Urteilssuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "3 S 1184/16" ODER "3 S 1184.16"
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2016 - 3 S 1184/16
1. Die in § 144 Abs. 6 VwGO normierte Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts besteht auch nach Ergehen einer - dann ihrerseits durch das Bundesverfassungsgericht aufgehobenen - erneuten Entscheidung des Vordergerichts fort. Daher tritt eine Erledigung der zurückverweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem solchen Fall nicht ein (a.A. BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13).*)
2. Zur Frage der Zulassung einer Begräbnisstätte für zehn Gemeindepriester in einer im Industriegebiet genehmigten und genutzten Kirche unter Beachtung der Bindungswirkung des § 31 Abs. 1 BVerfGG.*)
3. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre liegen auch dann vor, wenn ein bestehender Anspruch auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans durch die beabsichtigte Bebauungsplanänderung nicht berührt wird. Denn andernfalls sicherte die Veränderungssperre die zukünftige Planung auch gegen Vorhaben, die nach den feststehenden Planungsabsichten der Gemeinde auch zukünftig bauplanungsrechtlich zulässig wären.*)
4. Zum materiellen Entscheidungsprogramm der Baurechtsbehörde zählen auch die Abstandsregelungen nach den §§ 3 und 8 BestattG, nicht hingegen weitergehende bestattungsrechtliche Regelungen, insbesondere zu Fragen der Gesundheit und zur Ruhezeit diese sind in einem gesonderten bestattungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen.*)
Volltext