Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7222 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 2239VGH Hessen, Urteil vom 21.11.2006 - 5 UE 463/06
Zur Frage der Zulässigkeit einer Tiefenbegrenzung für Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs bei der Bemessung des Straßenbeitrags nach einem grundflächenbezogenen Maßstab.*)
VolltextIBRRS 2007, 2237
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.11.2006 - 10 A 3012/05
Der in der Praxis einzelner Baugenehmigungsbehörden übliche Begriff der Belassung ist nach seinem Regelungsgehalt auf die Duldung eines illegalen Vorhabens beschränkt. Er erweckt jedoch den falschen Eindruck, dem Bauherrn werde etwas rechtmäßig Erworbenes zur weiteren Verfügung und Nutzung überlassen und sollte aus Gründen der Rechtsklarheit deshalb nicht verwendet werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2236
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.11.2006 - 4 L 359/06
Die Gleichbehandlung innerhalb des Vollgeschossmaßstabes einer Anschlussbeitragssatzung von eingeschossig bebaubaren Grundstücken mit solchen Grundstücken, die zweigeschossig bebaubar sind, verstößt nicht nur gegen das Gebot des § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG-SA, Beiträge nach Vorteilen zu bemessen, sondern auch gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.*)
VolltextIBRRS 2007, 2234
OVG Sachsen, Beschluss vom 28.11.2006 - 5 BS 185/06
1. Grundsätzlich ist der Straßenbaulastträger für die Unterhaltung von Stützmauern für öffentlich Straßen zuständig.*)
2. § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) SächsStrG erfasst zwar alle Stützmauern, setzt jedoch ihren funktionellen Zusammenhang zu Straßen voraus.*)
3. Dient eine Stützmauer sowohl dem Schutz einer Straße als auch einem Anliegergrundstück, ist für jeden Einzelfall die Verantwortlichkeit für ihre Unterhaltung festzustellen.*)
4. Zu den Voraussetzungen einer Unterhaltspflicht des Anliegers für eine Stützmauer.*)
VolltextIBRRS 2007, 2232
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2006 - 3 S 2377/06
1. Die Umwandlung eines Bistros in einen sog. Swingerclub unter Beibehaltung eines Teils des Schankraums zur Abgabe von Speisen und Getränken stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar.*)
2. Ein Swingerclub (Einrichtung mit dem Zweck, den Besuchern gegen eine Entgeltpauschale Gelegenheit zu sexuellen Kontakten mit gleich gesinnten Partnern oder Paaren zu bieten bzw. zu solchen Betätigungen anzuregen) ist städtebaulich als Vergnügungsstätte einzustufen (wie Beschluss vom 11.06.1990 - 3 S 1036/90 -, VBlBW 1991, 27 ff.); daran ändert nichts, dass als Nebenzweck in einem abgetrennten Bereich Speisen und Getränke verabreicht werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2231
VGH Bayern, Beschluss vom 29.11.2006 - 1 CS 06.2717
Ein vor die Außenwand tretender Bauteil oder Vorbau ist auch dann abstandsflächenrechtlich wie ein versetzter ("fiktiver") Außenwandteil (Art. 6 Abs. 3 Satz 3 BayBO) zu behandeln, wenn er bei der Berechnung der Abstandsflächen nur deswegen nicht nach Art. 6 Abs. 3 Satz 7 BayBO außer Betracht bleibt, weil er den 2 m-Abstand von den Grundstücksgrenzen nicht einhält.*)
VolltextIBRRS 2007, 2230
OVG Hamburg, Beschluss vom 29.11.2006 - 2 Bs 148/06
1. Bei Baunachbarklagen richtet sich der Streitwert nicht nach etwaigen Wertminderungen des nachteilig betroffenen Grundstücks.*)
2. In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 26.6.1991, NVwZ-RR 1991 S. 671) entnimmt das Gericht den Streitwert unter Berücksichtigung des Umfangs der nachteiligen Wirkungen im Regelfall einem Streitwertrahmen von 7.500 bis 30.000 €. Soweit der Rechtsstreit das nachbarliche Verhältnis zweier großer, gewerblich genutzter Grundstücke mit großer Baumasse betrifft, kann eine begrenzte Überschreitung dieses Rahmens in Betracht kommen, die den Streitwertrahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan nicht übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2226
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.12.2006 - 7 A 568/06
1.Die Widerspruchsbehörde darf einen verfristeten Widerspruch des Bauherrn gegen einen seinen Bauantrag versagenden Bescheid auch dann in der Sache bescheiden, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen zum Bauvorhaben versagt hat.*)
2. Die Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ist unwirksam, wenn der Flächennutzungsplan die Zulässigkeit der Windenergieanlagen an die Voraussetzung knüpft, sie dürften nur mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt und nur mit "pitch-Steuerung" betrieben werden.*)
3. Verunstaltet eine Windenergieanlage aus einigen, nicht unerheblichen Sichtbereichen die Landschaft, kommt es nicht darauf an, ob aus anderen Sichtbereichen noch keine Verunstaltung eintritt, sondern eine (nur) kompensationsfähige Sichtbeeinträchtigung besteht.*)
VolltextIBRRS 2007, 2225
OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.12.2006 - 1 KN 278/03
1. Zur planerischen Neuordnung einer städtebaulichen Gemengelage mit einer Teilveränderung der Erschließungssituation (Einzelfall).*)
2. Eine 100 m lange und ca. 7 m breite Stichstraße kann auch ohne Wendehammer in einem gewerblich genutzten Bereich eine ausreichende Erschließung sicherstellen.Aus dem Entscheidungstext*)
VolltextIBRRS 2007, 2224
OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.12.2006 - 1 KN 156/05
1. Die Festsetzung einer Stellplatzfläche als Nebenanlage gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB erfordert eine hinreichende Sicherung ihrer Zuordnung zu den entsprechenden Hauptanlagen in einem überschaubaren Zeitraum.*)
2. Die Planung einer Straße im Blockinnenbereich zur rückwärtigen Erschließung der Grundstücke über eine gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauBG festgesetzte Stellplatzanlage setzt die Realisierbarkeit einer Flächenzuteilung voraus, die zur Erreichbarkeit der Grundstücke führt.Aus dem Entscheidungstext*)
VolltextIBRRS 2007, 2221
OVG Sachsen, Beschluss vom 07.12.2006 - 5 BS 174/06
Der Beitragspflicht nach §§ 17 ff. SächsKAG i.V.m. einer Kommunalen Beitragssatzung unterliegen bebaute Grundstücke auch, wenn die Satzung die Beitragspflicht an die Baulandeigenschaft anknüpft und fordert, dass das Grundstück nach der geordnetenn baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung ansteht. Die Bebauung des Grundstücks indiziert seine Baulandeigenschaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.1977 - IV C 71/74 -, KStZ 1978, 15 zur Erschließungsbeitragspflicht)*)
VolltextIBRRS 2007, 2218
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2006 - 5 S 1793/05
1. Erfüllt ein Vorhaben (hier: Rutschsanierung eines Hangs) den Tatbestand einer Gewässerbenutzung, so ist wegen § 14 Abs. 1 WHG neben der Planfeststellung trotz ihrer Konzentrationswirkung eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, welche die Planfeststellungsbehörde erteilt.*)
2. Zur "Rechtsposition" eines Grundstückseigentümers, der seine private Wasserversorgung über einen Brunnen durch das planfestgestellte Vorhaben beeinträchtigt sieht.*)
VolltextIBRRS 2007, 2217
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2006 - 7 A 964/05
1. Ein Bebauungsplan, der ein Sondergebiet für Fachmärkte mit maximal 3.000 qm Verkaufsfläche "für nicht citytypische Sortimente" ausweist, ist wegen Unbestimmtheit der Festsetzung unwirksam.*)
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Veränderungssperre einem bestimmten Vorhaben wegen einer faktischen Zurückstellung bzw. rechtswidrigen Ablehnung nicht mehr entgegen gehalten werden kann.*)
3. Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen "zentraler Versorgungsbereiche" im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB.*)
4. Zu den Voraussetzungen, wann "schädliche Auswirkungen" auf zentrale Versorgungsbereiche im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB "zu erwarten" sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 2209
VGH Bayern, Beschluss vom 18.12.2006 - 6 ZB 05.672
1. Ein bebaubares Buchgrundstück, das mit einem Grundstücksstreifen in Zufahrtsbreite an eine Anbaustraße angrenzt, ist von dieser dennoch nicht nach § 131 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn der verbindende Grundstücksstreifen durch Bebauungsplan als Teil einer weiteren selbständigen Erschließungsanlage festgesetzt ist, die nach der planerischen Absicht die bebaubaren Grundstücksteile allein erschließen soll.*)
2. Ein Wohngrundstück ist nicht nach § 131 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn es zwar an die Anlage angrenzt, jedoch von der Fahrbahn aus nur über eine unbefestigte gewidmete Verkehrsgrünfläche mit einer Tiefe von etwa 12 bis 16 m hinweg betreten werden kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 2208
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2006 - 8 S 1827/06
Der Antrag eines Dritten auf Widerruf eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses wegen nachträglicher Änderung der Sach- und Rechtslage kann nur dann Erfolg haben, wenn bei Antragstellung evident ist, dass ein außerordentlicher Ausnahmefall vorliegt, weil Schutzauflagen nicht ausreichen, um nachteilige Auswirkungen des Plans auf besonders schutzwürdige eigene Rechtsposition des Dritten auszuschließen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2207
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2006 - 7 B 2193/06
1. Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung sind entscheidungserhebliche Tatsachen durch das Beschwerdegericht auch dann zu berücksichtigen, wenn sie vom Beschwerdeführer erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung selbst geschaffen worden sind.*)
2. Es kann abwägungsgerecht sein, angrenzend an ein faktisches (reines) Wohngebiet durch Bebauungsplan ein Sondergebiet für die Errichtung von Autohäusern festzusetzen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2197
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.12.2006 - 8 C 10881/06
Zum Anspruch auf Ergänzung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses um die Festsetzung einer Entschädigung dem Grunde nach gemäß § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG im Falle von Beeinträchtigungen eines Gewerbebetriebs durch Baustelleneinrichtungen und die zeitweise Inanspruchnahme notwendiger Stellplätze.*)
VolltextIBRRS 2007, 2189
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2006 - 5 S 2617/05
1. Zur (fehlenden) Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für ein Fachmarktzentrum in einem Sondergebiet, wenn der Antragsteller befürchten muss, die bisherige Nutzbarkeit seines im benachbarten Gewerbegebiet gelegenen Grundstücks für den Einzelhandel werde deshalb eingeschränkt, weil die positive raumordnerische Beurteilung des Fachmarktzentrums die Änderung der umgebenden Bebauungspläne dahingehend verlangt, dass Betriebe mit zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimenten nur noch ausnahmsweise zulässig sind.*)
2. Zum (fehlenden) Rechtsschutzinteresse bei weitgehender Genehmigung und Verwirklichung des geplanten Fachmarktzentrums.*)
VolltextIBRRS 2007, 2150
VGH Hessen, Beschluss vom 24.01.2007 - 4 TG 2870/06
Zur Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes klein ist und damit in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden kann, ist zunächst auf die sich aus den konkreten Festsetzungen des Bebauungsplans ergebende spezifische Situation des Baugebietes abzustellen. Der Begriff des kleinen Betriebes im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ist nämlich objektiv baugebietstypisch und bezogen auf das konkrete Baugebiet auszulegen. Dabei ist die Anzahl der Betten eine wichtige, aber nicht allein entscheidende Messgröße. Maßgebend sind die Auswirkungen der gesamten Einrichtung auf das Baugebiet. Dementsprechend ist insgesamt auf die Erscheingungsform, die Betriebsform und auch die Art und Weise der Betriebsführung abzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei dem Betrieb nicht die bloße Übernachtungsmöglichkeit im Vordergrund steht, sondern sein Raumangebot eine Vielzahl von Aktivitäten oder Behandlungsmöglichkeiten im Wellness-Bereich eröffnet.*)
VolltextIBRRS 2007, 2129
VG Münster, Beschluss vom 21.03.2007 - 2 L 93/07
Zur Frage der Zulässigkeit eines Krematoriums in einem Gewerbegebiet.
VolltextIBRRS 2007, 2117
OVG Hamburg, Beschluss vom 09.11.2006 - 2 Bf 156/06
Eine bauliche Anlage ist verwahrlost, wenn ihre Erhaltung auch einem minderen Standard an ortsüblicher Pflege und Erhaltung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht mehr genügt und sie deshalb offenbare Zeichen eines Verfalls ausweist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2116
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.06.2006 - 2 L 120/05
1. Der Begriff der "Errichtung" einer baulichen Anlage in § 20 LWaldG M-V erfasst auch die (baugenehmigungsbedürftige) Nutzungsänderung.*)
2. Lag bei In-Kraft-Treten der Änderung des Landeswaldgesetzes (GVOBl. 2005, S. 34) eine bestandskräftige Baugenehmigung vor, bleibt es im Hinblick auf die Zulassung nach § 20 Abs. 2 LWaldG M-V bei der forstbehördlichen Zuständigkeit.*)
3. Soweit der Forstbehörde bei der Entscheidung über die Zulassung Ermessen eingeräumt ist, kann dieses durch Art. 14 Abs. 1 GG in der Weise eigengeschränkt sein, dass die Zulassung nicht abgelehnt (wohl aber mit Auflagen versehen werden) kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 2115
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.12.2006 - 10 D 27/03
1. Das Rechtsschutzinteresse für die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens kann entfallen, wenn der Antragsteller durch Grunderwerb bewusst die Nähe einer seit Jahren in Betrieb befindlichen emissionsträchtigen Anlage sucht und in diesem Zeitpunkt zudem mit einer Ausweitung des Betriebs rechnen muss.*)
2. Zu Streitgegenstand, Zulässigkeit und Prüfungsumfang der gerichtlichen Normenkontrolle bei der Überprüfung eines Änderungsplans, insbesondere im Hinblick auf den Ursprungsplan und frühere Änderungspläne (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16.12.1999 - 4 CN 7.98 -, BRS 62 Nr. 44)*)
3. Wird ein im Wege der Normenkontrolle angegriffener Bebauungsplan im Laufe des gerichtlichen Verfahrens durch einen Änderungsplan modifziert, so kann dieser nur durch einen eigenständigen Normenkontrollantrag oder im Wege der Klageänderung unter Beachtung aller prozessualen Anforderungen einschließlich der Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Normenkontrolle unterzogen werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2114
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.11.2006 - 1 ME 147/06
1. Wird ein Bauvorhaben unter Anordnung des Sofortvollzuges gem. § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt, reicht vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO regelmäßig aus.*)
2. Die Zurückstellung muss nicht innerhalb der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB ausgesprochen werden.*)
3. Auf die (Höchst-)Frist der Zurückstellung sind Zeiten faktischer Zurückstellung anzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2113
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2006 - 7 D 68/06
1. Jedenfalls dann, wenn der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und der Beschluss über die Veränderungssperre in derselben Ratssitzung gefasst worden sind, muss der Aufstellungsbeschluss nicht vor, sondern kann auch zusammen mit der Veränderungssperre bekannt gemacht werden.*)
2. Das für eine Veränderungssperre erforderliche Sicherungsbedürfnis kann entfallen, wenn die mit ihr gesicherte Bebauungsplanung offensichtlich zu einem unwirksamen Bebauungsplan führen wird. Dies muss nicht schon dann der Fall sein, wenn der Rat einer Gemeinde mit dem Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans (mit dem Sondergebiete für Windenergieanlagen festgesetzt werden sollen) zugleich beschließt, die Höhe der Windenergieanlagen werde auf 100 m begrenzt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2112
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.10.2006 - 3 M 63/06
1. Die Klage einer Gemeinde gegen eine Entscheidung, durch die das von ihr versagte Einvernehmen nach § 36 BauGB ersetzt wird, kann nur erfolgreich sein, wenn sie dadurch in ihren Rechten verletzt wird (im Anschluss an BVerwG, B. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815).*)
2. Die Planungshoheit der Gemeinde umfasst bei erkannter Unwirksamkeit eines eigenen Bebauungsplans nur die Möglichkeiten, diesen in einem Verfahren nach § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben oder zu ändern und dabei ggf. einen Antrag auf Zurückstellung nach § 15 BauGB zu stellen oder eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB zu erlassen.*)
3. Die Gemeinde kann die Verletzung der materiellen Planungshoheit nicht daraus herleiten, dass sie geltend macht, ihr eigener Bebauungsplan sei unwirksam, das an sich plankonforme Vorhaben sei daher nach § 34 BauGB zu beurteilen und sie habe das somit erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu Recht versagt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2111
BVerwG, Beschluss vom 26.07.2006 - 4 B 55.06
1. Maßgebend für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung ist die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung.
2. Vorrangig ist auf diejenigen Maßkriterien abzustellen, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt. Die Traufhöhe kann, muss aber nicht prägend sein; entscheidend sind auch insoweit die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.
VolltextIBRRS 2007, 2110
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.08.2006 - 3 M 73/06
Die Traufhöhe, die ein Bebauungsplan festsetzt, bemißt sich bei einem Staffelgeschoss nach der oberen Dachhaut des obersten Geschosses auch dann, wenn dieses kein Vollgeschoss ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2109
VGH Bayern, Urteil vom 14.07.2006 - 1 B 04.1232
1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).*)
2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.*)
3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.*)
4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 2108
VGH Bayern, Urteil vom 14.07.2006 - 1 BV 03.2181
1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).*)
2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.*)
3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.*)
4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 2107
VGH Bayern, Urteil vom 14.07.2006 - 1 BV 03.2180
1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).*)
2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.*)
3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.*)
4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 2106
VGH Bayern, Urteil vom 14.07.2006 - 1 BV 03.2179
1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).*)
2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.*)
3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.*)
4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 2101
OVG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2007 - 2 Bs 332/06
Schöpft die auf einem Grundstück aufgrund eines früheren Bebauungsplans errichtete Bebauung das im aktuell geltenden Bebauungsplan zugelassene Maß der Bebauung nicht aus, verstößt ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück grundsätzlich nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn dieses die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans in Einklang mit dessen planerischer Zielsetzung ausnutzt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2100
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2007 - 6 A 11315/06
1. Zur Ermittlung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht (im Anschluss an 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP).*)
2. Wenn Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage gleichzeitig ausgebaut und abgerechnet werden, kann die Gemeinde grundsätzlich für jede Teileinrichtung gesonderte Gemeindeanteile festlegen oder aber einen Mischsatz bilden, der das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr sämtlicher ausgebauter Teileinrichtungen berücksichtigt. Zwingend ist die Festlegung eines Mischsatzes nur, wenn die Aufwendungen nicht auf die einzelnen ausgebauten Teileinrichtungen aufgeteilt werden können, wie dies für Mischverkehrsflächen typisch ist.*)
3. Dienen Teileinrichtungen (beispielsweise die Straßenoberflächenentwässerung) ihrerseits mehreren anderen Teilen einer Verkehrsanlage, kann die Gemeinde die Aufwendungen auf die dadurch begünstigten Teileinrichtungen nach sachlichen Kriterien aufteilen. Daneben hat sie Möglichkeit, hinsichtlich dieser Aufwendungen einen Mischsatz aus den Gemeindeanteilen zu bilden, die für die einzelnen begünstigten Teileinrichtungen festgesetzt wurden. Kommen diese Aufwendungen einer der begünstigten Teileinrichtungen in deutlich überwiegendem Umfang zugute, kann der für diese Teileinrichtung festgelegte Gemeindeanteil übernommen werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2099
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2007 - 8 C 11088/06
Zur (fehlenden) Eignung von Grundstücken als "von der Gemeinde bereitgestellte Flächen" im Sinne von § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB (Ausgleichsflächen), die der Gemeinde nur durch vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren zugewiesen wurden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2090
BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - III ZR 216/06
Hat während des Laufs eines baulandgerichtlichen Verfahrens, das die Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses zwecks Nutzung eines Grundstücks entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans betrifft, das Oberverwaltungsgericht im Normenkontrollverfahren den Bebauungsplan (rechtskräftig) für unwirksam erklärt, so muss das Baulandgericht den Enteignungsbeschluss auch dann aufheben, wenn der Bebauungsplan durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern rückwirkend in Kraft gesetzt werden könnte und die Gemeinde ein solches Verfahren angekündigt hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 2072
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.03.2007 - 8 A 10066/07
Ein Gaststättenbetrieb mit täglich wechselndem Unterhaltungsprogramm (Motto-Partys) ist eine Vergnügungsstätte, die bei Ausrichtung auf einen größeren Einzugsbereich nur im Kerngebiet zulässig ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2069
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.1978 - VIII 121/77
1. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG ist ein vor den Verwaltungsgerichten anfechtbarer Verwaltungsakt.*)
2. Die Genehmigungspflicht nach § 12 LBO umfaßt auch die Fälle der Begründung von selbständigem Teileigentum an Garagen.*)
3. Die Genehmigung nach § 12 LBO ist zu versagen, wenn Wohnungseigentum in der Weise begründet werden soll, daß an notwendigen Garagen im Sinne des § 69 Abs. 2 und 4 LBO selbständiges, mit einem gesonderten Miteigentumsanteil verbundenes Teileigentum unabhängig von dem Wohnungseigentum an den dazugehörigen Wohnungen mit der Folge gebildet werden soll, daß die Garagen ohne die Wohnungen, denen sie zugeordnet sind, veräußert werden können. Durch eine derartige Begründung von Wohnungseigentum werden im Sinne des § 12 S. 2 LBO Verhältnisse geschaffen, die den Regelungen der Landesbauordnung insofern zuwiderlaufen, als durch sie die in § 69 Abs. 2, 4, 6, 7 und 11 LBO in Verb. mit § 4 Abs. 1 S. 2 LBO geregelte rechtliche Zuordnung notwendiger Garagen zu derjenigen Anlage, der die Garagen zu dienen bestimmt sind, beseitigt wird.*)
4. Nach der Regelung des § 69 Abs. 2, 4, 6, 7 und 11 LBO in Verb. mit § 69 Abs. 1 S. 2 LBO ist eine rechtliche Zuordnung notwendiger Stellplätze und Garagen zu derjenigen Anlage, der die Stellplätze und Garagen zu dienen bestimmt sind, in der Weise gewährleistet, daß der Eigentümer der einen Zu- und Abfahrtsverkehr verursachenden Anlage zugleich entweder der Eigentümer oder doch zumindest der Inhaber eines öffentlich-rechtlich gesicherten Nutzungsrechts der der Anlage dienenden notwendigen Stellplätze und Garagen sein soll, ohne daß er seine in bezug auf die notwendigen Stellplätze und Garagen bestehende Rechtsposition entgegen dem Willen der Baurechtsbehörde aufzugeben und damit den notwendigen Stellplätzen und Garagen die ihnen in § 69 Abs. 2, 4 u. 11 LBO zugewiesene Zweckbestimmung zu entziehen berechtigt wäre.*)
5. Baugrundstücke im Sinne des § 69 Abs. 6 LBO sind Grundstücke im grundbuchrechtlichen Sinne, Teile solcher, soweit sie bebaubar sind, sowie nebeneinander liegende Grundstücke, deren Zusammengehörigkeit durch Baulast i. S. des § 4 Abs. 1 S. 2 LBO gesichert ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2049
OVG Sachsen, Urteil vom 16.04.1999 - 1 S 39/99
Von großflächigen Werbetafeln, die parallel zur Grundstücksgrenze errichtet werden, gehen Wirkungen wie von Gebäuden im Sinne von § 6 Abs. 10 SächsBO aus.*)
VolltextIBRRS 2007, 1510
OVG Hamburg, Beschluss vom 04.10.2006 - 2 Bf 28/05
1. Bei Vorbauten, die sich über mehrere ihrerseits versetzte Geschosse erstrecken, bestimmt sich die maßgebliche Bezugsebene für die Berechnung des Höchstmaßes von 1,5 m, mit dem untergeordnete Gebäudeteile aus der Fassade hervortreten dürfen, nach der abstandsflächenrechtlichen Relevanz der gesamten Außenwand.*)
2. Wird die erforderliche Abstandsfläche durch die Außenwand eines zurückgesetzten Staffelgeschosses bestimmt, kann ein im Staffelgeschoss um mehr als 1,5 m hervortretender untergeordneter Gebäudeteil für die Bemessung der Abstandsfläche nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil er im darunter liegenden Geschoss die Grenze von 1,5 m einhält.*)
VolltextIBRRS 2007, 1496
VGH Hessen, Urteil vom 16.07.1998 - 4 UE 1706/94
1. Parabolantennen sind bauliche Anlagen im Sinne von § 2 Abs. 1 HBO 1977/1990/1993.*)
2. Parabolantennen können im Einzelfall je nach Größe und nach Beschaffenheit des Aufstellungsortes gebäudegleiche Wirkung im Sinne von § 8 Abs. 10 HBO 1990 bzw. § 6 Abs. 9 HBO 1993 haben.*)
3. Einzelfall, in dem zwei auf dem Flachdach einer ca. 2,5 m hohen Grenzgarage in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze angebrachte Parabolantennen mit einem Durchmesser von ca. 1,2 m gebäudegleiche Wirkung haben und daher in der bauordnungsrechtlich gebotenen Abstandsfläche unzulässig sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 1462
OVG Sachsen, Urteil vom 20.07.2006 - 1 B 260/06
1. Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der streitigen Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit eines Vorhabens.*)
2. Bindung des Gerichts an eine bestandskräftige Feststellung der Genehmigungsfreiheit.*)
3. Zu den Voraussetzungen eines landwirtschaftlichen (Neben-)Erwerbsbetriebes i. S. v. § 63 a Abs. 1 Nr. 1 c) SächsBO a. F./§ 61 Abs. 1 Nr. 1 c) SächsBO und § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.*)
VolltextIBRRS 2007, 0688
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.01.2007 - 10 B 2456/06
1. Im Rahmen einer Nachbarklage müssen inzwischen ergangene Rechtsänderungen zugunsten des Bauherrn berücksichtigt werden. Ein Erfolg im vorläufigen Rechtsschutzverfahren scheidet von vornherein aus, wenn die begehrte Baugenehmigung unter Anwendung neuen Rechts sofort wieder erteilt werden müsste.*)
2. Die Regelung über das Schmalseitenprivileg und dessen Inanspruchnahme vor nur zwei Außenwänden ist mit dem 2. Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.12.2006, GV. NRW. S. 614, ersatzlos entfallen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0687
OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.11.2006 - 2 L 504/02
1. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Umgebung eines (Bau-)Grundstücks in einem nicht beplanten Baugebiet einem der Baugebiete der §§ 2 ff. BauNVO entspricht, ist in erster Linie ist auf die nach den Bestimmungen der BauNVO in den verschiedenen Baugebieten allgemein zulässigen Nutzungen abzustellen; Nutzungen die in einem Baugebiet nach der BauNVO nur ausnahmsweise zulässig sind, stehen der Einordnung in ein solches Baugebiet entgegen, wenn sie sich nicht auf Ausnahmefälle beschränken und eine prägende Wirkung auf die Umgebung ausüben. Unzulässig ist es hingegen, eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in ein Baugebiet der in den §§ 2 bis 11 BauNVO bezeichneten Art zu pressen; dies schließt allerdings nicht aus, dass bestimmte Arten von Nutzungen außer Betracht bleiben, weil sie entweder nicht wesentlich sind oder so genannte Fremdkörper darstellen.*)
2. Ein Lebensmittel-Discounter kann grundsätzlich nicht mehr als "Nachbarschaftsladen" zur wohnungsnahen Versorgung eingeordnet werden, wenn er "großflächig" im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO ist.*)
3. Auch wenn die Schwelle der Großflächigkeit nicht überschritten wird, kann ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden nicht gegeben sein, wenn der Lebensmittelmarkt verkehrsgünstig in der Nähe einer Straße mit bedeutender innerörtlicher Verkehrsfunktion errichtet wird und dadurch Kunden außerhalb des Gebiets eine gute Erreichbarkeit mit dem PKW gewährleistet.*)
4. Zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage.*)
VolltextIBRRS 2007, 0686
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.10.2006 - 2 L 680/04
1. Die formelle Rechtsmäßigkeit einer baulichen Anlage schließt ein Einschreiten gegen diese Anlage aus.*)
2. Allein der Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts (wie etwa solche über Abstandflächen) verdichtet das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde noch nicht zu einer Pflicht zum Einschreiten. Der Nachbar hat keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, wenn der Verstoß für ihn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zur Folge hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 0685
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2006 - 2 M 264/06
1. Solange eine Baugenehmigung nicht vollziehbar zurückgenommen oder - etwa durch nachträgliche Auflagen - inhaltlich geändert worden ist, kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, die genehmigte Nutzung entspreche nicht dem materiellen Baurecht. Gegen formell legal errichtete bauliche Anlagen kann lediglich dann eingeschritten werden kann, wenn von diesen eine konkrete Gefahr ausgeht.*)
2. Zur Abweichung von brandschutzrechtlichen Nebenbestimmungen in einer Baugenehmigung.*)
3. Die Behörde ist grundsätzlich befugt, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, wenn sie diese längere Zeit geduldet hat; das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens hindert den Erlass einer solchen Verfügung ohne Hinzutreten besonderer einzelfallbedingter Umstände grundsätzlich nicht. Wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat, können sich allerdings gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung.*)
VolltextIBRRS 2007, 0655
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 ME 177/06
1. Der Senat hält an seiner Praxis fest, einstweiligen Dritt-Rechtsschutz erst dann zu gewähren, wenn derzeit Überwiegendes für die Annahme spricht, die angegriffene Baugenehmigung verletze Drittrechte des Antragstellers. Davon zu trennen ist die Ermittlungstiefe, mit der dabei der Sachverhalt aufzuklären ist.*)
2. Zur Berücksichtigung des Lärms, den der An- und Abfahrtsverkehr eines Einkaufszentrums (Besucher und Lieferantenfahrzeuge) sowie die Verladetätigkeiten verursachen.*)
3. § 7 Abs. 4 Satz 1 NBauO greift auch dann zugunsten des Bauvorhabens ein, wenn es "in" einem anderen der drei dort genannten Baugebiete liegt als das Grundstück des sich wehrenden Nachbarn. Eine Anwendung dieser Vorschrift ist erst dann ausgeschlossen, wenn das angrenzende Grundstück des Nachbarn nicht "in" einem der drei dort aufgeführten Gebiete liegt.*)
4. Zur Anwendung von § 13 Abs. 1 Nr. 1 NBauO bedarf es keines gesonderten Bescheides.*)
VolltextIBRRS 2007, 0654
VGH Bayern, Urteil vom 06.02.2007 - 1 B 04.497
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Gebäude mit einer Aussichtsmöglichkeit ("Aussichtsturm") wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung im Außenbereich privilegiert zulässig ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 0653
VGH Bayern, Urteil vom 05.02.2007 - 1 BV 05.2981
Mit einer nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB begünstigten ("teilprivilegierten") Nutzungsänderung eines ehemals land- oder forstwirtschaftlichen Gebäudes dürfen zwar erhebliche bauliche Änderungen, insbesondere im Gebäudeinnern, verbunden sein; von den die äußere Gestalt bestimmenden Gebäudeteilen (Außenwände, Dach) müssen jedoch zumindest wesentliche Teile erhalten werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 0652
VGH Bayern, Beschluss vom 01.02.2007 - 15 CS 06.2933
1. Die Nutzung der Solarmodule eines bereits errichteten Solarparks kann nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verhindern werden, denn im einstweiligen Rechtsschutz kann nicht abschließend beurteilt werden, ob die Nutzung der Solarmodule eine unzumutbare Blendwirkung zur Folge hat.
2. Gegen eine Aussetzung des Vollzugs spricht auch das öffentliche Interesse an einer verstärkten Erschließung erneuerbarer Energien.
Volltext