Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Aktuelle Urteile zum Bauträgerrecht
Online seit heute
IBRRS 2025, 2518
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2025 - 19 U 128/24
1. Handelt es sich um einen Vertrag, der nach seiner inhaltlichen Gestaltung aller Lebenserfahrung nach für eine mehrfache Verwendung entworfen wurde und vom Bauträger gestellt worden ist, so spricht der erste Anschein für einen vom Bauträger verwendeten, der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegenden Formularvertrag.
2. Eine Klausel in einem nach dem 01.01.2018 geschlossenen Bauträgervertrag, wonach der Kaufpreis "unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 3 Abs. 2 MaBV sowie des Einbehalts nach § 632a BGB" zu zahlen ist und die siebte Rate des Zahlungsplans die Zahlung von 5 % vorsieht, "sobald der Vertragsgegenstand rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel fertig gestellt ist (Einbehalt nach § 632a BGB)", benachteiligt den Erwerber wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unangemessen und ist deshalb unwirksam.
3. Die Intransparenz führt zur Nichtigkeit des gesamten Zahlungsplans.

Online seit 30. September
IBRRS 2025, 1283
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2024 - 8 U 213/23
1. Sich ändernde bauplanungsrechtliche Umstände können zum Zweckentfall und damit zum Erlöschen eines Bebauungsverbots führen.
2. Die baurechtliche Zweckbindung einer Grunddienstbarkeit muss sich nicht aus der Eintragungsbewilligung oder dem Grundbucheintrag ergeben.
3. Dem Verpflichteten einer Grunddienstbarkeit obliegt im Prozess auf Löschung der Dienstbarkeit wegen Zweckentfalls die Beweislast.

Online seit 29. September
IBRRS 2025, 1031
OLG München, Beschluss vom 25.07.2023 - 28 U 1226/23 Bau
1. Der Unternehmer muss, bevor er einem Besteller ein Angebot macht, die Umsetzbarkeit des Projekts prüfen und vorhandene Pläne und Unterlagen hierbei kritisch würdigen.
2. Führen Planungsänderungen zu Planungsmängeln und erkennt der Unternehmer dies, muss er darauf hinweisen.
3. Ein Abrechnungsverhältnis kann mit fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Mängelbeseitigungsfrist entstehen.

Online seit 24. September
IBRRS 2025, 2008
LG Köln, Urteil vom 21.05.2025 - 13 S 202/23
1. Bienenhaltung kann ein Nachbargrundstück beeinträchtigen, wenn es zu einer Anwesenheit zahlreicher Bienen sowie zu Ausscheidungen derselben bzw. das Versterben vieler Bienen auf dem Grundstück kommt. Der Anspruchsgegner muss nachweisen, dass diese Immissionen die Benutzung des Grundstücks des Anspruchstellers nicht oder nur unwesentlich behindern.
2. Eine Gleichheit im Unrecht gibt es nicht.

Online seit 15. September
IBRRS 2025, 2302
OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.06.2025 - 5 W 110/23
1. Der als Begünstigte einer Vormerkung genannte Preußische Staat (Finanzverwaltung) wurde formell ersatzlos aufgelöst und ist damit völkerrechtlich untergegangen.
2. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BImAG wurde der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben das Eigentum an allen Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und beschränkten dinglichen Rechten der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen übertragen. Gemäß § 2 Abs. 6 BImAG ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bevollmächtigt, die Bundesrepublik im Rechtsverkehr zu vertreten und antragsberechtigt im Sinne der Grundbuchordnung.
3. Erklärungen einer Behörde, aufgrund derer eine Eintragung im Grundbuch vorgenommen werden soll, sind zu unterschreiben und mit Siegel oder Stempel zu versehen. Die Wahrung der Form des § 29 Abs. 3 GBO begründet die Vermutung einer in diesem Sinne ordnungsgemäßen Errichtung der Urkunde. Die vorgelegte, einfache Kopie einer Löschungsbewilligung genügt diesen Anforderungen nicht.
