Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7222 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2007, 2662OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2007 - 10 A 305/05
1. Mit Hilfe einer Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB) darf der Satzungsgeber nur städtebauliche Ziele, nicht aber solche des Denkmalschutzes verfolgen. Städtebauliche Erhaltungsgründe und Gründe des Denkmalschutzes sind deshalb voneinander zu unterscheiden.*)
2. Die Erhaltung historischer Bausubstanz kann auch aus städtebaulichen Gründen angestrebt und mit dieser Zielsetzung durch eine Erhaltungssatzung verwirklicht werden (Ausstrahlungswirkung des Denkmalschutzes in das Bauplanungsrecht).*)
3. Die Verweigerung einer nach der Erhaltungssatzung erforderlichen Genehmigung kann nur auf die im Gesetz genannten Gründe (vor allem auf § 172 Abs. 3 BauGB) gestützt werden. Ob einer dieser Gründe gegeben ist, muss unter Berücksichtigung der mit der Satzung verfolgten städtebaulichen Erhaltungsziele und mit Blick auf das Interesse des Eigentümers an der genehmigungspflichtigen Maßnahme (Art. 14 Abs. 1 GG) im Einzelfall entschieden werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2657
BVerwG, Urteil vom 25.01.2007 - 4 C 1.06
1. Die möglichen Gefahren für die Nachbarschaft einer diplomatischen Einrichtung durch terroristische Anschläge sind städtebaulich bedeutsame Auswirkungen, die bei der Beurteilung, ob ein Vorhaben das Rücksichtnahmegebot (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) verletzt, zu berücksichtigen sind.*)
1. Auch wenn bei Erteilung der Baugenehmigung für eine diplomatische Einrichtung die Gefahr von Anschlägen als unwahrscheinlich einzuschätzen ist, muss sich die Baugenehmigungsbehörde vergewissern, dass bei einer geänderten Einschätzung der Sicherheitslage die dann zu erwartenden Gefahren für die Einrichtung und ihre Umgebung unter Wahrung des Rücksichtnahmegebots durch zusätzliche Maßnahmen beherrscht werden können.*)
VolltextIBRRS 2007, 2649
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.04.2007 - 1 MN 204/06
Nicht jede Bemühung einer Gemeinde, im Zusammenhang mit ihrer Bauleitplanung den Grundstückseigentümer zur Abtretung von Teilen seiner Flächen zu veranlassen, ist wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) zu missbilligen (Abgrenzung zu Nds. OVG, Urt. v. 21.7.1999 - 1 K 4974/97 -, NVwZ-RR 2000, 201 = BRS 62 Nr. 9; sog. Grundstücksbeschaffungsmodell).*)
VolltextIBRRS 2007, 2626
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.03.2007 - 1 ME 61/07
In einem auch durch Wohnnutzung geprägten Gebiet kann eine Drogenberatungsstelle trotz des daran bestehenden Allgemeininteresses mit dem Gebot der Rücksichtnahme unvereinbar sein.
Bei massiven Beeinträchtigungen kann sich das der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich zustehende Ermessen hinsichtlich des Einschreitens - ausnahmsweise - auf null reduzieren.*)
VolltextIBRRS 2007, 2625
BVerwG, Beschluss vom 29.03.2007 - 4 BN 11.07
Erklärt das Normenkontrollgericht einen Bebauungsplan, der in der Aufstellungsphase durch eine Veränderungssperre gesichert war, für unwirksam, und beschließt die Gemeinde für denselben Planbereich erneut die Aufstellung eines Bebauungsplans, kann sie zur Sicherung dieser Planung eine neue Veränderungssperre erlassen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2579
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.2007 - 3 S 2582/05
1. Ein privates Interesse an der Abwehr eines Bebauungsplans ist nur dann abwägungserheblich, wenn es sowohl in tatsächlicher Hinsicht (nicht nur geringfügige Betroffenheit) als auch in rechtlicher Hinsicht schutzwürdig ist (Zusammenfassung der Rechtsprechung).*)
2. Die rechtliche Schutzwürdigkeit entfällt, wenn ein Antragsteller auf ein - disponibles - Abwehrrecht gegen bestimmte Festsetzungen entweder gegenüber der Gemeinde verzichtet hat oder wenn die Geltendmachung dieses Rechts aus sonstigen Gründen gegen Treu und Glauben verstößt (Unzulässige Rechtsausübung). Dabei sind auch zivilrechtliche Verpflichtungen gegenüber einem früheren Eigentümer zu berücksichtigen, mit denen der Antragsteller auf ein nach dem Bebauungsplan zulässiges Vorhaben gegen großzügige Entschädigung verzichtet hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 2578
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2007 - 10 A 1544/05
1. § 3 Abs. 4 DSchG NRW ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass der Eigentümer eines Denkmals einen Rechtsanspruch auf die Löschung des Denkmals aus der Denkmalliste hat, wenn die Denkmaleigenschaft des eingetragenen Objekts entfallen ist.*)
2. Der Anspruch auf Löschung eines Denkmals aus der Denkmalliste ist auf Fälle beschränkt, in denen die Eintragungsvoraussetzungen nachträglich entfallen. Er stellt kein Instrument dar, die Unterschutzstellung selbst einer - erneuten - Prüfung zu unterziehen.*)
3. Die Löschung eines Denkmals aus der Denkmalliste kommt nicht in Betracht, wenn Beeinträchtigungen des Denkmals auf Verstößen gegen §§ 7, 9 DSchG NRW - Erhaltungspflicht des Eigentümers, Erlaubnispflichtigkeit von Veränderungen des Denkmals oder seiner engeren Umgebung - beruhen. In derartigen Fällen sind Anordnungen nach §§ 7 Abs. 2, 27 DSchG NRW zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vorrangig.*)
VolltextIBRRS 2007, 2577
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.03.2007 - 10 B 2675/06
Vorschriften des öffentlichen Baurechts - wie § 34 Abs. 3 BauGB - dienen nicht dem Konkurrentenschutz.*)
VolltextIBRRS 2007, 2576
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.03.2007 - 1 ME 102/07
1. Zum Prüfungsumfang bei Vorhaben, die im vereinfachten Verfahren (§ 75a NBauO) genehmigt werden.*)
2. Zur Zulässigkeit von Garagen und Einstellplätzen, welche im straßenabgewandten Grundstücksbereich angelegt werden sollen (Zusammenfassung der Rechtsprechung).*)
VolltextIBRRS 2007, 2575
OVG Hamburg, Beschluss vom 04.10.2006 - 2 Bf 28/05.Z
1. Bei Vorbauten, die sich über mehrere ihrerseits versetzte Geschosse erstrecken, bestimmt sich die maßgebliche Bezugsebene für die Berechnung des Höchstmaßes von 1,5 m, mit dem untergeordnete Gebäudeteile aus der Fassade hervortreten dürfen, nach der abstandsflächenrechtlichen Relevanz der gesamten Außenwand.*)
2. Wird die erforderliche Abstandsfläche durch die Außenwand eines zurückgesetzten Staffelgeschosses bestimmt, kann ein im Staffelgeschoss um mehr als 1,5 m hervortretender untergeordneter Gebäudeteil für die Bemessung der Abstandsfläche nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil er im darunter liegenden Geschoss die Grenze von 1,5 m einhält.*)
VolltextIBRRS 2007, 2535
VGH Bayern, Beschluss vom 19.03.2007 - 4 CE 07.647
1. Zielt ein zulässiges Bürgerbegehren auf die Einstellung eines Bauleitplanverfahrens, wird dem Sicherungsanspruch zur Verhinderung gegenläufiger Maßnahmen der Gemeinde in der Regel dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass die Bekanntmachung des Bauleitplans vorläufig untersagt wird.*)
2. Die Untersagung der Beschlussfassung über einen Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) kann auch mit Blick auf § 33 BauGB nicht verlangt werden, weil bereits die Einreichung eines solchen - zulässigen - Bürgerbegehrens die materielle Planreife entfallen lässt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2534
VGH Hessen, Beschluss vom 20.12.2006 - 9 UE 1572/06
Zur Frage des Vorliegens eines wichtigen Grundes für die Verlängerung der dreimonatigen Entscheidungsfrist des § 57 Abs. 2 HBO durch die Baugenehmigungsbehörde in einem Fall, in dem die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert hat und die Genehmigungsbehörde ihr zur Wahrung rechtlichen Gehörs Gelegenheit geben will, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken.*)
VolltextIBRRS 2007, 2533
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.03.2007 - 7 A 3782/05
1. Tritt eine ein Bauvorhaben begünstigende Rechtsänderung in Kraft, bevor über die Klage des Nachbarn gegen die für ein Bauvorhaben erteilte Baugenehmigung rechtskräftig entschieden ist, ist im anhängigen Nachbarprozess auf die geänderte Rechtslage abzustellen.*)
2. Nutzungs- oder bauliche Änderungen eines legal errichteten Gebäudes, das heutigen Abstandanforderungen nicht entspricht, sind abstandflächenrechtlich (vorbehaltlich des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots) nach § 6 Abs. 15 Satz 1 BauO NRW n. F. unter den dort genannten Voraussetzungen ohne Prüfung von nachbarlichen Belangen zulässig. Über den Anwendungsbereich des Satzes 1 hinausgehende (bauliche) Änderungen fordern nach Satz 2 eine Ermessensausübung (vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.6.2004 - 7 A 4529/02 -, BRS 69 Nr. 135).*)
3. Wirkt sich die Erweiterung eines legal errichteten, aber heutigen Abstandanforderungen nicht entsprechenden Gebäudes auf die abstandflächenrechtlich erheblichen Belange selbst nicht aus, kann die Erweiterung - vorbehaltlich entgegenstehender öffentlicher Belange - gewöhnlich nach § 6 Abs. 15 Satz 2 BauO NRW n. F. gestattet werden.*)
4. Nach § 6 Abs. 6 Satz 1 BauO NRW n. F. sind sämtliche zu einer Grundstücksgrenze ausgerichteten Außenwände eines Gebäudes von zusammen nicht mehr als 16 m insoweit privilegiert, als vor ihnen als Tiefe der Abstandfläche eine Abstandfläche von 0,4 H, mindestens jedoch 3 m ausreicht.*)
VolltextIBRRS 2007, 2443
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.10.2006 - 7 A 4947/05
1. Aus der Zweckbestimmung eines Wochenendhauses ergibt sich, dass es zum zeitlich begrenzten, also nicht dauerhaften Aufenthalt dient.*)
2. Wird ein Wochenendhaus dauerhaft als Lebensmittelpunkt der betreffenden Bewohner und damit als Wohngebäude genutzt, liegt eine Nutzungsänderung im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB vor.*)
3. Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB kann auch aus einer größeren Ansammlung von Wochenendhäusern (hier: faktisches Wochenendhausgebiet mit 50 Wochenendhäusern auf 2,4 ha Fläche) bestehen.*)
4. Werden illegale Nutzungen nur in der Form geduldet, dass die Duldung an die Person des jeweiligen Nutzers gebunden und mit dem Vorbehalt einer anderweitigen Entscheidung bei geänderter Sachlage verbunden ist, hat sich die Behörde nicht auf Dauer mit diesen Nutzungen abgefunden.*)
5. Wird dem Bewohner eines genehmigten Wochenendhauses die Nutzung zu dauerhaften Wohnzwecken untersagt, ist dieses Gebot hinreichend bestimmt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2439
VGH Hessen, Urteil vom 30.10.2006 - 3 UE 1628/06
Entsteht bei der Teilerneuerung von Fenstern eines Gebäudes in einer Gesamtanlage durch eine Mischung von behördlicherseits verlangten neuen mehrflügeligen Holzfenstern sowie von bestandsgeschützten Kunststofffenstern eine ungleichmäßige optische Wirkung, ist diese zeitliche Uneinheitlichkeit denkmalschutzrechtlich eher hinzunehmen als eine von der negativen Vorbildwirkung her für die Gesamtanlage nachteilige Fortsetzung mit einflügeligen Kunststofffenstern.*)
VolltextIBRRS 2007, 2407
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2006 - 2 N 205.05
1. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB enthält auch für das Gebiet der neuen Bundesländer eine abschließende gesetzliche Regelung derjenigen Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die Neuerrichtung eines Wochenendhauses im Außenbereich ungeachtet der in der Vorschrift genannten öffentlichen Belange in Betracht kommt.*)
2. Asbestverseuchung ist kein Fall eines "anderen außergewöhnlichen Ereignisses" i.S.d. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, so dass bei einem vollständigen Austausch der Bausubstanz der Bestandsschutz für ein Wochenendhaus auch dann entfällt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2406
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.11.2006 - 2 B 13.04
1. Ein Denkmalbereich in Form eines Ensembles liegt vor, wenn es sich bei den baulichen Anlagen um eine historisch oder städtebaulich-gestalterisch gewachsene Einheit mit einem sich daraus ergebenden gesteigerten Zeugniswert für bestimmte geschichtliche Entwicklungen oder städtebauliche Gegebenheiten an einem Ort, wie etwa bei einem Stadtviertel, handelt.
2. Gerade bei einem Denkmalbereich in Form eines Ensembles von städtebaulicher Bedeutung mit der entsprechenden Vielzahl baulicher Strukturmerkmale aus unterschiedlichen Zeiten ist es für die Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit baulicher Änderungen unerlässlich, die Frage einer etwaigen Minderung der Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte Veränderungen nicht nur "kategorienadäquat", sondern auch auf die durch die beabsichtigten baulichen Maßnahmen betroffenen Bauteile beschränkt zu beantworten, ohne schutzmindernde Vorbelastungen anderer Bestandteile auf diese zu erstrecken, solange sie sich nicht auf sie auswirken. Eine Bewertung der verbliebenen Originalsubstanz danach, ob aufgrund umfangreicher verändernder Eingriffe "ohnehin nichts mehr zu retten" ist, kommt nicht in Betracht.
VolltextIBRRS 2007, 2402
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.06.2006 - 3 L 91/00
1. Jedenfalls wenn ein Wohnhaus im Abstand von ca. 500 m vom vorgesehenen Standort der Windkraftanlagen im Einwirkungsbereich der Anlage steht, gehört zu den notwendigen Bauvorlagen eine Immissionsprognose.*)
2. Soll eine erforderliche Abstandfläche auf einem anderen Grundstück liegen, muss nach § 7 Abs. 1 Satz 3 LBauO M-V a.F. eine Baulast eingetragen sein. Bei Erteilung der Baugenehmigung muss zumindest eine entsprechende bindende Erklärung des Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben sein.*)
3. In dem Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids muss die zur Vorabentscheidung gestellte Frage eines Bauvorhabens so gefasst (bestimmt) sein, dass sie von der Baugenehmigungsbehörde mit Bindungswirkung entschieden werden kann; es genügt nicht die Angabe "Windkraftanlage".*)
VolltextIBRRS 2007, 2401
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.11.2006 - 1 ME 166/06
1. Zur Frage, ob es eines "Aussetzungsantrages" des Begünstigten gem. § 80a Abs. 3 Satz 2 iVm § 80 Abs. 6 VwGO bedarf, wenn die Bauaufsichtsbehörde dem Landwirt zum Vorteil Dritter Einschränkungen aufgibt und die gleichzeitig angeordnete sofortige Vollziehbarkeit dann wieder aufhebt.*)
2. Zum materiellen Entscheidungsmaßstab bei einem Antrag des Begünstigten gem. § 80a Abs. 2 VwGO.*)
3. Zur Anwendung der "Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen" der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan vom Juni 1999 auch auf Rinderbestände, die mehr als 500 Tiere umfassen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2400
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.11.2006 - 1 ME 194/06
1. Baumschutz vermittelt Nachbarn keine Abwehrrechte.*)
2. Zur Prüfungstiefe bei Nachbarschutz gegen eine Teilbaugenehmigung (hier offengelassen, da Regelung schon im Bauvorbescheid enthalten).*)
3. Kein Nachbarschutz wegen Überschreitung der vorderen Baugrenze.*)
VolltextIBRRS 2007, 2399
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 ME 207/06
1. Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Kinocenters.*)
2. Zur Zurechenbarkeit des Zu- und Abgangsverkehrs.*)
3. Nachbarschutz in einer Gemengelage.*)
VolltextIBRRS 2007, 2398
BVerwG, Beschluss vom 13.12.2006 - 4 B 73.06
Das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung nach § 6 LuftVG, der keine Planfeststellung nachfolgt, ist ein sonstiges Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung im Sinne des § 38 Satz 1 BauGB.*)
VolltextIBRRS 2007, 2397
BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74.06
1. Bebauungspläne, die im Einklang mit dem Baugesetzbuch erlassen werden, bestimmen Inhalt und Schranken des verfassungsrechtlich geschützten Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG). Das gilt auch dann, wenn ein Bebauungsplan die bisherige Rechtslage zum Nachteil bestimmter Grundeigentümer ändert.
2. Es verletzt den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht, wenn eine Gemeinde sich bei der grundstückbezogenen Festsetzung von Baugrenzen (Baufenster) von der vorrangigen Zielvorstellung leiten lässt, den historischen denkmalgeschützten Baubestand einschließlich seiner weitläufigen Gärten und der darin befindlichen Landschaftselemente (wie z. B. Stützmauern und Freitreppen) zu erhalten.
VolltextIBRRS 2007, 2385
BVerwG, Beschluss vom 20.11.2006 - 4 B 56.06
Der Einstufung einer Halle, die überörtlichen Großveranstaltungen für bis zu 500 Personen dienen soll, als Vergnügungsstätte steht nicht entgegen, dass in ihr nur geschlossene Veranstaltungen stattfinden.
VolltextIBRRS 2007, 2384
BVerwG, Beschluss vom 13.11.2006 - 4 BN 18.06
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Grundstückseigentümer aus dem Abwägungsgebot seine Antragsbefugnis zur Stellung eines Normenkontrollantrags herleiten kann, mit dem er sich gegen die zielförmige Festlegung eines Eignungsgebietes "Windnutzung" in einem Regionalplan wendet.*)
VolltextIBRRS 2007, 2378
BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 - 4 C 11.05
1. Auch eine Nutzung, die bestandskräftig genehmigt worden ist und daher weiter ausgeübt werden darf, ist vom Begriff der "zugelassenen Nutzung" in § 12 Abs. 2 BauNVO umfasst.*)
2. Ein in einem allgemeinen Wohngebiet einzigartiger kleiner produzierender Gewerbebetrieb wird regelmäßig als Fremdkörper anzusehen sein, der seine Umgebung nicht mitprägt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2361
BVerwG, Beschluss vom 07.03.2007 - 4 BN 1.07
1. Standortzuweisungen in einem Flächennutzungsplan (hier: Biogasanlage im Außenbereich), die einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorbereiten sollen, können die konkrete Aussicht auf einen Nutzungsvorteil begründen, der in der Bebauungsplanung als privater Belang des Grundeigentümers abwägungserheblich ist.*)
2. Weicht der Bebauungsplan von der Standortzuweisung im Flächennutzungsplan ab, kann der betroffene Grundeigentümer in seinem Anspruch auf gerechte Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) verletzt und im Verfahren der Normenkontrolle (§ 47 VwGO) antragsbefugt sein.*)
VolltextIBRRS 2007, 2360
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2007 - 2 N 249.05
1. Ein islamisches Kulturhaus mit Gebetsraum kann aufgrund des übergeleiteten Berliner Bauplanungsrechts nach Art der Nutzung in einem allgemeinen Wohngebiet zugelassen werden.
2. Ein verstärkter Besuch zu den Hauptgebetszeiten, insbesondere zum Morgengebet, das ein unverzichtbarer Bestandteil der islamischen Religionsausübung ist, ist hinzunehmen.
VolltextIBRRS 2007, 2357
VGH Hessen, Urteil vom 24.08.2006 - 3 N 2489/05
1. Ein Bebauungsplan verletzt gemäß § 1 Abs. 4 BauGB die Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung, wenn er ohne das hierfür erforderliche Abweichungsverfahren gemäß § 12 des Hessischen Landesplanungsgesetzes - HLPG - einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb in einem Unterzentrum ausweist, obgleich derartige Betriebe Ober- und Mittelzentren vorbehalten sind und eine regionalplanerisch vorgesehene Ausnahme nicht vorliegt.*)
2. Auch bei einer Regel- /Ausnahmefestlegung in einem Regionalplan kann es sich um ein Ziel der Raumordnung handeln, wenn der Plangeber die tatbestandlichen Ausnahmevoraussetzungen hinreichend bestimmt festgelegt hat.*)
3. Ein Bebauungsplan verletzt das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB, wenn er nur einzelne Tatbestandselemente einer Ausnahme von einem regionalplanerischen Ziel abarbeitet (hier: interkommunale Abstimmung), andere Tatbestandselemente jedoch unberücksichtigt lässt (hier: mittel- und oberzentrenbezogene Flächenknappheit und Verkehrsentlastung).*)
4. Regionalpläne können zulässigerweise die Ausnahmevoraussetzungen für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Unter- und Kleinzentren enger als der Landesentwicklungsplan festlegen.*)
5. Es ist nicht zu beanstanden, dass der Regionalplan gegenüber dem Landesentwicklungsplan differenziertere und ggfs. auch striktere Festlegungen enthält als dieser, da er eine feingliedrigere Planungsstufe bedient und unter Einhaltung der dort formulierten Ziele die Festlegungen der Landesenttwicklungsplanung lediglich zu beachten hat.*)
6. Soweit der Landesentwicklungsplan weitergehende Ausnahmetatbestände als der Regionalplan enthält, wird dem Beachtenserfordernis auch dadurch genügt, dass im Rahmen eines möglichen Abweichungsverfahrens auch die Ziele und Grundsätze der Landesplanung zu beachten sind.*)
7. Einem im Regionalplan formulierten Ziel kann nicht entgegen seinem Wortlaut wegen Festlegungen im Landesentwicklungsplans ein anderer Inhalt beigemessen werden als von der Regionalversammlung beschlossen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2354
OVG Bremen, Beschluss vom 05.09.2006 - 1 B 285/06
Zu den Voraussetzungen eines gebietsüberschreitenden Nachbarschutzes gegen eine Baugenehmigung, die unter rechtswidriger Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans über die Art der baulichen Nutzung (hier: Mischgebiet) die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs und die Anlage von mehr als 100 Stellplätzen zulässt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2353
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.10.2006 - 7 D 126/05
Der die Errichtung eines Fußballstadions ermöglichende Bebauungsplan ist rechtsfehlerhaft, wenn nicht sichergestellt ist, ob und wo die erforderlichen Stellplätze angelegt werden können.*)
VolltextIBRRS 2007, 2352
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.10.2006 - 7 D 69/05
1. Eine ordnungsgemäße Abwägung erfordert die ausreichende Ermittlung und Klärung der von den vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen betroffenen Rechtspositionen.*)
2. Die Entscheidung der Gemeinde, ob die Durchführung der Sanierung im herkömmlichen oder im vereinfachten Sanierungsverfahren erfolgen soll, erfordert die Klärung der Eigentumsverhältnisse im Sanierungsgebiet.*)
VolltextIBRRS 2007, 2351
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.10.2006 - 8 A 764/06
1. Für eine (isolierte) Anfechtungsklage gegen einen Zurückstellungsbescheid nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB besteht ein Rechtsschutzbedürfnis.*)
2. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Zurückstellungsbescheid haben aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass die Genehmigungsbehörde die Amtspflicht hat, die Bearbeitung fortzusetzen, solange kein Sofortvollzug angeordnet wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 2341
OVG Hamburg, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 Es 1/07.N
1. Das Rechtsschutzinteresse eines von einem Bebauungsplan Betroffenen für einen Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO entfällt auch bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht deshalb, weil er die Möglichkeit hat, gegen noch ausstehende Baugenehmigungen zur Umsetzung des Bebauungsplans vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 80 Abs. 5, 80 a VwGO in Anspruch zu nehmen.
Anderes gilt, soweit der Betroffene Rechtsverletzungen durch den Bebauungsplan geltend macht, die ausschließlich von baulichen Anlagen ausgehen, für die aufgrund des Bebauungsplans bereits eine Baugenehmigung erteilt worden ist.*)
2. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan verliert nicht allein dadurch seine verfahrensbestimmende Bedeutung, dass das Plangebiet während des Aufstellungsverfahrens verkleinert wird sowie Ziele und Zwecke der Planung modifiziert werden.*)
3. Sind bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Schutz der Nachbarschaft erforderliche Immissionsschutzmaßnahmen und die hierbei einzuhaltenden Schutzmaßstäbe Gegenstand der planerischen Abwägung und ist die Umsetzung der Schutzmaßnahmen zum Zeitpunkt des Erlasses des Bebauungsplans durch detaillierte Festlegungen im Durchführungsvertrag gesichert, ist es nicht von vornherein rechtsfehlerhaft, wenn der Bebauungsplan selbst keine Festsetzung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen enthält.*)
VolltextIBRRS 2007, 2319
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.02.2007 - 8 B 10019/07
Anlass zum Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung besteht auch dann, wenn die baurechtswidrige Nutzung (hier: bordellartiger Betrieb in einer im Mischgebiet gelegenen Wohnung) zwar nicht aktuell nachgewiesen ist, bis kurz zuvor jedoch betrieben wurde und Grund zur Annahme besteht, dass diese Nutzung wieder erneut aufgenommen wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 2277
VGH Bayern, Beschluss vom 06.03.2007 - 1 CS 06.2764
Gehen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde vom Landratsamt auf eine zur Großen Kreisstadt erklärte Gemeinde über, so ist das Landratsamt unter den Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG berechtigt, die bei ihm im Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels anhängigen bauaufsichtlichen Verfahren fortzuführen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2276
VGH Bayern, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
1. Die Umgestaltung einer Ortsstraße zum Fußgängerbereich ist auch dann eine nach Art. 5 Abs. 1 KAG beitragsfähige Verbesserung, wenn mit ihr zugleich städtebauliche Ziele wie die Gestaltung des Ortsbilds und die Förderung des ÖPNV durch Einrichtung einer zentralen Umsteigehaltestelle verfolgt werden.*)
2. Beitragsbegründender Vorteil für ein anliegendes Grundstück ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtung, ohne dass es auf die im Verhältnis zu anderen anliegenden Grundstücken geringere tatsächliche Nutzung ankommt.*)
3. Der Beitragsmaßstab einer Sondersatzung, der typisierend auf die Grundstücksflächen, den Unterschied von Wohnen und Gewerbe sowie die Zahl der Vollgeschosse abstellt, genügt dem Abstufungsgebot des Art. 5 Abs. 2 KAG, auch wenn die Anliegergrundstücke in unterschiedlicher Intensität genutzt werden. Einer feineren Ausdifferenzierung bedarf es nicht.*)
VolltextIBRRS 2007, 2268
BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05
1. Ein in einem Mischgebiet gelegenes Grundstück ist - vorbehaltlich besonderer Festsetzungen im einschlägigen Bebauungsplan - erschlossen i.S.v. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB, wenn die für eine Wohnnutzung ausreichende Möglichkeit gegeben ist, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an das Grundstück heranzufahren und es von dort aus zu betreten.*)
2. Der ein Erschlossensein begründende Erschließungsvorteil verlangt nicht, dass die Erschließungsanlage dem Mischgebietsgrundstück eine Bebaubarkeit für alle nach § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen ermöglicht. Ein Erschließungsvorteil liegt vielmehr darin, dass auf dem Grundstück überhaupt eine der nach § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen genehmigt werden müsste. Unerheblich ist, welche Nutzung auf dem Grundstück tatsächlich bereits verwirklicht ist.*)
3. Der in der Rechtsprechung entwickelte, zur Annahme des Erschlossenseins führende Ausnahmefall, dass die übrigen Eigentümer schutzwürdig erwarten dürfen, dass ein bebauungsrechtlich nicht erschlossenes Grundstück gleichwohl in die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands einbezogen wird, setzt voraus, dass zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten Umstände vorliegen, die diese Erwartung stützen; bloße Mutmaßungen über künftige Entwicklungen reichen dafür nicht aus.*)
4. Auf die sog. Gegenrüge des Revisionsbeklagten zu unzutreffenden, insbesondere aktenwidrigen Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz hat das Revisionsgericht bei der Prüfung, ob sich die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO), von dem im Revisionsverfahren von den Beteiligten unstreitig gestellten Sachverhalt auszugehen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2262
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.09.2006 - 3 M 92/06
1. Die Rechtsnachfolge in eine Beseitigungsanordnung gemäß § 80 Abs. 1 Satz 3 LBauO-MV a.F./ § 58 Abs. 2 LBauO-MV n.F. umfasst auch die Rechtsnachfolge in verfahrensrechtlicher Hinsicht, sodass primäre Anfechtungsmöglichkeiten des Pflichtennachfolgers nicht bestehen. Der Rechtsnachfolger kann gegen eine Duldungsverfügung, die an ihn als Rechtsnachfolger gerichtet ist, nur Gründe, die die Rechtsnachfolge als solche in Frage stellen oder die in seiner Person als Rechtsnachfolger liegen, geltend machen. Es bleibt offen, ob der Rechtsnachfolger neue Gesichtspunkte, die ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG-MV fordern, oder die die Entscheidung der Behörde, die ursprüngliche Anordnung nicht aufzuheben, als ermessensfehlerhaft erscheinen lassen, geltend machen kann.
2. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Rechtsnachfolge vor Beendigung des Widerspruchverfahrens gegen die Ordnungsverfügung eingetreten ist, der Rechtsvorgänger als Adressat diesen Gesichtspunkt im rechtskräftig abgeschlossenen Anfechtungsprozess aber nicht geltend gemacht hat.
VolltextIBRRS 2007, 2256
OVG Hamburg, Urteil vom 01.11.2006 - 2 E 7/01.N
1. Gegen § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Feststellung von Bauleitplänen (Bauleitplanfeststellungsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.*)
2. Der beabsichtigte Ausschluss jeglichen (weiteren) Lebensmitteleinzelhandels in Teilen eines Kerngebiets, der das Ziel verfolgt, unerwünschte städtebauliche Auswirkungen infolge einer Aufgabe von bereits bestehenden Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben zu vermeiden, bedarf im Planaufstellungsverfahren einer konkreten Untersuchung zur Angebots- und Nachfragestruktur im betroffenen Einzugsgebiet.*)
VolltextIBRRS 2007, 2255
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.11.2006 - 1 MB 30/06
1. Eine besondere Dringlichkeit (Anordnungsgrund) für eine gerichtliche Entscheidung, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten des ursprünglichen Grundstückserwerbers im Grundbuch zu untersagen, ist nicht dargelegt, wenn die Gemeinde nach Ausübung des Vorkaufsrechts bereits als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen worden ist.*)
2. Nach Bestandskraft des Bescheides über die Ausübung des Vorkaufsrechts und der damit verbundenen schuldrechtlichen Wirkung (§ 464 Abs. 2 BGB) kann die Gemeinde gem. § 28 Abs. 2 S. 6 BauGB eine im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung zu Gunsten des ursprünglichen Grundstückserwerbers löschen lassen.*)
3. Die Löschung der für den ursprünglichen Grundstückserwerber eingetragenen Auflassungsvormerkung ist nicht davon abhängig, ob die Voraussetzungen der Vorkaufsrechtsausübung im Zeitpunkt der Löschung (unverändert) gegeben sind bzw. gegeben wären, wenn die Gemeinde das Vorkaufsrecht zu diesem Zeitpunkt ausüben würde.*)
4. Im Wege des § 123 VwGO besteht keine Möglichkeit zur Rückgängigmachung einer Vorkaufsrechtsausübung und ihres sachenrechtlichen Vollzuges. Etwaige Wiederaufgreifensansprüche sind im Hauptsacheverfahren zu klären.*)
VolltextIBRRS 2007, 2254
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 361/06
1. Ein Bauverbot steht der Nutzungsänderung bereits vorhandener baulicher Anlagen entgegen, wenn es (auch) nutzungsbezogene städtebauliche Ziele verfolgt, die nach Art und Umfang der geänderten Nutzung erstmals oder stärker als bisher beeinträchtigt werden (Fortführung des Senatsurteils vom 10.03.1993 - 8 S 3004/92 -, VGHBW-Ls 1993, Beil.5; hier: Bauverbot u.a. zum Schutz von Ruhe und Erholung im Blockinnern).*)
2. Eine Befreiung von einer bauplanerischen Festsetzung berührt die Grundzüge der Planung unter anderem dann im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB, wenn sie aus Gründen begehrt wird, die in gleicher Weise eine Vielzahl anderer von der Festsetzung betroffener Eigentümer anführen könnten.*)
3. Eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist städtebaulich vertretbar im Sinne des § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, wenn sie - im Rahmen der Grundzüge der vorhandenen Planung - auch Gegenstand einer mit § 1 BauGB in Einklang stehenden Festsetzung dieses Plans sein könnte.*)
VolltextIBRRS 2007, 2253
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.2006 - 3 S 2115/04
1. Der Ausschluss von Windkraftanlagen in Teilen eines Regionalplangebiets lässt sich nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass die als Ziele der Raumordnung ausgewiesenen Vorrangflächen für die Nutzung der Windenergie rechtlich und tatsächlich geeignet sind und dieser in substanzieller Weise Raum schaffen.*)
2. Es stellt keinen Fehler bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials dar, wenn bei der Windpotenzialanalyse für ein Regionalverbandsgebiet mit einer stark gegliederten Topographie eine Maschenweite von 250 m x 250 m als Raster zugrunde gelegt wird und auf die Erhebung von Standortgutachten verzichtet wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 2251
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.11.2006 - 2 M 311/06
1. Der Begriff der "Befreiung" im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 5 NatSchG LSA ist weiter auszulegen als der entsprechende Begriff im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 1 NatSchG LSA. Unter "Befreiungen" im Sinne der erstgenannten Vorschrift sind auch solche Ausnahme- und Abweichungsentscheidungen zu verstehen, die sich auf Schutzgebiete im Sinne des § 44 Abs. 3 beziehen.*)
2. Wird ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln die Schaffung vollendeter Tatsachen und eine Vereitelung des im Befreiungsverfahren bestehenden Mitwirkungsrechtes eines Naturschutzverbandes droht, kann dieser Verband beanspruchen, dass die zuständige Behörde alle Maßnahmen unterlässt, die ohne das ansich notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 389/02 -).*)
VolltextIBRRS 2007, 2249
OVG Saarland, Beschluss vom 07.11.2006 - 2 W 13/06
1. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, sondern von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen, es sei denn, die Unwirksamkeit der Satzung wäre evident.*)
2. Für das Aussetzungsbegehren von Nachbarn ist ohne Bedeutung, ob die erteilte Baugenehmigung objektiv rechtswidrig ist; allein entscheidend ist, ob sie in ihren Rechten verletzt werden.*)
3. Die besondere Lage eines Hauses zum Außenbereich hin mit "Blick in die freie Natur" bedeutet lediglich einen Lagevorteil, aus dem sich kein Schutz vor einer Verschlechterung der freien Aussicht oder vor Einsichtsmöglichkeiten von später genehmigten Gebäuden herleiten lässt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2248
OVG Hamburg, Beschluss vom 09.11.2006 - 2 Bf 156/06.Z
Eine bauliche Anlage ist verwahrlost, wenn ihre Erhaltung auch einem minderen Standard an ortsüblicher Pflege und Erhaltung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht mehr genügt und sie deshalb offenbare Zeichen eines Verfalls ausweist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2247
OVG Saarland, Beschluss vom 10.11.2006 - 3 W 6/06
1. Es ist kein Grund erkennbar, Antragstellern, die sich gegen eine im Jahre 2004 im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG erteilte Genehmigung zum Bau von Windkraftanlagen wenden, deshalb einen Anspruch auf Aufhebung der Genehmigung zuzubilligen, weil der Antragsgegner den im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung für die Bestimmung des Genehmigungsverfahrens maßgeblichen Begriff der Windfarm (Anhang zur 4. BImSchV Nr. 1 G, Spalten 1 und 2 in der bis zum 30.6.2005 maßgeblichen Fassung) unzutreffend ausgelegt und kein Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt hat, wenn über einen nach Aufhebung der Genehmigung zu erwartenden neuen Genehmigungsantrag aufgrund der zum 1.7.2005 wirksam gewordenen Rechtsänderung erneut im Verfahren nach § 19 BImSchG zu entscheiden wäre.*)
2. In den nur auf die summarische Überprüfung der Sach- und Rechtslage ausgerichteten Antragsverfahren nach den §§ 80, 80 a und 123 VwGO ist in aller Regel kein Raum für eine inzidente Normenkontrolle (hier eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der die planungsrechtliche Grundlage für die umstrittenen Windkraftanlagen bildet).*)
3. Lässt ein Bebauungsplan, der ein Sondergebiet für Windkraftanlagen ausweist, auf der Grundlage einer entsprechenden planerischen Abwägung an genau festgelegten Standorten Windkraftanlagen in den von den Anlagenbetreibern realisierten Dimensionen durch entsprechende detaillierte Festsetzungen ausdrücklich zu, so kann gegenüber der Genehmigung solcher plankonformen Anlagen nicht mit Erfolg vorgebracht werden, sie seien unvereinbar mit § 15 BauNVO.*)
4. Zur Frage, welche Bedeutung der Festlegung von Teilimmissionspegeln in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen zukommt, die in einem Windpark von verschiedenen Betreibern errichtet werden sollen.*)
5. Rechtfertigt es der Status eines Sachverständigen als "bekannt gegebene Stelle" im Verständnis von § 26 BImSchG zumindest prinzipiell, von seiner hierfür erforderlichen Objektivität und Unabhängigkeit auszugehen, so kann seine sachverständige Äußerung nicht allein deshalb als "Gefälligkeitsgutachten" abgetan werden, weil er im Auftrag des Anlagenbetreibers tätig geworden ist.*)
6. Das Interesse des Anlagenbetreibers daran, von ihm vor Einlegung von Nachbarrechtsbehelfen errichtete Windkraftanlagen bis zur Klärung der Frage unzumutbarer Lärmimmissionen im Hauptsacheverfahren vorläufig weiterbetreiben zu dürfen, ist vorrangig, wenn die Nachbarn, obwohl für sie nach eigenem Vorbringen auf der Hand lag, dass es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu besonderen Immissionen kommen müsse, sowohl während des Verfahrens zur Aufstellung des der Zulassung der Anlagen zugrunde liegenden Bebauungsplanes als auch während der Errichtung der Anlagen keinerlei Einwände erhoben haben und nicht im Raum steht, dass die in Rede stehenden Einwirkungen ganz wesentlich über das im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen und ein solches Ausmaß erreichen, dass den betroffenen Nachbarn ihre Hinnahme nicht einmal vorübergehend angesonnen werden kann.*)
7. Jedenfalls vorübergehend hinnehmbar sind Beurteilungspegel, die den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm für Kern-, Dorf- und Mischgebiete entsprechen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2245
VGH Hessen, Beschluss vom 15.11.2006 - 3 UZ 634/06
1. Rechtsschutz gegen die Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB kann die Gemeinde nur erreichen, wenn sie geltend machen kann, durch den Ersetzungsakt gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in eigenen Rechten verletzt zu sein.*)
Dies setzt voraus, dass sie in einem durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Recht, vornehmlich der kommunalen Planungshoheit, verletzt ist.*)
2. Die Anforderungen an die eigene Rechtsverletzung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO sind bei der Ersetzung des gemeindlichen Einvernnehmens nicht weiter zu fassen als bei der gemeindlichen Anfechtung eines einen Dritten begünstigenden Verwaltungsaktes.*)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung eines Ersetzungsaktes gemäß § 36 BauGB ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung.*)
VolltextIBRRS 2007, 2241
VGH Hessen, Beschluss vom 20.11.2006 - 4 TG 2391/06
1. Das bundesrechtliche Rücksichtnahmegebot ist hinsichtlich der nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften der Hessischen Bauordnung in der Fassung vom 18. Juni 2002 eingehalten sind.*)
2. Haften einem Grundstück hinsichtlich seiner Lage, Größe oder seines Zuschnitts besondere Nachteile an, die seine bauliche Ausnutzung erschweren, so hat der Eigentümer dieses Grundstücks keinen Anspruch darauf, dass der Nachbar bei der Gestaltung der Bebauung seines eigenen Grundstücks diese Nachteile - etwa durch Freihaltung größerer Grenzabstände - ausgleicht.*)
3. Aus dem Rücksichtnahmegebot lässt sich kein Anspruch auf bestimmte Dauer oder "Qualität" der Tagesbelichtung oder eine unveränderte Beibehaltung einer einmal gegebenen Besonnung eines Grundstücks herleiten.*)
VolltextIBRRS 2007, 2240
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2006 - 5 S 1825/06
Erscheint es im Aussetzungsverfahren als offen, ob die Rücknahme eines Bauvorbescheids rechtmäßig ist, besteht grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der Rücknahmeentscheidung, weil nur so die Erteilung einer möglicherweise rechtswidrigen Baugenehmigung und damit die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindert werden kann.*)
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