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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "5 U 152/16" ODER "5 U 152.16"
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 4291
Alle Sachgebiete
BGH, Beschluss vom 31.07.2018 - VII ZR 203/17
ohne amtlichen Leitsatz
Volltext
IBRRS 2017, 3858
Mit Beitrag
Werkvertrag
Desinteresse ist keine Erfüllungsverweigerung!
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2017 - 5 U 152/16
1. Der Unternehmer ist nicht dazu verpflichtet, die Mängelbeseitigung von sich aus anzubieten. Es obliegt vielmehr dem Besteller, dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
2. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert. Dass der Unternehmer kein Interesse mehr an der Fortführung des Vertrags hat, genügt hierfür nicht.
Volltext
IBRRS 2017, 3112; IMRRS 2017, 1291
Mit Beitrag
Immobilien
Wer braucht schon eine Grunddienstbarkeit, wenn eine Baulast besteht?
OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2017 - 5 U 152/16
Wer aus einer Baulast verpflichtet ist, kann Dritte an entsprechenden Nutzungen häufig nicht hindern.
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