen, wenn das Berufungsgericht nur über eine Rechtsfrage entschieden hat, deren Beantwortung die Feststellung eines konkreten Sachverhalts nicht voraussetzt, oder wenn sich der Sach- und Streitstand in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichenden Umfang aus den Entscheidungsgründen ergibt.

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IBRRS 2002, 1895
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe: Keine Verschenkung von Vermögen

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZR 262/02

Eine Partei darf in Ansehung bevorstehender Prozeßkosten keine Vermögensgegenstände verschenken.

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IBRRS 2002, 1894
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nichterhebung von Kosten bei "unrichtige Behandlung"

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZR 165/96

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben. Eine "unrichtige Behandlung" im Sinne dieser Vorschrift ist anzunehmen, wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Normen verstoßen hat und dieser Verstoß offen zutage tritt, oder wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt.

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IBRRS 2002, 1888
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vergleichsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzung

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZB 22/02

Die Festsetzung einer anwaltlichen Vergleichsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren erfordert, daß die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f ZPO).*)

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IBRRS 2002, 1885
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sorgfaltspflichten bei der Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZB 44/02

Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist (hier: bei einem Anwaltswechsel in der Berufungsinstanz, der stattfindet, wenn die Berufung durch den früheren Prozeßbevollmächtigten vermeintlich längst frist- und formgerecht eingelegt und begründet worden ist, und sich nachträglich herausstellt, daß die Berufungsschrift nicht unterzeichnet gewesen war).*)

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IBRRS 2002, 1881
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.01.2001 - 12 W 58/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 1861
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Lücke im Sachverständigengutachten

BGH, Urteil vom 17.07.2002 - IV ZR 150/01

Tatrichterliche Pflichten bei einer Beurteilungslücke in dem Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen.

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