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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 2936; IMRRS 2013, 1565
Öffentliches Recht
Folgenbeseitigungsanspruch ist kein zugelassenes Rechtsmittel!
BGH, Urteil vom 04.07.2013 - III ZR 201/12
Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch und der Folgenbeseitigungsanspruch des allgemeinen Verwaltungsrechts sind keine Rechtsmittel im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB.*)